Aus für Radio Tirol nach 27 Jahren

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Der Schwabe

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Wie der Mediendienst uhini.de meldet, ist eines der traditionsreichsten Networks in Südtirol am 8.6. verkauft worden.

http://www.uhini.de/newsletter.htm

Südtirols Privatradio Nr. 1 (Eigendefinition) Radio Tirol ging für 1,7 Mio. Euro an Südtirol 1.

Hintergrund ist, daß der Hauptaktionär letztes Jahr verstorben ist und der Erbe seine Anteile verkaufen wollte. Unter den rund 20 Mitbewerbern geht jetzt die Angst um da gemutmaßt wird, daß die wertvollen Radio Tirol-Frequenzen von Südtirol 1 einverleibt werden.

Radio Tirol hat sich durch ein sehr breit aufgestelltes Musikprogramm mit hoher journalistischer Kompentenz ausgezeichnet. Südtirol 1 hingegen ist ein von deutschen Beratern gestyltes AC-Musikradio mit zugekauften Nachrichten.

Radio Tirol ist vorläufig noch in Nordtirol und Südbayern auf 105,4 und 91,1 zu empfangen.

Wieder geht ein guter Sender und es kommt Dudelfunk ohne Inhalt. Bin gespannt ob sich die Südtiroler das bieten lassen....
 
AW: Aus für Radio Tirol nach 27 Jahren

> Eine Doppelversorgung ist nach italienischem Gesetz nicht zulässig

Dann möchte ich den Sinn der Doppelbelegung 101,1 und 104,5 bei RTL102,5 erfragen, das beides vom Dreiländereck kommt.

Auch in anderen italienischen Bandscans lese ich öfters Doppelbelegungen von der selben Sendeanlage.
 
AW: Aus für Radio Tirol nach 27 Jahren

Was allerdings geschieht in den Bereichen, in denen bisher beide Stationen zu hören waren (z.B. Meran und Bozen)? Eine Doppelversorgung ist nach italienischem Gesetz nicht zulässig, demnach fällt in den betreffenden Gebieten eine der beiden Frequenzen an das Land Südtirol zurück.

angeblich wollte die südtiroler landesregierung vor einiger zeit frequenzen von privatsendern kaufen um fm4 in südtirol zu verbreiten, was schließlich am preis gescheitert ist.
 
AW: Aus für Radio Tirol nach 27 Jahren

Hat die autonome Provinz Bozen oder die Region Trentino-Südtirol eigene Befugnise, um Frequenzen an Privatsender zu vergeben oder ist man da an die ansonsten geltenden Mediengesetze gebunden?
 
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