Fragen zum Stationripper

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AW: Fragen zum Stationripper

Na zuminedst mit dem RX-Player komm ich drauf. Welche ID der sendet weiss ich zwar nicht, aber du kannst ja mal im Log nach meiner IP suchen: 212.168.163.252

Zumindest hebelt dieser Player ohne Änderung dein Script aus.
 
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@Pegasus,
danke das du getestet hast, also ich habe gerade mit diversen player auch zugriff bekommen ohne die aktivierten zu nehmen, somit kann ich sagen das genau dieses Script schrott ist und ich weiter suche.

LG DJ Masterhaze
 
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Also die Problematik in dem Thread kann ich nicht ganz nachvollziehen.

Es geht hier nicht um Recht oder Unrecht.
Es geht darum, dass ohne die Rippenden Geilzkragenkinder viele Regeln und Vorschrfiten, die uns zwischen die Beinde geworfen werden und auch die Höhe von Gebühren ganz anders aussehen würden.

Wir haben allerdings nicht das Problem, dass bei uns einzelne Lieder mitgeschnitten werden, weil wir nie ein Lied einfach so spielen, sondern bei uns die DJs die Tracks mixen.
Zusätzlich wird auch in die Tracks moderriert ( Wann auch sonst, wenn es keine Pausen gibt )

Gruß
 
AW: Fragen zum Stationripper

Hallo,

ich will ja keine Musik mitschneiden. Viel eher Moderationen oder Gewinnspiele.
Wenn ich auf die Musik scharf wäre, könnte ich meinen MP3-Player an mein UKW-Radio anschließen (Lebe ja mitten im Sendegebiet :)) und dann mitschneiden. Dort habe ich eine viel bessere Qualität als über das Internet.

Danke an Makkus. Du hast mir sehr geholfen!

MfG
 
AW: Fragen zum Stationripper

Dann haben wir wiedereinmal das Thema, warum der Fragende nicht jede relevante Info gibt. In diesem Fall wären die Antworten ganz anders ausgefallen.

Ich kapiers wohl in diesem Leben nicht mehr, wieso sich die Fragenden immer weigern, freiwillig solche Infos zu geben. Das kann nur daran liegen, das sie eigentlich keine vollständige Antwort bekommen wollen.
 
AW: Fragen zum Stationripper

Hi,

ich glaube, der Mensch von da oben ist entweder um die 17. Jahre alt oder ein Mensch mit Humor. Schaut doch mal hin, er hat eine Debatte ausgelöst. Getroffene Hunde bellen und so fletschen wir alle die Zähne.

Ich möchte aber darauf hinweisen, dass solche Menschen sich anscheinend immer mit Mittelmaß oder noch schlechterem zufrieden stellen.

Und klar könnten wir jetzt zu unseren Anwälten gehen, weil das da oben ein Schuldeingeständnis ist, par excellence... Doch was, wenn er das aus einem Internetcafe geschrieben hat, dann muss der Abmahner die Anwaltskosten übernehmen - und das könnte den Geldbeutel schröpfen. Und das nützt niemanden etwas.


Seek.
 
AW: Fragen zum Stationripper

Makkus schrieb:
Der letzte Stand der Dinge ist doch, daß der Mitschnitt aus einem Internetradio einer Privatkopie und ist damit legal ist!?
dgoersch schrieb:
Die Gesetzeslage sieht nunmal so aus, dass der Mitschnitt als gelduldete -nicht grundsätzlich erlaubte- Privatkopie gillt.

Die Gesetzeslage sieht aber nach europäischem und sogar internationalem Recht auch so aus, dass die Privatkopie nur so lange gestattet ist, solange nicht die normale Werkverwertung beeinträchtigt wird und die Rechte der Rechtsinhaber nicht ungebührlich verletzt werden.
Zitat aus Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft

"Die in den Absätzen 1, 2, 3 und 4 genannten Ausnahmen und Beschränkungen [vom exklusiven Vervielfältigungsrecht, also Privatkopien] dürfen nur in bestimmten Sonderfällen angewandt werden, in denen die normale Verwertung des Werks oder des sonstigen Schutzgegenstands nicht beeinträchtigt wird und die berechtigten Interessen des Rechtsinhabers nicht ungebührlich verletzt werden."
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32001L0029:DE:HTML

Bei Software, die Musiktitel aus dem laufenden Programm herausschneidet zum Beispiel, ist dies offensichtlich der Fall. Die normale Werkverwertung wird beeinträchtigt und die Interessen der Rechtsinhaber ungebührlich verletzt.
 
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richtig! Du brauchst wenn dann deine "eigenen Gesetze" - also einen Nutzungsvertrag zwischen Betreiber und Hörer. Dazu kommt es aber nicht. Es sei denn, es ist Bezahlradio.

Das Radio der öffentlich Rechtlichen aber bekommt zumindest Geld von uns. Darum stellt auch DLF auf sehr deutliche Weise dar, wie InternetRadio in Zukunft sein kann. Content On Demand.


Seek
 
AW: Fragen zum Stationripper

richtig! Du brauchst wenn dann deine "eigenen Gesetze" - also einen Nutzungsvertrag zwischen Betreiber und Hörer. Dazu kommt es aber nicht. Es sei denn, es ist Bezahlradio.

Das ist Blödsinn, AGB finden durchaus ihre Anwendung - auch ohne Bezahlradio, jedoch ist das nur von zivil- und nicht strafrechtlichem Belang.

