Frage zur Legalität von Musikverkäufen

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dkrake

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Hallo,

ich hab vor kurzem mal n Konzert im Radio aufgenommen, hab das am PC zusamengeschnitten und ein bischen klangtechnisch und so aufgepeppt. Dazu habe ich dann noch ein schickes CD-Cover entworfen und das ganze auf ne CD gebrannt. Bislang alles nur rein privat.

Die ganze Sache hat mit mich allerdings ne Menge Arbeit gekostet und da habe ich mir so überlegt, dass man da ja auch was dran verdienen könnte, wenn man die CD bei eBay anbietet.
Ich denke das es dafür sicher einen Markt geben würde, zumal es von der Band bislang keine offizielle Live CD gibt.

So, dann kam aber der nächte Gedanke - ist das überhaupt legal?

Darf ich etwas das ich im Radio aufgenommen und auf CD gebrannt habe bei eBay verkaufen oder nicht?

Danke schon mal für die Antwort.

ANDREAS
 
NEIN, das darfst Du nicht!

Lies selbst:

(Quelle: www.radiohamburg.de)

Musikpirat muss 15 Monate hinter Gitter

Hohe Strafe: Ein Musikpirat aus Fürth bei Nürnberg muss für 15 Monate ins Gefängnis. Der 28jährige Mann hat einen schwunghaften Handel mit illegalen Mix-CDs betrieben. Auf verschiedenen Internetplattformen und unter verschiedenen Nutzernamen bei eBay verkaufte er immer wieder von ihm selbst zusammengestellte Mixe. Auch mehrere bei ihm durchgeführte Hausdurchsuchungen, bei denen jeweils hunderte CDs beschlagnahmt wurden, beeindruckten ihn nicht: Er setzte sein illegales Geschäft fort und drohte auf seiner privaten Homepage sogar den Ermittlern. Im September 2003 wurde Haftbefehl erlassen, nach fünf Monaten Untersuchungshaft wurde er nun vom Amtsgericht Fürth zu einer Haftstrafe von 15 Monaten verurteilt.

Phil
 
hmmm... ich seh es ja ein wenn ich musik von anderen Cd's kopiere.
Es geht mir aber ausdrücklich um eine Radioaufnahme.
Sollte das nicht mit der GEZ und den daraus resultierenden Gebühren des Senders schon abgegeolten sein?

ANDREAS
 
Abgegolten ist durch die GEZ-Gebühren lediglich das Anhören der Sendung. Wenn du dir einen privaten Mitschnitt zum Eigengebrauch anfertigst, sagt auch keiner was. Aber wie um Himmels Willen kommst du auf die Idee,die Aufnahme kommerziell weiterverwerten zu dürfen?? Lass bloß die Finger davon, wenn du nicht willst, dass "sie" dir auf's Dach steigen.
 
Ich fürchte fast, das ist eine ernst gemeinte Frage von dir.
Natürlich darfst du das nicht! Nur selbst erstellte Musik darf man verkaufen (wenn du die Lieder z.B. selber nachgespielt hättest).
Eines frage ich mich jedoch: Warum fragst du gerade hier nach und nicht beim Management der Gruppe/Künstler? Vielleicht haben sie ja tatsächlich Interesse daran, dein selbst erstelltes Album zu produzieren ;)
 
ok.. dann lass ich das besser glaube ich.

hmm.. ma schaun, vielleicht schreib ich wirklich mal an die band bzw deren management. :cool:

ANDREAS
 
Nur selbst erstellte Musik darf man verkaufen (wenn du die Lieder z.B. selber nachgespielt hättest).

Obacht! Bei Kompositionen anderer, also nachgespielter Musik, lauert das Urheberrecht des Komponisten/Texters! Da kommt zwar keine GEMA, sondern die GVL, läuft aber aufs gleiche raus: Gleich wieder vergessen.
 
Wo wir beim Thema ebay sind: Kürzlich wies mich jemand darauf hin, daß dort ein ganzer Satz Autogrammkarten von WDR 2-Moderatoren (Breuckmann, Neu etc.) versteigert wird. Unerträglich, wie naiv und raffgierig die Leute sind. Ein Anruf bei der Hotline, und man bekommt die Karten im Dutzend zugeschickt. Diese und andere Hardcore-Ebayer sollten mal nen Gang zurückschalten und sich wieder einkriegen. Und diese herrliche Geschichte mit den Mixes ist dabei ja wohl die absolute Krönung.
 
immer wieder erstaunlich, was einem hier für Threads über den Weg laufen ...
auch wenn man sich nur ein wenig mit der Materie Radio und deren Umfeld befaßt (und da gehört ja nun Musik im weitesten Sinne mit dazu) müßte man auch halbwegs über GEMA etc. Bescheid wissen.

ums kurz und knapp auf den Punkt zu bringen:
"Verhökern" geht grundsätzlich nur mit Einverständnis der Musiker / Komponisten / Texter bzw. der eventuell an der Band hängenen Plattenfirma, ansonsten logischerweise nicht !
Aber selbst wenn es gehen würde, würden automatisch wieder Vervielfältigungsrechte (ab der 8. Kopie) etc. greifen ...
 
