Good-bye, deutsches Internetradio - Ende des Sendeprivilegs?

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PMark

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Einiges kommt uns ja ziemlich bekannt vor ...

Phonoverbände fordern Ende des ''Sendeprivilegs''
[21.02.06 15:35]

In einer Stellungnahme auf ihrer Website fordert heute die deutsche Landesgruppe der IFPI und der Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft die deutsche Politik auf, das so genannte „Sendeprivileg" für Internet-Radios abzuschaffen. Anlässlich der anstehenden Urheberrechtsgesetznovellierung verlangen die Verbände von den handelnden Parteien wörtlich: „
[Die] Eingrenzung des Sendeprivilegs auf traditionellen Hörfunk. Die Begrenzung der Rechte von ausübenden Künstlern und Tonträgerherstellern auf einen reinen Vergütungsanspruch ist für neue Übertragungsformen (Near-on-Demand-Dienste und Internet-‚Radio') wegen des damit verbundenen Eingriffs in die Erstverwertung nicht hinnehmbar. "
Das Sendeprivileg gilt seit über 40 Jahren und erlaubt es allen Radio-Stationen, bereits veröffentlichte Tonträger gegen geregelte Vergütung uneingeschränkt einzusetzen. Eine Abschaffung dieses Rechts für Internetradios würde möglicherweise einem Modell ähnlich wie jenem im Umgang mit Filmrechten den Weg ebnen: Für die Sendung jedes einzelnen Musikstücks müsste vorher (eben wie bei Filmen) eine Erlaubnis des Rechteinhabers vorliegen. Folge dieser Regelung wäre ein hoher bürokratischer Aufwand, gerade für kleine Sender. Denkbar wäre aber auch, und das wäre mindestens genauso schlimm, dass bestimmte Sender von bestimmten Firmen pauschal keine Erlaubnis auf ihre Anfragen erhielten.

Weitere Forderungen in der Erklärung sind unter anderem:

1. Begrenzung der Privatkopie: Sie soll künftig nur noch zulässig sein, wenn sie vom eigenen Original zum eigenen persönlichen Gebrauch erstellt wird.
2. Beschränkung des Mitschneidens aus Radio- und Internetprogrammen auf zeitversetztes Hören und Verbot "intelligenter" Aufnahmesoftware.
3. Streichung der sogenannten "Bagatellklausel": Es kann nicht hingenommen werden, dass Diebstahl geistigen Eigentums straffrei werden soll. Die davon ausgehende Signalwirkung würde das Urheberrecht dramatisch schwächen.

Quelle: http://www.intro.de/musik/news/1140532542
 
AW: Good-bye, deutsches Internetradio - Ende des Sendeprivilegs?

PMark schrieb:
Für die Sendung jedes einzelnen Musikstücks müsste vorher (eben wie bei Filmen) eine Erlaubnis des Rechteinhabers vorliegen. Folge dieser Regelung wäre ein hoher bürokratischer Aufwand, gerade für kleine Sender. Denkbar wäre aber auch, und das wäre mindestens genauso schlimm, dass bestimmte Sender von bestimmten Firmen pauschal keine Erlaubnis auf ihre Anfragen erhielten.

Hier durfe ich mit meinem aus diesem Grund eingestellten Internetradio-Projekt bereits erste Erfahrung sammeln:

Mein Konzept sah vor, zum Großteil Musiktitel zu spielen, die in Deutschland noch nicht veröffentlich waren und keinen Labelcode trugen. Um solche Titel trotzdem spielen zu dürfen, bedarf es einer Erlaubnis des Rechteinhabers.

Nur ein einziges Label weltweit hat auf meine Anfragen reagiert: EMI USA hat mir abgesagt! Ich müsse auf die mit Labelcode versehenen Deutschland-Veröffentlichungen warten, da EMI USA keine Senderechte für Europa vergeben "darf". Zuständig sei EMI DE, doch EMI DE vergäbe aus rechtlichen Grunden keine Senderechte für nicht in DE veröffentlichte Titel ohne Labelcode.

Ich kann mir lebhaft vorstellen, was da auf die Internetradiomacher zukommt...
 
AW: Good-bye, deutsches Internetradio - Ende des Sendeprivilegs?

