Friedmann

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Feix !!

Ich gebe es zu - Michel Friedman ist auch nicht gerade meine Kragenweite.

Aber provokativ lässt sich doch mal die Frage stellen, ob BILD für das U-Boot in der Anwaltskanzlei Geld bezahlt hat ?:D

Jedenfalls ist das die dämlichste Panne in einem solchen Fall, von der ich seit langem gehört habe.

So long
 
Eigentlich ist hier echt schon alles gesagt. Will nur kurz auch noch meinen Dijon-Senf dazugeben...und einige der Schreiber hier unterstützen:
Es ist doch wurstegal, welche Nationalität oder welche Reliogion ein Mensch hat.

Dennoch sollte doch gleiches Recht für alle gelten.
Und ich würde es wirklich begrüßen, wenn der Friedmann im Zuge der Ermittlungen mal richtig auspackt bzw. wenn herauskommt, welche feinen, bekannten Leute denn so alles in das widerliche, abstoßende Geschäft mit Menschenhandel verwickelt sind.

Das Koksen an sich ist doch nur der (weil einfach zu begreifende) Aufhänger der Boulevardpresse. Koks=Christoph Daum=böse=Drogensucht=Haarprobe=Looser.

Sicher, Koks ist ein großer Grund für die Bürgerkriege in Südamerika.

Viel ekelhafter und abstoßender ist doch trotzdem diese Doppelmoral "führender" deutscher Persönlichkeiten - und die Tatsache, dass sich Friedmann, als Hüter und Verfechter der Moral anscheinend mit Prostituierten "vergnügt" hat, die zum Teil womöglich zu ihrem Schicksal gezwungen/geprügelt wurden (siehe mal Spiegel-Titelgeschichte vor 2 Wochen).

Und nochmal, es wäre mehr als wünschenswert, wenn so mancher "große" Deutsche jetzt richtig auf die Fresse fällt.

Wird aber nicht passieren, je wichtiger und einflussreicher die Person (gewesen war), desto geringer die Strafe.
Pack schlägt sich, Pack verträgt sich.

Wieviel Manager haben Milliarden verpulvert, haben Tausende in die Arbeitslosigkeit geschickt und wurden mit sechsstelligen Abfíndungen "in Ehren entlassen"?
Die Welt ist schlecht und käuflich.

Es ist mir egal, ob Friedmann Jude, Hindu oder Atheist ist.
Interessant ist nur, wie so manche Leute das sofort nutzen, um Kritikern zu unterstellen, sie seien Antisemiten.
Da haben einige meiner Vorredner hier total recht.
Kann nämlich wirklich auch eine gute Entschuldigung für alles sein...Angriff ist die beste Verteidgung, oder wie war das?
Und wenn der Friedmann nun ein Protestant wär und Vorsitzender der Vereinigung der Hoschis der Protestanten - Hauptsache genau so bekannt und wichtig: Er wäre genau so in der Luft (und in den Medien) zerrissen worden.
Ob das gut so ist, oder nicht, vermag ich nicht zu beurteilen.
Aber mit Antisemitismus hat das nix zu tun. Friedmann ist als Mensch ein Pfosten - und nicht als Jude.
 
Aktuelle Info!

Frankfurt/Main (dpa) - Das Strafverfahren wegen illegalen Kokainbesitzes gegen Michel Friedman ist nach Angaben seiner Anwaltskanzlei rechtskräftig abgeschlossen.

Der Verteidiger des Moderators und Vizepräsidenten des Zentralrats der Juden wollte am Montag keine Einzelheiten nennen. Unklar blieb, ob ein Strafbefehl erlassen oder das Verfahren eingestellt wurde.

Für Dienstagvormittag wurde eine Pressekonferenz zusammen mit Friedman in Frankfurt am Main angekündigt.
 
Auf seiner PK hat Friedmann von einer "Lebenskrise" gesprochen, ohne das näher zu bezeichnen. Er hat seine "öffentlichen gewählten" Ämter niedergelegt, aber zu seiner TV-Arbeit nur gesagt, er werde alles tun, um das Vertrauen, das er verloren habe, auch das des HR, wiederzugewinnen.

Hätte er diese Auskünfte seinen Interviewpartnern durchgehen lassen? Ich glaube kaum...

P.S.: Dem Vernehmen nach hat er einen Strafbefehl über 15.000 Euro kassiert. Damit ist er zwar vorbestraft, aber bei einem mehrfachen Millionär dürfte das wohl kaum sehr schmerzhaft sein. Und so stellt sich denn die von Paul Spiegel aufgeworfene Frage erneut, ob Friedmann die gleiche Behandlung erhielt, wie jeder Andere.
 
