Einstweilige Verfügung gegen SWR DASDING wegen Schleichwerbung

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Mona_Ffm

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http://www.allgemeine-zeitung.de/po...tion-einstweilige-verfuegung-ein_18333187.htm

Entschuldigung, aber wie blöd muß man sein? Die Aktion allein ist peinlich genug, sich dann aber ausgerechnet von big FM (!!) erwischen zu lassen, ist nicht nur blöd, sondern schon saublöd.

Bei diesem Satz:
Bei Zuwiderhandlung droht der Rundfunkanstalt ein Ordnungsgeld bis zu 250 000 Euro, ersatzweise seinen Verantwortlichen Ordnunghaft.
käme es beinahe auf einen Versuch an. Man stelle sich die Verantwortlichen im Knast vor...
 
Der Sender, der mit sexistischen Aktionen PR generiert, beschwert sich also über ein paar ausgeschenkte Gratis-Kaffee... Wenn das für irgendjemanden peinlich ist, dann für bigfm! Mehr gibt es dazu nicht zu sagen. Womit will man eigentlich als nächstes unsere Gerichte beschäftigen? Als ob die nichts wichtigeres zu tun hätten.
 
Natürlich ist es oberpeinlich, dass sich ausgerechnet bigfm über die Aktion beschweren muss. Aber hier im Forum hat schließlich offensichtlich keiner das Programm beobachtet und die Sache schon mal früher gepostet.

Und wie dämlich bzw. verzweifelt müssen die Leute vom DING sein, die ja ständig rumplärren, dass sie werbefrei sind, wenn sie sich auf eine Programmaktion einlassen, die von der SWR-Werbetochter organisiert werden muss. Das sollte dann doch mal die ein oder andere Konsequenz haben.
 
ein Ordnungsgeld bis zu 250 000 Euro
Oh bitte ja! Denn ich will wissen, ob das dann vom Rundfunkbeitrag GEZahlt werden würde. Der ist doch zur Finanzierung solcher wichtigen gesellschaftlich relevanten DINGe da, oder?

Womit will man eigentlich als nächstes unsere Gerichte beschäftigen? Als ob die nichts wichtigeres zu tun hätten.
Gesellschaftsspielchen halt. Nicht nur in diesem Land sind Millionen Menschen täglich damit beschäftigt, für Geld solche Spielchen zu spielen. Damit halten wir das am Laufen, was wir "Gesellschaft" nennen. Oder auch .........
......
Marketing:

 
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Aber hier im Forum hat schließlich offensichtlich keiner das Programm beobachtet und die Sache schon mal früher gepostet.
Ein bemerkenswerter Satz. Möglicherweise fühlte man sich unbeobachtet und zog das "Ding" daher einfach durch? Die Hörer dieses Senders checken das sowieso nicht, weil sie eh nur mit "Boulevard-Themen" penetriert werden. Das merkt also normalerweise "keine Sau", wenn solche Aktionen laufen. Grundsätzlich steht die Frage im Raum:

Where is the money?

Ich könnte ja mal wieder etwas genauer bei "DAS DING" reinhören. Aber eigentlich will ich mir das nicht nochmal antun...
https://www.radioforen.de/index.php...coolness-im-hoerfunk.34767/page-2#post-588753
 
Is ja n DING! Mit ordentlich Muh-Muh-Milch dem alten McDonald den Kaffee verdünnt.

Aus der Sicht von big fm sehr konsequent!
 
Tja; man spielt sich anscheinend die Bälle zu da bei RPR GmbH und SWR. Erst kommt bigFM und versucht heimlich still und leise einen Abklatsch der Nachrichten vom DING zu fabrizieren und dabei noch richtig BIG rüberzukommen, während das DING jetzt Schleichwerbung von McCafé macht, damit bigFM wieder was zu meckern hat. Sollnse in RP doch bigFM abschalten ubd DASDING die UKW-Kette geben, sowie die paar Funzeln in BW an die LFK zum Neuausschreiben geben. Dann wäre der eine in dem einen Bundesland zu hören und der andere im anderen und man würde sich nichtmehr in die Quere kommen.
 
