Bitter Lemmer Spezial: Staatsfunk kapert Staat

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Glaubt Herr Lemmer das, was er und die "cdu-basis" da herumgackert?

Dass ARD und Co. hier und da etwas tun, was manche nicht für zum Auftrag der öffentlich-rechtlichen gehöhrend betrachten, ist eine Sache, und kann und soll auch diskutiert werden! Karlsruhe hat aber nur klargestellt, daß Entscheidungen über programmliche/inhaltliche Belange nicht über die Gebührenschraube durch Parlamentsentscheidungen direkt erzwungen werden können, sondern aus gutem Grund nur indirekt über Aufsichtsgremien.

Skandalös ist nur, daß da jemand, dem diese Spielregeln nicht passen, über zu mächtige inhaltliche Konkurrenz für aus 98% Flachfunk bestehende Medien jammert, weil die Ö.Re. ab und an auch mal weniger Geistvolles absondern und dann vor allem gegen gegen inhaltlich qualitätsvolle zusätzliche Angebote wettert.
 
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Ich weiss nicht was das Geheule von SPON, Suedeutscher und auch auf dieser kleinen Seite soll. Die Richter haben lediglich gesagt so einfach wie gewisse MPs sich das vorgestellt haben ist ist es nicht. Punkt.
Und solange es kein anderes Modell für die Finanzierung der ÖR gibt, welches die Herren/Damen ja schon seit Jahren hätten auf den Weg bringen können, ist es einfach nicht möglich per selbstherrlicher Entscheidung zu sagen 80Cent weniger basta. Obwohl, es ja doch möglich ist da die Gebühr sich bis 2009 ja nicht ändert und wenn sich die Politiker und ihre Lobbyisten ein bisschen Mühe geben, gibt es ja vielleicht doch bis dahin ein anderes Modell
für die Finazierung der Öffis.
Was ich aber eher für unwarscheinlich halte ;)
Gruss Joman
 
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Lieber Christoph,

sicher, es macht etwas Mühe, das lange, verschachtelte Urteil des BVerfG zu lesen. Hättest Du es allerdings getan, bevor Du diesen Erguss niederschriebst, dann wäre Dir womöglich nicht entgangen, dass die Vorschreiber ausnahmslos Recht haben. Das BVerfG hat der Beschwerde statt gegeben, weil das Prozedere nicht verfasssungsgemäß war, nicht weil es die Öffis so lieb hat. So heißt es etwa in diesem Abschnitt des Urteils:

a) Der Grundsatz der Trennung zwischen der allgemeinen Rundfunkgesetzgebung und der Festsetzung der Rundfunkgebühr (vgl. BVerfGE 90, 60 <93 ff.>) soll Risiken einer mittelbaren Einflussnahme auf die Wahrnehmung des Programmauftrags ausschließen und damit die Programmfreiheit der Rundfunkanstalten sichern. Da Programmentscheidungen finanzielle Voraussetzungen und Finanzentscheidungen programmliche Konsequenzen haben (vgl.BVerfGE 90, 60 <102> ), kann über Entscheidungen zur Finanzausstattung auf indirekte Weise Einfluss auf die Erfüllung des Rundfunkauftrags genommen werden. Ohne gegenläufige Vorkehrungen könnte beispielsweise mit der Gebührenentscheidung das Ziel verfolgt werden, die Konkurrenzfähigkeit des öffentlichrechtlichen Rundfunks im Verhältnis zum privatwirtschaftlichen Rundfunk zu verringern oder auf die Art der Programmgestaltung oder gar auf den Inhalt einzelner Programme Einfluss zu nehmen (dazu vgl.BVerfGE 74, 297 <342>). Eine solche Einflussnahme darf mit der Gebührenentscheidung jedoch nicht verbunden werden.

Was Du kritisiest, hat das BVerfG hingegen ausdrücklich NICHT gesagt. Siehe hier:


b) Für die Gebührenfestsetzung sind die Grundsätze der Programmneutralität und der Programmakzessorietät maßgeblich. Dies bedeutet allerdings nicht, dass dem Gesetzgeber im Übrigen medienpolitische oder programmleitende Entscheidungen als solche versagt sind. Sein medienpolitischer Gestaltungsspielraum (siehe oben C I 1) bleibt erhalten. Zu dessen Ausfüllung ist er aber auf die allgemeine Rundfunkgesetzgebung verwiesen. Insbesondere darf eine Entscheidung über Zeitpunkt, Umfang oder Geltungsdauer der Gebührenfestsetzung nicht zu Zwecken der Programmlenkung oder der Medienpolitik, namentlich im dualen System, benutzt werden (vgl.BVerfGE 90, 60 <93 f.>).

