AFP wehrt sich gegen unerlaubte Vervielfältigung

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Wer mit der Nachrichtenagentur AFP (Agence France Press) vor allem im Internet viel und regelmäßig zu tun hat, dem dürften in den vergangenen Wochen und Monaten immer neue Änderungen rings um ihr eigenes Portal sowie den Portalen anderer Nachrichtenanbieter wie Yahoo! Nachrichten nicht entgangen sein.

Die AFP wehrt sich durch gezielte Umstrukturierung ihrer Internetpräsenz gegen das Kopieren ihrer Nachrichten und die unerlaubte Vervielfältigung bzw. Veröffentlichung im Internet. Doch nicht nur die neue Website mit neuer Software soll helfen, das Eigentum der Nachrichtenagentur zu bewahren. Mit gezielter Recherche im Internet werden Meldungsdiebe ausgemacht und die bekommen jetzt Abmahnungen und sogar Rechnungen zugesandt.

Thomas Krieger von der AFP sprach heute in einem Interview gegenüber HR Info von über 10.000 Fällen unterschiedlicher Schweregrade auf ca. 1000 Internetseiten. Darunter befinden nach seinen Angaben von "harmlosen Bloggern" bis zu Geschäftemachern, die AFP-Nachrichten unerlaubt in eigener Werbeumgebung anbieten, alle möglichen Seiteneigentümer.

Eine besondere Gefahr geht vor allem für private Blogger vom unbedarften Kopieren anderer Blogs aus, in denen bereits unerlaubt und vor allem ohne Quellenangabe einfach AFP-Meldungen veröffentlicht wurden. Wer also künftig in Blogs oder Foren über Nachrichten diskutieren möchte, sollte sehr umsichtig zitieren.
Nach Aussage Herrn Kriegers reichen die Forderungen der AFP von einigen hundert Euro bis weit in den 5-stelligen Bereich, wenn die mit der Internetrecherche beauftrage Firma fündig wird.

Da immer wieder mal das eine oder andere Internetradio durch ausführliche Nachrichtenseiten auffällt, bei denen nicht immer so klar ist, ob diese rechtmäßig angeboten werden, sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass nicht nur beim Veröffentlichen von Musik Eigentums- und Aufführungsrechte zu beachten und zu wahren sind, sondern dass dies auch für schriftliche Informationen gilt. Nur weil sie auf einer öffentlich zugänglichen Internetseite stehen, dürfen sie nicht ohne Weiteres, vor allem nicht ohne Zustimmung der Urheber weiterverbreitet werden.
 
AW: AFP wehrt sich gegen unerlaubte Vervielfältigung

Richtig so! Selbst wenn etwas journalistisch positives über einen selbst (eigene Unternehmung) erscheint, heisst das noch lange nicht, dass man diesen Text in den eigenen Pressespiegel einfach so aufnehmen und publizieren darf. Auch dafür gibt es Verwertungsgesellschaften.

Beispiel VGWort
 
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