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Schaut euch mal an, wo der SWR überall Sponsoren und deren Geld ans Programm andockt. Das fängt bei den diversen Reisegewinnspielen an und hört bei Pfännle und anderen bezahlten Veranstaltungen auf. Eine gute Kanzlei käme da aus dem Abmahnen gar nicht mehr heraus.
 
Und wie dämlich bzw. verzweifelt müssen die Leute vom DING sein, die ja ständig rumplärren, dass sie werbefrei sind, wenn sie sich auf eine Programmaktion einlassen, die von der SWR-Werbetochter organisiert werden muss. Das sollte dann doch mal die ein oder andere Konsequenz haben

Beim DING kommunizieren sie nicht nur on air, dass sie werbefrei sind. Laut SWR-Staatsvertrag MUSS die Jugendwelle werbefrei sein. Auch Sponsoring ist demnach unzulässig.
https://www.swr.de/-/id=12673462/pr.../staatsvertrag_ueber_den_suedwestrundfunk.pdf

Insoweit ist es in erster Linie ziemlich dreist, wenn sie trotz Werbe- und Sponsoringverbotes eine Promoaktion mit McDonalds starten. Dämlich ist allenfalls, dass man in BAD geglaubt hat, das würde nicht auffallen. Pech gehabt.
 
@MannisFan McCafe hat KAFFEE spendiert und kein Geld - solche Aktionen sind allgemein üblich - überall. Hier gehts einzig und allein um die zu deutliche und häufige Erwähnung und Herrvorhebung.
 
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Hier gehts einzig und allein um die zu deutliche und häufige Erwähnung und Herrvorhebung.
Geht es darum? Gibt es Unterschiede zwischen undeutlicher, deutlicher und zu deutlicher Erwähnung? Es geht um die Tatsache des Sponsorings. Wenn dies nicht gestattet ist, darf die Aktion nicht stattfinden. Selbst wenn es sich nur um ein paar Becher Kaffee handelt.
 
Keine ÖrA darf Sponsoren durch häufige Erwähnung und Hervorhebung unterstützen, umgekehrt gilt begrenztes Sponsoring als legal, sofern es als solches deutlich (da haben wir das Wort wieder) gekennzeichnet wird.
 
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Sollten die Leute von Das Ding doch ein gelbes Fahrrad für BigFm spendieren. Damit fahren die dann zum McDonald kaufen sich Cafe und gut:D
 
umgekehrt gilt begrenztes Sponsoring als legal, sofern es als solches deutlich (da haben wir das Wort wieder) gekennzeichnet wird.
Dank für die weitergehende Erläuterung, @chapri. Falls Du mal bei Gelegenheit die gesetzliche Quelle nennen könntest - im Staatsvertrag kann ich es nicht finden. Wie ist "begrenzt" und "deutlich" dort definiert? Ab wann gilt "nicht mehr begrenzt" und wie muss man verstehen, dass "deutlich" gefordert, aber "zu deutlich" unstatthaft ist?
 
Das Problem an der Formulierung "begrenzt" und "deutlich" ist, dass sie sich nur auf eigene, abgegrenzte Sendungen ("Die Thomas-Gottschalk-Show auf Bayern 1 präsentiert Ihnen »Langeweile in Tüten«" oder "Der Verkehrsservice von SR3 wird von den Ford-Händlern im Saarland präsentiert") bezieht. Diese Regelung schließt leider nicht Eis-Verteilung und ähnliches ein. Auch für allzu überschwängliche Anpreisung von überteuertem Technikschrott bei Sputnik gab es bis dato keine verbindlich festgelegten Einschränkungen. Da hat sich die Politik bisher auch auf Anstand und gute Sitten verlassen. Bei den heutigen Anstaltsinsassen sind das natürlich Fremdwörter.

