ARD-Radioarchive gehen online

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Das ist eine private Seite, die hat mit der ARD rechtlich nichts zu tun und dort bietet man keine Downloads an.
Das die mit der ARD nichts zu tun hat, ist klar. Das ist nicht der Punkt. Das Abtun mit "streamen ist erlaubt" ist auch ein wenig kurz gedacht. Urheber der dort angebotenen Mitschnitte sind die betreffenden Sender bzw. deren Rechtsnachfolger. Und damit haben die in der Regel auch alle Rechte daran. Hinzu kommt, dass dort auch GEMA-Rechte tangiert werden, denn die Urheber der in den Sendungen gespielten Musiktitel können wiederum eigene Rechte geltend machen. Der Verweis auf Mixcloud ist ok. Aber das ist keine deutsche Seite, da gelten andere Regeln. Genau genommen ist oldiestopten ein Paradebeispiel dafür, wie einfach es gehen könnte oder wie groß der Urheberrechtsirrsinn mittlerweile ist, welcher in diesem Land hier Gültigkeit hat, je nach dem von welcher Seite aus man es betrachten möchte. Wäre es nämlich tatasächlich so einfach, wie es sich der Betreiber dieser Seite zu machen scheint, hätte u.a. die ARD schon Tonnen von Rundfunkmitschnitten online stellen können.
 
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Urheberrechtsirrsinn
Ich möchte Dich mal hören, wärest Du selber Urheber …


Im Grunde haben wir es mit verschiedenen Szenarien zu tun:
  • Künstlerisches Wort: Hörspiele, Lesungen und dergleichen. Die Rechte der Mitwirkenden (Sprecher, Regisseur usw.) sind in der Regel per Honorar abgegolten. Die Autorenrechte sind zu klären.

  • Aktuelles Wort: Zeitfunk, zum Beispiel der klassische BmE: Hier bekommt der Korrespondent ein Honorar für die Rechercheleistung und gegebenenfalls auch Produktion. Daneben entsteht aber auch ein urheberrechtlicher Anspruch durch die Leistung als Autor des Textinhalts. (Hier kommt die VG Wort ins Spiel.)

  • Musik, Eigenproduktionen: Im Prinzip der gleiche Vorgang wie künstlerisches Wort, hier kann es jedoch passieren, daß beim Einsatz von Künstlern, die nicht Bestandteil der anstaltseigenen Klangkörper sind, jeweils deren Rechte zu berücksichtigen sind. (Welch geiler Satz!) Das ist im Einzelfall vertraglich geregelt und kann völlig unterschiedlich sein.

  • Musik, Industrieware: Hier gelten die Regeln von GEMA und GVL. In anderen Fällen sind die Rechte mit den Autoren und/oder Verlagen im Einzelfall zu klären. (Stichwort: Freistellungserklärung.)
Das eigentliche Problem ist, daß die ganzen dahingehend geschlossenen Verträge bis vor nicht allzulanger Zeit lediglich die Senderechte abgegolten haben – aus dem einfachen Grunde, daß damals noch kein Mensch an eine weitergehende Nutzung (eben die Online-Veröffentlichung) dachte, denken konnte. Die technischen Voraussetzungen waren ja noch gar nicht erfunden. Und also bleiben, bis auf die Industriemusik, alle oben genannten Fälle in Sachen Online-Recht zunächst ungeklärt.

Am einfachsten sieht es mit den Zeitfunkbeiträgen, seien sie vom Hörfunk oder Fernsehen, aus, bei denen die Rechtsanprüche der Autoren per Zeitdauer abgelaufen sind. Das ist mit Beiträgen von vor etwa 1966 offensichtlich der Fall – und so wird das Repertoire des Online-Archivs eben auch erstmal genau jene umfassen. Die Gefahr, bei Veröffentlichung von Werken der anderen Fälle von Urhebern oder deren Rechtsnachfolgern belangt zu werden, ist nicht abschätzbar.
 
@Südfunk 3
Gut zusammengefasst, kleine Ergänzung: Weitere ganz nette und sehr praktische Probleme sind:
  • Was hat der einzelne Rechteinhaber genau gemacht? Soll mal keiner glauben, dass das immer exakt dokumentiert wurde
  • Dann, die Rechteinhaber zu identifizieren und aufzufinden. Also ganz simpel: Name, Anschrift
  • Wie wird das honoriert?
  • Auf jeden Fall verdienen Anwälte daran.
 
