GEZ setzt Kontrolle von Freiberuflern und Selbständigen um

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AW: GEZ setzt Kontrolle von Freiberuflern und Selbständigen um

a weng unsachlich dein punkt 11.
Da fehlte wohl ein ;) dahinter...

WAZmann schrieb:
Und was macht man mit den jährlichen, eigentlich lästigen Kontrollbriefen (haben sie jetzt endlich eine Glotze gekauft ?) - diese sind nun schon etliche Male ausgefüllt gewesen, und ich habe langsam keine Lust mehr auf derlei Kram.
Das die bestimmt lästig sind kann ich nachvollziehen. Die jährlich einzureichende Steuererklärung ist es aber um einiges lästiger (ich sollte mal über einen Steuerberater nachdenken...). Da gibt es also einiges schlimmeres.

Sterne_guck schrieb:
Und wovon soll ein Kind ohne eigenes Einkommen das dann bezahlen?
Es gibt Regelungen mit deren Hilfe sich Geringverdiener wie beispielsweise Auszubildende freistellen lassen können. Das geht sogar recht problemlos.
 
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Und wovon soll ein Kind ohne eigenes Einkommen das dann bezahlen? :confused:

Die können doch eins ihrer vielen Geschenke verkaufen. :(


Es gibt Regelungen mit deren Hilfe sich Geringverdiener wie beispielsweise Auszubildende freistellen lassen können. Das geht sogar recht problemlos.

Interessant. Du hast also Erfahrung gemacht, dass man sich mit etwas was es gar nicht gibt, ganz einfach bei der GEZ befreien lassen kann.

Oder zu welcher Personengruppe hier http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenbefreiung/index.html gehören die Kinder?
 
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Ich verstehe den Einwand nicht. Sind Auszubildende (i. d. R. recht jung und evtl. gerade zuhause ausgezogen) keine Kinder?

Natürlich sind die schulpflichtigen Kinder aus dem Beispiel Kinder. Das sie "Geringverdiener" ohne Einkommen sind, befreit sie aber noch lange nicht.

Aber ich gebe dir natürlich Recht. Das angesprochen Ausziehen ist für die schulpflichtigen Kinder schon mal ein guter Schritt in Richtung problemlose GEZ Befreiung. Dann brauchen sie nur noch einen Bescheid über staatliche Ausbildungshilfe und schon sind die schulpflichtigen Kinder ohne Einkommen von der GEZ ganz problemlos befreit.
 
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Dorothea, ähnliche Anzeigen wie diese schaltet der SWR momentan in meiner örtlichen Tages"zeitung". In der Anzeige wird neben dem Lebenslauf ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis verlangt.

Hatte mal so einen Gebühreneintreiber in der Steuerberatung als Mandanten. Die werden tatsächlich auf Provisionsbasis bezahlt (und der Herr hat nicht schlecht davon gelebt...).
 
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ist nicht dein ernst!

nu plauder doch mal aus der schule, damit wir wissen für welchen obolus sich der geneigte GEZ-beauftragte diesem stress aussetzt?

WIEVIEL gibts pro ertapptem nichtzahler bzw. pro an den haken genommenen neuzahler?
 
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Kann ich leider nicht mehr sagen. Das Erlebnis dieser Zusammenkunft ist schon gute 15 Jahre her.
 
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Zitat aus der SWR Anzeige: "Wir bieten Ihnen ein zukunftssicheres Geschäftsfeld mit guten Verdienstmöglichkeiten."

"zukunftsicher" :wow:
 
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Sie suchen eine neue Herausforderung, die Sie auch als Seiteneinsteiger/in annehmen können.

Find' ich ja volldoll, solche Chance bekommt man nicht überall...:wow:

Und dazu, ist es ja eigentlich eine Frage...

Könnte man das bitte mal in Quereinsteiger umbenennen??? :wall:
 
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<ebg13>[DHBGR=Fgrear_thpx;341095]Xöaagr zna qnf ovggr zny va [o]Dhre[/o]rvafgrvtre hzoraraara??? :jnyy:[/DHBGR]
Xöaagr zna ovggr zny fbypur [o]qäzyvpura[/o] Mjvfpuraehsr yöfpura, bqre orffre, tnam rvafgryyra?! Qnf avzzg wn fgäaqvt üoreunaq zvg qrz Fpujnpufvaa!</ebg13>


TSD :wall:
 
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ich würde es haus-einsteiger-und-ruhe-und-friedens-störer nennen...;)

@ TSD

was ist das denn?
 
