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Erfurt (dpa) Bei einer Sitzung am Dienstag in Erfurt hatten die Direktoren der Landesmedienanstalten (DLM) klar gestellt, dass sie für eine Übertragung der Bundesliga und Webradiosender über die Telefonnetze (DSL und Mobilfunk) eine Rundfunklizenz für erforderlich halten. "Breitenwirkung", "Suggestivkraft" und "Aktualität" machten den Rundfunkbegriff aus dies gelte aufgrund des technischen Fortschritts mittlerweile auch für eine Übertragung über Telefonnetze. Mindestanforderungen sind daher eine Offenlegung der Konditionen und eine klare Trennung von Rundfunk- und Telekommunikations-Aktivitäten, um einen diskriminierungsfreien Zugang zu gewährleisten. Aufgrund der zunehmenden Konvergenz im Rundfunkbereich werden die Landesmedienanstalten den Dialog mit der Bundesnetzagentur und dem Bundeskartellamt vertiefen. Der Vorsitzende der DLM, Reinhold Albert, sprach sich dafür aus, das Zusammenwachsen von Netzbetreibern und Inhalteanbietern medienrechtlich neu zu beurteilen: „Das Kartellrecht darf nicht die einzige Ordnungsfunktion bei der Erhaltung unserer Medienvielfalt einnehmen“. Ein Beschluss wird bis Sommer erwartet, danach ist es Webradio-Stationen ohne medienrechtliche Zulassung mit einer Streamingleistung von mehr als 24 kbps nicht mehr gestattet das Programm zu verbreiten.
Quelle: www.dpa.de
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