Bringen die nicht ihre Hörer in Schwierigkeiten?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
AW: Bringen die nicht ihre Hörer in Schwierigkeiten?

Interessante Frage, ob das (kostenfrei!) zulässig ist oder nicht. Wenn es keine Verlinkung, sondern eine direkte Einbindung in die HP ist, könnte man theoretisch als eine Art Mitveranstalter haftbar gemacht werden. Wäre gut, wenn sich hier mal jemand dazu äußert, der ein wenig Ahnung bezüglich rechtlicher Fragen in diesem Punkt hat.

@Pandur & Snoib
Ihr dürft... ;) :D
 
AW: Bringen die nicht ihre Hörer in Schwierigkeiten?

Danke ~aufdiekniefall~ :D

Vom Technischen her ist es erst mal egal, von welcher Seite man auf einen Link klickt. In dem Fall bleibt das Radio selbst ja auf dem eigentlichen Server, für den auch entsprechend Abgaben fällig sind. Der Betreiber selbst wünscht ja sogar, dass der Link eingebunden wird, also von daher ist kein Problem zu erwarten.

Was allerdings mindestens fragwürdig ist: wenn ein Plugin auf der eigenen HP eingebunden wird, das den Stream im Browser startet. Dann ist es so, dass die eigene Webseite als "Server" gerechnet wird und zusätzliche Abgaben fällig sind (gibt auch ne Liste wegen Musikuntermalung der Hompage bei der GEMA).

Also ist ein normaler Link kein Problem, da das Radio ja trotzdem von www.hitwelle.de getartet wird. Technisch gesehen verlässt du mit Klick auf diesen Link ja die Webseite, auf der der Link eingebunden ist.
 
AW: Bringen die nicht ihre Hörer in Schwierigkeiten?

Okay, Was snoib da geschrieben hat ist absolut zutreffend. Hätte ich nicht besser sagen können =)

*KultinenEIsschenk*
 
AW: Bringen die nicht ihre Hörer in Schwierigkeiten?

Richtig, rechtlich absolut korrekt und zulässig. Auch was die direkte Einbindung angeht wäre es gemäß dem Teledienstegesetz legal - ist aber eine rechtliche Grauzone. Gema und auch Gvl würden dann natürlich wieder gerne mitbeteiligt werden, steht ihnen aber auch in diesem Fall nicht zu. Wenn es irgendwen interessiert kann ich die entsprechenden Paragraphen noch raussuchen, haben da mal ein Mahnverfahren geführt.

Grüße,
RA
 
AW: Bringen die nicht ihre Hörer in Schwierigkeiten?

matschbirne schrieb:
ist aber eine rechtliche Grauzone.

Nicht wirklich. Es ist klar definiert.
Wenn du einen Stream auf deiner Seite anbeitest (per Plugin o.ä.), musst du dafür GEMA und GVL abführen. Du bist in diesem Fall der Betreiber, da der Stream direkt von deiner Seite geliefert wird.

Auch wenn der Stream technisch gesehen immer noch vom gleichen Server kommt, zählt das direkte einbinden des Plugins in den Quelltext genauso, wie das Einbinden einer Midi- oder WAV-Datei. Die Abrechnung erfolgt dann entsprechend der Besucherzahlen auf deiner Webseite (nicht wie bei einem Internetradio)

Wenn du nur einen Link anietest, verlässt der Besucher deine Seite, wenn er den Stream startet, somit ist deine Seite nicht der "Anbieter"

Diese Aussagen stammen direkt von der GEMA.
 
AW: Bringen die nicht ihre Hörer in Schwierigkeiten?

Genau es ist eben rechtlich nicht genau definiert, wie du bereits sagst. Die Informationen stammen von der GEMA, die GEMA ist auch nur ein Unternehmen wie Coca Cola oder dergleichen. Wenn Coca Cola nun behauptet, dass 1+1 = 3 ist, ist das immernoch nicht richtig. Auch die GEMA muss sich an rechtliche Vorschriften halten, sofern diese klar definiert sind. Vor Gericht kommt die GEMA damit nicht durch, auch in zweite Instanz haben sie "leider" gegen unsere Kanzlei verloren.
 
AW: Bringen die nicht ihre Hörer in Schwierigkeiten?

Du könnetst mal genauere Infos ablassen. Wobei hat die GEMA verloren? Könnte das evtl. hilfreich für andere Internetradios her sein? Hilft es Kosten sparen?

Es wäre doch nett, wenn du mal klare Aussage triffst, und nicht nur Andeutungen machst. Damit wäre allen hier geholfen
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben