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Die LPR nimmt zur Förderung des regionalen und lokalen Rundfunks in Rheinland-Pfalz für den Zeitraum bis 2007 folgende Maßnahmen in Aussicht:
1. Regionaler Hörfunk
Die LPR strebt im Hörfunk die Erweiterung des lokalen/regionalen Angebots an, soweit dies frequenztechnisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist.
a) Sofern wirtschaftlich zu betreibende UKW-Frequenzen verfügbar sind, werden Hörfunkerlaubnisse im Bereich Mainz und Ludwigshafen ausgeschrieben für Programme mit regionalen und lokalen Inhalten.
b) Verfügbare digitale Frequenzen werden ausgeschrieben, sofern technische Reichweite und wirtschaftliche Ertragsstärke des Einzugsbereichs unter Berücksichtigung des Hörfunkgesamtmarkts dies ermöglichen.
1. Regionaler Hörfunk
Die LPR strebt im Hörfunk die Erweiterung des lokalen/regionalen Angebots an, soweit dies frequenztechnisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist.
a) Sofern wirtschaftlich zu betreibende UKW-Frequenzen verfügbar sind, werden Hörfunkerlaubnisse im Bereich Mainz und Ludwigshafen ausgeschrieben für Programme mit regionalen und lokalen Inhalten.
b) Verfügbare digitale Frequenzen werden ausgeschrieben, sofern technische Reichweite und wirtschaftliche Ertragsstärke des Einzugsbereichs unter Berücksichtigung des Hörfunkgesamtmarkts dies ermöglichen.