AW: Bitter Lemmer: Gebührenhoroskope
Auch in Zunkunft wird nicht "sämtliches historisches Material" aus den ARD/ZDF-Archiven offiziell im Internet abrufbar sein. Das geht nur, wenn alle Urheberrechte an den Beiträgen definitiv bei ARD oder ZDF liegen, denn nur der Urheber kann mit seinem Werk machen was er will (also auch ins Internet stellen). Enthält ein Beitrag "angekaufte" Bilder, dann gelten die Aufführungsrechte im Normalfall für eine Sendung (im Sinne von Ausstrahlung).
Anderes Beispiel: Auf den Jahres-CDs der Zeitschrft c't findet man fast alle Artikel im Volltext. Was fehlt, sind Artikel "die fremden Copyright" unterliegen und für die die Rechte nur für die Druckausgabe vorliegen. Das ist im Prinzip das selbe.
vg Zwerg#8