II. Near-on-Demand-Dienste
Der Regierungsentwurf versäumt es, einer weiteren Beeinträchtigung der primären Auswertung von Musikaufnahmen durch neue „Sende“formen vorzubeugen.
Bereits im Gutachten des Max-Planck-Instituts zum Urheberrecht auf dem Weg zur Informationsgesellschaft (Baden-Baden 1997, S. 269) ist die Gefahr einer weiteren Aushöhlung der Erstverwertungshoheit der Rechteinhaber durch so genannte „Near-on-Demand“-Dienste aufgezeigt worden. Beispiele für solche Dienste sind: Mehrkanaldienste, in denen Musik auf verschiedenen Kanälen zielgruppenorientiert (z.B. nach Musikgenres) rund um die Uhr in Schleifen übertragen wird. „Internet-Radio“ mit vielfältigen Einflussmöglichkeiten der Hörer: So können beispielsweise mit einer „Skip“-Funktion einzelne Musiktitel übersprungen werden, wenn sie dem Hörer nicht gefallen. Durch Funktionen wie „Never Play It Again“ (ein angegebener Musiktitel wird nicht mehr gespielt) oder „Play It Again“ (ein angegebener Musiktitel wird im Programm immer wieder zu hören sein) kann ein Programm dem individuellen Geschmack angepasst werden. Dies geht so weit, dass sich jeder Hörer sein eigenes Programm zusammenstellen kann, das nur er zu hören bekommt. Intelligente Software ermöglicht es sogar, dass sich das Programm automatisch dem Musikgeschmack des Hörers anpasst. Solche „Unicasts“ haben mit einer Sendung nichts mehr zu tun. Zusätzlich ist zu beachten, dass durch eine Kombination von digitaler Musiksendung mit intelligenter Aufnahmesoftware der Kauf von Musikaufnahmen vollständig substituiert werden kann.

Die Veranstalter derartiger Programmangebote berufen sich hinsichtlich der Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler und der Tonträgerhersteller auf das Sendeprivileg. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht keine Änderungen zu Gunsten von ausübenden Künstlern und Tonträgerherstellern vor, die im Unterschied zu allen anderen Gruppen von Rechteinhabern als einzige diesem Sendeprivileg ausgesetzt sind.

Das Sendeprivileg darf nicht auf neue Übertragungsformen (Near-on-Demand-Dienste, Internet-„Radio“-Angebote) ausgedehnt werden, sondern muss auf herkömmliche Rundfunksendungen beschränkt bleiben.
Das Sendeprivileg, wonach erschienene Tonträgeraufnahmen gegen bloße Vergütung (ohne Einflussmöglichkeit von ausübenden Künstlern und Tonträgerherstellern) gesendet werden dürfen, wird eigentlich schon für den herkömmlichen Rundfunk nicht mehr der tatsächlichen Nutzungsintensität von Musik im Hörfunk gerecht. Dies gilt jedoch erst recht für die geschilderten neuen Übertragungsformate. Bestrebungen nach einer Ausdehnung des Vergütungsanspruchs nach dem Motto, jede Tätigkeit eines Sendeunternehmens oder jede Übertragung, die nicht auf Abruf erfolgt (und deshalb dem neuen Recht der Zugänglichmachung unterliegt), seien per se Sendung, muss deutlich entgegen getreten werden. Bei Internetradio-Angeboten spricht hierfür auch ein zwingender technischer Aspekt, der diese Übertragungsformen von einer Sendung unterscheidet. Denn alle Online-Übertragungen setzen einen Abrufvorgang voraus, dem dann die Zuleitung des Programms an jeden einzelnen Abrufer individuell folgt.

Ausübenden Künstlern und Tonträgerherstellern muss hinsichtlich der Übertragungsformate, die jenseits der herkömmlichen Rundfunksendung liegen, ein Ausschließlichkeitsrecht gewährt werden. Die Beibehaltung des bloßen Vergütungsanspruchs an Stelle eines Ausschließlichkeitsrechts ist nur dort hinnehmbar, wo Musik in einem redaktionell gestalteten Programm mit unterschiedlichen Inhalten und ohne interaktive Elemente (also ohne Möglichkeit der Einflussnahme durch den Hörer) gesendet und die Erstverwertung nicht gefährdet wird. Für die beschriebenen neuen Übertragungsformate müssen die Rechteinhaber in die Lage versetzt werden, ihren Erstverwertungsinteressen entsprechende Auswertungsmodelle durchzusetzen, wie dies etwa bei Filmen mit der dafür spezifischen „Auswertungskaskade“ etabliert ist.

Quelle: http://www.ifpi.de/recht/pdf/20060220_ifpi.pdf

Meine Stellungnahme folgt im Anschluß.
 
AW: Good-bye, deutsches Internetradio - Ende des Sendeprivilegs?

Eine Abschaffung dieses Rechts für Internetradios würde möglicherweise einem Modell ähnlich wie jenem im Umgang mit Filmrechten den Weg ebnen: Für die Sendung jedes einzelnen Musikstücks müsste vorher (eben wie bei Filmen) eine Erlaubnis des Rechteinhabers vorliegen. Folge dieser Regelung wäre ein hoher bürokratischer Aufwand, gerade für kleine Sender. Denkbar wäre aber auch, und das wäre mindestens genauso schlimm, dass bestimmte Sender von bestimmten Firmen pauschal keine Erlaubnis auf ihre Anfragen erhielten.
Das sehe ich anders.
In anderen europäischen Ländern wie Spanien, Griechenland und Großbritannien gibt es auch kein Sendeprivileg für (Internet)Radiosender und spielen dürfen die Sender auch fast alles.
Ich denke, die Abschaffung des Sendeprivileges wird sich nur auf spezielle Fomen auswirken wie Sendungen, die jenseits der herkömmlichen Sendung liegen, wie Near-On-Demand-Dienste, die auch in den GVL-Nutzungsbedingungen aufgeführt werden (z.B. Titel eines ganzen Albums, Unicasts, usw.).
 
