Bilder von Stars auf der Homepage?

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Filhote

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hallo zusammen,

wie sieht das denn bei ner webradio Homepage aus mit Bildern von Stars..., Also ich meine so Lizenzrechtlich. Ich kann ja, nach meiner Vorstellung, jeden x-beliebigen Star auf die Homepage machen ohne das da Geld für verlangt wird?

Wir sind ein Jugenhaus - Radio und sind noch in den Kinderschuhen was das anbelangt.

Also allgemein gehts ja auch um Icons von Winamp, Mediaplayer, Eben Pics von Stars....

thx
 
AW: Bilder von Stars auf der Homepage?

Die Rechtslage ist dabei - soweit ich informiert bin - ziemlich schwammig! Man bewegt sich quasi auf einem schmalen Grat!

Es heißt, wenn du Bilder veränderst (spiegeln, ausschneiden, etc.) dann wäre es Lizensrechtlich okay! Aber dann könnte ja jeder ankommen und was am Bild ändern und sagen "Ich darf das, ich hab was am Bild bearbeitet!" - klingt also etwas absurd!

Andererseits heißt es wieder, das man die Bilder nutzen darf, wenn man die Quelle angibt, wo man das Bild her hat!

Und wiederum heißt es, das es ganz verboten ist!
Man weiß es nicht, aber vielleicht weiß hier jemand genauer drüber bescheid! Wäre sicher eine Information, die nicht nur dich betrifft!

Grüße,
Stefan
 
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Frag doch einfach bei der entsprechenen Plattenfirma nach. War früher dann kein Problem.

Xer
 
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Insofern das Du eine Bezugsquelle hast die in Ihren Bedingungen damit Einverstanden ist das Du Text und Bilder auf Deiner Seite einbinden kannst, WENN DU DIE QUELLENANGABE machst, ist dem nichts hinzuzufügen. Das ist es jedoch immer ratsam das man grundsätzlich bevor man etwas entnimmt ersteinmal die Seite aufmerksam liest.

Bilder gehören übrigens immer dem der die Bilder erstellt hat. Beispiel dafür, vor einem Jahr war ich auf einem Event von BAR Honda auf dem Nürnburgring eingeladen. Dazu machte Autobild gute Fotos. Dennoch bedurfte es der Zustimmung des Urhebers (in diesem Falle eben nicht Bild sondern der Fotograf). Mit der entsprechenden Quellenangabe gab es damit kein Problem mehr.

Insgesamt sollte man mit Bildern ebenso umgehen wie mit Texten.

Gruß

Steve Wilson
 
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Das Bild lediglich spiegeln oder leicht verändern reicht _nicht_.
Das Bild muss soweit verändert werden, das daraus praktisch ein neues Bild entsteht. Aber dann wäre die Person drauf praktisch nicht mehr erkennbar ;)
 
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Äh Pegasus Du darfst nicht einfach Bilder verändern, das ist nicht wie bei Texten. Solltest Du das Bild verändern und der Künstler ist damit nicht einverstanden, dann kannste Dich aber warm anziehen, auch wenn es eine Person des öffentlichen Interesses ist.

Also ich wäre da mehr als vorsichtig auch wird der Urheber mit der Veränderung seines Bildes sicherlich nicht einverstanden sein.

Ich lasse mich da aber gerne eines besseren belehren, wenn Du mir dazu den nötigen Gestsestext zeigen kannst.
 
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Da irrst du dich. Denn sobvald du ein Bild soweit veränderst, das ein neues "Kustwerk" daraus entsteht, bist du der Urheber und brauchst keine Einverständnis mehr dafür.

Ich hab noch irgendwo das Gerichtsurteil rumliegen. Und sobald ich dazu komme, meinen Papierkram aufzuräumen (sobald der rest meiner Wohnung fertig ist), und ich das Urteil finde, werd ich es dir zukommen lassen.