Abgesehen davon ist aber wie oben bereits erwähnt Werbung und Sponsoring bei DASDING gemäß §8 des SWR-Staatsvertrages komplett verboten. Und damit hat man wissentlich und absichtlich Schleichwerbung im Programm betrieben.

SWR-Staatsvertrag schrieb:
§ 8 Werbung und Sponsoring
(4) Werbung und Sponsoring finden in den Angeboten nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Variante 1, Nr. 3 und 6 sowie Satz 2 und 3 nicht statt.

§ 3 Auftrag, Angebote
(2) Der SWR veranstaltet folgende Angebote:
1. jeweils zwei Landeshörfunkprogramme für die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz; davon jeweils ein Programm mit einem informationsbetonten Angebot und jeweils ein Programm, das der Darstellung der Regionen dient und nach landsmannschaftlichen Gesichtspunkten sowie nach gewachsenen Wirtschafts- und Erlebnisräumen zugeschnitten ist;
2. zwei gemeinsame Hörfunkprogramme für die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz; davon ein Programm mit kulturellem Schwerpunkt und ein Musik-Programm vorwiegend für jüngere Menschen; beide Programme sollen auch landes- und regionalbezogene Inhalte haben;
3. ein digitales Hörfunkangebot vorwiegend für Jugendliche und junge Erwachsene, zu dessen Unterstützung die drahtlose terrestrische Verbreitung in analoger Technik unter Verwendung von Frequenzen des SWR in Teilbereichen seines Sendegebiets und die leitungsgebundene Verbreitung in analoger Technik zulässig ist;
4. ein gemeinsames Fernsehprogramm für Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, wobei ein Anteil von mindestens 30 vom Hundert als gesonderter, in der Regel zeitgleich zu sendender Landesteil veranstaltet werden soll;
5. das ARD-Gemeinschaftsangebot sowie die sonstigen aufgrund staatsvertraglicher Ermächtigung veranstalteten Angebote und
6. Telemedien nach Maßgabe der §§ 11d bis 11f des Rundfunkstaatsvertrags.

Der SWR kann ergänzend folgende Angebote veranstalten:
1. ein digitales Hörfunkangebot mit dem Schwerpunkt Information, zu dessen Unterstützung die drahtlose terrestrische Verbreitung in analoger Technik unter Verwendung von Frequenzen des SWR in Teilbereichen seines Sendegebiets und die leitungsgebundene Verbreitung in analoger Technik zulässig ist, und
2. bis zu drei ausschließlich im Internet verbreitete Hörfunkprogramme nach Maßgabe eines nach § 11f des Rundfunkstaatsvertrags durch geführten Verfahrens.

Der Auftrag des SWR umfasst die Verbreitung von Radio- und Fernsehtext.
 
Was aus Dading geworden ist ist einfach furchtbar. Ich hab in den ersten Jahren (1997 - 2002) das Programm als zuhörer mitgestaltet es war einfach neu innovativ und hat richtig Spaß gemacht im Swr fernsehen und so... Heute ist es austauschbar geworden.
 
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Mc Donalds übernimmt die Zahlung der evtl. Strafe und fertig ist die Aktion. Provozieren gehört mittlerweile zum "guten Ton" der Jugendsender und auch hier hat die Marketingabteilung alles richtig gemacht: man spricht über den Sender. Die Leser der Allgemeinen Zeitung und den Hörern von Dasding denken vermutlich auch: was machen die jetzt für einen Wind wegen verschenktem Kaffee? Diesen Leuten gehen Rundfunkstaatsvertrag und Co. sonstwo vorbei.