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Wer sich mit dem Internet ein wenig näher auskennt, weiß auch das zu lesen. (Nimm's nicht persönlich. ;) )


Gruß TSD
 
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ach toni,

nun klär eine alte, unwissende frau mal auf! ;)
 
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Ausgesprochen gut in dieser Anzeige / Ausschreibung / wasauchimmer gefällt mir der Satz

Sie arbeiten auf gesetzlicher Grundlage (...)
Ich habe eine Vermutung, was sie damit eigentlich sagen wollen, aber sollte nicht jede Arbeit auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen?
Es liest sich fast so wie "was sie tun, ist legal" ... :wow:
Eine Präventiv-Rechtfertigung, weil man um den schlechten Ruf weiß?

Grüße an alle anderen da draußen, die nicht auf einer gesetzlichen Grundlage arbeiten,
Uli :p
 
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i weiß ja net, was sie denken, auf was für einer grundlage sonst gearbeitet wird? :D
egal, was auch immer noch passiert, auf alle fälle schonmal prophylaktisch gerechtfertigt... GEIL!!! :wow::wow:

das führt alles nachfolgende schon ad absurdum. :wall:
 
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Ralle_Köln schrieb:
Es ist nunmal gesetzlich festgelegt, für welche betriebsbereiten Endgeräte in Deutschland wie viel bezahlt werden muß. Punkt.
raspingradio schrieb:
Weil Du als Gewerblicher nun mal anders zu zahlen hast.
Mag sein! Aber dann ist eben das Gesetz falsch. Oder: Diejenigen, die Gesetze umsetzen, sollten sich mal fragen: Was hat sich der Gesetzgeber eigentlich bei dem Gesetz gedacht?

Hintergrund ist doch wohl, daß Freiberufler, die Rundfunkprogramme zuhause privat und im Büro gewerblich nutzen, auch doppelt zahlen. Warum sollte ein freiberuflicher Journalist zuhause am PC Rundfunkprogramme empfangen wollen, wenn er nur seinen heimischen Fernseher, für den er ja bereits Gebühren zahlt, einzuschalten braucht?

Oder anders ausgedrückt: Da sitzt zuhause ein festangestellter Journalist, der sowohl TV/Radio als auch Programme via PC nutzen darf und nur einmal zahlt, während der freie Journalist für dasselbe doppelt zahlen muß. Hä?

Außerdem ist es ziemlich perfide, Freiberufler zu verpflichten, sich einen PC anzuschaffen, um die Steuererklärung online abgeben zu können, und dann hinterher zu sagen: "Siehste! Du hast jetzt die Möglichkeit, Programme mit dem PC zu empfangen. Nun zahl' mal schön!"
 
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Ob das Gesetz falsch ist oder nicht, kann ich nicht entscheiden. Die Ausgangsfrage war doch, wie man mit dem ungeliebten Besuch umgeht, nicht wie man das Gesetz hintergehen kann. Das darf man doch gar nicht! ;)
Habe nur den Eindruck, manch einer hier möchte das gern.
 
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Was hat sich der Gesetzgeber eigentlich bei dem Gesetz gedacht?

Der hat sich gedacht, Oma, Opa, Mama, Papa und Kind sitzen gemeinsam um das einzige im Haushalt vorhandene Empfangsgerät und genießen die Darbietung des (!) Programms.

An die Vielzahl von möglichen Empfängern war damals ebensowenig zu denken wie an die heutige Vielfalt an Programmangeboten, die mit klassischem Rundfunk oft gar nichts mehr zu tun haben.

Das Gesetz beruht also auf einem Stand von vor 60, wenn man böse ist, auf einem Stand von vor 80 Jahren. Um nochmal Ralles schönes Beispiel von der StVo zu bemühen: Das wäre etwa so, als würde der Verkehr auf unseren Autobahnen noch mit Vorschriften für Pferdedroschken geregelt.
 
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Um das mal zu versachlichen... Juristisch zahlt nicht der Freiberufler doppelt. Es zahlt a) die Privatperson und b) ein Unternehmen. Die Freiberuflichkeit ist zunächst einmal eine Unternehmensform. Die Privatperson aus a) kommt juristisch im Unternehmen aus b) also nicht vor. Das kann man bekloppt finden oder nicht. Fakt ist: Juristisch zahlt hier keiner doppelt.

Heikler könnte da eher der von hilde am Schluss angeführte Punkt werden, dass die Verpflichtung darauf, die Umsatzsteuervoranmeldung übers Internet vorzunehmen, indirekt zu einer "Zwangszahlung" für den internetfähigen PC wird. Vermutlich wird sich der Gesetzgeber aber darauf zurückziehen, dass es a) die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung und b) die Möglichkeit, derartige Meldungen durch einen Steuerberater vornehmen zu lassen, gibt, für die dann nicht einmal die Ausnahmegenehmigung erforlderlich ist. In dieser Angelegenheit soll übrigens auch eine Klage laufen. Muss man sich im Netz mal umtun.
 
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