AW: Good-bye, deutsches Internetradio - Ende des Sendeprivilegs?

...und wieder ein Armutszeugnis der Musikindustrie. Sie beklagt sich auf der einen Seite über sinkenden Umsatz und versucht auf der anderen Menschen, die sich mit Musik aktiv auseinanderzusetzen in die Illegalität zu drängen. Damit will ich keineswegs den "Diebstahl geistigen Eigentums" rechtfertigen, aber wenn ein Plattenmanager mir als Hörer vorschreiben will wie oft und mit welchen Geräten ich meine für teures Geld gekaufte Musik hören soll geht mir der Hut hoch. Außerdem: zahlen (die ehrlichen) Internetradios nicht dafür dass sie Musik senden? ...und um die geht es doch in diesem Statement. Das würde für viel Inetrnetradios bedeuten: entweder Abschaltung oder illegal weitermachen. Das würde dann "Marktbereinigung" heißen und den weg frei machen für von der Musikindustrie gesteuerte Abspielstationen. Tststs...
 
AW: Good-bye, deutsches Internetradio - Ende des Sendeprivilegs?

Klare Sache und eigentlich nichts was ein echtes Internetradio wirklich aus der Ruhe bringen kann. Zum einen gibt es bereits diverse Vorschriften seitens der GVL die eigentlich genau diese Dienste für Internetradios untersagen, zum anderen verurteile ich persönlich auch diese Abrufradios, bei denen man sich per SAM3 oder anderer Programme direkt mehr oder minder seine Musiktitel zusammenstellen kann.

Auf der anderen Seite kommt jetzt auch die Diskussion nach dem Medienführerschein, einer Lizens dadurch neu in Gang. Da Radio mit redaktioneller Arbeit unmittelbar verbunden ist und erst durch bestimmte Arbeitsstrukturen eigentlich zu Radio wird, ist es klar und verständlich das hier schon noch eine Nachbesserung geschehen muß.

Einige der sogenannten Radios im Internet sind doch im Grunde nichts weiter als ein getarntes Angebot für das Kopieren von Musik und genau das wurde unter die Lupe genommen und wie ich meine zu Recht.

Wer sich den Text wirklich in Ruhe durchliest und keine eigenen Interpretationen daraus macht erkennt das wirkliche Radios nicht gefährdet sind. Dabei hat dies auch nichts mit Höreranzahl usw. zutun.

@ DigitalRadio

ich bin mir sicher das das von Dir genannte Verfahren auch bei allen kommerziellen Radios zutrifft und das diese bei Neuerscheinungen vorab eben Ihre Genehmigungen haben, bei den meistens wahrscheinlich im Rahmen der Bemusterungen dies sogar ausdrücklich vorher bekommen. Klar das bei uns kleinen da noch keine Chancen bestehen.

Insagesamt darf man dies aber auch nicht zu hoch ansetzen, denn zwischen dem Schreiben und einer gesetzlichen Umsetzung liegt noch einiges und wie vor genannt denke ich das es den großen Teil gar nicht betreffen wird. Was kommen wird ist die Lizenz ( wie auch immer diese gestaltet sein wird). Beispiele finden sich dafür im Ausland und man sollte dann doch schon einmal sehen was in der EU insgesamt zu diesem Thema passiert und was und wie es auch in anderen Staaten ist (siehe USA etc.).

Soweit zumindest mein Standpunkt und das was ich gelesen habe denke ich spricht auch diesem nicht entgegen.

Gruß

Steve Wilson
 
AW: Good-bye, deutsches Internetradio - Ende des Sendeprivilegs?

Vorschlag IFPI
(1) Der ausübende Künstler hat das ausschließliche Recht, seine Darbietung in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben.
(2) Zulässig ist abweichend von Absatz 1
1. die Sendung der Darbietung durch herkömmlichen Funk im Rahmen eines vom Empfänger nicht unmittelbar beeinflussbaren redaktionell gestalteten Programms, wenn die Darbietung erlaubterweise auf Bild- oder Tonträger aufgenommen worden ist, die erschienen oder erlaubterweise öffentlich zugänglich gemacht worden sind, ...
 
AW: Good-bye, deutsches Internetradio - Ende des Sendeprivilegs?

Falls es so kommt :

Überwiegt der Arbeitsaufwand bei vielen (so glaube ich) gegenüber Hobby/Spass und vor allem Budget.
Ok bei letzteren könnte man einen 1 Eurojob vergeben. :rolleyes:
Ach ja man kann ja noch ...
Och nö das hatten wir ja schon mal.
 
AW: Good-bye, deutsches Internetradio - Ende des Sendeprivilegs?

Ach die IFPI mal wieder :)

Zwar mach ich mir über die Hirngespinste dieser "Gesellschaft" wenig Sorgen, aber da man nie weiß, was da noch alles kommen mag, sollte es angeraten sein, daß man vielleicht schonmal den Zusammenhalt verstärkt...