Eben. Und da könnte, bei unbesonnener Handlungsweise, eine Welle von Klagen auf die ARD zukommen, die nun weiß Gott besseres zu tun hat, als sich jahrelang mit solchen beschäftigen zu müssen.
 
Ich denke solange niemand ein kommerzielles Interesse an Sendemitschnitten verfolgt, stört sich niemand dran von den Rechteinhabern. RIAS1 ist hier das beste Beispiel.

In den 80er und 90er Jahren gab es in den USA viele kleine Dienste die Aircheck's kommerziell angeboten haben. Das war vor allem für Programmchefs interessant die sich ein Gehör aus anderen Sendegebieten verschaffen wollten. Der bekannteste Dienst war "East Coast Aircheck's" von David Schleier aus Florida. Laut Scott Shannon ist das in Amerika legal und der wird es schon wissen. Es gab übrigens eine Zeitlang auch Video-Aircheck's aus den USA, damit wurden hierzulande deutsche Moderatoren gecoacht von Rick Demarest.

Wie auch immer, wir sollten den Leute dankbar sein, die noch analoge Mitschnitte haben. Vieles wird vermutlich noch von dessen Erben unwissentlich und achtlos als wertlos fortgeschmissen.
 
Ich denke solange niemand ein kommerzielles Interesse an Sendemitschnitten verfolgt, stört sich niemand dran von den Rechteinhabern. RIAS1 ist hier das beste Beispiel.
Das könnte alleine schon (und insbesondere) wegen der verwendeten Industriemusik Probleme geben. Muß aber nicht. Und genau das ist im Falle des ARD-Online-Archives relevant.

(Gestrichen, damit niemand mitliest.)
 
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Ich möchte Dich mal hören, wärest Du selber Urheber …
Ich hatte im letzten Jahr mal eine Anfrage an ein ARD Archiv, bezüglich O-Töne für meine Sendung "Radio. Menschen und Geschichten". Da ging es um ein Interview aus den 1960er Jahren mit einem Rückblick auf die Erfindung des UKW Rundfunks im Jahr 1949. Der Interviewte weilt schon sehr lange nicht mehr unter uns, wir mussten aber die Erben ausfindig machen, um ggf. Rechte an seinem Wort zu klären. Alles nicht so einfach. Aber schöne Initiative der ARD.
 
Ich denke solange niemand ein kommerzielles Interesse an Sendemitschnitten verfolgt, stört sich niemand dran von den Rechteinhabern. RIAS1 ist hier das beste Beispiel.

ABER: Wenn es jemanden gibt, der ein kommerzielles Interesse an den Produktionen hätte, um sie z.B. für eine CD-Veröffentlichung zu lizensieren (Pidax war in den letzten Jahren bei manchen alten Sachen doch sehr rege), wird er sich das ganz schnell anders überlegen, weil die Sachen kostenlos im Internet stehen.

Und ansonsten ist es wie bei den Piratenradios, über die man hier angeblich nicht disutieren soll und darf: Wenn @Radiokult die Adressen noch öfter hier hinschreibt, steigt die Gefahr, dass sich mal jemand aus dem betreffenden Sender in Bewegung setzt und das illegale Treiben beendet.
 
Ich möchte Dich mal hören, wärest Du selber Urheber …
Das bin ich hin und wieder, allerdings in anderem Zusammenhang. Und ich kenne die "Spielchen" insbesondere der ÖRs ziemlich gut, wie man "Externe" mittlerweile per Rechte-Komplettabtretung für 'n Appel und 'n Ei versucht abzuspeisen. Bei den Privaten bekommt man dagegen alles sekundengenau auch für Zweit-, Dritt- und bis zur x-ten Verwertung abgerechnet und online nochmal extra.
Das Urheberrecht ist viel zu kompliziert und gehört vereinfacht und aufgedröselt, insbesondere was die Zeiträume angeht. Bei normaler Berichterstattung haben Beiträge nach, sagen wir mal 20 oder 30 Jahren für jedermann (ohne kommerziellen Zweck!) zugänglich zu sein, denn schließlich betrifft das unser aller Geschichte. Das werte ich wie schon erwähnt höher als wer da was gesprochen, gecuttet oder von mir aus auch gefilmt hat. Punkt. Aus. Aber wie gesagt, aktuelle Berichterstattung. Bei fiktionalen Sachen, sprich Hörspielen, Collagen, Themensendungen etc. wäre das schon wieder was anderes. Hier gehts ja aber vorrangig erstmal um aktuelle Berichte aus jener Zeit und nicht um Special-interest-Sachen. Die ÖRs betrifft das übrigens im besonderen, da diese gebührenfinanziert sind, womit das alles von uns allen finanziert wurde und damit auch abgegolten ist. Es ist schon supekt genug, das beispielsweise im TV-Bereich Serien, die von der Allgemeinheit finanziert wurden, im PayTV rauf und runter laufen.
Mag sein das diese Sichtweise blauäugig ist. Aber ich sehe das so, denn unterm Strich hat das auch etwas mit dem Zur-Verfügung-stellen von Allgemeinwissen zu tun. Bei Zeitungen gehts ja letztlich auch. Da haben auch etliche Blätter mittlerweile ihre Archive geöffnet. Zugegeben, inzwischen hat man das als Einnahmequelle entdeckt und muss hier und da einen geringen Obulus für die Nutzung entrichten. Aber selbst das wäre bei den Öffis noch eine Variante. Ein einmaliger, überschaubarer Obolus um dann, sagen wir mal sämtliche verfügbaren Ausgaben der Berliner Abendschau von den Anfängen bis beispielsweise 2000 sehen zu können oder im Rundfunkbereich halt Nachrichtensendungen aus dieser Zeit, wäre überlegenswert.... wenn, ja wenn es dieses umständliche Rechtegedöns nicht gäbe. Aus Sicht der Urheber verständlich, natürlich. Aber trotzdem ist es so wie es im Moment ist, schlicht kontraproduktiv.
Vielleicht war das jetzt ein wenig verständlicher, was mich da treibt in Sachen alte Mitschnitte.
 
