hilde
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So läuft es im Film, in dem eine "Verschwörung" gut geplant und alle Eventualitäten berücksichtigend perfekt durchgezogen wird. Die Realität zieht anders aus. Meistens fängt es mit einem Gefallen an, oder wie man bei uns sagt: Man hülft sisch. Eine konzertierte Aktion oder gar eine Verschwörung hat zu Beginn meistens noch niemand im Sinn. Doch hat man mal ein Verbrechen begonnen, muß man es auch beenden. So zieht eine Aktion die nächste nach sich, immer mehr Beteiligte geraten in den Sog, bis man nicht mehr zurück kann. Das ist dann immer noch keine Verschwörung. Ich habe im engsten Bekanntenkreis (nein, wirklich nicht ich selbst) erlebt, wie Recht gebeugt wird, wenn auch nicht annähernd vergleichbar mit dem Fall Mollath.stefan kramerowski schrieb:Gäbe es diese große Verschwörung, was ja nicht von vorherein ausgeschlossen werden kann, so wäre bei der Hausdurchsuchung mit Sicherheit auch etwas "gefunden" worden. Sprengstoff zum Beispiel oder wenigstens funktionsfähige Waffen und nicht nur ein rostiges altes Gewehr. Das wäre ja gar kein Problem gewesen und hätte auch nicht so viele Mitwisser erfordert wie z.B. die Einbeziehung eines ganzen forensischen Klinikums incl. sämtlicher Pfleger, Ärzte, Praktikanten, wie es die These der 7jährigen Unterbringung eines psychisch völlig gesunden Mannes, der einfach nur zu viel wusste, voraussetzt. Die dunklen Mächte hätten gewiss auch dafür gesorgt, dass im Prozess keine Verfahrensfehler gemacht worden wären und die Verfahren hätten sich auch nicht so hingezogen.
Ein Rechtanwalt regt sich über einen Autofahrer vor sich auf, der abbiegt, wo er nicht abbiegen darf, notiert sich das Kennzeichen und zeigt den Fahrer unbekannterweise wegen Nötigung an. Darauf werden die männlichen Familienangehörigen des Halters, der inzwischen gestorben war, bei der Polizei erkennungsdienstlich behandelt, und zwar unter Anwendung von körperlicher Gewalt, und ohne daß den Vorgeladenen der vorgeworfene Tathergang genannt wird, geschweige denn, daß sie dazu angehört werden. Der Fahrer, der durch die Vorladung zum ersten Mal von der Anzeige erfährt, gibt, um der erkennungsdienstlichen Behandlung zu entgehen, an, das Auto gefahren zu sein. Er erhält daraufhin einen Strafbefehl über 1500 Euro. Wieder erfährt er nicht, wofür (außer der Angabe "Nötigung vom...). Und wieder erhält er keine Gelegenheit, sich zu äußern. Ihm bleibt also nur der Widerspruch. Bei Gericht bestreitet er die vorgeworfene Nötigung. Die Richterin droht daraufhin eine MPU zum Entzug des Führerscheins an, sollte er nicht einsichtig sein. Der Fahrer zieht dann seinen Widerspruch zurück. Ein weiser Entschluß angesichts solch beballter Macht. Selbstredend, daß er neben den 1500 Euro nun Anwalts- und Gerichtskosten auch noch an der Backe hatte.
Wie gesagt: Das hat nichts mit dem Fall Mollath zu tun, verschaulicht aber schön, welche Sauereien laufen können. In den Akten sieht immer also so schön neutral und unabhängig aus, in Wirklichkeit kennen sie sich und plaudern in der Gerichtskantine darüber. Ob bei Mollath nun Verschwörung oder Gefälligkeitsdienst: An die bedauerliche Panne, die zur Einweisung Mollaths geführt hat, will ich nicht so richtig glauben. Wissen wäre mir natürlich lieber. Und was die Medienberichterstattung betrifft: Ich bin immer noch von der Kontrollfunktion der Medien überzeugt. Aber dafür braucht man Verbreitung, und dazu gehört auch Stimmungsmache.