Zonendödel
Benutzer
@helm + madrego
...und ich bin nach wie vor auf dem standpunkt, daß die bloße angabe einer adresse ohne direkte verlinkung keine primäre zugänglichmachung eines angebots darstellt und daher auch nicht gema-relevant ist. schließlich macht derjenige dem hörer die seite damit nicht zugänglich.
der potentielle hörer kann sich das angebot nur selbst zugänglich machen, indem er besagte adresse kopiert, einfügt und damit aufruft. damit wird, wie sich aus der adresse <a href="http://www.live365.com" target="_blank">www.live365.com</a> usw. zweifelsfrei ergibt, von live365.com das programm primär zugänglich gemacht. man könnte allenfalls von einer sekundären zugangsmöglichkeit sprechen, wenn man die adresse ohne verlinkung angibt. die gema ist aber nur für den primären zugang zuständig.
wenn der hörer das programm aufruft, muß er schließlich dabei die adresse von live365.com aufrufen, da ihm dies nicht über einen direkten link möglich ist. er nutzt ergo die primäre zugangsmöglichkeit über live365.com!
falls die gema dennoch abzukassieren versucht, sollte man auf juristischem weg sein gutes recht durchsetzen.
was die hörmöglichkeiten von live365.com betrifft, ist dies nicht nur mit dem real player, sondern ferner auch extern mit der von live365.com empfohlenen mm jukebox möglich.
<small>[ 09-03-2003, 17:27: Beitrag editiert von Zonendödel ]</small>
...und ich bin nach wie vor auf dem standpunkt, daß die bloße angabe einer adresse ohne direkte verlinkung keine primäre zugänglichmachung eines angebots darstellt und daher auch nicht gema-relevant ist. schließlich macht derjenige dem hörer die seite damit nicht zugänglich.
der potentielle hörer kann sich das angebot nur selbst zugänglich machen, indem er besagte adresse kopiert, einfügt und damit aufruft. damit wird, wie sich aus der adresse <a href="http://www.live365.com" target="_blank">www.live365.com</a> usw. zweifelsfrei ergibt, von live365.com das programm primär zugänglich gemacht. man könnte allenfalls von einer sekundären zugangsmöglichkeit sprechen, wenn man die adresse ohne verlinkung angibt. die gema ist aber nur für den primären zugang zuständig.
wenn der hörer das programm aufruft, muß er schließlich dabei die adresse von live365.com aufrufen, da ihm dies nicht über einen direkten link möglich ist. er nutzt ergo die primäre zugangsmöglichkeit über live365.com!
falls die gema dennoch abzukassieren versucht, sollte man auf juristischem weg sein gutes recht durchsetzen.
was die hörmöglichkeiten von live365.com betrifft, ist dies nicht nur mit dem real player, sondern ferner auch extern mit der von live365.com empfohlenen mm jukebox möglich.
<small>[ 09-03-2003, 17:27: Beitrag editiert von Zonendödel ]</small>