Claudia Stöckl, Karl Wlaschek und die Juden

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@Steinberg
Korrekt, wobei mich die Emotion überrascht hat, die manche in diesen Thread legen.

@higgins

Es mag durchaus Gründe geben, Wlascheks Zitat zu spielen, weil es macht ja nicht Ö3 die Aussage, sondern der Wlaschek ist sicher keiner.

Denkst du, man kann alles spielen/veröffentlichen und ist nicht dafür verantwortlich, solange man es nicht selber sagt? Dann wäre btw. auch das Leben der Radioforen-Betreiber wohl einfacher.
 
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radio_watch schrieb:
@Steinberg
@higgins
Denkst du, man kann alles spielen/veröffentlichen und ist nicht dafür verantwortlich, solange man es nicht selber sagt? Dann wäre btw. auch das Leben der Radioforen-Betreiber wohl einfacher.

Ja! Stell dir vor, ein hochranginger Politiker sagt ins Mikro "Ausländer raus!". Würdest du als Redakteur jetzt sagen: Oh shit, die Aussage können wir nicht senden, weil politisch unkorrekt und als Sender stehen wir nicht hinter diesen Aussagen. Nehmen wir stattdessen doch lieber die Geschichte rein von dem verunglückten Hasen auf der Autobahn.

Würdest du nicht, oder? Würdest du? Bei Stöckl genau das gleiche. Ist doch nicht irgendjemandes Ernst hier, dass sie nur Aussagen aus Interviews senden soll, die auch sie bzw. Ö3 vertreten kann. Klingt leider bei manchen von euch so.
 
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@ higgins

wer lesen kann, ist klar im vorteil. die diskussion dreht sich um das unkommentierte, unreflektierte und unhinterfragte senden solcher aussagen.

außerdem gibt es ein paar grundlegende journalismus-regeln. dass du sie nicht kennst, ist nicht weiter tragisch - frau stöckl sollte sie allerdings kennen.
 
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@higgins

Um bei deinem Beispiel zu bleiben: Nein, ich kann mir nicht vorstellen zu sagen:

XXX-Landesobmann XYZ hat abschließend in seinem Referat gesagt - OT - "liebe Freunde, eines sag ich noch, Ausländer raus" - soweit XXX-Landesobmann XYZ - und damit zum Wetter.

Und danach das Thema nie wieder aufzugreifen.
Du etwa?

Rechtlich gesehen bist du verantwortlich dafür was dritte in deinem Sender (oder auch Internetforum) sagen, steht zB im Mediengesetz (mit diesem Beispiel will ich niemandem einen Verstoß gegen das MedienG unterstellen, sondern nur darstellen, dass man durch den Prozess der Veröffentlichung rechtliche Verantwortung übernimmt.)

zB §6 Abs. 1 MedienG
§ 6. (1) Wird in einem Medium der objektive Tatbestand der üblen Nachrede, der Beschimpfung, der Verspottung oder der Verleumdung hergestellt, so hat der Betroffene gegen den Medieninhaber Anspruch auf eine Entschädigung für die erlittene Kränkung.


Eine Einschränlung gibt es bei Live-Sendungen:

2) Der Anspruch nach Abs. 1 besteht nicht, wenn
3. es sich um eine unmittelbare Ausstrahlung im Rundfunk (Live-Sendung) handelt, ohne dass ein Mitarbeiter oder Beauftragter des Rundfunks die gebotene journalistische Sorgfalt außer acht gelassen hat.
 
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Mich hat einmal jemand Jugo genannt.
Und das, obwohl ich gar kein Jugo bin!!
 
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