Bedarf das Betreiben von Webradio zukünftig einer Rundfunklizenz?

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Gut gemeint ...

@croydon_de.

croydon_de schrieb:
Sicherlich wehrst Du Dich auch gegen das "Zwangsimpressum" nach Teledienstgesetz... Na ich hoffe ja nur, daß die findigen Anwälte, die sich auf genau solche Sachen spezialisiert haben, dann von Deiner Argumentation der "Meinungsfreiheit" beeindrucken lassen.

Damit Du Dich an unabhängiger und kompetenter Stelle informieren kannst verlinke ich einfach mal einen Artikel der c't. ;)

croydon_de schrieb:
Ich sag dazu nur - wer auf seine RECHTE pocht, sollte auch seine PFLICHTEN kennen und beachten...

In diesem Punkt stimme ich Dir zu.

croydon_de schrieb:
aber daß ich das noch erleben darf, daß Steve UND Pegasus mir mal zustimmen... *ggg* es geschehen noch Zeichen und Wunder in diesem unseren Lande *lach*

Nun erkläre mir doch endlich warum es sich bei einem Internetserver um eine Sendestation handelt.
 
AW: Bedarf das Betreiben von Webradio zukünftig einer Rundfunklizenz?

@mr51127,

Da Du ja so nah am Thema bist antworte ich dennoch gerne.

Danke für die Hinweise, die sind bisher unseren Jungs und Mädels entgangen. Aber wie auf der HP beschrieben werden wir das umgehend beheben.

Ich schimpfe nicht über Forenteilnehmer weil mir Argumente fehlen, ich frage mich lediglich weshalb einige Wind machen und auf der Homepage von Radio, Sendungen, Hörern usw. schreiben. Alles Eigenschaften die unmittelbar mit Radio verbunden sind. Radio selber ist wohl selbst im Duden gut beschrieben und deshalb etwas lustig zu lesen wenn genau diese Leute auf einmal sagen "Nö ich mache kein Radio ich mache nur Datenübertragung" und das wollen die nun Lizenzieren. Abgesehen nochmals das es derzeit nicht um Webradios geht sondern primär um Einspeisungen großer Unternehmen.

Nein, ich habe Argumente, aber diese Argumente sind solange fruchtlos als man versucht nun sein Radio als Datenpaketdienst zu tarnen. Weshalb frage ich mich? Um sich weiterhin vor Kosten zu drücken. Es ist schön zu lesen wenn einer einen Datenbestand von 3000 Titel hat, bedeutet insofern nicht Gemafreie Musikstücke ein fettes Zubrot für die GVL.

Zum Thema das wir versuchen mit unserem Radio noch andere Verbreitungswege in Angriff zu nehmen. Was bitte ist daran verwegen? Wir machen daraus keinen Geheimakt, ob nun andere Kollegen bereits via UMTS zu hören sind, einige mit freien Radios auf UKW gehört werden oder wieder andere im Kabel hörbar sind.

Ja wir bekennen uns dazu wir bezeichnen uns als Radio und das auch voll und ganz Inhaltlich. Dabei ist es wie Croy schon sagte völlig unerheblich welche Reichweite, wieviele Hörer, usw.

Sicherlich werden wir aber nicht weinen wie kleine Kinder wenn irgendetwas nicht realisierbar ist, dennoch versuchen wir diverse Wege zu gehen. Verwerflich ist es lediglich das solche doch so erfahrene Menschen Wie Du und einige andere hier sich das überhaupt antun wenn doch für Euch schon klar ist das es a.) kein Radio ist und b.) euch doch sicherlich nicht betreffen wird.

Wir senden schon einige Zeit und werden es sicherlich auch noch lange tun, denn unsere Zielsetzung ist eben realistisch. Bedeutet wenn wir eben keine anderweitigen Verbreitungswege bekommen können, machen wir wie gehabt im derzeitigen Stil weiter. Also von daher nichts mit weinenden Kindern.

Was aber sein wird ist das es kommt wie bei der Aktion um die GVL gerade die hier so groß tun und versuchen ohne Argumente andere anzugreifen weil man es einfach nicht akzeptiert das man vielleicht doch etwas falsch liegen könnte, gerade diese werden wenn es soweit ist ruhig und rums man hört von denen nichts mehr. Das hatte wie vor genannt die GVL Thematik schon gezeigt.

Aber wie sagen schon andere, man wird sehen wie es wird und was dann bleibt.

In diesem Sinne auch Dir einen schönen Abend.

Gruß

Steve Wilson

P.S.
Eine bitte noch versucht mal mit Argumenten zu kommen die nicht auf das persönliche abzielen. Mein Posting zu Machiko war nicht gegen sie als Person gerichtet sondern gegen ihr Argument und das ist ja offensichtlich absolut nicht identisch mit Ihrer Aussage kein Radio zu sein.
 
AW: Bedarf das Betreiben von Webradio zukünftig einer Rundfunklizenz?