zitat:
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Nur selbst erstellte Musik darf man verkaufen (wenn du die Lieder z.B. selber nachgespielt hättest).
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auch beim nachspielen von Liedern bestehender Kompositionen greifen alle Rechte, zum einen die Verlagsrechte - zum anderen die Vervielfältigungsrechte der Gema und GVL (Gema für Musikkomponisten, GVL für Texter)
 
Verstoß 1 : Urheberrechte des Künstlers an seinem Werk (Musik)
Verstoß 2 : Urheberrecht des Senders an seinem Werk (Sendung)
Verstoß 3 : Lizenzrecht Bearbeitungstool (gewerblicher Nutzen)
Verstoß 4 : Lizenzrecht Verfielfältigungstool (gewerblicher Nutzen)
Verstoß 5 : Nutzungsrecht ebay (gewerblicher Verkauf)

... um nur die ersterinnerlichen zu nennen. Gute Entscheidung, es zu lassen, Andreas. - Immer wieder erschreckend, mit welcher Naivität an solche Angelegenheiten herangegangen wird. db
 
Ich versuche mich mal in einem kleinen Exkurs, welche Verwertungs-Gesellschaft für wen zuständig ist. Denn immer wieder geht das im Lande munter durcheinander.

1. Die GEMA:
Sie vertritt als Verwertungsgesellschaft die Inhaber von URHEBERRECHTEN, also die Komponisten, Textdichter und Verleger eines Musiktitels. Haben jene die Wahrnehmung ihrer Urheberrechte der GEMA übertragen, werden sie laut Verteilungsplan an den Erlösen bei Aufführung bei Radio, TV, Lifedarbietungen und anderen öffentlichen Aufführungen UND am Verkauf der Tonträger beteiligt.

Ausübende Künstler (also Sänger, Bands, Musiker, Musikproduzenten) werden - sofern sie nicht URHEBER sind - bei jeglichen Aufführungen NICHT beteiligt. Ein oft verkannter Tatbestand.

2. Die GVL:
Sie ist die Gesellschaft zur Verwertung der LEISTUNGSSCHUTZRECHTE und nimmt die Interessen der ausübenden Künstler, der Musikproduzenten und der Tonträgerhersteller wahr. Die GEMA kassiert die GVL-Gebühren von den Hörfunk- und TV-Sendern gleich mit und reicht sie der GVL weiter. Die Berechtigten werden aber m. W. nicht entsprechend des Airplays beteiligt, sondern auf Basis der Plattenverkäufe. Hier muss ich mich allerdings selbst noch ein Stück schlauer machen...

3. Die Tonträgerhersteller:
Die Tonträgerfirma muss bei der Pressung die festgelegte GEMA-Gebühr (für die URHEBER) abführen (über die Höhe streiten sich ja derzeit IFPI, der Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft und GEMA), und beteiligt die Künstler und Produzenten auf Basis ihrer Plattenverträge. Das Platten-LABEL (sofern LC-Code vorhanden) bezieht Erlöse von der GVL.

So, und wer jetzt Musik zu kommerziellen Zwecken vervielfältigt, der berührt mit tödlicher Sicherheit eines oder mehrere der Urheber-, Leistungsschutz-, Master- oder auch die von db angesprochenen Rechte. Die einzige Möglichkeit, die ich sehe, ist die kommerzielle Vervielfältigung von eigenen Tonträgern, deren Bands und Künstler keinen Plattendeal haben, deren Komponisten, Textdichter keinen Wahrnehmungsvertrag mit der Gema haben oder die die Gema nicht vertritt, deren Copyrights nicht verlegt sind, die nicht gesendet worden sind und auch sonst frei von Rechten Dritter sind.

Das habe ich jetzt nach bestem Wissen und Überlieferungen geschrieben. Bitte unbedingt um Korrektur, falls ich mich irgendwo vergeigt haben sollte. Aber ich finde es trotzt trockener Materie schon wichtig, dass auch wir Radiomenschen wissen, wohin wir die Gelder schicken und was erlaubt ist oder nicht. Auch in den Medien wird das oft falsch dargestellt.
Ob wir die Struktur und die Höhe der Vergütungen, die diversen Berechtigungen und Verbote als gerecht empfinden, ist aber wieder eine andere Sache...
 
servus!

zu diesem thema habe ich aber jetzt auch mal eine frage an die rechtsexperten hier im forum.

wenn ich eine musik-cd besitze und mir von dieser cd eine sicherungskopie anfertige, die cd dann kaputt geht und ich quasi nur noch die kopie habe, darf ich dann diese kopie z.b. bei ebay verkaufen? ich hatte die cd ja ursprünglich als original.

es grüßt

der radiobayer
 
Nein, darfst du nicht, da eine Kopie durch Zerstörung/Verlust des Originals nicht in den Status "Original" aufsteigt und dessen Rechte übernimmt. db
 
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