Irgendwie kommt mir in letzter Zeit so viel in dieser Richtung :) das ist sicherlich kein Zufall. Obs an der drohenden Zerschlagung der kartellhaften Strukturen der europäischen Verwertungsgesellschaften liegt ???

Da muß man ja in irgendeiner Weise kontern - also versucht man es zu verbieten... ich denke aber mal, daß das weder im Sinne des Gesetzgebers und des Gesetzes, noch im Sinne der Künstler sein kann...

Vielleicht sollte man nahtlos an die "GVL-Protest-Zeiten" anknüpfen und es diesmal aber richtig machen - nicht in tausend einzelne Projekte zersplittern...

Wenn das Sendeprivileg auf diese Weise beschnitten wird, sehe ich sogar verfassungsrechtliche Bedenken, denn Kunst ist immerhin ein Allgemeingut...

Gruß,
Croydon

P.S. fällt nicht nur mir auf, daß da deutliche Parallelen zu einer unlängst im anderen Thread gemachten und inhaltlich immer noch falschen Meinung zu erkennen sind?

Bei Internetradio-Angeboten spricht hierfür auch ein zwingender technischer Aspekt, der diese Übertragungsformen von einer Sendung unterscheidet. Denn alle Online-Übertragungen setzen einen Abrufvorgang voraus, dem dann die Zuleitung des Programms an jeden einzelnen Abrufer individuell folgt.

Da hatten wir doch erst ne Megadiskussion drüber :)
Ob da jemand unsere DIskussion zum Anlass genommen hat ???

Gruß,
Croydon
 
AW: Good-bye, deutsches Internetradio - Ende des Sendeprivilegs?

Zumindest wieder jemand, der keine Ahnung hat. Denn wie bereits im anderen Thread erwähnt, wird im Internet nichts abgerufen, sondern lediglich eine Anfrage abgesetzt und der Server entscheidet, ob die Daten gesendet werden.

Nach der Menge an neuen Entwicklungen zum Thema Internetradio bin ich gespannt, was sich so in den nächsten Wochen/Monaten entwickelt. Wird noch ne spannende Sache
 
AW: Good-bye, deutsches Internetradio - Ende des Sendeprivilegs?

Steve Wilson schrieb:
ich bin mir sicher das das von Dir genannte Verfahren auch bei allen kommerziellen Radios zutrifft und das diese bei Neuerscheinungen vorab eben Ihre Genehmigungen haben, bei den meistens wahrscheinlich im Rahmen der Bemusterungen dies sogar ausdrücklich vorher bekommen. Klar das bei uns kleinen da noch keine Chancen bestehen.

Korrekt.
 
AW: Good-bye, deutsches Internetradio - Ende des Sendeprivilegs?

@ DigitalRadio,

was ich besonders bedauerlich finde, da man damit zumindest einen Sender, der Meiner Meinung nach ein gutes Konzept hatte, alleine darurch verhinderte.

Auch dahingehend bin ich gespannt und hoffe deshalb mit unter drauf das sich in diesem bereich einiges tun wird. Zumindest hat man ja erkannt das hier (wenn bisher auch nur aus Hobby) durchaus ein potentieller Markt entstet.

Ich denke aber mal das wenn eine Lizensierung kommt, einige Fragen diesbezüglich vom Tisch sind. Fragt sich dann aber immer noch ob die Majors danach anders reagieren, ich persönlich denke nicht. Da geht es rein um Kohle - was verständlich ist - und mit Portogeld wollen die sich nicht abgeben, obwohl da bei der Masse auch was bei rumkommen könnte.

Ich drücke dennoch die Dauem das sich gerade Dein Projekt irgendwann nochmal realisieren lässt.

Gruß

Steve Wilson
 
AW: Good-bye, deutsches Internetradio - Ende des Sendeprivilegs?

So nachdem ich mir nochmal den gesamten IFPI-Text in aller Ruhe zur Gemüte geführt habe - macht euch nicht allzuviele Sorgen :)

Alles, was da drin steht, deutet nur drauf hin, daß die bestehenden Vergütungsstrukturen mit aller Macht beibehalten werden wollen von seiten der IFPI. Da hat jemand wohl die Befürchtung, daß tatsächlich irgendwann einmal die Nutzung von Musik im Rahmen von Internetradio als gleichwertig der Nutzung durch herkömmlichen Rundfunk angesehen wird - was natürlich bei den bestehenden Tarifen bedeuten würde, bei den momentanen Hörerzahlen im Internet würden die EInnahmen so weit zurückgehen, daß sich nicht mal der EInzug der Gebühren mehr rechnen würde...

Aus diesem Grunde versucht man "hintenherum" über ein Exklusivrecht, welches natürlich dann ebenso wie die bestehenden Exklusivrechte einer Verwertungsgesellschaft übertragen werden kann, diese Strukturen mit der entsprechend höheren Vergütung gesetzlich zu verankern.

Hintergrund könnten a) die schon erwähnten Überlegungen der medienrechtlichen Einordnung und b) evtl. auch das gerade laufende Verfahren gegen die Einschränkungen des bestehenden Tarifes sein.