Ich empfehle, ein Bundestagsmandat zu erlangen und dahingehend tätig zu werden.

Die ÖRs [sind] gebührenfinanziert […], womit das alles von uns allen finanziert wurde und damit auch abgegolten ist.
Ob diese Mär jemals aus den Köpfen herauszubekommen ist? Die GebührenBeiträge finanzieren den Betrieb der Anstalten, berechtigen jedoch in keiner Weise, am geistigen Eigentum der jeweiligen Urheber Anteile zu erlangen.

Klingt blöd, aber isso.
 
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Die GebührenBeiträge finanzieren den Betrieb der Anstalten, berechtigen jedoch in keiner Weise, am geistigen Eigentum der jeweiligen Urheber Anteile zu erlangen.
Wie konkret erlange ich damit denn Anteile am geistigen Eigentum des Urhebers? Wenn ich im Buchhandel ein Buch kaufe, dann besitze ich selbiges zwar, jedoch sind die im Buch geschriebenen Worte und Sätze noch lange nicht meine. Selbiges gilt für gekaufte Musik, Hörbücher etc. pp.
 
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In dem Punkt seid Ihr beide Euch doch einig. Durch den Rundfunkbeitrag wird - sehr richtig - der Betrieb finanziert. Er beinhaltet aber auch die Abgabe verabredeter Gebühren (hier ist der Begriff richtig) für Urheber und Leistungsschutzberechtigte, die durch Aufführung anfallen.

Grundsätzlich ist Urheberrecht nicht übertragbar. Ein geschöpftes Werk bleibt nach der Schöpfung ein für alle Mal mit dem Urheber verknüpft. Die Rechte zum Inkasso können selbstverständlich einer Verwertungsgesellschaft übertragen werden.

Im Falle der Online-Stellung wollen wir jetzt bitte unterscheiden:
  • Urheberrechtlich geschützte Musik:
    Hier ist die Sache klar: Nicht erlaubt, sofern nicht ausdrücklich andere Vereinbaren getroffen wurden.
  • Urheberrechtlich geschütztes, verlegtes Wort:
    Auch klar: Nicht erlaubt, sofern nicht ausdrücklich andere Vereinbaren getroffen wurden.
  • Nicht verlegtes Wort (Beiträge, Moderationen u.Ä).:
    Ungeklärt, da es darüber in der Vor-Internetzeit keine Vereinbarungen gibt.
    Würden solche Stücke online gestellt werden, bestünde für die Sender die Gefahr, dass Autoren nachträglich Ansprüche geltend machen würden.
    @Südfunk 3 hat das in den beiden letzten Absätzen #27 gut zusammengefasst.
 
"Die Nutzer der ARD Mediathek finden dann in den Channels der Landesrundfunkanstalten Beiträge aus der aktuellen Berichterstattung aus der Zeit vor 1966. Regionales, Überregionales, Sport und so manche kuriose Meldung warten darauf wiederentdeckt zu werden."