Soviel ich weiss, ist das Thema dieses Threads doch "Bedarf das Betreiben von Webradio zukünftig einer Rundfunklizenz?", oder vertue ich mich da etwa

Um das mal deutlich zu sagen, hier geht zu 99% alles an der eigentlichen Fragestellung vorbei!

Besser ist es, jeder der nähere Info's haben möchte, sollte sich nicht auf das Geschriebene hier verlassen, da 1. wenig zum eigentlichen Thema bei rauskommt, 2. Vieles sogar falsch ist!!

Tipp:
Telefoniert einfach, wie wir auch, mit den entsprechenden Stellen und informiert Euch, bevor Ihr hier ein Thema kaputt diskutiert und im Grunde nur viel dummes Zeuch dabei rauskommt.
 
Nono

@Pegasus.

Pegasus schrieb:
Weil ein Server Datenpakete sendet

nono.gif
 
AW: Bedarf das Betreiben von Webradio zukünftig einer Rundfunklizenz?

Um das ganze mal wieder auf die sachliche Ebene zurückzuführen:

Steve Wilson schrieb:
Radio selber ist wohl selbst im Duden gut beschrieben und deshalb etwas lustig zu lesen wenn genau diese Leute auf einmal sagen "Nö ich mache kein Radio ich mache nur Datenübertragung"

Endlich mal Argumente, leider aber gefolgt von Unterstellungen. Ich, bzw. wir haben nicht gesagt, dass es sich bei einem Webradio nicht um Radio, sondern nicht um Rundfunk handelt. Du brauchst z.B. nur mal bei Wikipedia vorbeischauen und Du wirst sowohl unter dem Begriff "Radio" als auch unter dem Begriff "Rundfunk" in den jeweiligen Artikeln nichts mit Webradio finden.

Und warum? Weil man ein Webradio eher als einen "rundfunkähnlichen" multimedialen Dienst bezeichnen kann, der ausschließlich im Internet verfügbar ist. Warum? Jeder, der mal ein wenig überlegt wird feststellen, dass ein Webradio außer dem Programm nur sehr wenig mit einem herkömmlichen Radio oder mit Rundfunk gemeinsam hat. Natürlich werden auch beim Rundfunk "Daten übertragen". Es kommt doch aber darauf an, wie die Daten übertragen werden, wie man sie empfangen kann und welcher Nachteil bei dieser Übertragungsart ensteht.

Warum haben denn die Landesmedienanstalten bisher gesagt, dass Webradio zulassungsfrei ist, da es sich hier um ein Telemedium handelt und nicht um Rundfunk? Dies wird doch sicherlich seine Gründe gehabt haben. Und was sind die Gründe für die Einführung einer Rundfunklizenz jetzt? Unter anderem ein fadenscheiniges Argument wie technischer Fortschritt. Der wäre bitte? Also, den einzigen technischen Fortschritt unter den Webradios, den ich feststellen kann ist der, dass Webradios mit einer größeren Bandbreite als in den 90ern senden können. Und dieser Umstand ist schon mit der Einführung der ersten Breitbandanschlüsse eingetreten. Da kann man doch nach 6-8 Jahren T-DSL nicht plötzlich ankommen und sagen, dass hier ein technischer Fortschritt eingetreten ist. Also bitte...

Hier geht es doch auch nicht darum, dass man Kosten sparen will. Wer Webradio betreibt, der wird sicherlich auch die 250,- € für die Lizenz aufbringen können, aber es geht doch um die Zulassungserfordernisse und die Pflichten, die mit dem herkömmlichen Rundfunk gleichgesetzt werden, welche wohl kaum ein Webradio erfüllen kann. Man ist gehandicapt mit den Eigenschaften des Internets als Kleiner, soll aber Pflichten erfüllen wie die Großen. Hier sollen sogar Übergangsfristen eingeräumt werden. Allein dieser Umstand sollte nachdenklich machen. Galgenfristen zur Erfüllung von Pflichten (wie z.B. mind. 5 Stunden Liveprogramm). Und wenn die Erfüllung nach der Übergangsfrist nicht stattgefunden hat: keine Lizenz.

Wer hier jetzt Parallelen zum Aufschrei gegen die neuen GEMA&GVL-Tarife zieht, der sollte bedenken, dass schließlich genau dieser Aufschrei und Protest dazu geführt hat, dass die Tarife annehmbar gestaltet wurden, was schließlich ohne dies alles nicht passiert wäre.

Also sollten diejenigen, die dies alles nicht hinnehmen wollen eine AG bilden, die sich mit der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM) kurzschließt und anbietet, gemeinsam eine Lösung herbeizuführen, die für alle akzeptabel ist und nicht alles einfach billigend in Kauf nehmen, was einem im Sommer auf den Tisch geknallt wird. Fahrlässig handelt hier meiner Meinung nach jeder, der jetzt sagt: "Lassen wir uns doch einfach überraschen".
 
AW: Bedarf das Betreiben von Webradio zukünftig einer Rundfunklizenz?