Aus irgendeinem Grund bekommt da jemand mächtig kalte Füsse und sieht deswegen "Handlungsbedarf"...

Ich gebe Pegasus recht - es kommen wirklich spannende Zeiten auf uns zu.

Gruß,
Croydon
 
AW: Good-bye, deutsches Internetradio - Ende des Sendeprivilegs?

Steve Wilson schrieb:
Fragt sich dann aber immer noch ob die Majors danach anders reagieren, ich persönlich denke nicht. Da geht es rein um Kohle - was verständlich ist - und mit Portogeld wollen die sich nicht abgeben, obwohl da bei der Masse auch was bei rumkommen könnte.

Ich drücke dennoch die Dauem das sich gerade Dein Projekt irgendwann nochmal realisieren lässt.
Danke Steve, das weiß ich zu schätzen.

Betrachte ich das alles von Seiten der Label, kann ich gut nachvollziehen dass in Zeiten von Massenentlasungen weder Interesse besteht noch ausreichend Kapazitäten vorhanden sind, massenhaft Einzelgenehmigungen zu bearbeiten.

Auf nationaler und vorallem internationaler Ebene stellt sich die Frage, wie die Abrechnung künftig überhaupt erfolgen soll: Weiterhin über lokale Verwertungsgesellschaften wie GEMA und GVL, die gleichfalls nicht mit den Verwertungsgesellschaften in anderen Ländern kommunizieren und denen schon heute die Hände gebunden sind, wenn es um die Abrechnung ausländischer Veröffentlichungen geht?

Ein Webradio, das sich offiziell auf mehr als ein Land ausrichtet, kann man gar nicht legal betreiben. Es besteht keine Chance, die nötigen Senderechte zu erhalten.

Die Stammhäuser der Labels, besipelsweise in den USA und Europa, kommunizieren untereinander nicht. Dies macht sich auch am unterschiedlichen Angebot kommerzieller Downloadportale bemerkbar: Viele interessante Produktionen sind nur in bestimmten Ländern erhältlich, weil Veröffentlichungstermine von den lokalen Niederlassungen bestimmt werden. Wird ein Künstler in einem Land nicht promotet, darf man seine Werke nicht mal im Ursprungsland als Download erwerben.

Weltweit fallen die Grenzen, doch die Musikindustrie baut munter weiter Stadtmauern ohne Zugbrücken auf.
croydon_de schrieb:
So nachdem ich mir nochmal den gesamten IFPI-Text in aller Ruhe zur Gemüte geführt habe - macht euch nicht allzuviele Sorgen :)
Die mache ich mir aber, denn während in den Erläuterungen der IFPI an vielen Stellen noch auf Internetradios eingegangen wird, heißt es in den konkreten Vorschlägen für die Gesetzesänderungen ausschließlich und explizit
herkömmlichen Funk im Rahmen eines vom Empfänger nicht unmittelbar beeinflussbaren redaktionell gestalteten Programms
Nochmal: In der neu vorgeschlagenen Textfassung beziehen sich alle Passagen nur noch auf herkömmlichen Funk.
 
AW: Good-bye, deutsches Internetradio - Ende des Sendeprivilegs?

Naja ich denke man sollte die Ansätze anders packen. Untersagung von Software (Ripper), ist zurecht ein Verlangen, das selbst uns ja stört weil uns da ein paar Menschen damit unnötige Kosten verursachen und sich letztendlich ihr eigenes Archiv auf Kosten anderer füllen.

Verbot aller sogenannten Webradios die sich dadurch profilieren das durch den Einsatz geeigneter Software es dem Hörer möglich gemacht wird sein eigenes Programm zu gestalten und somit sich dadurch auch wieder die Aufnahmen, sogar auf Wunsch, herunterzuladen.

Dies sind ja auch durchaus Parameter die ein Webradio unterstützen kann. Wenn wir also dahingehend einer Organisation wie der IFPI oder anderen zumindest aber öffentlich und geschlossen Darstellen das wir durchaus auch einen gewissen Handlungsbedarf sehen, dann wird es auch nach außen hin für uns möglich weitergehende Interessen die zu unserem Vorteil sind zu erreichen. Ich denke das hier das Prinzip gilt nicht nur Forderungen zu stellen, sondern auch zu signalisieren das man selbst Interesse hat das bestimmte negative Erscheinungen verschwinden.

Also eben nicht nur nehmen sondern auch geben. Insoweit laufen wir dann sogar in Teilbereichen mit den Forderungen der IFPI und nehmen denen mächtig Wind aus den Segeln. Auf der Gegenseite sollte man eben erreichen das es einen Vortrieb gibt zum Thema Einstufung der Radios, mit einer sogenannten Lizens sind weitergehende Punkte der IFPI entkräftet.

Zeitgleich müssten Gespräch mit den Labels aufgenommen werden, die im Kern das Thema behandelt das uns DigitalRadio hier nochmals aufgezeigt hatte.

