Geschützte Musik als Rubriksound

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NicolaM

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Guten Tag

Mir stellt sich eine Frage als Radiomacher. Darf ich geschützte Musik oder Teile davon als "Verpackung" bzw. Opener für eine Sendungs-Serie gebrauchen? Oder braucht es dazu bestimmte Rechte? Bei kommerzieller Werbung ist mir der Fall ja z.b. klar.

Danke für eure Inputs
 
Mir stellt sich eine Frage als Radiomacher. Darf ich geschützte Musik oder Teile davon als "Verpackung" bzw. Opener für eine Sendungs-Serie gebrauchen? Oder braucht es dazu bestimmte Rechte? Bei kommerzieller Werbung ist mir der Fall ja z.b. klar.
Als Verpackung darfst Du schon Teile verwenden, es ist nur wichtig, daß die Musik dabei nicht "umgestaltet" wird, wie es in § 23 UrhG heißt. Also - Ein- und Ausblenden ist gar kein Ding, Drübersprechen auch nicht. Aber bitte halt kein Remix, sicherheitshalber keine Änderung von Pitch oder Geschwindigkeit (da gab's auch mal Prozesse), keinen (neuen) Text an die Melodie tackern oder einen vorhandenen Text so günstig umschneiden, daß der Sinn entstellt wird. Für solche Sachen braucht's die Einwilligung des Urhebers. Es sollte halt kein neues - erst recht kein mit kommerziellem Hintergrund entstandenes - Werk mit einer eigenen Schöpfungshöhe entstehen, sonst könnt's Knatsch geben. Alles Andere dürfte über den Vertrag mit der GEMA/GVL abgedeckt sein.

Gruß
Skywise
 
Als Verpackung darfst Du schon Teile verwenden, es ist nur wichtig, daß die Musik dabei nicht "umgestaltet" wird, wie es in § 23 UrhG heißt. Also - Ein- und Ausblenden ist gar kein Ding, Drübersprechen auch nicht.

Danke dir für die Infos. Wie sieht es aus wenn man über den Song drüber einen Sendungssponsor nennt (Sendung XY wird präsentiert von..)?
 
Gute Frage.
Aus dem Bauch heraus, ohne Blick in die derzeitigen Urteile: da hoffentlich eindeutig erkennbar ist, daß die Sponsorenwerbung mit dem Sender und der nachfolgenden Sendung zusammenhängt und nicht mit dem Musikstück, das unter der Ansage liegt, sollte auch das über den jeweiligen Vertrag mit GEMA/GVL erledigt sein. Meint: man sollte halt die Sponsorennennung nicht in das Stück hineinsingen oder so.
Einen Blick in die Urteile wäre allerdings eventuell wert, wenn ein festes Jingle aus diesem Stück gebastelt wird, ein Programmhinweis, der ins übrige Programm des Senders eingebunden wird. Beim Gedanken, daß dabei der Sponsor genannt wird, knirscht mein Bauchgefühl schon eher mit den Zähnen.

Gruß
Skywise
 
Kollege @Skywise gehört zu wenigen, die Zähne im Bauch haben. Sie knirschen zurecht. Die Verwendung von urheberrechtlich geschützter Musik, die für Werbezwecke benutzt werden soll, bedarf der Genehmigung desjenigen Musikverlages, der dieses Copyright hält. Wenn es sich darüberhinaus um eine Industrieproduktion handelt, an der die Plattenfirma die Masterrechte hält, muss auch diese zustimmen. Kostet alles Geld.
 
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Danke dir für die Infos. Wie sieht es aus wenn man über den Song drüber einen Sendungssponsor nennt (Sendung XY wird präsentiert von..)?
Ein Sponsoring ist eine von vielen Formen der Werbung, somit also kommerzielle Nutzung.
Womit dann auch die bisherigen Lizenzen hinfällig würden. Die gelten nämlich, wenn nicht vor Vertragsabschluss anders angegeben, für einen "Nichtkommerziellen Webcaster".
 
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