Zur Info aller hier mal ein paar Gesetzestexte...
Insbesondere §2 Abs. 2 S.4 MDStV finde ich sehr interessant für diese Diskussion...



§ 2 RStV
Begriffsbestimmungen
(1) Rundfunk ist die für die Allgemeinheit bestimmte Veranstaltung und Verbreitung von Darbietungen aller Art in Wort, in Ton und in Bild unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen ohne Verbindungsleitung oder längs oder mittels eines Leiters. Der Begriff schließt Darbietungen ein, die verschlüsselt verbreitet werden oder gegen besonderes Entgelt empfangbar sind. Dieser Staatsvertrag gilt nicht für Mediendienste im Sinne von § 2 des Mediendienste-Staatsvertrages; § 20 Abs. 2 und § 52 Abs. 2 bis 5 dieses Staatsvertrages bleiben unberührt.


§ 2 MDStV

Geltungsbereich

(1) Dieser Staatsvertrag gilt für das Angebot und die Nutzung von an die Allgemeinheit gerichteten Informations- und Kommunikationsdiensten (Mediendienste) in Text, Ton oder Bild, die unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen ohne Verbindungsleitung oder längs oder mittels eines Leiters verbreitet werden. Die Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrages bleiben unberührt. Ferner bleiben die Bestimmungen des Teledienstegesetzes in der in einem Bundesgesetz erstmalig beschlossenen Fassung sowie des Telekommunikationsgesetzes unberührt.

(2) Mediendienste im Sinne von Absatz 1 sind insbesondere

1. Verteildienste in Form von direkten Angeboten an die Öffentlichkeit für den Absatz von Waren oder Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich unbeweglicher Sachen, Rechte und Verpflichtungen, gegen Entgelt (Teleshopping),

2. Verteildienste, in denen Meßergebnisse und Datenermittlungen in Text oder Bild mit oder ohne Begleitton verbreitet werden,

3. Verteildienste in Form von Fernsehtext, Radiotext und vergleichbaren Textdiensten,

4. Abrufdienste, bei denen Text-, Ton- oder Bilddarbietungen auf Anforderung aus elektronischen Speichern zur Nutzung übermittelt werden, mit Ausnahme von solchen Diensten, bei denen der individuelle Leistungsaustausch oder die reine Übermittlung von Daten im Vordergrund steht, ferner von Telespielen.
 
AW: Bedarf das Betreiben von Webradio zukünftig einer Rundfunklizenz?

Und nun verwurschteln wir mal wieder On-Demand mit Webcasting :)

Gruß,
Croydon
 
AW: Bedarf das Betreiben von Webradio zukünftig einer Rundfunklizenz?

Und so bleibt es auch, bis es irgendwann einmal höchstrichterlich entwurschtelt wird.

:cool:


Noch ein interessanter Link zum Thema:

3. Strukturpapier zur Unterscheidung von RUndfunk und Mediendiensten der DLM

http://www.ulr.de/ULR_LM_DLM_Position/dlmstr_rf_md.pdf

Auszug:

Ein Dienst ist daher unter Beachtung des Vorstehenden umso rundfunktypischer,

• je höher die Wirkungsintensität der verbreiteten Inhalte als solche ist,
• je stärker die redaktionelle Gestaltung der Inhalte ist
• je realitätsnäher die Inhalte präsentiert werden und
• je größer seine Reichweite und seine gleichzeitige Rezeptionsmöglichkeit/tatsächliche
Nutzung sind und
• je weniger Interaktivität des Nutzers den Rezeptionsvorgang bestimmt (Passivität des
Nutzungsverhaltens und einfache Bedienbarkeit des Empfangsgeräts)

2.4.2 Die Merkmale im Einzelnen

Diese fünf Hauptkategorien umfassen folgende Gesichtspunkte:

• Wirkungsintensität der verbreiteten Inhalte
Es kommt auf die Wirkungsintensität des verbreiteten Inhalts an, auf das von ihm
ausgehende Beeinflussungspotenzial auf die Meinungsbildungsfreiheit. Es stellt sich
daher die Frage:
Wie groß ist der Bezug der Inhalte zum Gemeinschaftsleben, so dass das „Selbstgespräch
der Gesellschaft“ stattfinden kann? Sind Themenvielfalt und Aktualität (der
Themen) gegeben? Je größer der Bezug zum Gemeinschaftsleben, desto größer die
Kommunikation zwischen den Rezipienten, desto höher das Beeinflussungspotenzial auf
die öffentliche Meinungsbildung.