Das finde ich sehr Schade, weil bis 1966 war das Radioprogramm doch noch etwas hölzern. "Das kritische Tagebuch" lief ab 1967 oder die Radiothek erst ab 1973 mit vielen interessanten Beiträgen.
Insofern hält sich meine Begeisterung für die Öffnung der Archive stark in Grenzen. Dann doch lieber ein WDR Archivradio nach dem Vorbild vom SWR.
 
Was mich an der deutschen Debatte zum Thema immer wundert ist wie lange man sich da Zeit lässt. Journale.at dürfte vor etwa 10 Jahren online gegangen sein, "Österreich am Wort" ein etwas später und die "Memobase" der Schweizer gibt es glaube ich sogar noch länger. Ja, Rechtsfragen müssen natürlich geklärt werden, aber damit muss man doch irgendwann auch mal ferrtig werden. Was haben die in der ARD denn im letzen Jahrzehnt gemacht? Bei Zeitungsarchiven ist es übrigens das gleiche: Die Schweiz hat das großartige Portal e-newspaperarchives.ch (dafür wird aktuell sogar die NZZ digitalisiert). In Österreich gibt es immerhin die sozialdemokratische Arbeiter-Zeitung. Aus Deutschland kenne ich kein frei zugängliches Archiv einer Tageszeitung.
 
Ja, Rechtsfragen müssen natürlich geklärt werden, aber damit muss man doch irgendwann auch mal ferrtig werden. Was haben die in der ARD denn im letzen Jahrzehnt gemacht?
Auch das Urheberrecht und die Technik machen im Laufe der Zeit einige Entwicklungen mit. So manche Geschichte ist bis heute meines Wissens noch nicht sauber geklärt oder wartet auf ein Referenzurteil. Es dürfte also nicht nur an der ARD liegen, daß sich da einiges verzögert hat.

Gruß
Skywise
 
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@black2white: Ich habe es in meinem Post natürlich etwas verkürzt dargestellt, Zeitungen sind ja hier nicht das Hauptthema. Aber du hast schon recht: Es gibt gewisse Ansätze. Neben der TAZ auch z.B. die passauer neue Presse, das hamburger Abendblatt oder die nordwest-Zeitung (hinter einer Paywall oder mit Bibliotheksausweis). Trotzdem: Ein zeitungsübergreifendes Archiv wie in der Schweiz oder auch in den Niederlanden fehlt leider.
 
in zeitungsübergreifendes Archiv wie in der Schweiz oder auch in den Niederlanden fehlt leider.
In Deutschland ist das eben wieder Länderei. Es gibt z.B. bei der Hamburger Bibliothek, in Bayern, Berlin und BaWü durchaus Sammlungen mit historischen Zeitungen. Beim Projekt zeitpunkt.nrw schafft es ein Titel sogar bis ins Jahr 1977.
Damit zurück in die angeschlossenen Funkhäuser.
 
Zumindest fürs Fernsehen ist "ARD Retro" jetzt da:
Ich hoffe sehr, dass man sich dafür noch ein eigenes Portal mit Suchmöglichkeiten und vollständigen Sendungen (und nicht nur Einzelbeiträgen und Sendungsschnipseln) aufbaut. Als Teil der Mediathek wirkt das alles recht wahllos und unsortiert. "Deutschlandradio Retro" soll es übrigens auch geben, da habe ich allerdings noch keinen Link gefunden.
 
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Ich bin auch mal gespannt ob noch die Audiovariante der Retro-ARD-Mediathek kommt. Und insbesondere wäre dann interessant welche Art von Sendungen und Beiträgen zum Nachhören eingestellt werden.
 
Ich hoffe sehr, dass man sich dafür noch ein eigenes Portal mit Suchmöglichkeiten und vollständigen Sendungen (und nicht nur Einzelbeiträgen und Sendungsschnipseln) aufbaut. Als Teil der Mediathek wirkt das alles recht wahllos und unsortiert.
Das "Schnipselwesen" hat seine Ursache aber in anderen Gründen, es ist nämlich noch nicht allzu lang üblich, und auch technisch nicht immer möglich gewesen, komplette (Live-)Sendungen mitzuschneiden und zu archivieren - vorproduzierte Ganzsendungen mal ausgenommen, die waren aber bis in die 70er Jahre eher die Ausnahme. Da war viel mehr live als heute.
Genauso sind bis in die 80er Jahre auch Sendebänder gelöscht worden um sie wiederzuverwenden (2" und 1" Band war ein enormer Kostenfaktor als Verbrauchsmaterial), oder weil Redakteure per Löschung missliebigen Moderatoren eins reindrücken wollten (man google nach "Musik aus Studio B" und staune).
 
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