Gemeinsames Musikachiv für Webradio; rechtliche Lage?

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Hallo Leute der guten Musik,

ich und Kollegen betreiben ein kleines WebRadio, das sich so langsam mit Moderatoren füllt.
Jetzt ist meine Frage.

Die GVL schreibt etwas von Musikstücke zur Speicherung auf einen Programmspeicher.
Bis jetzt hat jeder Moderator seine Musikstücke von sich auch eingebracht, sprich gespielt.
Ist es aber rechtlich erlaubt, ein gemeinsames Archiv an Musikdaten bereitzustellen für alle Moderatoren zum Abspielen. (Nicht zum Download, sondern nur zum Abspielen bzw Streamen).

Sprich z.b:

Moderator1 kopiert seine CDs als Mp3s auf einen Server
Moderator2 macht das selbe, und hat zudem Sendung.
Auf dem Server ist ein Streamprogramm, womit er dann zugriff auf die Files von sich (Mod2) aber auch Mod1 hat.
Das wäre ja dann 1 Programmspeicher der dann mit der GVL ausgehandelt bis zu x Musikstücke haben darf.

Wäre super wenn sich da einer auskennen würde.

Mfg

Daniel
 
AW: Gemeinsames Musikachiv für WebRadio? Rechtliche Lage?

Warum fragst du nicht die Experten direkt? Keiner kann dir eine rechtsverbindlichere Aussage als die www.gvl.de geben.
 
AW: Gemeinsames Musikachiv für WebRadio? Rechtliche Lage?

Naja, weil diverese andere Anfragen an die GVL bisweilen unbeantwortet geblieben sind, sprich: ich habe keine Lust, 2 Monate auf antwort zu warten.

Aber recht hast du schon, werde die GVL dazu auch nochmal befragen.
Sollte vorher eine Antwort von denen ankommen, lass ich euch das wissen.

Mfg

Daniel
 
AW: Gemeinsames Musikachiv für Webradio; rechtliche Lage?

Ich werfe mal ein Stichwort in die Runde: Telefon!
 
AW: Gemeinsames Musikachiv für Webradio; rechtliche Lage?

Möglich ist es theoretisch schon, aber es gibt knallharte Auflagen von der GVL und es wird nicht einfach sein, das für ein so kleines Radio durchzusetzen. Du wirst ein eigenes System für das Sharing entwickeln müssen, was jeglichen Missbrauch ausschließt. FTP & Co kannst du vergessen. Verschwende am besten nicht deine Zeit und deine Nerven damit, da die GVL selbst mit einem im Vergleich riesigen Radio monatelang verhandelt hat, bis man sich auf eine Lösung geeinigt und es gestattet hat. Es handelte sich hierbei auch um eine Ausnahmeregelung, also wirds wohl kaum eine Chance geben.
Es lohnt sich wohl auch kaum für dich, da die Auflagen wie gesagt knallhart sind und man sehr schnell aufs Gesicht fallen kann.
 
AW: Gemeinsames Musikachiv für Webradio; rechtliche Lage?

Hinztriller schrieb:
Ich werfe mal ein Stichwort in die Runde: Telefon!

Geenau !! Der Herr A. gibt sofort freundliche Auskunft, gar kein Problem !
 
AW: Gemeinsames Musikachiv für Webradio; rechtliche Lage?

Hallo Freunde, es gibt neues:

Gerade von Herr A. diese Antwort bekommen:

Guten Tag,

Sollten auf diesem gemeinsamen Pool/Music Archiv ausschließlich Mitarbeiter des Webradios zugreifen können und wurden die Titel in diesem Pool ausschließlich zum Zwecke des vervielfältigt, dann ist dies für die GVL in Ordnung.

Mit freundlichen Grüßen
David Abraham



Grüße Daniel
 
AW: Gemeinsames Musikachiv für Webradio; rechtliche Lage?

Ich habe das ganze einmal von unserem Medienanwalt betrachten lassen und dieser sagte wie folgt aus.

1.) Es ist rechtlich zulässig einen zentralen Musikserver für die Mitarbeiter eines Radios zur Verfügung zu stellen.

2.) Für diese Titel zahlt der Betreiber gegenüber der GVL die Kosten der Digitalisierung.

3.) Es ist angeraten hierfür einen Vertrag zwischen Moderatoren und Sender zu gestalten, indem darauf hingewiesen wird, das diese Titel nur im Rahmen der Tätigkeit beim Sender verwendet werden darf. Es muß untersagt werden das dies Informationen an drite weitergegeben wird, ferner das die Titel NICHT für private Zwecke genutzt werden. Auch ein deutlicher Hinweis über die Rechtsfolgen muß im Vertrag festgeschrieben sein.

4.) Der Betreiber muß alles tun was ihm durch die Technik möglich ist undseinem finanziellen Rahmen entspricht um Zugriffe durch unbefugte zu verhindern.

Alles in allem sollte man sich aber auch die Vorteile der GVL vor Augen führen. Nicht nur eine Vereinfachung der Abrechnungen durch weniger Aufkommen, sondern zudem noch eine minnimierung von möglichen illegalen Downloads, die ja doch noch von vielen gemacht werden.

Soweit die Ausführungen meines Anwaltes, dem ich inhaltlich sicherlich nichts zufügen kann, jedoch sehe ich noch mehr positives an einem Zentralen Server. Dazu gehört unter anderem das man eine Datenbank hat die genau auf den Sender abgestimmt und somit einen Sender viel besser optimieren kann.

Gruß

Steve Wilson
 
AW: Gemeinsames Musikachiv für Webradio; rechtliche Lage?

Kosten pro Download pro Teammitglied liegen übrigens bei 0,25 Euro. Wer wann was aus dem Archiv läd, muss übrigens penibel mitgeloggt werden, das hat Steve Wilson noch vergessen. Diese Logs sind Grundlage für die Abrechnung.
 
AW: Gemeinsames Musikachiv für Webradio; rechtliche Lage?

Absolut richtig, aber das ist wohl auch eine Vorraussetzung die ich zwar vergessen habe auf der anderen Seite wohl selbstverständlich sein dürfte.

Thx neownd
 
AW: Gemeinsames Musikachiv für Webradio; rechtliche Lage?

:wall: Kann dann Webradio noch Spass machen ?

Webradio goes Commerce ??
 
AW: Gemeinsames Musikachiv für Webradio; rechtliche Lage?

Heißt das wenn man ein Musikarchiv hat, darf man sich daraus die Titel runterladen? Oder darf sie nur von dortaus auf dem Stream abspielen lassen ohne das die MP3s auf dem Rechner von dem Moderator rauf kommen?

Und Neo, wieso werden kosten berechnet? Kauft ihr als Radio die CDs ein oder wie läuft das?
 
AW: Gemeinsames Musikachiv für Webradio; rechtliche Lage?

Pharrell schrieb:
Oder darf sie nur von dortaus auf dem Stream abspielen lassen ohne das die MP3s auf dem Rechner von dem Moderator rauf kommen?

Sie dürfen vom Rechner des Moderators abgespielt werden.

wieso werden kosten berechnet? Kauft ihr als Radio die CDs ein oder wie läuft das?

Das eine hat nichts mit dem anderen zu tun. Du kannst direkt von CD abspoielen, dann fällt keine Kopiergebühr an. Konvertierst Du jedoch Songs nach mp3, so handelt es sich um eine Kopie, die kostenpflichtig ist. Zieht sich ein Moderator einen Song aus dem hausinternen Musikarchiv, so ist dies wiederum eine kostenpflichtige Kopie.
 
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