• redaktionelle Gestaltung der Inhalte
Ist eine strukturelle Abfolge der Inhalte derart gegeben, dass die zeitlich aufeinander
folgende Inhalte untereinander so verknüpft werden (Struktur), dass der Rezipient
möglichst vom Aus- oder Umschalten abgehalten wird? Eine Struktur, die vom
Aus-/Umschalten abhält, führt zu längerer Rezeption und damit zu stärkerem Einfluss auf
die Meinungsbildung. Es ist zu prüfen, inwieweit eine Selektion der Inhalte stattfindet, ob sie inhaltlich und
technisch aufbereitet werden. Das Auswählen, Bearbeiten und Senden von Informationen
enthält ein großes Beeinflussungspotenzial. Ebenso ist in dieser Kategorie zu
bewerten, ob Live-Übertragungen oder überwiegend Aufzeichnungen gesendet werden.
Denn auch die Teilhabe am aktuellen Geschehen birgt ein erhöhtes Beeinflussungspotential.

• Realitätsnähe der dem Rezipienten präsentierten Inhalte
Die „Kraft der bewegten Bilder“ ist hier ausschlaggebend. Die Kombination von Bild und
Ton hat eine Suggestivkraft, die dem Rundfunk wesensimmanent ist. Das Beeinflussungspotenzial
ist je größer, desto realitätsnaher, authentischer die Präsentation ist.

• Reichweite und gleichzeitige Rezeptionsmöglichkeit/tatsächliche Nutzung
Je mehr Menschen dieselben Inhalte gleichzeitig rezipieren, desto größer die Beteiligung
am „Selbstgespräch der Gesellschaft“, die Einflussnahme auf die individuelle und auf die
öffentliche Meinungsbildung. Zahlreiche Gesichtspunkte sind hierfür ausschlaggebend,
insbesondere gewachsene Kommunikationsräume, Sprachräume oder der Umstand, wie
viele Nutzer einen Dienst gleichzeitig in Anspruch nehmen.
Diese Kategorie ist dem Merkmal Breitenwirkung des BVerfG zugeordnet. Mit steigender
konkreter Reichweite erhöht sich die Personenzahl, die sich mit dem verbreiteten Inhalt
auseinandersetzen kann. Als Korrektiv kann die Ermittlung von Kommunikationsräumen
erforderlich sein. Aufgrund von Sprachbarrieren u. ä. kommt es auf die absolute
Reichweite oft nicht an. Ausschlaggebend ist: Wie viele Nutzer können gleichzeitig den
Dienst tatsächlich in Anspruch nehmen?

• Geringe Interaktivität des Nutzers beim Rezeptionsvorgang und einfache Bedienbarkeit
des Empfangsgeräts Die Einfachheit der Bedienung wirkt sich auf die Nutzungshäufigkeit und damit auf das
Beeinflussungspotenzial aus. Je geringer der Aufwand beim Empfänger für die
Informationserlangung ist, desto höher die Nutzungsquantität, desto größer die aufgenommene
Information, desto höher der Einfluss auf die Meinungsbildung. Derjenige,
der aktiv nach Informationen sucht, ist nicht so anfällig für subtile Methoden der
Meinungslenkung, als der mit verminderter Aufmerksamkeit Konsumierende.
Je mehr und je stärker die genannten Merkmale erfüllt sind, desto rundfunktypischer ist ein
Dienst. Bei Überschreiten einer bestimmten Schwelle erfolgt die Einordnung als Rundfunk.
 
AW: Bedarf das Betreiben von Webradio zukünftig einer Rundfunklizenz?

Zitat:
Benutzung elektromagnetischer Schwingungen ohne Verbindungsleitung oder längs oder mittels eines Leiters

Ich denke, das trifft es exakt. Der Datenstrom ist eine elektromagnetische Schwingung mittels eines Leiters. (Bin mal gespannt, welche gegenargumente jetzt kommen)

Ein Abrufdienst ist Webradio ja nicht. Man kann ja nicht beliebige Inhalte abrufen. Das ist eben der Uterschied zu OnDemand, der meines Wissens auch entsprechend differenziert wird von GEMA und GVL
 
AW: Bedarf das Betreiben von Webradio zukünftig einer Rundfunklizenz?

Wer hier jetzt Parallelen zum Aufschrei gegen die neuen GEMA&GVL-Tarife zieht, der sollte bedenken, dass schließlich genau dieser Aufschrei und Protest dazu geführt hat, dass die Tarife annehmbar gestaltet wurden, was schließlich ohne dies alles nicht passiert wäre.

Die Tarivstruktur wurde in der Tat etwas angepasst, aber der Aufschrei war wohl von den Leuten die aktiv daran gearbeitet haben. Ich sprach und spreche von den Leuten die gerade hier wie auch im Forum des DIRV den Untergang des Webradios vorhersagten, denn genau von diesen Leuten hört man nichts mehr, sorry wenn es etwas mißverständlich zum Ausdruck gekommen ist.

Ansonsten @mr51127 sagte ich bisher nichts anderes aus, als das was Du in Deinem Posting nunmehr sagst. Ich habe mehrfach schon hier gesagt das es jetzt an der Zeit ist dort aktiv in Erscheinung zu treten um entsprechendes Gehör zu erhalten.

