Comedy im Radio; rechtliche Situation?

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AW: Comedy im Radio; rechtliche Situation?

Denen ist es aber nur solange egal, bis ein Anwalt dahinterkommt. Die FOlge ist eine Abmahnung für jede Comedy einzeln, was die Kosten für einen Sender, der nicht bei der GEMA/GVL gemeldet ist, um ein Vielfaches übersteigen wird.

Keine Ahnung obs einige abschreckt, aber wer z.B. Nils, Paul Panzer und Mittermeier sendet, könnte Post von drei verschiedenen Kanzleien bekommen von denen jeder Brief eine Zahlungsaufforderung von 1200 € enthält. Wären also mal schnell 3600 Öcken.
 
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Nun, Mittermeier vs. Guano Apes mit "Kumba Yo!" ist mir mal auf einem Sampler begegnet. In diesem speziellen Fall sehe ich da keine Probleme.

Ähnliches gilt z.B. für "Fahr x hin - Äquatorrr" (SWF3 Gägträxx, ZYX 8754-8) - allerdings eine GEMA gelabelte Scheibe.

Aber sonst.....?
Gruß, Uli ;)

Ich dachte da eher an Comedians wie Willy Astor, die auf ihren eigenen CDs neben Wortbeiträgen auch singen. Weniger an Sampler.
 
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Es kommt schlicht und einfach drauf an, ob dieser spezielle Song von der GEMA vertreten wird. Wenn das so ist, darfst du spielen, wenn es nicht so ist, brauchst du eine Einzelgenehmigung, so einfach ist das.
 
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Diese Frage beschäftigt auch unser Team.

Einer sagt ja, das kann man spielen und der andere wieder verneint es.
Mittlerweile ist ja auch bekannt, das z.B. Paul Panzer, der Niels und auch Mittermeier ihre Hand drauf haben.

Gibt es denn eures Wissens nach irgendwo in den Untiefen des www eine Seite, wo man diese Dinge nach verfolgen kann?
Es gibt ja auch den Index für verbotene Lieder. Den haben mittlerweile alle aus unserem Team studiert und halten sich auch daran.
Aber was ist mit einem Index für Auszüge aus verschiedenen Comedyprogrammen wie z.b Hape Kerkeling, Stenkelfeld, der kleine Erziehungsratgeber oder Hans Werner Olm.

Ich selbst hab mich schon auf die Suche im Netz begeben, werde aber nicht so richtig fündig.

Wäre schön, wenn jemand von euch eine Antwort darauf hätte.

LG von retter-radio
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Hallo retter-radio,

da bist du mit der Suchfunktion eigentlich schon im richtigen Thread gelandet.

Zum Stichwort "Stenkelfeld" wirft die Suchfunktion noch diesen Thread aus - das mit Stenkelfeld hatte mich nämlich auch interessiert. Gleiches gilt beispielsweise für "Arnd Zeiglers wunderbare Welt des Fußballs", das es als Podcast und auf CD gibt.

Im Grunde ist die Lage im Urheberrecht eindeutig: Was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten - Ausnahmen bestätigen die Regel.
Ab dem Moment, wo Fragen und Zweifel auftauchen, muss ein Volljurist mit dem Spezialgebiet Urheberrecht ran.

Zum einen dürfen wir hier gar keine verbindlichen Rechtsauskünfte geben, sofern wir es könnten, zum anderen kann nur der Jurist dir die Sicherheit geben, die du brauchst.

Gruß, Uli
 
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Hab vielen Dank für die schnelle Antwort.

Das ihr keine Rechtsauskünfte geben dürft, versteht sich ja von selbst.
Ist halt wirkich ein Kreuz mit diesen Comedysachen, aber nun mal nicht zu ändern.

Ich denke mittlerweile wie Du/Ihr und werde mir die Mühe machen, einige der "Komödianten" per Mail anzuschreiben und versuchen, eine Genehmigung zu bekommen.

Auf der einen Seite leuchtet es mir ja auch ein, dass nicht unbedingt alles gesendet werden soll, auf der anderen Seite ist es, wenn auch im bescheiden Rahmen, doch gute Werbung für sie.

Nochmal lieben Dank und liebe Grüße vom retter-radio
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Ich habe jetzt nicht wirklich alles gelesen, aber zum Ende hin kann man sagen, dass du dir in Fällen wie Otto, Dieter Nuhr etc. die Mail sparen kannst.

Alles was kommerziell veröffentlicht wird, und darüber hinaus, unterliegt bestimmten Lizenzen, die im gewöhnlichen Sinne die öffentliche Vorführung verbieten. Und Comedy wird da genau wie Musik behandelt, geistiges Eigentum halt.