Dies alles setzt jedoch vorraus das man sich hier unter den Betreibern endlich mal grün wird. Solange man sich selber permanent über den Level des anderen stellen möchte oder sich in sinnlose Diskussionen verstrickt, die darin enden das es nur noch um persönliche Angriffe geht, solange kann es nicht gelingen das man gegen dritte auch nur die Chance hat in irgendeiner Form gehört zu werden und somit kurz-, mittel-, oder gar langfristig etwas zu Erreichen.

Im Übrigen finde ich es Klasse das hier endlich mal eine Diskussion läuft ohne permanentes gegenseitiges Angisten :)) weiter so!

Gruß

Steve Wilson

Nachtrag:

@DigitalRadio,

und genau das erfüllen die meisten Betreiber. Da sind redaktionelle arbeiten gegeben, Sendplanungen, Sendeabläufe, ja sogar die Formte sind vorhanden, also die Kriterien die von anderen gefordert werden, werden von einem Großteil auch erfüllt. Auch die Tatsache das der hrkömmliche Rundfunk in ein paar Jahren die Sendeart wechseln wird ist dabei nicht außer acht zu lassen. Es ist glaube ich nicht im Sinne der gesetzgebung nunmehr ein gesetz zu bringen um uns das Wasser abzugraben und dann das gesetz in 2015 wieder zu ändern weil der sogenannte herkömmliche Funk nunmehr neue digitale Wege beschreitet.

Zum anderen bin ich der Meinung das wir die Vorraussetzungen durchaus erfüllen, sprich redaktionelle Arbeit, Sendeplanung, usw.

Man sollte wirklich versuchen das man das was gefordert wird zu vergleichen was wir tun und dann eben die Einstufung erreichen. Es ist neben dem kommerziellen Radio und dem Bürgerfunk eine eben neue Art von Radio, deren Anerkennung aber noch erreicht werden muß.
 
AW: Good-bye, deutsches Internetradio - Ende des Sendeprivilegs?

Die Änderung beschränkt sich lediglich auf so genannte Near-On-Demand-Dienste; d.h. Dienste, die wirtschaftlich gleichwertig zum On-Demand-Recht (Recht der öffentlichen Zugänglichmachung) sind.
Darunter versteht man:
1. Sparten- und Mehrkanaldienste (z.B. die Musikkanäle bei Premiere World "Premiere Music Studio") sowie gleichwertige Sparten- und Mehrkanaldienste im Internet.
2. Radiosender mit "Skip, Pause, Move Forward/Backward, Shuffle"-Funktionen und Radiosender, die zum Beispiel nur Titel eines einzigen Künstlers anbieten und dadurch wie ein Kaufersatz wirken.

In Großbritannien gibt es kein Sendeprivileg für Internetradio-Sender und dennoch dürfen die Sender fast alles spielen (vgl. Bedingungen der britischen Verwertungsgesellschaft PPL).
http://www.ppluk.com/ppl/ppl_lc.nsf/PDL/LicBroadcasting-Radio-Internet?OpenDocument
 
AW: Good-bye, deutsches Internetradio - Ende des Sendeprivilegs?

Beschränkt es sich eben nicht Floh....

Dies gilt jedoch erst recht für die geschilderten neuen Übertragungsformate. Bestrebungen nach einer Ausdehnung des Vergütungsanspruchs nach dem Motto, jede Tätigkeit eines Sendeunternehmens oder jede Übertragung, die nicht auf Abruf erfolgt (und deshalb dem neuen Recht der Zugänglichmachung unterliegt), seien per se Sendung, muss deutlich entgegen getreten werden. Bei Internetradio-Angeboten spricht hierfür auch ein zwingender technischer Aspekt, der diese Übertragungsformen von einer Sendung unterscheidet. Denn alle Online-Übertragungen setzen einen Abrufvorgang voraus, dem dann die Zuleitung des Programms an jeden einzelnen Abrufer individuell folgt.

Quelle:http://www.ifpi.de/recht/pdf/20060220_ifpi.pdf

Diese Aussage bedeutet einfach nur das selbst wenn ich meinen Sender strikt nach Mediengesetzen führe mich durch redaktionelle Arbeit bemühe ein in sich zusammenhängendes Programm anzubieten es die IFPI versucht auszuhebeln indem man alle Sender die eben NIVHT über die bisherigen Übertragungswege zu erreichen sind somit zu unterbinden. Der Hintergrund ist doch einfach damit begründet. Es wird seitens der IFPI alles versucht um alles zu verbieten wo auch nur der hauch vorherscht das diese nicht genug an Geld einnehmen könnte.