Der Beitrag von @VoiceOver, ist mir gestern auch in den Sinnn gekommen und wer mal genau liest und das auf das eigene Radio bezieht kann doch schon sehen ob er auch nur annähernd als Rundfunktypisch gehalten werden kann. Ich denke aber das es auf den größten Teil zutreffen wird, denn Informationen die tagesaktuell sind, Nachrichten und Beiträge wie auch O-Töne finden sich in fast allen Websendern wieder. Ziel ist es eben den Hörer zu binden und längerfristig zum verweilen zu bringen. Das dies eben nur mittels der Kombination der sogenannten Rundfunktypischen Kriterien erfüllt werden kann ist hinlänglich bekannt.

Was wir als Webradios in einer IG hinbekommen könnten wäre eben uns Gehör zu verschaffen und vielleicht schon im Vorfeld noch offene Fragen mit klären zu können. Ich denke wie auch bei der Thematik GVL kann zumindest in Teilbereichen das eine oder andere noch positiver für uns gestaltet werden. Sicherlich haben diese Lizenzierungen nicht nur Vorteile sondern auch Nachteile, diese gilt es aufzuzeigen, unter die Lupe zu nehmen und allen zu vermitteln. Das sind die Aufgaben die wir uns selber stellen sollten.

Soweit meine Meinung dazu und mit meiner Aussage "Wir werden sehen was passiert" ist gemeint das wir es zum einen eh nicht verhindern können zum anderen dann mit den Ergebnissen zurechtkommen müssen.

Gruß

Steve Wilson
 
Mir tuts langsam richtig weh ... ehrlich!

@Pegasus.

Pegasus schrieb:
Juristen ohne physikalischen Sachverstend schrieb:
Benutzung elektromagnetischer Schwingungen ohne Verbindungsleitung oder längs oder mittels eines Leiters
Ich denke, das trifft es exakt. Der Datenstrom ist eine elektromagnetische Schwingung mittels eines Leiters. (Bin mal gespannt, welche gegenargumente jetzt kommen)

Meine Taschenlampe ist Radio!

Pegasus schrieb:
Ein Abrufdienst ist Webradio ja nicht. Man kann ja nicht beliebige Inhalte abrufen. Das ist eben der Uterschied zu OnDemand, der meines Wissens auch entsprechend differenziert wird von GEMA und GVL

Du sendest also ungefragt an alle Internetanschlüsse gleichzeitig?

Du kommst mit einem Webradio auf eine Hörerzahl wie ein durchschnittlicher Radiosender oder gar Fernsehsender?

;)
 
AW: Bedarf das Betreiben von Webradio zukünftig einer Rundfunklizenz?

[] Du hast die Thematik verstanden
[] Du willst vernünftig diskutieren
[] Du hast verstanden, was Stream, Webradio und OnDemand bedeutet
[x] du solltest lernen, das falsche Aussagen nicht durch ständige widerholungen richtiger werden.

@mr51127
War mir klar, das du kein Argument hast. Das hab ich aber auch gar nicht erwartet.

@all
Aber eins muss ich sagen, ich hab schon lange nicht mehr soviel gelacht hier im Forum. Gleich zwei Leute, die sich lächerlich machen hatten wir schon lange nicht mehr :D
 
Naturwissenschaften tun nicht weh und beißen auch nicht!

@Pegasus.

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Es ist ja nicht so schlimm, wenn man über kein technisches Verständnis verfügt, aber muß Mann es so offensichtlich zeigen?

Und wie wäre es mal mein befiedertes Steckenpferdchen wenn Du auf meine letzten Fragen antworten würdest?

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Machiko schrieb:
Du sendest also ungefragt an alle Internetanschlüsse gleichzeitig?

Du kommst mit einem Webradio auf eine Hörerzahl wie ein durchschnittlicher Radiosender oder gar Fernsehsender?

Du bist so süß, Dir kann man einfach nicht böse sein. ;)

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AW: Bedarf das Betreiben von Webradio zukünftig einer Rundfunklizenz?

@Machiko,

Du kommst mit einem Webradio auf eine Hörerzahl wie ein durchschnittlicher Radiosender oder gar Fernsehsender?

Vom Prinzip her ja. Denn wenn Du entsprechende Resourcen stellen kannst, dann kannst Du durchaus Hörerzahlen pro Stunde bedienen. Es geht auch nicht was tatsächlich ist, sondern um die Möglichkeit das Du dies kannst. Alleine schon der maßgebliche Unterschied das ich bundesweit bzw. Weltweit (wenn die Gebühren der GVL eingehalten werden) senden kann. Herkömmliches Radio dagegen ist in der Reichweite begrenzt (Sendeleistung).

Nehme doch einfach mal diese oben zitierte Parameter und egal wie Du das dann drehen möchtes (mit Technik kommste da schon mal nicht weit) es bleibt ein Radio das die typischen Merkmale für Rundfunk mehr oder minder bedient.

