Frage zur Rechtslage

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Vernon

Benutzer
Hallo allerseits! :)

Ich habe mich hier gerade angemeldet, weil ich dringend mal was von Profis wissen muss.

Ich selber bin Admin von einem Fan-Forum. In dem Forum gibt es eine Rubrik, in der die User ihre Radiosendungen/Termine bekannt geben. Die Sendungen werde alle über flatcast gesendet.

Soviel ich weiß, muss man für Radíosendungen, die man über flatcast oder auch sonstige Anbieter sendet, GEMA-Gebühren bezahlen (?). Ich weiß aber nicht, ob die User bei uns das auch wirklich machen.

Falls die das nicht machen, mache ich mich als Besitzer des Forums strafbar, wenn ich das trotzdem zulasse?
 
AW: Frage wegen Rechtslage

Solange du nicht Betreiber der Radios bist, bzw. nicht als Betreiber auftrittst, sondern nur eine Plattform zur Verfügung stellst, damit andere ihre Programme vorstellen können, ist es nicht dein Verantwortungsbereich, ob die User ihre Abgaben zahlen.

Nebenbei müssen sie nicht nur GEMA sondern auch GVL zahlen.
 
AW: Frage zur Rechtslage

Da die Sendungen nicht auf Deinen Seiten eingebunden sind, sondern auf den Seiten der jeweiligen Sender sind diese selber verantwortlich.

Da nur der Betreiber sich strafbar macht, gottseidank aber nicht die Hörer, darfst Du auch unbeschadet solche Sendungen per Link etc. "bewerben" - im Gegensatz z.B. zu Downloadportalen wie all**mp3.com, bei denen auch der Zugriff eine strafbare Handlung sein kann und die Verlinkung daher als rechtlich kritisch angesehen wird.

Insofern bist Du auf der sicheren Seite.

Kritisch wird es aber, wenn Du die Sendungen zusätzlich auf Deiner Seite verlinkst (was bei Flatcast aber eh keinen Sinn macht) so daß man von Deiner Seite aus den Stream empfangen könnte - denn dann müsstest auch Du entsprechende Gebühren an GEMA und GVL entrichten.

Gruß,
Croydon
 
AW: Frage zur Rechtslage

croydon_de schrieb:
Kritisch wird es aber, wenn Du die Sendungen zusätzlich auf Deiner Seite verlinkst (was bei Flatcast aber eh keinen Sinn macht) so daß man von Deiner Seite aus den Stream empfangen könnte - denn dann müsstest auch Du entsprechende Gebühren an GEMA und GVL entrichten.
Die User, die senden, setzen in ihren Beiträgen immer den Direktlink zu ihrem Flatcast-Radio (flatcast-Link). Also ist die Sendung doch auf meiner Seite, bzw. in meinem Forum verlinkt. Oder verstehe ich Dich jetzt falsch?
 
AW: Frage zur Rechtslage

War falsch verstanden bzw. nur die erste Hälfte gelesen.

Verlinken problemlos - nur muß sich beim Klick auf den Link eindeutig eine neue Seite öffnen bzw. erkennbar ein anderer Server angesprochen werden.

Sprich Link zur Sendung ist kein Problem, aber die Sendung direkt z.B. in einem Frame anzuzeigen würde für den Betreiber dieser Seite ebenfalls eine Vergütungspflicht auslösen.

Hoffe, es ist jetzt klarer....

Gruß,
Croydon
 
AW: Frage zur Rechtslage

Ja, jetzt habe ich alles verstanden. Wollte nur ganz sicher gehen!

Vielen Dank euch allen für die Antworten!!! :)
 
AW: Frage zur Rechtslage

Hallo zusammen. Nach meinem Wissen, machst du dich "strafbar", falls die auf deiner Seite gezeigten Sender keine Gebühren an Gema bezahlen. Einmal weiß ich das durch guten Kontakte, zb. richtung Gema und sonybmgmusic Und von einer Sendung im MDR (ein fall für escher --(lief in der Nacht)--), wo einem "Experte" in einer Sendung schwierige Fragen gestellt wurden. Rund 1 Stunde hat er alles brav beantwortet, ich habe auch dazu gelernt. Im wdr kam in servicezeit vor etwa einer woche (und vorn paar Tagen die Wiederholung) genau das gleiche thema mit einem anderen "expetren" wurde darüber geredet. Ob das jeder Richter genauso sieht, ist etwas anderes :)
 
AW: Frage zur Rechtslage

alles klar. da kann jemand "experte" kaum schreiben, spielt sich aber als solcher auf. frag doch mal, ob die mods dieses boards hier alle sender auf legalität überprüfen, die hier diskutiert werden bzw. ob sie sich hier strafbar machen. so ein blödsinn!!! also wirklich, dj vacoon, dazu kann man nur noch sagen: :wall:
 
AW: Frage zur Rechtslage

@dj-vacoon
Wechsel deine Kontakte. Wenn dir "jemand Richtung GEMA" so was erzählt, kennt er/sie die eigenen Verträge nicht. Ich frag mich echt, ist dir langweilig oder machst du dich gerne lächerlich?
Deine Aussage sind schlichtweg falsch. Das sagt einerseits die GEMA/GVL selbst und andererseits die aktuelle Rechtssprechung über das Verlinken von fremden Webangeboten. Ich werd dir jetzt keine Quellen nennen, falls du interesse hast, nutz Google.
 
AW: Frage zur Rechtslage

dj-vacoon schrieb:
Und von einer Sendung im MDR ... Im wdr kam in servicezeit vor etwa einer woche ... wurde darüber geredet.

Während des Fernsehens die Nuckelflasche aus dem Mund und die Ohrstöpsel des iPod aus den Ohren nehmen. Man sieht und hört dann aus der ersten Reihe. :wow:

Edit: Er hört zwar nicht mit dem Mund, aber sie könnte die Sicht beeinträchtigen. Wobei, ersteres mich auch nicht weiter wundern würde.
 
AW: Frage zur Rechtslage

Schlimm nur, das mit solchen Leuten nicht nur Internetradios in Verruf geraten, sondern auf der höchst ehrbare beruf des Diskjockeys. Ich werde beantragen, das für "DJ" die gleiche Regelung eingeführt wird, wie für Dr. und Prof., also das man diese Titel nur noch nach einem erfolgreichen Studium führen darf :D
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben