Anrufer auf Sendung nehmen: Rechtsfragen!

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bobbe

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Meine Frage bezieht sich in erster Linie auf Webradio: Wie läuft das denn bei euch in der Praxis, wenn ihr einen Anrufer auf Sendung nehmt?

Informiert ihr den Anrufer expliziert darüber das er jetzt auf Sendung geht, fragt nach dessen Zustimmung zur Ausstrahlung und ggf. Aufzeichnung/Archivierung für spätere Downloads? Protokolliert ihr dessen Zustimmung irgendwie und wenn ja wie - schließlich kann man ja per Telefon nicht schnell nen Vertrag durchreichen und unterschreiben lassen? In wie weit haftet der Anrufer selbst für seine Äußerungen? Ruft ihr den Anrufer zur sicheren Identitätsfeststellung zurück?

Oder ist das für euch alles kein Thema?
 
AW: Anrufer auf Sendung nehmen: Rechtsfragen!

Hallo Thomas,

rechtlich ist es wohl so, dass du deinen Hörer VORHER fragen musst, ob du ihn aufzeichnen/ausstrahlen darfst. In den meisten Fällen erhältst du wohl ein "Ja" als Antwort und ebenfalls in den meisten Fällen hast du auch danach keine Probleme mehr.

Ich lasse mir aber immer die Nummer von einem Anrufer geben, weil ich ihn entweder eh grade nicht draufnehmen kann und daher später zurückrufe und auch die Sicherheit habe, dass ich ihn irgendwie erreichen kann, falls notwendig.

Am Sichersten hast du es natürlich, wenn du ihn aufzeichnest bzw. in deiner Sendung Off-Air-recordest. ;) Dann kannst du die Aufzeichnung schon vorher starten, ihn fragen und hast sein "Ja" mit auf dem Rohmaterial. Das ist zwar auch nicht ganz sauber, weil du ihn ja bereits vor seiner Zustimmung aufzeichnest, aber immerhin eine sicherere Alternative.

Wie gesagt:
In den meisten Fällen ist es eh kein Problem, weil du dein "Ja" bekommst und danach nichts mehr von ihm/ihr hörst.

Interessant sind ja die Telefonstreiche wie z.B. der kleine Niels:
Hier können sich die Produzenten die Genehmigung erst hinterher einholen, es sei denn, es sind doch alles Fakes. Aber auch das ist so eine graue Zone. Oder auch aktuell der "10.000€" Anruf von Antenne Bayern - hier kannst du ja gar nicht vorher fragen. Also gilt wohl die Grundregel in der Grauzone: Hauptsache es ist irgendwann das OK deines Hörers da.

In wie weit der Anrufer für seine Äußerungen selbst haftet, kann ich dir gar nicht sagen, dass würde mich auch mal interessieren.

In diesem Sinne:
Frohes senden

wünscht der Max.
 
AW: Anrufer auf Sendung nehmen: Rechtsfragen!

Naja, solange du den Hörer nur aufgezeichnet hast, kannst du das ganze ja wieder löschen.
Bei diesen "Also Radiosendername, gib mir Geld" Aktionen, bestätigt der Hörer ja vorher schon das man ihn anrufen soll. Ich denke mal das in den Teihlnahmebestimmungen irgendwas davon mit drinne steht.

Auch bei kleiner Niels und Co, wird es entweder gefakt, oder halt tagelang rumtelfoniert um jemanden zu finden der Mitmacht. Danach wird gefragt ob das ok ist wenn man ihn austrahlt. (Rückruf oder nach der AUfzeichnung einfach noch fragen...)

Meinstens freuen die Hörer sich aber eher im Radio zu sein, als das sie dich anzeigen wollen ....
 
AW: Anrufer auf Sendung nehmen: Rechtsfragen!

da gebe ich flyboy recht.
Die meisten Hörer freuen sich dass Sie im Radio sind.
Aber wenn man es genau nehmen will. Wenn Du z.B. sagst: " Ruft jetzt bei uns im Studio an und wünscht euch einen Titel " Dann ist es die Entscheidung des Hörers und wenn Studio betont ist dann muß er es wissen und in kauf nehmen dass er On Air ist..... Also mach dir keine Gedanken. Es wird nicht immer heiß gekocht wie geredet!!!:rolleyes:
 
AW: Anrufer auf Sendung nehmen: Rechtsfragen!

da machst du es dir ja mal wieder sehr einfach, hitradiomszero. ich möchte dich mal hören, wenn ein hörer richtig ärger macht und dich für ungenehmigte mitschnitte bzw. weiter verwertete mitschnitte belangt. dann hat sich was mit "heiß gekocht". liegt wohl daran, dass sich mal wieder viele animiert fühlen, diesen nils-quatsch irgendwie nachzukaspern. :D
 
AW: Anrufer auf Sendung nehmen: Rechtsfragen!

Wenn sich ein Hörer an einem Call-In beteiligt, musst Du nicht erst nachfragen, ob Du ihn OnAir nehmen darfst. Wohl aber, ob Du seinen Beitrag zu noch anderen Zwecken weiter verwenden darfst. Bei Anrufen durch Dich bei Personen sollte man das erst senden, wenn Du die Genehmigung der Person hast. Hierbei sind auch Name, ALTER und Kontaktinformationen ein MUSS.
 
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