Die Frage, ob ein Künstler diese Art von Werbung wollen würde, würde ich mir nicht stellen, das macht sein Management und die kennen andere Wege als, Sorry, kleine Webradios mit einem Streukreis von was weiß ich. Ein Otto oder Nuhr erreicht beim Raab in der Sendung auf jeden Fall mehr!

Soviel dazu... Nachzulesen sein dürfte das auch auf IFPI.de und/oder irights.de

cheers ;)
 
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Im Grunde ist die Lage im Urheberrecht eindeutig: Was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten - Ausnahmen bestätigen die Regel.
Ab dem Moment, wo Fragen und Zweifel auftauchen, muss ein Volljurist mit dem Spezialgebiet Urheberrecht ran.

Zum einen dürfen wir hier gar keine verbindlichen Rechtsauskünfte geben, sofern wir es könnten, zum anderen kann nur der Jurist dir die Sicherheit geben, die du brauchst.

Gruß, Uli

Die Lage ist ziemlich eindeutig.... Was nicht ausdrücklich... und so weiter.
Jetzt stellt sich mir dann aber die Frage, wie es denn damit aussieht, wenn etwas nicht ausdrücklich verboten wird.
Auf meiner weiteren Suche speziell nach dem kleinen Erziehungsratgeber und Stenkelfeld habe ich die Seiten der "produzierenden" Sender aufgesucht.

Bei Sr-online wird der Erziehungsratgeber zum Anhören angeboten und sogar als kostenloser Download als Podcast.
So weit, so gut, aber ich habe alles bekannte wie Impressum, Kontaktmöglichkeiten durchgesucht nach irgendeinem Hinweis, dass das Weitergeben, Weiterveröffentlichen oder Abspielen in anderen Webradios verboten sei. Aber leider (oder Gott sei Dank) habe ich nichts derartiges gefunden.


Ich weiß, ihr könnt und dürft keine Rechtsauskünfte geben, aber mir wäre an eurer persönlichen Meinung gelegen.

Wie würdet ihr euch in diesen Situationen verhalten?
Spielt ihr einfach ab, so nach dem Motto, Augen zu und durch oder kontaktiert ihr zuerst den Verantwortlichen?

Auch diesmal würde ich mich über eure Antworten freuen.


LG vom retter-radio
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[...]
So weit, so gut, aber ich habe alles bekannte wie Impressum, Kontaktmöglichkeiten durchgesucht nach irgendeinem Hinweis, das das weitergeben, weiterveröffentlichen oder abspielen in anderen Webradios verboten sei. Aber leider (oder Gott sei Dank) habe ich nichts derartiges gefunden.
[...]
(Von mir hervorgehoben)

Du hast nichts dertiges gefunden heisst nur, dass nicht drin steht, dass Du es nicht darfst, aber auch nicht, dass Du es nutzen darfst! ;)
Ich wuerde, bei akutem Interesse dort mit einer kurzen Mail nachfragen und mir das ganze dann auf dem postalischen Weg bestaeigen lassen.
 
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Hier sollte differenziert werden:

Das Angebot auf den Internetangeboten der Sender richtet sich im allgemeinen an den Hörer, wobei nach allgemeinem Glauben davon ausgegangen werden darf, dass es sich dabei um einen Privatmann handelt.
Der private Nutzer genießt ja auch im Urheberrecht einen gewissen Schutz.

In dem Moment aber, wo man das Angebot selber weiter verbreitet - sei es über einen Server, Internetradio oder im gesamten Haus mittels ungeschütztem W-LAN, könnte diese private Grenze überschritten sein.
Dafür wird das Material von den Sendeanstalten bestimmt nicht bereit gestellt.

Auch wenn kein entsprechender Hinweis da steht (ganz sicher?), dann gilt das Stillschweigen nicht als Einverständnis im Sinne der schweigenden Übereinkunft der Vollkaufleute.

Um Dir die Situation zu verdeutlichen, hier ein Beispiel vom Hessischen Rundfunk (hr), der bestimmte Melodien, Jingles und speziell eingesprochene Texte als mp3 zum Download als Klingelton anbietet.
Während auf den eigentlichen Download-Seiten noch kein juristischer Hinweis zu finden ist (vom Haftungsausschluss einmal abgesehen), findet sich, wenn man den Ton auf den PC laden will, plötzlich folgender Hinweis:

http://www.hr-online.de/website/radio/hr3/download.jsp?key=standard_document_28156702&row=0&rubrik=20698 schrieb:
Das Download-Angebot darf ausschließlich für private Zwecke genutzt werden. Jede Vervielfältigung, Bearbeitung und Weiterveröffentlichung online oder anderen Medien sowie die Abgabe an Dritte ist auch in Ausschnitten nicht erlaubt.
Merke: Privat kannst du Otto Höpfners Weckermarsch so oft laden und auf deinem PC und Handy abspielen wie du möchtest. Im Moment der öffentlichen Weiterverbreitung aber klopft die Rechtsabteilung des hr an deine Tür.

