GVL/GEMA: Rundumschlag gegen Internet-Radios

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@helm + madrego

...und ich bin nach wie vor auf dem standpunkt, daß die bloße angabe einer adresse ohne direkte verlinkung keine primäre zugänglichmachung eines angebots darstellt und daher auch nicht gema-relevant ist. schließlich macht derjenige dem hörer die seite damit nicht zugänglich.

der potentielle hörer kann sich das angebot nur selbst zugänglich machen, indem er besagte adresse kopiert, einfügt und damit aufruft. damit wird, wie sich aus der adresse <a href="http://www.live365.com" target="_blank">www.live365.com</a> usw. zweifelsfrei ergibt, von live365.com das programm primär zugänglich gemacht. man könnte allenfalls von einer sekundären zugangsmöglichkeit sprechen, wenn man die adresse ohne verlinkung angibt. die gema ist aber nur für den primären zugang zuständig.
wenn der hörer das programm aufruft, muß er schließlich dabei die adresse von live365.com aufrufen, da ihm dies nicht über einen direkten link möglich ist. er nutzt ergo die primäre zugangsmöglichkeit über live365.com!
falls die gema dennoch abzukassieren versucht, sollte man auf juristischem weg sein gutes recht durchsetzen.

was die hörmöglichkeiten von live365.com betrifft, ist dies nicht nur mit dem real player, sondern ferner auch extern mit der von live365.com empfohlenen mm jukebox möglich.

<small>[ 09-03-2003, 17:27: Beitrag editiert von Zonendödel ]</small>
 
Tja, in D ist es schon blöd mit dem Webradio - aber <a href="http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/musik/14023/1.html" target="_blank">in der Schweiz ist es noch viel perverser!</a>

Ich denke, die klassischen Piratensender feiern bald Renaissance, so gierig wie alle Juristen auf Web sind, hat das keinen Taug mehr.
 
Interessanterweise scheint es in der Schweiz aber für "normale" UKW-Sender keine Probleme zu geben, wenn diese komplette Programmarchive der letzten Woche(n) auf ihrer Homepage anbieten. So z.B. bei Couleur3, LoRa oder Radio 3fach der Fall, zumindest bei letzteren dürfte das Budget nicht wirklich hoch sein, da nichtkommerzielle Sender...
 
Zonendödel schrieb:
</font><blockquote><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Verdana, Arial"> ...und ich bin nach wie vor auf dem standpunkt, daß die bloße angabe einer adresse ohne direkte verlinkung keine primäre zugänglichmachung eines angebots darstellt und daher auch nicht gema-relevant ist. schließlich macht derjenige dem hörer die seite damit nicht zugänglich.
</font><hr /></blockquote><font size="2" face="Verdana, Arial">gut moeglich, dass du da recht hast - aber ist schon ziemlich duennes Eis sich darauf zu verlassen - wenn schon Hex-Zahlen fuer emule anscheinend illegal sind. Die GEMA wird vermutlich argumentieren, dass fuer ein Radio jemand halt zahlen muss, egal wie das verlinkt ist. Ich wuerde das Risiko jedenfalls nicht eingehen.

</font><blockquote><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Verdana, Arial"> der potentielle hörer kann sich das angebot nur selbst zugänglich machen, indem er besagte adresse kopiert, einfügt und damit aufruft. damit wird, wie sich aus der adresse <a href="http://www.live365.com" target="_blank">www.live365.com</a> usw. zweifelsfrei ergibt, von live365.com das programm primär zugänglich gemacht. man könnte allenfalls von einer sekundären zugangsmöglichkeit sprechen, wenn man die adresse ohne verlinkung angibt. die gema ist aber nur für den primären zugang zuständig.
wenn der hörer das programm aufruft, muß er schließlich dabei die adresse von live365.com aufrufen, da ihm dies nicht über einen direkten link möglich ist. er nutzt ergo die primäre zugangsmöglichkeit über live365.com!
falls die gema dennoch abzukassieren versucht, sollte man auf juristischem weg sein gutes recht durchsetzen.
</font><hr /></blockquote><font size="2" face="Verdana, Arial">die verlinkung von live365 stationen ist sowieso legal - die kann man auch direkt verlinken, schliesslich startet der hoerer das radio dann von deren seite - und die zahlen lizenzgebuehren. wenn du die url direkt angibst - die dann der hoerer manuell in winamp+co. kopiert (sofern das noch geht) kannste sicher damit argumentieren, dass primaer das ja ueber live365 zugaenglich ist.

Wolf D Rock schrieb:
</font><blockquote><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Verdana, Arial"> Tja, in D ist es schon blöd mit dem Webradio - aber in der Schweiz ist es noch viel perverser!
</font><hr /></blockquote><font size="2" face="Verdana, Arial">hab mir das durchgelesen: das ist wirklich pervers ! die Kleinen sollen zahlen, damit die Leute auch ja nicht an unbekannte Kuenstler rankommen, sondern den Chart-Mist weiter kaufen. Kann ich nur sagen: mach so weiter Musik-Industrie - die schaufeln sich doch ihr eigenes Grab !
Sowas wie "The Cure" oder "Depeche Mode" wuerde heute doch garnicht erstmal nen Plattenvertrag bekommen - bei dem einerlei und der mangelnden Identifizierung mit der Musik/den Kuenstlern braucht sich doch keiner mehr zu wundern, dass irgendeine Art von schlechtes Gewissen beim Kopieren/aus Netz saugen garnicht erst aufkommt.
Wenn man eine Monokultur anpflanzt braucht man halt immer mehr Pestizide und Fungizide, damit das "Feld gesund bleibt" und irgendwann kommt ein Pilz und alles ist hinueber.
- Aber Hauptsache man hat nen Suendenbock und laeuft blind ueber die Klippe.

-madrego-
 
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