Dennoch sollten wir hierbei einfach hergehen und nicht einzelne Texpassagen interpretieren. Cielleicht wäre es einmal sinnvoll solche Passagen zu nehmen und als eine ofizielle Anfrage an die IFPI zu stellen mit der bitte zu klären was denn damit aus Ihrer Sicht eigentlich gemeint ist, wo diese einen Unterschied ziehen wollen was als "Radio" gelten soll und was nicht, denn so einfach wie es dort steht ist es eben nicht.

als Nutzer eines herkömmlichen Radioangebotes muss ich auch meinen Empfänger anmachen, den Sender suchen und dieser bietet mir sein spezielles Angebot an. Punkt um das Prinzip wir hierbei verfremdet und nterprtiert, was aber so nicht sein kann. Deshalb sollte man dort gezielte Anfragen stellen, denn Stellungnahmen der IFPI bringen uns weiter und können unter Umständen später durchaus noch einmal relevant werden :))

Gruß

Steve Wilson
 
AW: Good-bye, deutsches Internetradio - Ende des Sendeprivilegs?

Beschränkt es sich eben doch.
In der Stellungnahme heißt es nämlich:
Die Beibehaltung des bloßen Vergütungsanspruchs an Stelle eines Ausschließlichkeitsrechts ist nur dort hinnehmbar, wo Musik in einem redaktionell gestalteten Programm mit unterschiedlichen Inhalten und ohne interaktive Elemente (also ohne Möglichkeit der Einflussnahme durch den Hörer) gesendet und die Erstverwertung nicht gefährdet wird.
 
AW: Good-bye, deutsches Internetradio - Ende des Sendeprivilegs?

Das heisst, sobald ein Radio die Anforderungen erfüllt, entstehen keine Probleme.
Das 95% der Webradios weder ein redaktionell gestaltetes Programm haben, noch unterschiedliche Inhalte, werden die natürlich Probleme haben.
Somit ist das irgendwo auch ein Schritt nur (längst überfälligen) Marktbereinigung.

So wie ich es sehe, hat jeder die Möglichkeit, diese Forderungen zu erfüllen, aber viele sind dazu nicht in der Lage, weil sie glauben, Radio heisst nur ein paar CDs reinwerfen oder ne Playlist im Winamp ablaufen zu lassen.
 
AW: Good-bye, deutsches Internetradio - Ende des Sendeprivilegs?

Floh schrieb:
Beschränkt es sich eben doch.
In der Stellungnahme heißt es nämlich:

In der Stellungnahme ist von allen möglichen Verbreitungsformen die Rede. Von möglichen Bedingungen für On-Demand und Near-On-Demand-Programmen, für Programme mit redaktionellen Inhalten, usw.

Die konkreten Vorschläge für die Gesetzesänderungen sprechen jedoch nur noch vom "herkommlichen Funk". Hinweise auf andere Übertragungswege wurden teils entfernt und/oder durch "herkömmlichen Funk" ersetzt.

Werft einen Blick auf die Passage mit den Änderungsvorschlägen in folgendem Dokument: http://www.ifpi.de/recht/pdf/20060220_ifpi.pdf


§ 78 Öffentliche Wiedergabe.
(1) Der ausübende Künstler hat das ausschließliche Recht, seine Darbietung in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben.
(2) Zulässig ist abweichend von Absatz 1
1. die Sendung der Darbietung durch herkömmlichen Funk im Rahmen eines vom Empfänger nicht unmittelbar beeinflussbaren redaktionell gestalteten Programms, wenn die Darbietung erlaubterweise auf Bild- oder Tonträger aufgenommen worden ist, die erschienen oder erlaubterweise öffentlich zugänglich gemacht worden sind,
2. die öffentliche Wahrnehmbarmachung der Darbietung mittels Bild- oder Tonträger
3. die öffentliche Wahrnehmbarmachung der Sendung oder der auf öffentlicher Zugänglichmachung beruhenden Wiedergabe der Darbietung.
Hierfür ist dem ausübenden Künstler eine angemessene Vergütung zu zahlen.

Zwar wird in der Stellungnahme viel schwadroniert, wird der Gesetzestext aber so verabschiedet, ist eine Sendung nur noch im herkömmlichen Funk im Rahmen eines redaktionellen Programms zulässig.

(Gewollte Redundanz!)
 
AW: Good-bye, deutsches Internetradio - Ende des Sendeprivilegs?

Es stellt sich bei mir eh die Frage was unter dem Aspekt "Herkömmlicher Funk" genau zu verstehen ist. Sind es die Inhalte oder geht es hier nur um den Verbreitungsweg. Letzteres kann man sicherlich schnell angehen, da ja auch die "Profis" in allen möglichen neuen Möglichkeiten ihre Finger drinnen haben und dort senden.

Geht es um die Inhalte von Radiosendungen, so kann sehr wohl der große Teil dies erfüllen. Unter dem Gesichtspunkt redaktioneller Arbeit mit zusammenhängenen Sendeabläufen kann wohl jeder der sich mit Radio beschäftigt, etwas anfangen und dies auch in seinem Programm realisieren. Bleibt dabei natürlich die Frage nach der Qualität der Programme, aber da sehe ich es wie bei den herkömmlichen Verbreitungswegen, denn dort findet man eine ebenso große Bandbreite wie im Internet.

Ich denke dennoch das wir als Webradios einiges tun können und wenn es selber die Forderung nach einer Lizens bzw. einem Medienführerschein ist. Denn wenn von uns ein Votstoß kommt wird zum einen die Ernsthaftigkeit erkannt und es ist ein Mittel um der IFPI etwas Wind aus den Segeln zu nehmen.