Bis dahin wirst du dich mit meiner Aussage begnügen mussen. Allerdings findest du im Netz auch viel zum Thema. Vor ca. einem Jahr war in der Chip auch ein entsprechender Artikel, in dme ein Anwalt die gleiche Aussage getroffen hat, wie ich (sinngemäss)
 
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Pegasus schrieb:
Denn sobvald du ein Bild soweit veränderst, das ein neues "Kustwerk" daraus entsteht, bist du der Urheber und brauchst keine Einverständnis mehr dafür.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, schreibe ich nur dazu. :wow:
 
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Wenn Ihr richtig Spaß haben wollt, dann verändert das Bild so, dass es natürlich immer noch das zeigt, was es zeigen soll, was den Kern der Sache darstellt (sonst wäre es ja sinnlos, es überhaupt zu tun), und verweist dann darauf, dass es aufgrund der Veränderungen ein neues und eigenes (Kunst-)Werk ist, dessen Nutzungs- und Urheberrecht selbstverständlich bei Euch liegt. Und schickt ein paar Zahlen, wenn die Sache anwaltlich wieder vom Tisch ist. Dann werde auch ich Spaß haben.
 
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Ich wundere mich auch nur noch wie sich hier der eine oder andere um Urheberschutz winden möchte und das gilt auch für den Bereich Musik. Wie auch immer ich mache es wie bisher und laufe erst gar nicht Gefahr irgendwie einen netten Brief von einem Anwalt zu bekommen.
 
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Steve Wilson schrieb:
Ich wundere mich auch nur noch wie sich hier der eine oder andere um Urheberschutz winden möchte

Geklaut wird was nicht niet- und nagelfest ist. Obwohl: In der vergangenen Woche wurden in Hessen doch tatsächlich fünf Kilometer Eisenbahngleise geklaut. :wow:

Das einfache Nutzungsrecht für die Veröffentlichung im Internet gibt es bei mir übrigens für 25 € zzgl. MwSt pro Bild.
 
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lach MichaNRW ich war das aber nicht mit den Gleisen. Da scheint jemand vom Doktor den Tipp bekommen zu haben etwas gegen Eisenmangel zutun.

25 Euro das ist doch günstig bei den Preisen wirst Du noch berühmt.
 
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Steve Wilson schrieb:
25 Euro das ist doch günstig bei den Preisen wirst Du noch berühmt.

Stichwort multimediale Berichterstattung. Es gibt ja noch Radiostationen, deren Website nicht nur aus einem Link zum Streamingangebot und der Playliste besteht. Wenn man eh vor Ort ist, weshalb dieses Zubrot dann nicht mitnehmen, zumal man eh als Fotoreporter begann?

Klar, es tummeln sich auch viele die nur den Auslöser ihrer 100-Euro-Digicam bedienen können, von Bildkomposition null Ahnung haben. Aber da trennt sich die Spreu vom Weizen. Derartige Konsorten, als Praktikanten ausgenutzt, findet man heute doch an jeder Straßenecke.

Um zum eigentlichen Thema zurück zu kehren: Entweder greift man auf Bildagenturen bzw. freie Journalisten/Fotografen zurück und zahlt, oder man wendet sich an die Presseabteilung der jeweiligen Plattenfirma, zahlt nichts und hat Material, welches jeder andere auch hat. Aber letzteres ist im Radio (Einheitsbrei) ja ohnehin nichts Neues.
 
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MichaNRW schrieb:
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, schreibe ich nur dazu. :wow:

Ich versteh das jetzt mal so, das du meine Aussage anzweifelst ;)
Ich versuchs nochmal exakter zu schreiben. Ein neues Bild entsteht dann, wenn evtl. eine abgebildete Person nicht mehr erkennbar ist, bzw. das komplette Bild nicht mehr in Verbindung mit dem Original gebracht werden kann. Somit fällt diese Regle aber nicht unter "Stars auf der Homepage", da der "Star" dann nicht mehr erkennbar ist ;)

Ich hab versucht, laienhaft das wiederzugeben, was mir von einem Anwalt gesagt wurde. Sinnvoller ist grundsätzlich, sich die Nutzungsrechte zu besorgen oder die Bilder selber zu schiessen ;)
 
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Pegasus schrieb:
Ein neues Bild entsteht dann, wenn evtl. eine abgebildete Person nicht mehr erkennbar ist, bzw. das komplette Bild nicht mehr in Verbindung mit dem Original gebracht werden kann.

Hallo zusammen,

bedeutet kongret, ich wandere mit einem Edding bewaffnet in eine Galerie,
"passe" das betreffende Kunstwerk meinen Wünschen und Vorstellungen an, und signiere dieses dann mit meiner Unterschrift - Fertig :wow:

Schon bin ich der Künstler und habe alle Rechte (weil ja das Original nicht mehr erkennbar) an "meinem" Kunstwerk :wall:


LG
Oddy
 
AW: Bilder von Stars auf der Homepage?