Ich verstehe auch nicht das ihr weiterhin um solch einen Käse eine Diskussion führt. Versucht doch endlich mal mit den bisherigen Informationen sich entsprechend auseinander zu setzen. Die von Euch geführte Diskussion ist auf alle Fälle weder dienlich zu diesem Thema noch ändert das etwas an der Tatsache das bestimmte Faktoren vorgesehen sind und wenn man eben als Webradio über die Schwelle tritt ist man unabhängig von der ach doch so geliebten Technik ein Rundfunk.

Wie vor schon mal genannt lasst den Kindergarten und das gezanke der persönlcichen Angriffe einfach mal außen vor und geht auf das Thema ein.

Gruß

Steve Wilson
 
AW: Bedarf das Betreiben von Webradio zukünftig einer Rundfunklizenz?

Ich sprach und spreche von den Leuten die gerade hier wie auch im Forum des DIRV den Untergang des Webradios vorhersagten, denn genau von diesen Leuten hört man nichts mehr, sorry wenn es etwas mißverständlich zum Ausdruck gekommen ist.

Veto, man hört sehr wohl von einigen von ihnen. Recht geben muß ich Dir allerdings in dem Punkt, daß auch ich mich in den Folgen dieses Tarifes (gottseidank!) geirrt hatte und diese weitreichender sah, als sie es denn nun wirklich sind.

Genau aus dem Grunde reagiere ich jetzt auch "gelassener" auf diese Ankündigung, denn richtig ist - in der momentanen Konstellation der Szene werden wir die zukünftigen Entwicklungen weder beeinflussen noch vermitteln können.

Allein, und das ist meine positive Erkenntnis aus dieser Diskussion - so weit ist man manchmal gar nicht voneinander entfernt, wie es erscheinen mag...

Ansonsten - haltet es doch einfach mal wie ich - wer unbelehrbar ist, den soll man nicht zu überzeugen versuchen, das sind die biblischen Senfkörner auf dem Felsen.... vergebliche Liebesmüh und Verschwendung von Energie.

Aus Prinzip dagegen, weil der böse Staat eh nur wieder kontrollieren will...

aber die Leistungen dieses bösen Staates nimmt jeder gerne mit Kusshand...

So ist nunmal diese unsre Gesellschaft *lol*

Gruß,
Croydon
 
AW: Bedarf das Betreiben von Webradio zukünftig einer Rundfunklizenz?

@Machiko

Welche Frage soll ich beantworten? Ob ich an alle Internetanschlüsse gleichzeitig sende?
Da diese Frage absolut nicht relevant ist, da sie weder was mit einem Stream, noch mit OnDemand noch mit irgendwas anders hier zu tun hat, ist eine Antwort völlig überflüssig.

Und wenn du meinst, ich habe kein technisches Verständnis, ist das deine Sache. Bei dir kann man das schlecht beurteilen, da du nichts sagst. Du wiederholst immer nur alles, obwohl dir einige andere auch schon gesagt haben, das du Unsinn erzählst.

Aber shreib bitte weiter, icvh bin sicher, dann wird das ein amüsantes Wochenende für alle, die diesen Thread hier lesen :D

Und zum Thema Hörerzahl. Ich kenne mindestens ein Radio, das insgesammt auf 2Mio Zuhöre weltweit kommt. Keine AHnung ob dir das reicht, aber deine Frage (die absolut nichts zur Sache tut) sollte damit beantwortet sein.
 
Was versteht man unter Lesekompetenz?

@Pegasus.

Pegasus schrieb:
Welche Frage soll ich beantworten? Ob ich an alle Internetanschlüsse gleichzeitig sende?
Da diese Frage absolut nicht relevant ist, da sie weder was mit einem Stream, noch mit OnDemand noch mit irgendwas anders hier zu tun hat, ist eine Antwort völlig überflüssig.

Glaubst Du. ;)

Wenn Du die juristische Interpretation zum MDStV vs. RStV gelesen hättest, dann wärst Du ein kleines bischen schlauer darüber wie Juristen das beurteilen.

Pegasus schrieb:
Und wenn du meinst, ich habe kein technisches Verständnis, ist das deine Sache. Bei dir kann man das schlecht beurteilen, da du nichts sagst. Du wiederholst immer nur alles, obwohl dir einige andere auch schon gesagt haben, das du Unsinn erzählst.

Extra für Dich!
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Pegasus schrieb:
Aber shreib bitte weiter, icvh bin sicher, dann wird das ein amüsantes Wochenende für alle, die diesen Thread hier lesen :D

Dann wünsche ich den Zulesern ein erfrischendes Vergnüngen.

Pegasus schrieb:
Und zum Thema Hörerzahl. Ich kenne mindestens ein Radio, das insgesammt auf 2Mio Zuhöre weltweit kommt. Keine AHnung ob dir das reicht, aber deine Frage (die absolut nichts zur Sache tut) sollte damit beantwortet sein.

2 000 000 Hörer gleichzeitig? Das ist ja mehr als SDR in seinen besten Zeiten zustandebringt.