Solche Hinweise findet man vielleicht nicht auf Anhieb, aber sie spiegeln meines Erachtens nur das wider, was ohnehin im Gesetz steht.
Muss man denn jetzt überall noch extra einen Verbotshinweis für Internetradios reinnageln?
Dann kommen als nächstes die NKLs, dann die Schülerradios, dann .... ach, geh' fort! :mad:
Deswegen nochmals: Überlasst das bitte den Volljuristen und sucht nicht ständig nach Hintertüren. Die Jungs und Mädels bei den Rundfunksendern sind ja auch nicht gerade doof (Ausnahmen bestätigen ... :rolleyes:).

Aber es ist wie mit den kleinen Kindern: Man sagt ihnen ständig, sie sollen nicht auf die heiße Herdplatte fassen, weil .... und dann tun sie es doch.
Was schreibe ich mir hier eigentlich die Finger wund?

Trotzdem gut gemeinte Grüße, Uli ;)
 
AW: Comedy im Radio; rechtliche Situation?

So weit, so gut, aber ich habe alles bekannte wie Impressum, Kontaktmöglichkeiten durchgesucht nach irgendeinem Hinweis, dass das Weitergeben, Weiterveröffentlichen oder Abspielen in anderen Webradios verboten sei. Aber leider (oder Gott sei Dank) habe ich nichts derartiges gefunden.

Dann ist es auch nicht erlaubt. Wie du richtig zitiert hast, gilt hier grundsätzlich, alles was nicht ausdrücklich erlaubt wird, ist verboten.

Es gibt hier, auch wenn gegenteilige Aussagen getroffen werden, keinerlei Ausnahmen.
 
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Mir geht es nicht um irgendwelche Hintertürchen.
Ich bin ein von Natur aus neugieriger Mensch, der auch gerne mal ne Diskussion führt und solange hinterfragt, bis die Angelegenheit zufrieden stellend für mich ist.
Wenn ich ein Team leiten möchte, dann möchte ich diesem ungerne sagen, kümmert euch um diese Dinge selbst oder schreibt Emails
Gerade in der heutigen Zeit, wo man im Internet wegen jeder Kleinigkeit aufpassen muss, ist es mir persönlich sehr wichtig, mich und meine Leute so gut wie nur möglich vorzubereiten und auch abzusichern.

Muss man denn jetzt überall noch extra einen Verbotshinweis für Internetradios reinnageln?

Das würde ich nicht so einfach mit einem genervten Kopfschütteln abtun.
Heutzutage muss jeder höllisch aufpassen, was er macht und sagt.
Jedes nicht hundertprozentige Impressum z. B.wird bemängelt.
Fehlt eine Einstellung, hat man einen falschen Tagg oder spielt vlt aus Unkenntnis den kleinen Niels, dann wird die Hand aufgehalten.

Warum sollte dann, grad wo es um Urheberrechte geht, nicht auch so eine Seite wie Sr-online Verbotshinweise posten?
Zumal die bestimmt einen ausgezeichneten Rechtsbeistand bzw Juristen in ihren Reihen haben.
(Diese Zeilen sind mit einer kleinen Portion Ironie geschrieben worden, und wenn es jemand sauer aufstoßen sollte, dann bitte ich untertänigst um Verzeihung.)

Deine gut gemeinten Grüße erwidere ich mit einem leichten Schmunzeln im Gesicht.

LG vom retter-radio
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AW: Comedy im Radio; rechtliche Situation?

Warum sollte dann, grad wo es um Urheberrechte geht, nicht auch so eine Seite wie Sr-online Verbotshinweise posten?

Weil es unnötig ist? Da eine unerlaubte Veröffentlichung verboten ist erübrigt sich ein weiterer Hinweis. Sollte etwas zur Weitergabe erlaubt sein, dann wird das extra vermerkt, eigentlich eine ganz einfache Sache.
 
AW: Comedy im Radio; rechtliche Situation?