Jeder Star hat auf der Homepage normalerweise eine Pressegalerie oder Mediadateien, die man dafür verwenden darf. Dafür sind die da.
 
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Oddy schrieb:
Schon bin ich der Künstler und habe alle Rechte (weil ja das Original nicht mehr erkennbar) an "meinem" Kunstwerk

Das kommt drauf an, wieweit das du das Ding mit dem Edding bearbeitest.
Du kennst doch deutsche Gesetze, da blickt kein Mensch durch :D
 
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Pegasus schrieb:
Ein neues Bild entsteht dann, wenn evtl. eine abgebildete Person nicht mehr erkennbar ist, bzw. das komplette Bild nicht mehr in Verbindung mit dem Original gebracht werden kann.

Erwähne den Namen dieses kompetenten Anwalt nicht. Ich möchte nicht schuld daran sein, wenn er die Miete für seine Kanzlei nicht mehr aufbringen kann. Du kannst nicht einfach hergehen und ein fremdes Bild bearbeiten. Hierzu muss Dir der Urheber zunächst ein Bearbeitungsrecht einräumen. Liegt Dir dieses nicht vor, und veröffentlichst das Bild bist Du gleich zweimal zu belangen: Wegen der unautorisierten Bearbeitung und wegen unautorisierter Veröffentlichung.

Das Presse- und Urheberrecht ist schon recht komplex. Du darfst ja nicht einmal Fotos in einem Museum oder im Zoo machen und die Bilder verkaufen, ohne ein schriftliches Einverständnis. Gilt übrigens für alle Aufnahmen aus nicht-öffentlich zugänglichen Orten. Ebenso, wenn auch nicht bei Stars (Personen des öffentlichen Lebens), gilt der Bildnisschutz. Keine Veröffentlichung von erkennbaren Personen ohne deren Einverständnis.
 
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Es ging hier umd Bilder von Stars -> kein Bildnisschutz (der u.a. bei grossen Gruppen auch nicht greift, wie z.B. Demos, Konzerte, öffentliche Veranstaltungen, usw., solange keine einzelne Person abgelichtet wird, sondern eine grössere Gruppe, frag mich jetzt aber nicht, wie gross die Guruppe mindestens sein muss)
Desweiterengehts nicht um Verkaufen, sondern um die Einstellung auf einer HP. Da Jugendhaus, auch keine kommerzielle Verwendung.

Und ich hab weiter oben gesagt, ich gebe es mit meinen Worten wieder, und nicht mit denen des Anwalts (bzw. das war ein Richter in einer Verhandlung). Also bitte, wenn du mich schon zitierst, nicht nur bruchstückhaft und am Thema vorbei.
Mit der Komplexität geb ich dir aber uneingeshränkt recht. Um sicher zu sein hilft nur die schriftliche Einverständnis des Rechteinhabers.
 
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Pegasus schrieb:
Desweiterengehts nicht um Verkaufen, sondern um die Einstellung auf einer HP. Da Jugendhaus, auch keine kommerzielle Verwendung.

Tja, ich weiss. Du musst nun auch nicht jeden Absatz an zusätzlicher Information auf Dich beziehen. Ob ein Bild nun auf einer nichtkommerziellen Webseite veröffentlicht oder als aufklappbare Seite im Playboy, dies hat wohl nur Einfluss auf die Höhe der Schadenersatzforderung. :D
 
AW: Bilder von Stars auf der Homepage?

Wobei ein Bild, das normalerweise im Playboy auf der Aufklappseite ist, auf einer Hompage die Besucherzahl erhöhen dürfte :D
 
AW: Bilder von Stars auf der Homepage?

Zitat: Die Bilder würden zudem ohne Einverständnis ausgestrahlt

Nachdem Cora ja keine Frau aus dem öffentlichen Leben ist (im gegensatz zu ihrem Mann), ist es ja auch reichlich unverschämt, was 9Live da macht.

Aber wie hat Stefan Raab gestern gemeint: "Was ist falsch an dem Bild mit Cora Schumacher?", "Die Titten" :D
SCNR
 
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