AW: Baden 93.4
Die Entscheidung wurde ein weiteres mal vertagt!
Genauere Infos hier:
Radio Sonne 93,4 MHz ortet mutmaßliche Verschleuderung von Volksvermögen durch Behörden!
April 2005. Auf der Lokalradiofrequenz 93,4 MHz für Baden bleibt es noch immer still...
Unfassbar, der BKS hat nun zum 6. Mal (!) seine Entscheidung verschoben hat. Schon im April 04, vor über einem Jahr, wurde von Radio Sonne die Berufung beim BKS eingereicht…
...und der Sender am Vöslauer Harzberg steht noch immer still.
„Im Februar 05 brauchte der Bundeskommissionssenat irgendwelche technischen Unterlagen von der Komm Austria für die Entscheidungsfindung. Für mich ist das nicht nachvollziehbar", sagt Radio Sonne - `Vater´ Gerhard Pellegrini, dem sein `sonniges Baby´ für Baden sehr am Herzen liegt, "denn alle Bewerber haben 2003 korrekte technische Unterlagen eingereicht, sonst wären sie nicht so weit gekommen. Die Entscheidung kann doch nur mehr von der Bewertung der größtmöglichen Meinungs- und Medienvielfalt und nicht von der Technik abhängen. Der Verwaltungsgerichtshof als nächste Instanz geht auch im Sinne der Staatsbürger nach diesem Kriterium vor. Auch die technischen Parameter der Übertragungskapazität sind eindeutig, keine Frage, denn die wurden ja von der RTR selbst vorgegeben und ausgeschrieben".
Laut letzter Aussage des Bundeskanzleramtes wurden jedenfalls von der Komm Austria die angeforderten technischen Unterlagen in der März-Sitzung vorgelegt, aber der BKS konnte nichts damit anfangen...
Bleibt nur noch die Frage offen: Was soll das?
„Im Fall Lokalradio Baden handelt es sich um Verschleuderung von Volksvermögen durch Österreichische Behörden!“, so Robert Moser, GF der WERT-impulse GmbH.
Dem Fass den Boden schlägt eine weitere Behördenkapriole aus: Genau in Baden bei Wien, wo freie Frequenzen echte Mangelware sind, wurde endlich eine zweite Lokalradiofrequenz ausgeschrieben, jedoch mit dem Prädikat „beschränkt“, im wahrsten Sinne des Wortes, was heißt: kein neues Radio-Unternehmen, sondern nur Radioveranstalter, die bereits eine Frequenz betreiben, dürfen sich hier bewerben. Ein weiterer schwerer Fehltritt gegen den Gleichheitsgrundsatz und gegen das öffentliche Recht an einer freien Meinungs- und Medienvielfalt in Österreich! … aber die Radiobehörde ist vorübergehend im Recht, sie hat sich das Gesetz im November 04 durch eine Novelle im Privatradiogesetz dafür extra zurechtgebogen. Radio Sonne hat darüber berichtet und im Parlament vor diesem Beschluss gewarnt. Zurzeit bereitet sich Radio Sonne vor, sich an den Europäischen Gerichtshof zu wenden und gegen diese Missstände in Österreichs Medienlandschaft rechtlich vorzugehen.
"…aber als Frequenz-Bewerber darf man sich nicht aufregen und sich Luft verschaffen, denn sonst könnte die Missgunst der Behörden sofort zuschlagen. Es ist ein schlimmer Zustand, so behandelt zu werden" fühlt Pellegrini. Eine weitere Frage beschäftigt die Mitarbeiter von Radio Sonne: "Ist es möglich, dass eine von Konkurrenten platzierte Falschinformation über die WERT-impulse GmbH, Radio Sonne oder über deren Geschäftsführer in den Behördenkreisen kursiert, die wir nicht kennen und aufgrund der wir so behandelt werden? Bleibt nur zu hoffen, dass die Behörde kritisch ist und sich an der Wahrheit orientiert..."
Quelle:
WERT-impulse Mediaportal
Beratungsgesellschaft für ganzheitliches Management GmbH.
Ing. Gerhard W. Pellegrini
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