Gibt es sowas wie NetComedy als Pendant zu NetMusic? Denn wäre die Diskussion eh unnötig, da man die Inhalte nutzen könnte. Ich bin eh kein so großer Freund von Verwendungen kommerzieller Güter, da die Industrie drum herum in den letzten Jahren gerade durch ihr Abmahnverhalten einen enormen Brechreiz verursacht und die Ausweichmöglichkeiten durch CCL enorm sind, zumindest im musikalischen. Nach NetComedy google ich jetzt erstmal :)
 
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Wer Comedy sucht die man senden möchte und nicht bei den "Grossen" auf tauben Ohren stossen mag, fragt z.B. mal die Jungs von RadioDingolstadt (GidF). Die sind echt nett und wenn man anständig anfragt erlauben die das senden normalerweise auch.......
Mal nebenbei gefragt muss es immer Nuhr, Mittermaier und Co. sein. Die haben es auch eigentlich nicht mehr nötig. Es gibt aber auch viele nicht so bekannte Künstler die froh wären wenn man Ihnen eine PLattform zur Verfügung stellt. Auch hier gilt die Devise - GidF.
 
AW: Comedy im Radio; rechtliche Situation?

Danke für deine Antwort Lumidus.

Bei Radio Dingolstadt war ich schon und verfasse grad eine Mail an sie.
Und zu deiner Frage wegen Nuhr usw. Wir möchten gar nicht gezielt Comedy abspielen.
Unser Webradio ist eins von vielen. Wenn ich es hier in diesem Forum vorstellen würde, dann würden mein Team und ich gnadenlos abgeschossen werden, wie die anderen auch.
Ich hab viel in diesem Forum gelesen und wir machen die gleichen Fehler, die hier immer kritisiert werden.
Unser Konzept ist... von Rettern für Retter....
Wir sind teilweise auch sehr Chatbezogen und einige unserer Moderatoren bringen ab und an auch mal was an Comedy in ihren Sendungen.
Und da ergab sich die Frage.
Ein Beispiel:
Hans Werner Olm. Er spielt das Schlaflied. Es imitiert aber auch Peter Maffay.
Das gesungene Lied ok, und wie schaut es mit seiner Imitation aus?
HaPe Kerkeling. Der singt - Das ganze Leben ist ein Quiz-. Aber auch er imitiert Königin Beatrix. Und nu? Darf man es spielen oder nicht?
Das war die Grundfrage in unserem Team und ich hatte mich auf die Suche nach Antworten im Netz gemacht. Denn wie du auch so treffend schriebst: GidF. Mittlerweile ein sehr guter sogar. ;)
Ansonsten wäre ich sicherlich nicht hier in diesem Forum gelandet.

Ich denke, ich habe den Fehler gemacht und habe es nicht 100% rüberbringen können, in welche Richtung meine Frage geht.

Nichts desto Trotz bin ich Dank eurer Antworten schon ein ganzes Stück weiter.

Zusammenfassend wäre zu sagen:
Benutze
- Brain.exe
- GidF
- was nicht erlaubt ist, ist auch nicht verboten
- was nicht explizit verboten ist, sollte auch mit Vorsicht genossen werden
- selbst wenn auf Internetseiten kein Verbot ausgesprochen wird, nicht hinterfragen, warum das so ist
- im Falle eines Zweifels nichts spielen
- Rechtsberatung anfordern
- wenn unbedingt Comedy gespielt werden sollte, dann entsprechende Anfragen an die Künstler oder deren Manager und sonstiges rausschicken


Nochmals vielen Dank für eure umfassenden Antworten

LG vom retter-radio
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Ich bevorzuge ja immer noch die brain.sh, weil diese wesentlich stabiler ist, aufgrund des Unterbaus ;)

- was nicht erlaubt ist, ist auch nicht verboten

Öhm ... nö. Was im Urheberrecht nicht explizit erlaubt ist, ist definitiv verboten, zumindest was die öffentliche Aufführung angeht. Die Privatkopie will die Musikindustrie ja schon lange verboten haben, kommen damit aber nicht durch. (Bitte keine Diskussion über die Formulierung, jeder weiss, was damit gemeint ist)
 
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Nein Pegasus, keine Diskussion.

Aber schade ist es dennoch. Schade in dem Sinne, dass es einem nicht immer leicht gemacht wird.

Ich möchte mich hier noch mal für eure Antworten bedanken.
Hab doch einiges für mich mitnehmen können.
Und da euer Forum ja doch ziemlich grüß ist, werde ich mal weiterlesen, was es an schönen Dingen hier gibt, die ich für mich verwenden kann.


LG vom retter-radio
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