In diesem Falle ist es durchaus ratsam seitens des DIRV in diese Richtng etwas zu tun. Weshalb? Weil dies zumindest ein Verband ist der einige Stimmen vereint. Einzelne Personen werden da wohl kaum etwas ausrichten können.

Gruß

Steve Wilson
 
AW: Good-bye, deutsches Internetradio - Ende des Sendeprivilegs?

Steve Wilson schrieb:
Es stellt sich bei mir eh die Frage was unter dem Aspekt "Herkömmlicher Funk" genau zu verstehen ist. Sind es die Inhalte oder geht es hier nur um den Verbreitungsweg.


durch herkömmlichen Funk
ist der Verbreitungsweg und ungleich "online"


im Rahmen eines vom Empfänger nicht unmittelbar beeinflussbaren redaktionell gestalteten Programms
ist der Inhalt, bzw. das inhaltliche Umfeld.
 
AW: Good-bye, deutsches Internetradio - Ende des Sendeprivilegs?

Ein weiteres Zitat aus der Stellungnahme macht es noch deutlicher:

Das Sendeprivileg darf nicht auf neue Übertragungsformen (Near-on-Demand-Dienste, Internet-„Radio“-Angebote) ausgedehnt werden, sondern muss auf herkömmliche Rundfunksendungen beschränkt bleiben.

Der Begriff "Rundfunksendung" ist ganz klar definiert. Um noch klarer zu werden, benutzt die IFPI auch ausdrücklich den Begriff "Funk". - Und darum handelt es sich bei Web- oder Internetradio"übertragungen" nun beim besten Willen und auch bei weitester Auslegung nicht.




Rundfunk bezeichnet die Übertragung von Informationen jeglicher Art (beispielsweise Bilder, Ton, Text) über elektromagnetische Wellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunk
 
AW: Good-bye, deutsches Internetradio - Ende des Sendeprivilegs?

Eben darum geht es und dies wollte ich mir mal bestätigen lassen ob ich das auch so richtig herausgelesen habe.

Folgen eines solchen Gesetzes wären also.

1. Die Internetradios gehen ins Ausland und scheren sich nen Müll um das ganze.

2. Es wird einfach illegal weiter gesendet über neutrale im Ausland liegende Server.

3. Die kommerziellen Radios mit ihren herkömmlichen Funkstrecken, bleiben eben genau auf dieser, denn das Gesetz könnte nicht einseitig für Webradios gesetzt werden, dies würde bedeuten das alle Funkhäuser auch Ihren Stream abschalten müssen, das zudem andere Verbreitungswege wie DAB DBV-T, Kabel usw. auch darunter fallen. Ich denke aber auch daran das 2015 der herkömmliche abgeschaltet werden soll.

Irgendwie würde das auch ein gewaltiger Schuß nach hinten werden.

Aber dennoch denke ich das es realistisch ist hier etwas auf den Weg zu bringen um auch als betroffe Seite entsprechend einzuwirken. Klar kann keiner sagen ob dies Erfolg haben kann, jedoch wer gar nichts tut, der braucht sich auch nicht zu wundern wenn dann nichts mehr geht, oder eben wie oben beschrieben es dann so gehen muss.

Es gibt viele Wege um im Netz zu bleiben und das sogar legal, als sollten die IFPI mal genau überlegen was sie tun, denn Ziel soll es ja sein, das man eben die illegale Musikverbreitung unterbindet.

Zudem sei anzumerken das die IFPI mit dem ersten Antrag auch nur den derzeitigen Beschluß durchbrachte weil dies einige anders sehen. Diese Nachbesserungen sind daher auch nicht als zwingend zu sehen, sondern eben das was es ist eine Forderung, denn die IFPI hat es zum Glück nicht zu Entscheiden.

Was allerdings, und ich sage das immer wieder, nötig ist das Gegenwind kommt, denn nichts ist leichter als ohne Wiederstand ein Ziel zu erreichen.

Gruß

Steve Wilson
 
AW: Good-bye, deutsches Internetradio - Ende des Sendeprivilegs?

Meine These scheint sich nunmehr schon zu bewarheiten.

http://www.giga.de/index.php?storyid=130943

Quelle: Giga.de

Natürlich möchte ich gerne dieser Aussage etwas auf den Grund gehen, denn Giga ist mir als Quelle nicht ausreichend. Ich bin jedoch sicher das inhaltlich genau das passiert. Die IFPI bekommt eine Abfuhr verpasst und das war es.

Wie ich vor bereits genant habe ich kann mir nicht vorstellen das der Gesetzgeber zwei Gesetze verabschieden kan, denn wo bitte soll die Schnittstelle sein usw? Aber das ist eigentlich hinfällig, wenn die Gesetzgebung hier schon tatsächlich das ganze abschmettert.

Wäre schön wenn ein Kollege der diese Meldung fundierter findet entweder einen Link oder den Text einbringen würde.

Gruß

Steve Wilson
 
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