MA HSH weist Antenne Lübeck UKW-Übertragungskapazitäten für lokalen
kommerziellen Hörfunk in Lübeck, Bad Schwartau, Krummesse, Ratzeburg zu
Keine Entscheidung zum nichtkommerziellen Lokalfunk
Norderstedt, den 14. Oktober 2015 - Der Medienrat der Medienanstalt Hamburg /
Schleswig-Holstein (MA HSH) hat auf seiner heutigen Sitzung der Antenne Lübeck
GmbH i. Gr. eine UKW-Übertragungskapazität für die Verbreitung eines lokalen
kommerziellen Hörfunkvollprogramms in der Region Lübeck, Bad Schwartau,
Krummesse, Ratzeburg zugewiesen.
Die Zuweisung gilt für die Dauer von zehn Jahren und erfolgt vorbehaltlich der telekommunikationsrechtlichen
Zuteilung durch die Bundesnetzagentur.
Die Anträge
der anderen vier Bewerber Falkemedia Lifestyle GmbH, Nordradio GmbH, Radio
Lübeck GbR und REGIOCAST GmbH & Co. KG wurden abgelehnt.
Der Entscheidung vorangegangen war ein Verfahren mit mehreren Anhörungen. Im
Ergebnis hat der Medienrat zugunsten von Antenne Lübeck entschieden, da er bei
der von ihm zu treffenden Prognoseentscheidung zu der Überzeugung gelangt ist,
dass das Programm den gesetzlichen Anforderungen besser entsprechen wird als die
Programme der übrigen Bewerber. Das Programm soll stark journalistisch geprägt
sein und will lokale Themen aus dem gesamten Sendegebiet aufgreifen. Darüber
hinaus sind auch Sendungen in niederdeutscher Sprache geplant. Gesellschafter der
Antenne Lübeck GmbH i. Gr. sind zu 60 Prozent die Fred Dohmen Medien GmbH und
zu 40 Prozent die moggimedia GmbH. Die alleinigen Gesellschafter dieser Unternehmen,
Fred Dohmen und Britt Jacobsen, haben bereits mehrere regionale und
lokale Sender aufgebaut, zuletzt z.B. „Radio Hannover“.
Das Vergabeverfahren zum nichtkommerziellen Lokalfunk in Schleswig-Holstein
kann hingegen einstweilen nicht fortgesetzt werden. Zwar hatten zwei der drei
Bewerber bei der Medienstiftung Hamburg Schleswig-Holstein eine Förderung beantragt.
Die von dieser in Aussicht gestellten Gelder decken jedoch nicht die zu erwartenden
Kosten, so dass sich die Bewerber um zusätzliche finanzielle Unterstützung
bemühen müssen. Das Verfahren wird fortgeführt, sobald ein stimmiges Finanzierungskonzept
vorgelegt werden kann.