Meine Frage hast Du aber immer noch nicht beantwortet. ;)

Unabhängig von der Aussage, das alles was mittels Elektromagnetischer Wellen an Bild/Ton Informationen übertragen wird, von Juristen als "Rundfunk" gedeutelt werden kann (ab einer relevanten Verbreitung). Ist diese "Definiton" so beliebig, das meine Taschenlampe als Fernsehsender herhalten kann. :wall:

(Wobei pikanterweise die kleinen Filmchen von ARD und ZDF, der Tagesschau bzw. heute die übers Internet zur verfügung gestellt werden, nicht den Qualitätsansprüchen von Rundfung genügen).

Völlig unterschlagen wird von diesen Experten, das TCP/IP Pakete nicht geordnet und auch nicht in Reihenfolge beim Empfänger ankommen. Sie nutzen noch nicht einmal alle den gleichen Weg. Von Kontinuität ganz zu schweigen.

Nach den Vorstellungen der Juristen bestimmt die Anzahl der Hörer und die Übertragungsqualität vom Ton des Programms ob es sich um ein Radio handelt oder nicht. ;)
 
AW: Mir tuts langsam richtig weh ... ehrlich!

Machiko schrieb:
Meine Taschenlampe ist Radio!

Jetzt übertreibe bitte nicht! Datentransfer per Morsetaste ist auf jeden Fall möglich. Um Sprache oder Musik zu übertragen, müsste man den Lichtstrahl schon sehr feinmotorisch modulieren können. ;)

Machiko schrieb:
Du sendest also ungefragt an alle Internetanschlüsse gleichzeitig?

Es gibt halt immer wieder Leute mit einem großen Sendungsbewusstsein! :cool:

Machiko schrieb:
Du kommst mit einem Webradio auf eine Hörerzahl wie ein durchschnittlicher Radiosender oder gar Fernsehsender?

Wenn man die ganze Serverfarm z.B. von Strato zur Verfügung hat, sollte das doch fast kein Thema mehr sein. Damit kann man untentwegt "Broadcasten"! :wow:

ISI
 
AW: Was versteht man unter Lesekompetenz?

Machiko schrieb:
Völlig unterschlagen wird von diesen Experten, das TCP/IP Pakete nicht geordnet und auch nicht in Reihenfolge beim Empfänger ankommen. Sie nutzen noch nicht einmal alle den gleichen Weg. Von Kontinuität ganz zu schweigen.

Du hast immer noch nicht kapiert, was ein Stream ist. Und da du es offensichtlich nicht verstehen willst, und auch nichts produktives zum Thema beitragen willst/kannst, verabschiede ich mich ins Wochenende.

Und da du sowieso allen widersprichst, was andere sagen, ist ejegliche Antwort auf deine fragen reine Zeitverschwendung. Und da ich keine zeit mehr zu verschwenden hab, darfst du dich ab sofort mit jemand anderen unterhalten. Aber Spass hats gemacht, ich hab mich lange nicht mehr so in einem Board amüsiert :D
 
Hihi

@isiman.

isiman schrieb:
Machiko schrieb:
Meine Taschenlampe ist Radio!
Jetzt übertreibe bitte nicht! Datentransfer per Morsetaste ist auf jeden Fall möglich. Um Sprache oder Musik zu übertragen, müsste man den Lichtstrahl schon sehr feinmotorisch modulieren können. ;)

Ich stimme Dir da zu, aber die Juristen die die Gesetze formuliert haben verfügten über keinen naturwissenschaftlichen Sachverstand. Sonnst hätten sie nicht so beliebige und unpräzise Aussagen getroffen.

Und die Aussage aus dem Gesetzestext ist so unpräzise das meine Taschenlampe in der Tat (bei geigneter Aufrüstung) als Sendeanlage definiert worden ist. :wall:

Denn nicht anderes sagt folgender Satz aus:
Merkbefreite Juristen schrieb:
§ 2 RStV
Begriffsbestimmungen
(1) Rundfunk ist die für die Allgemeinheit bestimmte Veranstaltung und Verbreitung von Darbietungen aller Art in Wort, in Ton und in Bild unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen ohne Verbindungsleitung oder längs oder mittels eines Leiters.

Genauso exakt formulier wurde:
Merkbefreite Juristen schrieb:
§ 2 MDStV
Geltungsbereich
(1) Dieser Staatsvertrag gilt für das Angebot und die Nutzung von an die Allgemeinheit gerichteten Informations- und Kommunikationsdiensten (Mediendienste) in Text, Ton oder Bild, die unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen ohne Verbindungsleitung oder längs oder mittels eines Leiters verbreitet werden.