C I 1 war das hier:

Das bedeutet aber weder, dass gesetzliche Programmbegrenzungen von vornherein unzulässig wären, noch, dass jede Programmentscheidung einer Rundfunkanstalt finanziell zu honorieren wäre (vgl.BVerfGE 90, 60 <92> ). In der Bestimmung des Programmumfangs sowie in der damit mittelbar verbundenen Festlegung ihres Geldbedarfs können die Rundfunkanstalten nicht vollständig frei sein. Denn es ist ihnen verwehrt, ihren Programmumfang und den damit mittelbar verbundenen Geldbedarf (vgl.BVerfGE 87, 181 <201>) über den Rahmen des Funktionsnotwendigen hinaus auszuweiten.

Zusammengefasst, damit es ganz leicht wird:

Für diese Abweichung fehlt es insgesamt an einer verfassungsrechtlich tragfähigen Rechtfertigung. Die Gründe, auf die sich der Gesetzgeber in der staatsvertraglichen Begründung beruft, haben teilweise bereits als solche vor der Rundfunkfreiheit keinen Bestand. In anderen Teilen sind sie nicht hinreichend nachvollziehbar oder gehen sogar von offensichtlich falschen Annahmen aus. Soweit die Abweichung auf veränderten Bedarfsannahmen beruht, ist der KEF zudem keine Möglichkeit einer Prüfung und gegebenenfalls Neuberechnung des Bedarfs eingeräumt worden.

Das heißt also: Der Gesetzgeber hat es nach Auffassung des BVerfG schlicht verpennt, seine Begründung für die Abweichung des KEF-Vorschlags verfassungsrechtlich stichfest zu machen.

Zwei Sätze noch zu einer anderen irrigen Annahme: Der Gesetzgeber steht selbstverständlich NICHT über der Verfassung, siehe Art. 1 Abs 3 GG "Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung an geltendes Recht." Das heißt im Fachjargon "materielle Rechtsstaatlichkeit" und soll zum Beispiel verhindern, dass der "Souverän" etwa unkluge Kolumnisten, deren Unsinn völlig zu Recht durch die Meinungsfreiheit gedeckt ist (soweit es sich nicht um falsche Tatsachenbehauptungen handelt) für Jahre ins Zuchthaus sperren lässt.
Beste Grüße
Die Hexe
 
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Guten Morgen!

Ich weigere mich zu glauben, dass der Lemmer das ernst meint.

Der letzte Erguss erinnert irgendwie, an längst bewältigt geglaubte, Polit-Traktate des DDR-Regimes.

Mein Gott, hat der das nötig, in so billig zu argumentieren?
Der mutiert langsam zum Karl-Eduard von Schnitzler der Radiolandschaft.

Und diese Webplattform driftet von der Mediensatire zur Politsatire ab.

Wer soll bei solchen schwachsinnigen Meinungsäusserungen diese Branche noch ernst nehmen?

Ich habe schon längst aufgegeben!
Ich habe fertig!

Gute Nacht,
King
 
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Lemmer hat emotional recht,liegt aber sachlich falsch. Das ist das Problem. Wie schon im Parallelthread zum Verfassungsgerichtsurteil, werden auch hier wieder zwei Dinge durcheinander gewürfelt.
1. Nach derzeitiger Gesetzeslage können die ÖR-Sender so verfahren, wie sie es tun, jetzt höchstrichterlich bestätigt.
2. Diese Gesetzeslage ist ein Anachronismus, was eine große Mehrheit längst empfindet, auch viele Politiker, die sich deshalb in ihrer Hilflosigkeit in die (nicht legitimierte) Gebührenkürzung geflüchtet haben.

Aus 1 und 2 folgt, dass 3. die CDU-Basis richtig liegt, wenn sie sagt, es müsse an den gesetzlichen Grundlagen etwas geändert werden. Aber dazu fehlt es den maßgeblichen Politikern noch am A... in der Hose, wie man an den devoten Verlautbarungen von Kurt Beck und Günter Öttinger unmittelabr nach dem Urteil erkennen kann.

und @Williwinzich
über zu mächtige inhaltliche Konkurrenz

Das meinst Du aber nicht im Ernst?
 
