Der Fall Mollath - (k)ein Radiothema?

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Landgericht Regensburg schrieb:
So hat sich beispielsweise das im Urteil geschilderte Festnahmegeschehen, so wie dargestellt, tatsächlich ereignet; lediglich der Zeitpunkt wurde mit dem einer anderen Festnahme des Untergebrachten verwechselt.

Ist das so? In einigen Berichten wurde der Eindruck vermittelt, die Schilderung der Festnahme im Urteil sei frei erfunden gewesen.
 
Wie kann es denn sein, dass eine Wiederaufnahme des Verfahrens abgelehnt wird, wenn sogar die Staatsanwaltschaft dies fordert, und auch Fehler eingeräumt wurden?
 
Vermutlich wird Mollath noch vor der Landtagswahl auf freien Fuß gesetzt, zumal das OLG eine undurchsichtige Entscheidung des Landgerichts Bamberg über die Entlassung des vermeintlichen Psychiatrie- und Justizopfers wegen "Unverhältnismäßigkeit" aus fadenscheinigen Gründen verworfen hatte.

Das Landgericht urteilte weitgehend nach der sieben Jahre alten Faktenalage und einigen wenig glaubwürdigen Einzelaussagen, weil sich der derzeit mit Mollath befasste Gutachter wegen öffentlicher Beschimpfungen in seiner Gesundheit bedroht sieht und daher zu keiner Stellungnahme fähig sei. Grund genug für das Landgericht Mollaths Internierung auf fragwürdiger Rechtsgrundlage um mindestens ein Jahr zu verlängern. Bamberg wie Regensburg, Regensburg wie Bamberg.

Dabei hat sich die Justiz längst mit der Landespolitik angelegt. Mittlerweile verlangen alle Parteien einschließlich der CSU die Freilassung Mollaths, Seehofer hat den lästigen Fall sogar zur "Chefsache" erklärt und dringt auf eine baldige Klärung der Angelegenheit. Bleiben die Gerichte renitent, könnte sogar der Landtag aktiv werden und von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch machen um Mollath "aus den Klauen der Psychiatrie zu befreien" und ähnlichen Fällen vorzubeugen.

Es ist ja wirklich kaum zu vermitteln warum ein Mann sieben Jahre oder länger hinter den Mauern einer geschlossenen Anstalt schmachten muss, nur weil er ein paar Reifen zerstochen hat und eine aus seiner Sicht unangemessene Therapie verweigert. Vor einem Monat hat sich sogar das Bundesverfassungsgericht in den Fall eingeschaltet und verlangt eine ausführliche Darlegung des Sachverhalts, ja es droht sogar damit, notfalls selbst zu einer Entscheidung zu gelangen. Da ist es nur noch eine Randnotiz wert, dass Mollaths Anwalt mit Rückendeckung des Generalbundesanwalts (!) Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt hat und mit einer baldigen Entscheidung rechnet.

Die Bayerische Justiz scheint sich diesmal völlig verrannt zu haben. Wen wundert's, wenn viele Bürger schon das Krähenlied anstimmen?
 
Bleiben die Gerichte renitent, könnte sogar der Landtag aktiv werden und von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch machen um Mollath "aus den Klauen der Psychiatrie zu befreien" und ähnlichen Fällen vorzubeugen.
Na, gucke mal. Und ich dachte doch tatsächlich, daß Gerichte hierzulande nicht weisungsgebunden sind und daß überdies rückwirkende Gesetzesänderungen nicht möglich seien.

Muß ich mich wohl getäuscht haben.
 
Na, gucke mal. Und ich dachte doch tatsächlich, daß Gerichte hierzulande nicht weisungsgebunden sind und daß überdies rückwirkende Gesetzesänderungen nicht möglich seien.

Du kannst aber jederzeit die Unterbringungsrichtlinien ändern und auf konsensual-gesetzmäßigem Weg eine gesellschaftlich verpönte Internierung beenden. Genauso wie eine Begnadigung altes Recht nicht derogiert und Richtersprüche nicht außer Kraft setzt, wohl aber ihre Wirkung aufhebt.
 
Eine Änderung der Unterbringungsrichtlinien ändert nur den künftigen Zustand und keinerlei Urteil. Begnadigungen spricht das Staatsoberhaupt nach gründlichster Prüfung aus. In diesem Fall sind schon jetzt zahlenmäßig ausreichend Instanzen bemüht worden.
 
Im prozessualen Bereich gibt es das Rückwirkungsverbot nicht, wohl aber im Strafrecht. Auch bei der Reduzierung des Strafmaßes rechtskräftig Verurteilter gibt es einen großen Spielraum.