Ergänzung:

Frankfurt/Main (dpa) - Der Hessische Rundfunk hat noch nicht über die Fortsetzung der beiden von Michel Friedman moderierten Fernsehsendungen entschieden. «Wir wollen mit Friedman darüber noch ein Gespräch führen», sagte eine Sprecherin des Senders in Frankfurt/Main. Ein Termin stehe noch nicht fest. Friedman moderiert beim Hessischen Rundfunk die Talksendung «Vorsicht Friedman!» und in der ARD «Friedman». Beide Sendungen befinden sich derzeit in der Sommerpause.
 
Ich denke, Friedman erhielt eine solche Gleichbehandlung, zumindest, was das Strafmass anbelangt.

Die Höhe der Geldstrafe ( 17.000 € ) richtet sich immer nach dem Einkommen, und nicht nach dem Vermögen.

Ein Strafbefehl ist im Zusammenhang mit Kokainkonsum nichts Ungewöhnliches, sofern die erwiesene bzw. wahrscheinliche Menge des konsumierten Stoffes "gering" ist und der Besitz grosser Mengen sowie ein Handel auszuschliessen sind.

Schmerzhaft ist die Summe gewiss nicht; dies liegt aber in der Natur eines Strafbefehles. Dieser ist ja eine Art "Kompromiss" zwischen Staatsanwaltschaft und Täter. "Bist Du reuig und zahlst die Kohle sofort, dann bleibt Dir ein peinlicher Prozess und uns viel Arbeit ohne Garantie auf entsprechenden Erfolg (=Verurteilung ) erspart".
Und immerhin reden wir hier von gelegentlichem Konsum, nicht über Besitz grösserer Mengen oder gar Dealerei.
 
Friedman muß 150 Tagessätze zahlen, darin besteht die eigentliche Strafe. Die Höhe der Tagessätze wird, da hast Du recht, anhand des Einkommens festgesetzt.

Rechnen wir mal gemeinsam: Friedman muß insgesamt 17.400 Euro zahlen; geteilt durch 150 Tage sind das gerade mal 116 Euro pro Tag. Ehrlich gesagt fällt es mir schwer, zu glauben, daß das eine dem Einkommen Friedmans angemessene Strafe ist.
 
Ergänzung zum Thema TV und Friedmann:
Friedman gibt auch seine ARD-Talkshow "Friedmann" auf. Dies erklärte der Intendant des Hessischen Rundfunks, Helmut Reitze, am Dienstagnachmittag in Frankfurt nach einem persönlichen Gespräch mit Friedman. Im Herbst würden beide darüber reden, "ob und wenn ja wie es im nächsten Jahr eine Fortsetzung der Sendung mit Friedman im hessen fernsehen geben kann".

Außerdem: Ist ein Tagessatz eigentlich auf brutto oder netto bezogen? Wer hat Erfahrung :D?

Ich meine, ein Monatseinkommen von 3480 Eus ist ja ganz okay - aber in diesem Fall (ob brutto oder netto) fühle ich mich doch irgendwie veralbert.
 
Juristisch gesehen sind die 150 Tagessätze so anzusehen, als das, wenn Friedmann die Geldstrafe nicht bezahlt, er für 150 Tage mal in den Bau muß. Sozusagen bei Nichtbezahlen - Absitzen. Dies hat nichts mit der Berechnung der zu Grunde liegenden Tagessatzhöhe zu tun. Der Tagessatz bzw. dessen Höhe sind nach dem aktuellen netto Einkommen des Angeklagten / Angeschuldigten zu berechnen. Hieraus werden z.B. bei einem Einkommen von 30.000 Euro p.M. 25 % Lebenhaltungskosten abgezogen. Dies würde sodann einen Überschuß von 22.500 € ergeben. Um die Härte der Strafe anzuerkennen, werden von den übrigen 75% je nach "Lust und Laune" des Richters (also im Gesetz steht, der Richter kann nach eigenem Ermessen die Höhe des Tagessatzes in Anbetracht undBerücksichtigung der Lebenshaltungskosten ansetzen) die Tagessätze berechnet.

Das Vermögen eines Angeklagten/Angeschuldigten bleibt bei dieser Berechnung ausser Acht. Es geht bei der Festsetzung nur um das aktuelle Monatseinkommen. Klar schmerzt es M.F. nicht sonderlich 17.000 Euro zu zahlen. Aber zahlen muß er - egal obs aus der Portokasse kommt oder er es durch seinen Anwaltslohn bestreitet. :cool:

So, wenn jemand noch Fragen hat *g* bitte melden - ich hab vor meiner Radiozeit Gesetzbücher gewälzt *g*
 
Heute in der Zeitung: Der betreffende Richter hat bei der Festlegung des Tagessatzes auf Antrag von Friedmanns Anwalt auch das zukünftige Einkommen berücksichtigt, das ja auf Grund der Affäre und der nun vorhandenen Vorstrafe in den nächsten Monaten deutlich geringer wenn nicht gleich Null sein wird. Deshalb der für einen Anwalt+Moderator relativ niedrige Tagessatz.
 
@FM-Trader: Das Vermögen bleibt außen vor - aber doch nicht das Einkommen, das aus Vermögen entseteht, oder? (Zinsen, Mieten etc.)
 