Hat ein Betreiber AGB veröffentlicht, bietet einen Stream an und du hörst ihn, gelten seine AGB solange sie nicht gegen geltendes Recht verstossen. Durch das Hören des Streams kommt streng genommen ein Vertrag zustande. Stichwort "konkludentes Handeln" im Vertragsrecht.

Gruß
Dominique Görsch
 
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Steine, hier gibts wunderschöne Steine.... ganz günstig ..... noch sind welche zu haaaaaben, Pflastersteine, große Kiesel, Wackersteine, Hinkelsteine.... hier gibts noch Steine...... wer frei von Schuld, darf den ersten schmeissen......

Ich finde diese Diskussionen ja immer ganz amüsant... aber wie hier schon richtig geschrieben wurde... sind wir nu Polizei und Rechtsapparat?

Noe.

Also überlasst die Strafsachen doch auch den dazu authorisierten und dafür zuständigen Stellen, oder?

Das ist die gleiche unleidliche Diskussion wie das systematische Anschwärzen von Schwarzsendern...

Klar ist Streamripping rechtlich nicht unumstritten - auch ich finde es letztlich ne Sauerei, daß WIR die Zeche dafür zahlen dürfen in deutlich verschärften Bedingungen und horrenden Vergütungskosten und die Hersteller der Software diese nach wie vor mit "legal" bewerben dürfen.

Klar ist der Besitz und die Installation, ja sogar der Betrieb des Programmes an sich erst einmal "legal" - da die Problematik der Urheberrechte ja erst dann zum Tragen kommt, wenn die Musik auf dem Rechner gespeichert wurde.

Ich hab von Anfang an gesagt, daß das Streamripping an dieser Stelle hätte unterbunden werden müssen. Aber immer noch kann man in allen namhaften Computerzeitschriften alle paar Wochen wieder einen schönen Artikel lesen "legale Musik aus dem Internetradio - so einfach geht das"

Daß wir nicht nur vergütungsrechtlich, sondern auch durch den leeren Traffic, der durch Streamripping entsteht, gleich 2x zur Kasse gebeten werden, ist das noch weit größere Ärgernis.

Letztlich hilft dagegen nicht viel - proprietäre Streamsysteme mit eigener Playersoftware wie z.B. Flatcast sind ein wenig im Vorteil, da hier nur bedingt eine automatische Aufzeichnung stattfinden kann (z.B: kann man nur einen Stream zeitgleich öffnen, während ich mit den meisten Rippern ja so viele Sender gleichzeitig zapfen könnte, wie meine DSL-Leitung verträgt)

ABer zurück zum Exkurs - es ist sicherlich richtig, daß wir uns versuchen, gegen Streamripper zu wehren - ob es nu allerdings das richtige ist, diese zu teeren und zu federn ... da verballert man doch zu viel Energie in die falsche Richtung... man müsste das ganz anders aufziehen und zunächst einmal wirklich die entsprechende Berichterstattung in den einschlägigen Medien durch haltbare und starke Gegenargumente geraderücken - daß nämlich Streamripping auch eine Kehrseite hat und die "Legalität" eben nicht in jedem Falle gegeben ist.

Auch nicht verkehrt in diesem Zusammenhang mal zu erwähnen, daß es mittlerweile über sehr gute, kostenfreie und legale Möglichkeiten gibt, gute Musik als MP3 zu bekommen - ich möchte hier nur mal besonic.de in den Thread werfen - was ich da schon an Musik gehört habe, da kann ich gut und gerne auf den ganzen Mainstreamshit, der sich ja dank der modernen Technik doch immer wieder gleich anhört (welche "Band" war das nochmal, ich komm da immer durcheinander) verzichten.

Das sind auch Konzepte, die man durchaus unterstützen und so weit wie möglich bekannt machen sollte.

Sich hinzustellen, mit dem ausgestreckten Zeigefinger und zu sagen "du böser Streamripper du, ich zeig Dich an" bringt überhaupt nichts... da macht man sich nur lächerlich.

Nicht darüber aufregen, sondern AKTIV den Trend kippen. Den Rippern durchaus das Leben schwer machen, z.B. mit unregelmäßigen Änderungen der Titelanzeige, mit Ramptalk, mit Overlaps oder Crossfades.

Vielleicht sogar wieder zurück zu einer ganz alten und doch guten Kultur des Mixens (dann hat man auch wirklich Copyrightansprüche auf seine künstlerische Bearbeitung) - dann darf man sich _vielleicht_ sogar zu Recht DJ nennen *ggg* der Hörer wirds einem danken, der Ripper wird fluchen....

Gruß,
Croydon
 
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hi,

Randbemerkung: Wenn das Werk eines DJs als Werk und nicht als "Compilation" anerkannt wird, ist anderes Recht geltend. Denn dann handelt es sich um Erstverwertung - und nicht um Zweitverwertung.

Nunja. Das wohl unangenehmste für den Radiosender ist, dass dieser "Hörer" eben gar keiner ist und wir trotzdem dafür blechen müssen. Darum: Kick, Ban & Ignore
 
AW: Fragen zum Stationripper

stimmt, ich finde es als Radioinhaber nicht so toll wenn man einen kleineren Stream hat und der "Ripper" dies auslastet und wir die erhöhten Gebühren dadurch haben und der eigentliche "echte" Hörer ausgesperrt wird, weil er nicht auf den Stream zugreifen kann.


Gruß
Moinomoin
 
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