Es soll ja keiner enteignet werden, sondern zur Finanzierung der Kreativen müssen andere Umverteilungssysteme her. Pläne für verschiedene Konzepte liegen seit 20 Jahren in der Schublade. Eine der bekanntesten Ideen dafür ist die
Kulturflatrate. Etwas weniger bekannt ist die Variante der
Kulturwertmark.
Ich hab' nix gegen andere Ideen der Umverteilung. Im Gegenteil.
"Kulturflatrate" oder andere Ideen aus deutschen Landen bedeuten: die Rechteinhaber bekommen was.
Gut.
Nur.
Herr Riehl mag ja durchaus einen Punkt landen, wenn man in den Eigenarten des US-Copyrights denkt, denn hier ist die Entlohnung des Urhebers praktisch schon im Vorfeld geklärt, sofern nicht ohnehin mit dem Copyright-Inhaber identisch, während bei uns andere Regularien herrschen. Genauer: wenn einer in einem anderen Land sein Werk für gemeinfrei erklärt, dann geschieht das nach seinen nationalen Regeln, im Fall der USA also nach dem US-eigenen Copyright. Die GEMA wird hierzulande allerdings dennoch aktiv, denn wir haben hierzulande ein sehr gewichtiges Urheberrecht - einem Urheber ist es nahezu gar nicht möglich, seine Urheberrechte zu verlieren, und wenn die GEMA hierzulande für ausländische Stücke aktiv wird, dann nach deutschem Recht, nicht nach dem des Ursprungslandes. Heißt: de facto würde Herr Riehl auch dann, wenn er alle computergenerierten Werke für gemeinfrei erklärt, trotzdem als Urheber anerkannt und die GEMA würde in seinem Namen seine Werke in Deutschland vertreten.
Ich kann mir schon vorstellen, daß Herr Riehl eine Enteignung der Komponisten anderer Nationen nicht beabsichtigt. Aber ich wüßte nicht, wie man seine Aktion, für wie übergeschnappt man sie auch halten mag, hierzulande mit dem Urheberrecht so in Einklang bringen könnte, daß die Rechte der Komponisten nicht empfindlich eingeschränkt würden, da ihre Melodien ja vielleicht schon in Riehls Datenbank existieren.
Gruß
Skywise