EU stellt Rundfunkgebühr in Frage

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Wolf

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...aus der BlnrZtg 16.Feb06:

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EU stellt Rundfunkgebühr in Frage

Stellungsnahme gefordert

Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland wird von der EU-Wettbewerbsbehörde nachdrücklich in Frage gestellt. In einem neuen Fragenkatalog verlangt die Brüsseler Behörde von der Bundesregierung detaillierte Auskünfte über die Verwendung der Rundfunkgebühren. Der rheinland-pfälzische Staatskanzleichef Martin Stadelmaier äußerte sich "befremdet" über Umfang sowie "Art und Weise" des neuen Auskunftsersuchens. Auch die ARD zeigte sich "verwundert".
Der Sprecher von EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes sagte, die Bundesregierung habe zwei Monate Zeit für eine Antwort. Die EU-Wettbewerbshüter wollen von Berlin eine klare Definition des öffentlich-rechtlichen Auftrags. "Wir brauchen Angaben, dass die Finanzierung auf die öffentlich-rechtlichen Aufgaben der Sender beschränkt ist." Die EU-Behörde will Auskunft über Umfang und Finanzierung der neuen Mediendienste der Sender. Auch nach Einzelheiten der von ARD und ZDF erworbenen Sportrechte wird gefragt.
Die Bundesregierung hatte bereits im Mai 2005 im Namen der Bundesländer auf eine EU-Anfrage vom März geantwortet. Darin bekräftigten Bund und Länder ihre Auffassung, dass die Rundfunkgebühr keine Beihilfe im wettbewerbsrechtlichen Sinne sei. Zugleich wurde größere Transparenz im Hinblick auf kommerzielle Aktivitäten in Aussicht gestellt. (dpa)

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AW: EU stellt Rundfunkgebühr in Frage

Auf die klare Definition dürfen wir gespannt sein. Nach meiner ganz persönlichen Auffassung, schießt zumindest der Kollege Plog vom NDR mit seiner steten Neufassung selbigen Auftrages, gern über das Ziel hinaus.
 
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hehehe,
ich habs ja gesagt, brüssel wird noch ordnung in das ard-durcheinander bringen. vielleicht gibt es danach wieder mehr hörbare programme. :)
 
AW: EU stellt Rundfunkgebühr in Frage

dass die Finanzierung auf die öffentlich-rechtlichen Aufgaben der Sender beschränkt ist

Ich höre schon die hehren Reden auf den Grundversorgungsauftrag. Dabei fällt den Öffentlich-Rechtlichen immer dann auf, dass etwas zur Grundversorgung gehört, wenn es von den Privaten erfolgreich eingeführt wurde und zu Hörergewinnen geführt hat.
Beispiel: 40 Jahre lang war dem Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk in Baden-Württemberg entgangen, dass ein lokal-regionales Programm mit entsprechenden Infos zur Grundversorgung gehört. Als aber Anfang der 90er die Privaten Lokalsender entstanden, da fiel es auch dem SWR-Intendanten wie Schuppen von den Augen: "Ja, das ist doch Grundversorgung!" Und seither haben wir SWR 4.
 
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oder wie frau dr. lindner, ihres zeichens generalintendantin des ORF zu sagen pflegte: alles, was der ORF macht, ist per se öffentlich-rechtlich... :D:D:D mit dem credo und dieser einstellung läßt sich's als öffentlich-rechtlicher gut leben! :)
 
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Die Mühlen der EU mahlen langsam aber stetig und kraftvoll. Das zusammen mit dem wachsenden Rechtfertigungsdruck auf ARD und ZDF und der ansteigenden Verweigerungshaltung der Gebührenzahler lässt hoffen, dass Bewegung in die Sache kommt.
 
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Mannis Fan schrieb:
Beispiel: 40 Jahre lang war dem Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk in Baden-Württemberg entgangen, dass ein lokal-regionales Programm mit entsprechenden Infos zur Grundversorgung gehört. Als aber Anfang der 90er die Privaten Lokalsender entstanden, da fiel es auch dem SWR-Intendanten wie Schuppen von den Augen: "Ja, das ist doch Grundversorgung!" Und seither haben wir SWR 4.
Bei Fußball war's genauso. Früher, als die Rechte billig waren, gab es drei Spiele in der Sportschau, jeweils mit einer Kamera. Seit die Privaten die Rechtepreise in die Höhe getrieben haben ist hier plötzlich von Grundversorgung die Rede.
 
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Vielleicht sollte man Frau Neelie Kroes mal darüber aufklären, daß Rundfunk in Deutschland Ländersache ist und daß sie somit statt eines Briefes nach Berlin gefälligst 16 Stück an die einzelnen Länder zu schreiben hat, wenn sie von Europas Bürokratien ernst genommen werden will!
 
AW: EU stellt Rundfunkgebühr in Frage

Wolf schrieb:
Die Bundesregierung hatte bereits im Mai 2005 im Namen der Bundesländer auf eine EU-Anfrage vom März geantwortet. Darin bekräftigten Bund und Länder ihre Auffassung, dass die Rundfunkgebühr keine Beihilfe im wettbewerbsrechtlichen Sinne sei.

Natürlich ist das wettbewerbsrechtliche Beihilfe. Hoffentlich macht die EU soviel Druck, dass die Öffis endlich mal wirtschaftlich denken müssen und sich auf ihren Auftrag besinnen.
Ich wäre übrigns auch für Bürgerfunk im öffentlich-rechtlichen Radio und Fernsehen. Gleiches Recht für Alle!!!!!!!
 
AW: EU stellt Rundfunkgebühr in Frage

Was denn nun?

Für den TV-Bereich gilt interessanterweise, dass Informations- und Kulturformate mit einem Bruchteil der Kosten für Unterhaltungsformate auskommen. Wenn man sich auf den ominösen Auftrag besinnt, oder zumindest dessen Komponenten wieder besser gewichtet, wird's also billiger und zwar drastisch.

Im Hörfunk ist es dummerweise umgekehrt. Wie wir alle wissen, ist nichts leichter, als (in doppeltem Sinne) billigste Radiounterhaltung herzustellen. Dennoch gibt es auch hier immense Qualitätsreserven und Einsparpotenziale, über die im Forum schon endlos diskutiert wurde. Außerdem kostet die produzierte Hörfunkminute wesentlich weniger als die TV-Minute.
 
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