Hier ist halt viel mimimi im Spiel und scheinbar sind die BigFM-Macher ihr eigenes Programm so leid, dass sie auch Dasding hören... :p
 
auch hier hat die Marketingabteilung alles richtig gemacht: man spricht über den Sender.
Ja sorry, aber sind die denn so tief gefallen dass denen mittlerweile egal ist , WIE man darüber spricht, bzw. wie die Meinungen des "Publikums" aussehen? Bei denen müssten da eig. schon längst die Image-Alarm-Glocken läuten. Denn es wird jetzt zwar mehr darüber gesprochen aber eher negativ.
 
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der ARD-Homepage schrieb:
Besondere Finanzierungsform im Rundfunk, nach der Definition des Rundfunkstaatsvertrags »der Beitrag einer natürlichen Person oder juristischen Person oder einer Personenvereinigung, die an Rundfunktätigkeiten oder der Produktion audiovisueller Werke nicht beteiligt ist, zur direkten oder indirekten Finanzierung einer Sendung, um den Namen, die Marke, das Erscheinungsbild der Person, ihre Tätigkeit oder ihre Leistungen zu fördern«.
Seit Anfang 1992 ist Sponsoring unter den im Rundfunkstaatsvertrag formulierten Bedingungen auch den ARD-Anstalten erlaubt und wird von ihnen genutzt. Die Durchführung ist in speziellen ARD-Richtlinien geregelt, die zuletzt im Jahr 2000 überarbeitet wurden.
Die Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrags über das Sponsoring wurden zum 1. 8. 1994 großzügiger gefasst: Seither ist der Hinweis auf den Sponsor »auch durch Bewegtbild möglich«, und es kann »eine Marke« eingeblendet werden, nicht nur der Name des Sponsors und/oder dessen Firmen-Emblem. Zudem entfiel das Verbot, eine gesponserte Sendung »zum Zwecke der Werbung für Produkte oder Dienstleistungen des Sponsors« zu unterbrechen.



Und bei den ARD-Richtlinien ist Punkt 9.2.2 besonders interessant in diesem Fall - http://www.ard.de/download/553234/A...uktionshilfe_in_der_Fassung_vom_12_3_2010.pdf
 
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@chapri: Deine Lese- und Verständnisschwierigkeit ist ja nun hinlänglich bekannt. Daher noch einmal. Der Rundfunkstaatsvertrag gilt hier nicht(!), weil der SWR-Staatsvertrag im Einzelnen eine andere Regelung vorsieht.

Ganz abgesehen von der Tatsache, dass du den Begriff "Sponsoring" in diesem Zusammenhang völlig falsch verstehst. Er bezieht sich nicht(!) auf irgendwelche Werbeaktionen, bei denen eine Firma gegen Nennung Ihres Namens im Programm irgendwelche Produkte zur Verfügung stellt.
 
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Es muss wirklich schlimm stehen um das Medium Radio, wenn man sich jetzt tatsächlich schon wegen ein paar Kaffee, die laut Artikel an lediglich zwei Tagen innerhalb der Morningshow ausgegeben worden sind, solange an diesem Nicht-Thema aufhängt.
Bei uns gibts jetzt auch Kaffee, aber noch Kuchen und frische Brötchen dazu - das wäre eine coole Reaktion von bigfm gewesen. Aber das wäre ja fast schon wieder kreativ. Und damit hat man es dort sowieso nicht so...
 
@chapri:Er bezieht sich nicht(!) auf irgendwelche Werbeaktionen, bei denen eine Firma gegen Nennung Ihres Namens im Programm irgendwelche Produkte zur Verfügung stellt.
Hab ich weder behauptet noch gutgeheißen.

Der SWR-Staatsvertrag bezieht sich im Speziellen auf das medienrechtliche Verhältnis BaWü und RLP und berücksichtigt ausdrücklich die Regelungen des RUNDFUNKSTAATSVERTRAGES.
§ 3 Abs. 2 betrifft regionale Informationsprogramme, findet also in DIESEM Fall keine Anwendung!
 
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