AW: Bitterlemmer: Freie aller Sender - vereinigt Euch!
@ Makeitso
Die Privatsender sind in ihrem Arbeits- und Tarifrecht den Öffentlich-Rechtlichen kaum vergleichbar, sondern eher der freien Wirtschaft. Heißt: eine Zwangspause für freie Mitarbeiter ist deshalb nicht nötig, weil Freie dort generell weniger Möglichkeiten haben, Rechtsansprüche auf Festanstellung zu erheben.
Zu dem Lemmer-Artikel:
Dieses System soll verhindern, dass aus freien Mitarbeitern Festangestellte mit Kündigungsschutz und beamtenähnlicher Altersversorgung werden. Die Trennlinie ist im Staatsfunk noch unüberwindlicher gezogen als in der Industrie zwischen Angestellten und Leiharbeitern.
Stimmt nur bedingt. Bei den großen Unternehmen (Siemens z.B.) wird auch peinlich darauf geachtet, Leiharbeitern klar zu machen, dass sie nur Kollegen zweiter Klasse sind, damit sie sich auf keinen Fall einklagen können. Vor einiger Zeit las ich in einer Seite 3-Reportage der "Berliner Zeitung" sogar, dass selbst viele Mitarbeiter des Arbeitsamtes (!) inzwischen einen Freien-ähnlichen Status haben und alle paar Jahre in die Zwangspause geschickt werden.
Beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk kommt noch das berühmte BVerfG-Urteil von 1982 (?) dazu, in dem noch einmal für alle Zeiten in Stein gemeisselt wurde, dass ARD und ZDF wegen der Programmvielfalt das Recht haben, die Freien nach Gutdünken auszutauschen bzw. nicht fest anstellen zu müssen.
Und: solange es so gut wie unmöglich ist, einen fest angestellten Mitarbeiter wieder loszuwerden, solange wird eben keiner fest angestellt (oder nur dann, wenn's unbedingt sein muss). So einfach ist das.
Wie der SWR das macht, wüsste ich gern mal. Ich bin da skeptisch. Diese Antwort kann nämlich auch heissen: "Jahaa, wir brauchen gar keine Zwangspause, weil wir Freie sowieso nur auf Prognose beschäftigen". Also eine maximal mögliche Zahl von Einsätzen pro Monat/Jahr. Wer auf dieser "Prognose" beschäftigt ist, muss auch bei anderen ARD-Sendern nicht in die Zwangspause.
Außerdem hebeln die Anstalten das Kündigungsschutzrecht aus. Wenn einem Chef die Nase eines Freien nicht passt, dann gibt er ihm einfach keinen Anschlussvertrag. Auf diese Weise haben schon Leute völlig willkürlich ihre Jobs verloren, ohne die geringste Chance, dagegen vor Gericht zu klagen.
Das ist so etwas schief dargestellt. Ein Chef kann einen Freien auch bei einer Rahmenvereinbarung natürlich jederzeit kündigen - wobei er selbst da bestimmte Fristen einhalten muss - denn diese Rahmenvereinbarung besagt nur, dass der Sender den Freien beschäftigen
kann, aber nicht
muss. Und, ja: außerdem wird diese Zwangspause in bestimmten Fällen tatsächlich dazu benutzt, Mitarbeiter zu kündigen, die entweder Mist gebaut, in ihrer Leistung merklich nachgelassen oder sonstwas haben.
Bei aller Liebe: Diese Möglichkeit muss ein Arbeitgeber ja wohl auch haben dürfen, ehrlich gesagt. Unkündbare Festangestellte, die als Freie nicht mehr den Hauch einer Chance hätten und jetzt irgendwie mit durchgeschleppt werden müssen, gibt es in deutschen Funkhäusern mehr als genug.