Frage zum Urheberrecht

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WL-Radio

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Hallo Foren-Gemeinde.
Für mich stellt sich eine Frage zum Urheberrecht für Musiktitel, weil ich auf meiner Homepage im Rahmen der Hörercharts Hörproben für die Songs bereitstellen möchte.
Irgendwie habe ich im Hinterkopf, dass die Samples max. 30 Sekunden lang sein dürfen.
Allerdings habe ich dafür mit der Suche im Internet keine Bestätigung gefunden.
Wisst Ihr Näheres dazu (wenn möglich mit Quellenangabe)?
VG aus dem Norden, Tom
 
Danke, Inselkobi.
Das hatte ich auch gesehen, fand es aber nicht so "belastbar".
Deshalb dachte ich mir, dass ich hier in diesem Forum vielleicht auf fundierteres Wissen treffe.
Vermutlich wird kein Weg an einer Anfrage bei der GEMA vorbeiführen...
Wie verhält es sich eigentlich hier im Forum? Gilt nicht hier (z.B. beim Musikquiz oder der Titelsuche) auch die "30-Sekunden-Regel"?
Oder hat das andere Gründe?
 
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Für mich stellt sich eine Frage zum Urheberrecht für Musiktitel, weil ich auf meiner Homepage im Rahmen der Hörercharts Hörproben für die Songs bereitstellen möchte.
Irgendwie habe ich im Hinterkopf, dass die Samples max. 30 Sekunden lang sein dürfen.
Bei der Fair-Use-Regelung des US-amerikanischen Copyrights gibt es eine solche oder ähnliche Regel, ja.
Wir befinden uns nicht in den USA, also gilt diese Regel nicht für uns. Das deutsche Urheberrecht kennt solche Sachen wie "Hörproben" oder Ähnliches nicht.

Auch wenn ich den Tarifkatalog der GEMA nicht mehr im Hinterkopf habe - es gab mal einen Tarif für Hörproben, die im Rahmen von "Absatzwerbung" auf einer Homepage plaziert werden durften. Das ist aber bei Dir nicht der Fall, darüber hinaus gibt es auch keine Möglichkeit, gewisse Weg nach draußen als "Öffentlichkeitsarbeit" zu deklarieren - das ginge bei der GEMA nur dann, wenn man Urheber eines Werkes ist und dieses auf seiner eigenen oder der Homepage des Verlags oder sonstwo als Hörprobe anbieten möchte. Anfrage bei der GEMA wäre daher schon empfehlenswert; wahrscheinlich gibt es mittlerweile einen neuen Tarif, der diese Veröffentlichung abdeckt, aber was Konkretes kann ich Dir nicht sagen, zumal ich auch nicht weiß, wie die Homepage ausschaut. Ich gehe davon aus, daß es durchaus Unterschiede gibt, je nachdem ob auf der bewußten Seite auch noch irgendwelche Werbebanner geschaltet werden, über die Du oder ein Dritter Geld verdienen könntest, oder ob das einfach nur eine nackte Seite ohne kommerziellen Hintergrund ist.

Gruß
Skywise
 
Wir müssen hier differenzieren.

Einerseits geht es um das Urheberrecht an sich, und das gehört bei dem von Dir angestrebten Nutzungswunsch definitiv in die Hände eines Fachanwalts. Sofern dieser nicht nachweislich offen erkennbar als solcher in den Foren antwortet, wäre ich an Deiner Stelle vorsichtig.
Ausnahme: Es gibt ein rechtskräftiges Urteil in einer vergleichbaren Angelegenheit, auf das direkt verlinkt wird.

Die GEMA könnte mit der von Dir vermuteten Regel ins Spiel kommen, wenn Du das als Podcast "verkaufst". Da gibt es nämlich entsprechend gesteckte Grenzen - allerdings in einem anderen Tarif.
:confused:
In Deinem Fall ist das natürlich etwas konfus, als Du mit jeder neuen Ausgabe der Hörercharts einen neuen Podcast (die Zusammenstellung der Hörproben) erstellen würdest. Das könnte vielleicht etwas viel werden. Die Details dazu müsstest Du selber recherchieren.

Dennoch könnte das ein Ausweg sein - einfach mal einen "Schnelldurchlauf" (so hieß das früher™ bei uns) als Sendebeitrag produzieren und als Podcast auf die Homepage stellen. Vielleicht kannst Du so einige Klippen umschiffen. Solltest Du jedenfalls mal prüfen.
Und als Mehrwert hättest Du dann noch zusätzlich einen Beitrag, den Du als Füller mit ins unmoderierte Programm einbauen kannst. ;)
 
Interessante Alternative!
Ich habe zwischenzeitlich bei der GEMA angefragt und erwarte gespannt die Antwort. Darüber berichte ich dann gerne an dieser Stelle.
Aber Deine Idee (insbesondere für die Rotation) ist echt Klaase.
Vielen Dank.
Gruß aus der Nordheide.
 
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