Denn meine Taschenlampe ist prinzipiell geeignet elektromagnetische Schwingungen ohne Vergindungsleitung oder längs oder mittels eines Leiters (Glasfaser) zu verbreiten. ;)

isiman schrieb:
Machiko schrieb:
Du sendest also ungefragt an alle Internetanschlüsse gleichzeitig?
Es gibt halt immer wieder Leute mit einem großen Sendungsbewusstsein! :cool:

Ok, am Sendungsbewußtsein möchte ich nicht zweifeln. ;)

Aber die technischen Randbedingungen sind noch nicht dafür geschaffen worden, weil es schlicht an Bandbreite und Multicastroutern fehlt. ;)

Und wie ich weiter oben schon andeutete würden sich einige Nutzer ärgern, wenn Internetradios ihre Bandbreite verringern würde. Der Effekt wäre wie beim E-Mail Spam. Man bekommt ungefragt Informationen die man dann noch aussortieren darf, die einem Bandbreitenverlust, Zeit und Providerkosten verursachen. Nicht jede Person in Deutschland verfügt über einen geeigneten DSL Anschluß das sie Internetradio ignorieren könnte ... von den Kosten für den Versender ganz zu schweigen. ;)

Daten die übers Internet verschickt werden, werden in Pakete aufgeteilt und über beliebige Wege an den Empfänger verschickt. Sie kommen auch nicht wie beim Rundfunk üblich in Reihenfolge an (FIFO (First in first out)), sondern müssen erst beim Empfänger geordnet und sortiert werden. Und wenn kein Paket angekommen oder unvollständig ist fordert der Empfänger üblicherweise ein weiteres Paket an.

Und das ist der Prinzipielle Unterschied zum üblichen Vorgang von Sendeanstalten. Denn es wird beim Internetstreaming, rein technisch gesehen, noch nicht mal ein kontinuierlicher Datenstrom versendet. Und einen direkten Draht gibt es auch nicht. Denn der Versender hat keinen Einfluß darauf welchen Weg seine Pakete nehmen. Spitzfindigerweise haben die Juristen ein ausschließendes Oder in ihrem Gesetzestext gemacht, so das es sich nicht mehr um eine Sendeanstalt handelt wenn sich die Randbedingungen des Ausstrahlens ändern. Nach dem Gesetzestext versendet man entweder mit oder ohne Verbindungsleitung. Beides gilt nicht. Pikanterweise findet aber Internetverkehr aber per Draht und per Satelitenübertragung/Funkstrecke simultan statt. Somit werden die Bedingungen für eine Sendung per Internet nicht erfüllt.

Die Frage ist doch, ab wann gilt ein Internetserver als Rundfunksender. Und diese Randbedingung ist rein technisch gesehen nicht gegeben.

Wäre sie gegeben, dann würden alle Internetserver sobald sie Ton oder Bild/Ton Informationen per Anfrage verschicken eine Sendegenehmigung benötigen.

Und eine übliche Sendeanstalt sendet über ein statisches Verbreitungsgebiet (Funk/Kabelgebunden) aus, egal ob Empfangsgeräte aktiviert werden. Es findet also keine Rückinformation statt, wieviele Empfangsgeräte grade eingeschaltet sind. Stattdessen müssen die Sendeanstalten Umfragen starten, damit sie feststellen können wieviel Hörer wahrscheinlich zuhören (ein Nebeneffekt wäre auch, das man keine GEZ mehr benötigen würde). Beim Internet fordert der Kunde beim Versender IP Pakete an. Somit ist klar wer grade was hört. Auch das ist ein elementarer Unterschied.

isiman schrieb:
Wenn man die ganze Serverfarm z.B. von Strato zur Verfügung hat, sollte das doch fast kein Thema mehr sein. Damit kann man untentwegt "Broadcasten"! :wow:

Das wäre sicherlich möglich, aber machst Du Dir dann mit den erzwungenen Hörern Freunde?

Auf jedem Fall könnte ich (wenn ich Gutachterlich anerkannt wäre) Dir ein GROOOOOSSES Sendebewußtsein bescheinigen. :wow:

P.S. Wenn ein Server tatsächlich eine Sendeanstalt sein könnte, dann würde man kein Strato benötigen! Denn dann könnte man mit einer üblichen Netzwerkkarte broadcasten.

;)
 
AW: Bedarf das Betreiben von Webradio zukünftig einer Rundfunklizenz?

Ach Kinder, es ist immer wieder schön bei Euch. Nach einer langen Fahrt vom Funkhaus Euskirchen nach Bern nochmal schnell in die Radioforen reinschauen, danach rechts an der Wand auf die LfK Lizenz schielen, danach wieder auf den Monitor, 3x laut lachen und sich denken: "Nach einem verdammt harten Ritt ein verdammt gute Comedy. Nur jetzt. Und nur im Web".
Bonne Nuit a tous.
 
AW: Bedarf das Betreiben von Webradio zukünftig einer Rundfunklizenz?

Was soll und dieser Beitrag sagen??? Hinztriller da Du keine genauen Angaben machst wäre es nett dies einmal zu nennen. Sollte es das Thema sein, dannwürde mich das wundern.

Sollten das die Inhaltlichen Beiträge einiger sein, dann kann ich allerdings dies sehr gut Nachvollziehen :))

Gruß

Steve Wilson
 
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