Außerdem ist der Fall Mollath ganz anders gelagert - die Gründe für die Verwahrung müssen mindestens einmal pro Jahr neu überprüft werden und kein Rechtstitel verfügt eine dauerhafte, irreversible Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt. Eine strafrechtliche Verurteilung existiert nicht.

Der Grundsatz "nulla poena sine lege" (das Rückwirkungsverbot) wird im Strafrecht ja auch immer zugunsten des Delinquenten ausgelegt, er besagt schlicht, dass niemand für etwas verurteilt werden darf, was zum Zeitpunkt der Tatbegehung nicht ausdrücklich rechtswidrig war oder dass eine Strafe nicht im Nachhinein erhöht werden darf. Das gilt wiederum nur für das materielle Recht - zur Sicherung des Gemeinwohls kann sehr wohl eine nachträgliche Unterbringung veranlasst werden (Sicherungsverwahrung bei schweren Straftaten).
 
Das Pikante an dieser Groteske ist ja gerade dass Mollath laut Richterspruch "schuldunfähig" ist und nur deswegen einsitzt, weil die Gesellschaft vor seinen "gefährlichen Umtrieben" geschützt werden muss. Die Richter haben vermutlich Angst davor mit einem Plattfuß liegen zu bleiben...
 
Kentucky ist nicht Florida. Und Bayern ist nicht Schleswig-Holstein.
Deswegen entscheiden Richter mal so und mal so.

Unstreitig ist, daß Herr Mollath Dinge tut, die ein normaler Mensch nicht tut. Wenn die Bayern meinen, ihn deswegen einsperren zu müssen, beglückwünsche ich die Bayern dafür. Gerne mehr davon im ganzen Land!
 
Unstreitig ist, daß Herr Mollath Dinge tut, die ein normaler Mensch nicht tut. Wenn die Bayern meinen, ihn deswegen einsperren zu müssen, beglückwünsche ich die Bayern dafür. Gerne mehr davon im ganzen Land!
Ginge es danach, müsste sich die so ziemlich komplette bayerische Regierung in der Psychiatrie befinden. Im Übrigen auch viele der Spieler des FC Bayern, wie auch einige deren Manager.
Ganz zu schweigen von den Regierenden in Berlin und anderen div. anderen Bundesländern.

Frei nach dem User Москва Radio:
"Baut mehr Psychiatrien!"


Edit:
Du möchtest Dich diesen netten Damen und Herren nicht anschließen?
 
Man kann aber davon ausgehen, dass sich Gustl Mollath damals in einem seelischen Ausnahmezustand befand. Stellt euch mal vor ihr seid üblen Machenschaften auf der Spur aber keiner will euch glauben, euer Ehepartner kündigt öffentlich an euch mithilfe einflussreicher Bekannter einweisen zu lassen weil ihr zu viel wisst und zu guter Letzt werdet ihr von der Justiz ohne viel Federlesens für geisteskrank erklärt. In so einer Situation ist es vermutlich schwer die Fassung zu bewahren.
 
.... schmachten muss, nur weil er ein paar Reifen zerstochen hat ...
Das ist eine plumpe Verschwörungstheorie zu Lasten von Herrn Mollath, die nie bewiesen werden konnte. Dass die sogar von einem Richter willkürlich benutzt wird um die Gefährlichkeit des Beschuldigten zu rechtfertigen ist schon der Oberhammer! Dieser "Beweis" sollte dem Richter Otto Brixner pausenlos links und rechts um die Ohren gehauen werden bis er um Gnade winselt.

Es gab m.W. keine Beweissicherung von zerstochenen Reifen. Die nach der angeblichen Piekserserie inszenierte Videofalle gab anscheinend so wenig her, dass sie von der Nürnberger Kripo nicht weiter beachtet wurde um sich nicht lächerlich zu machen.

Und wenn es derzeit keine rechtlichen Möglichkeiten geben sollte dieses Unrecht zu beseitigen, dann ist es an der Zeit die Regeln dahingehend zu ändern, und zwar

im Namen des Volkes !

"Mutiger Richter fordert: Sperrt Schwerverbrecher länger weg" (AZ)​
„Schafft zeitlich abgestufte Strafen bis zu 40 Jahren Haft. Das ist gerechter.“ Was den Mann, der sich seit über 40 Jahren vor allem mit großen Sündern beschäftigt, aufregt: Die Schwerstkriminellen kommen gegenüber den einfacheren Tätern immer besser weg. . .
Sind korrupte Richter​
und dubiose Banken​
nicht auch ein wenig "Schwerverbrecher"? ;)

.. In so einer Situation ist es (..) schwer die Fassung zu bewahren..
:thumbsup:
 
Reifenstecher sind also gemeingefährlich. Und was ist z.B. mit gewaltbereiten Fußballfans? Sobald Fans des Fußballs irgendwo aufkreuzen mache ich einen Bogen um sie. Man kann nie wissen.
 
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