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Radiohexe schrieb:
Das heißt also: Der Gesetzgeber hat es nach Auffassung des BVerfG schlicht verpennt, seine Begründung für die Abweichung des KEF-Vorschlags verfassungsrechtlich stichfest zu machen.
So hat es die Pressesprecherin des BVerfG mir gegenüber eben in einem Vorgespräch auch formuliert. Sinngemäß: Hätten sich die Länder darauf beschränkt, die geringere Gebührenerhöhung ausschließlich mit der wirtschaftlichen Belastung der Gebührenzahler zu begründen, wären die Sender mit ihrer Klage wahrscheinlich gescheitert.
 
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Auch wenn Lemmer sich in der reinen Sache, der Bewertung des BVG-Urteils, gehörig verrant hat, hier ein erschreckendes PPS zu seinen Beispielen der Grundversorgung.

Ich will als mündiger Bürger das Recht haben, so einen himmelschreienden Schund nicht finanzieren zu müssen, obwohl ich im Besitz eines 'neuartigen Rundfunkempfangsgerätes' bin.

Radiobezug: Bleibt zu hoffen, dass die Öffi-Radiomacher der Versuchung der Gewalt der Bilder weiter halbwegs widerstehen und fundierte Information anbieten (also auf den wenigen gebliebenen ihrer Kanäle, auf denen noch sowas wie fundierte Information angeboten wird).
 
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Merken die beim ZDF eigentlich noch was? :wall:
Was für ein Glück das ich zu der Zeit vorzog Radio zu hören und dabei eher zufällig jemandem lauschen konnte, der über den 9.11. aus einer teilweise ganz anderen Sicht zu berichten wußte und es das wiederum frei von Kitsch und Verschwörungstheorien vermochte. Und nein, es war kein Öffi!
 
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Ich habe mir die ZDF-Dokumentation auch angesehen, um festzustellen, ob sie tatsächlich derart michaelmoorish daherkommt, wie man aus dem sie ankündigen "Tagesspiegel"-Artikel schließen mußte und war positiv überrascht. Zwar kamen die von Broder genannten "Fachleute", einschließlich des anscheinend komplett spinnerten Andreas von Bülow, ausführlich zu Wort, aber nach meinem Verständnis ließ die Sendung keinen Zweifel daran, daß an den ganzen Verschwörungsspinnereien nichts dran ist. Insofern kann ich Broders Kritik nicht nachvollziehen.

Die Internetabstimmung ist allerdings ein Ding aus dem Tollhaus.
 
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@ Radiokult

„Was für ein Glück das ich zu der Zeit vorzog...“(Radiokult)

Was für ein Glück, dass Du weder für die schreibende noch die sprechende Zunft hier stehst! Da bin ich mir nun endgültig sicher!

„..aus einer teilweise ganz anderen Sicht zu berichten wußte und es das wiederum frei von Kitsch und Verschwörungstheorien vermochte.“ Und vermutlich teilweise ganz anders besser formuliert als Du! Aaaaarrggghhh!

______

Zu „Dudelfunk-Lemmer“ (sardanapal) wollte ich hier eigentlich gar nichts mehr sagen. Ich sehe es nur so, wie Dennis King! Endlich wieder etwas zum Lachen! Für mich ist dieser Mann die Witzfigur in der Deutschen Radiolandschaft schlechthin!

Ich möchte nun dennoch die Gelegenheit ergreifen auf diesen Thread zu verweisen:

http://www.radioforen.de/showthread.php?t=30656

DAS ist eine Diskussion, die es wirklich Wert ist, betrieben zu werden!
 
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und @Williwinzich

Das meinst Du aber nicht im Ernst?

Da waren im letzten Bandwurmsatz ein paar Worte gewürfelt, sorry, das Nach-Editier-Zeitfenster ist für mich etwas zu kurz... :rolleyes:
Gemeint war, dass Flachfunker sich durch allzu inhaltsvolle Alternativen in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sehen, mit dem Finger auf einzelne weniger gehaltvolle Programmelemente bei ö.-re. Sendern zeigen, aber dann mit massiver Energie z.B. neue spezielle Nachrichtenkanäle oder andere Qualitätsprogramme zu verhindern suchen.
 
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@raspingradio
Jetzt, einen Morgen danach, muß ich zugeben, dass das von dir kritisierte Posting in der Tat etwas merkwürdig klingt. Aber was ich letztlich wie formuliere, mußt du schon mir überlassen. Mitunter soll es Gründe dafür geben, das man manches so und nicht anders schreibt bzw. sagt.
Was deine Vermutung angeht, muß ich dich leider enttäuschen, denn da irrt der Meister. Aber ich lasse dich gern in dem Glauben...:p
 
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