Definition von Rundfunk?

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Floh

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Bei welchen der folgenden Übertragungstechnologien handelt es sich überhaupt noch um "Rundfunk"?

DVB-C
DVB-H
DVB-S
DVB-T
DMB
DAB
ADR
DRM
IPTV
Internetradio
IP over DAB
 
AW: Definition von Rundfunk?

Alles! Sogar Webradio und WebTV. Aus diesem Grund gibt es Shout- und Icecast-Server nur noch bei T-Systems Media&Broadcast, neuerdings auch bei Derutec zu mieten.

Willst Du den Server in Eigenregie betreiben, benötigst Du ab 10W Sendeleistung zusätzlich eine Standortbescheinigung von der Bundesnetzagentur.

Sind keine IP-Adressen von der zuständigen Landesmedienanstalt ausgeschrieben, muss vorher bei der Bundesnetzagentur ein Antrag auf Koordinierung und Zuweisung einer IP-Adresse gestellt werden. Diese IP-Adresse bekommst aber nicht automatisch Du, denn sie wird erst mal an die Landesmedienanstalt weitergereicht. Dort wird erst mal bei der ARD und dem ZDF angerufen und nachgefragt ob sie in Stuttgart nicht noch eine IP-Adresse zur Erfüllung ihres "Grundversorgungsauftrages" benötigen. Sagen die dann: "Nein danke, wir haben in Stuttgart schon 346 IP-Adressen", wird sie erst einmal öffentlich ausgeschrieben. Hat ein Mitbewerber bessere Vorraussetzungen oder ist gesellschaftlich relevanter, enthält er deine IP-Adresse, für die Du eine Rechnung im 5-stelligen Bereich von der Bundesnetzagentur präsentiert bekommst.

:wow: :wow: :wow:
 
AW: Definition von Rundfunk?

Ein wirklich unnötiger Beitrag @ Floh. Wenn Du die Deffinition nicht aus der derzeitgen Gesetzeslage herauslesen kannst, dann versagst Du im journalistischen aber ganz schön.

Ferner obliegt es nicht uns darüber zu Bestimmen was nun was ist. Fakt ist was ist und da kannst Du mit Deinen Meinungen noch so umhergeistern, es ändert nichts an der Tatsache.

Gruß

Steve Wilson
 
AW: Definition von Rundfunk?

Das ist kein unnötiger Beitrag. Mir geht es um die technische Abgrenzung.
Ein paar Beiträge vorher wurde gesagt:
Der Begriff "Rundfunksendung" ist ganz klar definiert. Um noch klarer zu werden, benutzt die IFPI auch ausdrücklich den Begriff "Funk". - Und darum handelt es sich bei Web- oder Internetradio"übertragungen" nun beim besten Willen und auch bei weitester Auslegung nicht.
Folglich müsste ja auch WireLESS Webradio keine herkömmliche Rundfunkübertragung mehr sein. Aber was ist dann mit DVB, DAB oder DMB?
Schließlich handelt es sich hierbei auch um drahtlose digitale Übertragungen.
Wo ist also die technische Abgrenzung zwischen den oben genannten Übertragungstechnologien und was ist dann überhaupt noch RundFUNK?
 
AW: Definition von Rundfunk?

Wegen "FM" gibts auch bei einigen Internetsendern immer wieder eine Diskussion, wie etwa bei dem Internetradio Radio Aktiv-FM.

FM steht für Frequenz-Modulation und darunter versteht man eigentlich die Verbreitung etwa über UKW, also "mittels Wellen in der Luft."
Und Internetradio ist ganz klar keine Verbreitung in der Luft. Ausnahme ist das neue Projekt vom genannten Sender mit dem WLAN vom Oly in München.

Das Rundfunk sicher definiert ist, ist klar.
Ein Internetradios ist zwar einerseits auch Radio, aber eben nicht über FM.
 
AW: Definition von Rundfunk?

Hallole,

Ein kleiner Spaß am Rande:
Warum heißt der Rundfunk Rundfunk??
Weil Viereckfunk saublöde klingen würde!!

(Quelle: Pferdle und Äffle)

Grüßle AFu
 
AW: Definition von Rundfunk?

Handelt es sich bei Handy-TV um Rundfunk?
Die Frage geht zurück auf einen Streit von Vodafone mit der Gebühreneinzugszentrale (GEZ). Vodafone behauptet, bei Handy-TV, das ja über UMTS übertragen wird, handelt es sich nicht um Rundfunk. Folglich, so Vodafone, müssten auch keine Rundfunkgebühren anfallen. Die GEZ behauptet dagegen das Gegenteil. Wer hat nun Recht?
 
AW: Definition von Rundfunk?

Boah Floh es ist mittlerweile mehr als langatmig was Du da immer wieder bringst. Fakt ist kannste Radio oder Fernsehen empfangen so ist GEZ da und hält (wenn auch ein sinnloses) Händchen auf.
 
AW: Definition von Rundfunk?

steve das finde ich gar nicht.... irgendwie ist ja noch nicht mal geklärt, wie es mit dem empfang von programmen aussieht. hier in österreich schickt mir die GIS (ösi-pendant zur GEZ) in starker regelmäßigkeit briefe, wo sie wissen möchten, wieso ich kein radiogerät angemeldet habe. nun - ich höre rundfunk wenn, dann nur übers internet: so - es steht aber ausdrücklich geschrieben, dass ich ein "rundfunk-empfangsgerät" habe - imho also ein gerät, das funkwellen empfängt und dergestalt umwandelt, dass aus den boxen töne kommen.. sowas besitz ich aber nicht... und nun? analog, weil offenbar immer noch nicht hundertprozentig geklärt, verhält es sich mit dem "senden". wo ist also dein problem, dass man das ausdiskutiert? wenn es DIR klar ist, bring dich in die sache anständig ein, oder poste hier einfach nicht.. pfffff
 
AW: Definition von Rundfunk?

radioxtreme schrieb:
imho also ein gerät, das funkwellen empfängt und dergestalt umwandelt, dass aus den boxen töne kommen

Und das ist genau das, was noch nicht alle verstanden haben.

Es geht hier nicht um die Meinung irgendwelcher Personen, die Radio/Fernsehen nutzen, sondern darum, was die GEZ festlegt.

Deshalb meine AUssage "Die GEZ hat recht", denn wenn sie nicht Recht hätte, dürfte sie das Geld nicht kassieren. Und Recht ist das, was im Gesetz steht. Ob das nun technisch Ok, verständlich, sinnvoll oder sonstwas ist, war in Deutschland noch nie interessant. SOnst würde wohl 90% der Gesetze umgeschrieben werden müssen.

Und an diesen Tatsachen ändert auch eine ständige Widerholung der Frage, was nun Rundfunk ist und was nicht, nicht das geringste. Und wenn Floh interesse hat, was an der Situation zu ändern, soll er aktiv werden und nicht hier im Forum unrelevante Dinge schreiben, die langsam nervig werden, weils immer das gleiche ist.
 
AW: Definition von Rundfunk?

Also. Gemäß dem Landesrundfunkgesetz in NRW ist Rundfunk alles, was für die Öffentlichkeit bestimmt ist. §3
Rundfunk ist die für die Allgemeinheit bestimmte Bild- und Tonwiedergabe unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen blablabla.
Somit ist DVB-T, DAB und so weiter alles Rundfunk.
Das Gesetz kann man auf deren Homepage runterladen, 170 KB. www.lfm-nrw.de
 
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