GEMA/GVL für Coverversionen?

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radioCBFX

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Hi zusammen,

ich hätte da mal eine rechtliche Frage: Nehmen wir mal an, ich höre irgendwo von einer "Noname-Band" ein geniales Cover eines bekannten Songs. Darf ich, natürlich mit der Erlaubnis der "Noname-Band", das Cover im Webradio spielen, ohne dafür Gema/GVL zahlen zu müssen?

Gruß,
radioCBFX
 
AW: Gema/GVL für Coverversionen?

Es stellt sich zunächst die Frage, ob die "Noname-Band" den Titel überhaupt aufnehmen und veröffentlichen darf, ohne vorher die Erlaubnis der Urheber eingeholt (und in dem Zusammenhang vermutlich ein bisschen was an Kohle abgedrückt) zu haben.

Was die GEMA angeht, denk daran, dass diese u.a. den Komponisten vertritt. Wenn eine andere Band als der ursprüngliche Interpret den Titel aufnimmt, dann ändert das nichts daran, wer das Stück komponiert hat. Es unterliegt also weiterhin dem Urheberrecht, und das daraus abgeleitete Nutzungsrecht wird von der GEMA verwaltet.
 
AW: Gema/GVL für Coverversionen?

Ums ganz einfach zu sagen :

Hast Du GEMA bezahlt für einen Song (dann bekommt der Komponist Kohle), darfst Du ihn persönlich darbieten, singen etc...

Hast Du auch GVL bezahlt für einen Song (dann hast Du die Aufführungsrechte erworben), darfst Du ihn nun auch von Platte, CD, mp3 oder sonstwas öffentlich abspielen, senden oder was sonst...

So halten wirs, wenn wir hit-music darbieten, und es gab bisher keine Probleme mit GEMA und/oder GVL.
 
AW: Gema/GVL für Coverversionen?

Klare Antwort: NEIN
Wie bereits von yps77 beschrieben ist es völlig unabhängig davon wer diese Titel bereits interpretiert hat. GEMA kassiert für die Autoren also Komponisten und Texter bzw. den entsprechenden Rechteinhaber. GEMA frei sind Traditionals (Komponist / Texter unbekannt) oder eigene Stücke.

GVL wahrt dagegen die Rechte der aufführenden Künstler.
Eine Band die Mitglied des GVL ist hat diese somit beauftragt ihre Rechte als ausführende Künstler zu wahren. Ein Radio welches GVL-Gebühr zahlt darf also solche Bands ohne weitere Nachfrage (was GVL angeht) spielen. Eine Band die nicht Mitglied des GVL ist wahrt ihre Rechte dagegen selbst. In diesem Falle muss die Band selbst um Erlaubnis nachgefragt werden.

Ein Interpret / Band kann dir gegebenenfalls bestätigen daß sie NICHT Miglied beim GVL sind und daß du ihre Stücke spielen darfst. Sind sie jedoch Mitglied des GVL kann nicht mal Band dich von den GVL Gebühren freistellen.
Covern darf eine Band übrigens ohne große Nachfrage. Anders sieht dies aus, wenn ein Titel nicht nur gecovert, sondern verändert wird. In dem Fall muß die Freigabe der Autoren eingeholt werden.

Auch von gecoverten Stücken erhalten die Autoren, unabhängig von der aufführenden Band, ihre GEMA Anteile. Daher spielen die Interpreten für die GEMA letztlich keine Rolle.

Hoffe damit alle Klarheiten beseitigt zu haben.
 
AW: Gema/GVL für Coverversionen?

Hast Du auch GVL bezahlt für einen Song (dann hast Du die Aufführungsrechte erworben), darfst Du ihn nun auch von Platte, CD, mp3 oder sonstwas öffentlich abspielen,
...
Einschraenkungen werden allerdings bei MP3s gemacht (Thema: Quelle!).
Siehe den Thread: Legaler Musikerwerb?

Anmerkung:
Hervorhebung durch mich.
 
AW: Gema/GVL für Coverversionen?

Habe gerade folgendes hier gelesen:

Für nichtkomerzielle Webcaster (...) beträgt die Regelvergütung 0,000333 € pro Titel und Hörer oder alternativ 0,0001 € pro Minute und Hörer. (...) Die Mindestvergütung beträgt 500 € p. a.

Bedeutet das, dass ich jährlich zusätzlich 500 € pauschal zahlen muss?
 
AW: Gema/GVL für Coverversionen?

Jein.

Denn, Zitat aus deinem Link:

Die pauschale Mindestvergütung sowie die
kostenbezogene Vergütung gelten für Angebote
mit einem Tonträgeranteil von mehr als
80 %. Sie reduzieren sich um 25 % bei einem
Tonträgeranteil bis 80 % und um 50 % bei einem
Tonträgeranteil bis 60 %. Die Mindestvergütung
reduziert sich auch, wenn sich der
geringere Nutzungsumfang daraus ergibt,
dass das Programm nur zeitweise angeboten
wird. Insgesamt kann die Mindestvergütung
oder die kostenbezogene Vergütung aber
nicht unter € 250 p. a. sinken. Der auf den
Einzelabruf bezogene Tarif bleibt in jedem
Fall unverändert.

Also ist das absolute Limit nach unten hin bei € 250 / Jahr.
 
AW: Gema/GVL für Coverversionen?

Ahja, ganz wichtig:
Tontraegeranteil xx% bedeutet nicht, dass man in dieser Zeit in die Musik zu quatschen hat, weil die GVL (oder gar die Gema) das so haben willen wollen wuerde (oder wie auch immer schon gehoert und gelesen).
Das heißt also wirklich:
Musik aus - Micro an!
Allerdings darf die Moderation hier unterlegt von einem Bett sein.
 
AW: Gema/GVL für Coverversionen?

Hat die FDP die nicht (Achtung subjektiv!) aus privaten Gruenden abgeschafft, damit Wasserwelle ..?
Okay, lassen wir das .. ;)
 
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