Klar wird Friedman als Moderator künftig erstmal nichts verdienen. Aber der Mann ist bekannter Anwalt, Buchautor und was-weiß-ich-noch-alles. Da kann mir doch keiner erzählen, daß er in der nächsten Zeit kein oder fast kein Einkommen hat.

Fehlt nur noch ein Spendenaufruf... :mad: :mad:
 
Berlinreporter.. sorry.. aber jetzt kommt der Jurist in mir durch *g*.. Einkommen = alle Einkünfte aus selbständiger und nicht selbständiger Arbeit. Wenn Du hauptberuflicher Vermieter bist, dann sind Deine Miteinnahmen Dein Einkommen. Im Normalfall fragt ein Richter oder Staatsanwalt nach Deinem Einkommen. Wenn Du hier Dein Normal-Netto-Gehalt angibst, jedoch Erträge aus Zinsen und sonstigen Einkünften wegläßt, dann wird Dir kein Strick gebunden. Außer der Richter oder StA hat Zweifel an der Höhe und fragt nochmal genauer nach.

Im Grunde genommen ist es so... Wenn Du auf der Gerichtsbank sitzt und der Richter fragt Dich nach deinen persönlichen Angaben, dann kommt hier die frage " Wieviel verdienen Sie bzw. wie hoch ist Ihr Einkommen?".. Wenn man jetzt sagt.. hey ich verdien netto 2000 Euro - dann wird Dir der Richter das garantiert abnehmen. Kommst Du hingegen im Armani-Zwirn, trägst nen halben Juwelier-Laden an Deinem Body und aus der Schneidezahnkolonie blinzelt ein kleine Brilli, und du sagst.. ey ick krieg nur Stütze und da och nur jerade ma 700 Euro ... ja dann.. dann wird der Richter erstmal ein paar Erkundigungen einholen, und dann kann unter Umständen auch das durch Kapitalerträge oder Mieteinnahmen erwirtschaftete Einkommen mit angerechnet werden. Wenns ganz blöd läuft interessiert sich dann der Staatsanwalt nicht nur für Deinen Kokskonsum, sondern, auch für Deine Einkünfte und wird gleich mal das Finanzamt da informieren.

Also kurz um.. bei der Tagessatz berechnung wird bei einem Normalsterblichen Bürger, der angestellt ist, das Netto-Einkommen aus seiner nicht selbständigen Arbeit heranzgezogen. Bei einem selbständigen Anwalt wird natürlich auch u.U. der Mietertrag oder etwaiige Zinseinkünfte mit berücksichtigt. Andererseits hat er als selbständiger Anwalt eine gewisse Obhutspflicht gegenüber seinen Angestellten und somit kann man davon ausgehen, daß pro Arbeitnehmer 1500.-- € abgezogen werden. Sprich hat er 2 Angestellte, dann sind das schon mal 3000 Euro von 22500 €, die nochmals abgezogen werden. Das Gericht berücksichtigt da nämlich die Fürsorgepflicht des Angeschuldigten/Angeklagten gegenüber seinen in Lohn und Brot stehenden Arbeitnehmern.
 
Danke FMTrader - sehr interessante Einblicke in ein Metier, in dem ich mich hoffentlich nie auskennen muss. Eine Antwort bist Du mir aber schuldig geblieben - zumindest, wenn ich keine Juristenkenntnisse zu Grunde lege. Die Frage war nicht, ob der Richter in dem einen oder anderen Fall nachfragt, sondern: Was wäre juristisch korrekt? Müßte ich als Angestellter eigentlich auch Nebeneinkünfte freiwillig angeben oder nicht? Verstehe ich Dich richtig, dass Miet- oder Zinseinnahmen nicht als nicht-selbständige Einkünfte gelten und ich sie deshalb nicht angeben muss?

(Ich hoffe, ich werde jetzt nicht als friedmanesker Nachfrager denunziert:D)

Und nur um Spekulationen vorzubeugen: Ich bin nicht persönlich betroffen!!!!!Weder von Friedman noch von sonst einem Gerichtsverfahren....
 
Juristisch gesehen müßtest Du alle Einkünfte angeben, die zu deinem monatlichen Einkommen zählen. Ist wie bei der Einkommensteuererklärung. Jedoch wenn die Mieteinnahmen unter einer Ermessensgrenze von ca. 250 € pro Monat bleiben, darf man diese bewußt weglassen. Weil Du hast ja z.B. bei Mieteinnahmen auch die Verpflichtung hast, Deine Liegenschaften zu erhalten.

Zinseinnahmen sind, da sie jährlich berechnet werden und nicht zum Einkommen zählen, nicht berechnungsfähig. Außer man verdient durch seine Zinseinnahmen sein täglich Brot. Gleiches gilt bei Aktienverkäufen. Mach ich das nur just for fun und nicht als Zuerwerb im täglichen Leben sind diese nicht berücksichtigungsfähig!
 
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