GVL/GEMA: Rundumschlag gegen Internet-Radios

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It's meeee

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Viele deutsche Internetradios haben in den vergangenen Wochen Post von den "Gebühreneinzugszentralen" GEMA und GVL bekommen. Inhalt des Umschlages: eine Aufforderung, sich für den Betrieb des Webradios gebührenpflichtig anzumelden. Betroffen hiervon sind auch solche Sender, die nachweislich in den USA streamen oder in Italien produzieren, aber ein Programm für Deutschland aussenden. Und genau letzteres halte ich für rechtlich bedenklich: denn wer in den USA streamt, zahlt schon an die dortigen Lizenzbehörden, sprich: er hat prinzipiell schon die entsprechenden Rechte erworben. Die Gebührenforderungen von GEMA/GVL sind heftig: für 250 potenziell erreichbare Hörer (mit Shoutcast- oder Live 365-Stream problemlos möglich) zahlt man satte 200 Euro monatlich alleine an diese beiden Institutionen. Das können sich praktisch sämtliche Hobby- oder Schulfunker nicht mehr leisten. Erste Webradios wie happyradio.de oder oldiestar.de haben bereits aufgrund der heftigen Forderungen ihren Sendebetrieb eingestellt. Hiermit eröffne ich die Diskussion: was haltet ihr von dieser Aktion?
 
Das hier noch als Dokumentation zum Thema von <a href="http://www.gema.de" target="_blank">www.gema.de</a>

1) Musikurheberrechte und Webradio
Für das Veranstalten von Webradio mit Musik benötigen Sie die Musikurheberrechte der Komponisten, Textdichter und deren Verleger (GEMA) sowie die Leistungsschutzrechte der Interpreten und der Tonträgerindustrie (GVL).

Sie können die benötigten Urheberrechte problemlos von der GEMA erwerben; für die Leistungsschutzrechte wenden Sie sich an die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL) in der Heimhuder Str. 5; 20148 Hamburg. Ansprechpartnerin ist Frau Azmy, die unter der Durchwahl 040-411 70 7-39 erreichbar ist.

Verantwortlich für den Rechteerwerb bei der Veranstaltung von Webradio ist der Betreiber der Website, von der aus ein Webradio primär zugänglich gemacht wird (Content Provider).

Die GEMA vergibt die Musikrechte für die Veranstaltung von Webradio, wenn der Verantwortliche seine wirtschaftliche Tätigkeit schwerpunktmäßig von Deutschland aus betreibt. In Fällen mit internationalem Bezug bei der Veranstaltung von Webradio prüft die GEMA ihre Möglichkeit, die Musikrechte zu vergeben, wenn ihr ein entsprechender schriftlicher Antrag an Frau Kietz (Kontaktdetails) mit Informationen über die Art und Weise der Veranstaltung im Einzelnen zur Verfügung gestellt wird.

Wer ein Webradio mit Musik veranstaltet, ohne vorab die Musikrechte geklärt zu haben, macht sich strafbar und schadensersatzpflichtig.

2) Definition Webradio
Webradio ist eine Musikübertragung im Internet, die vom Sender für die Empfänger in Form eines Programms zusammengestellt wird. Ausgenommen sind Musikübertragungen, die im Ganzen oder in Teilen zum Download angeboten werden (bitte wenden Sie sich hierfür an multimedia@gema.de ). Ausgenommen sind weiterhin die zeitgleiche, unveränderte Übertragung terrestrisch verbreiteter Hörfunkprogramme (Simulcasting), sowie die Übertragung einzelner Veranstaltungen im Internet. Für diese Arten der Musikübertragung wenden Sie sich bitte gleich direkt an unsere Infostelle (infostelle@gema.de) oder an Frau Kietz (Kontaktdetails).

Bei einem Mehrkanalradio werden mehrere Programme gleichzeitig ins Internet gestellt.

Sogenannte Radioshows zeichnen sich dadurch aus, dass eine Radiosendung auf Abruf ins Internet eingestellt wird. Der Hörer bestimmt also - anders als bei normalem Radio oder Webradio - den Zeitpunkt des Sendestarts. Aufgrund dieser interaktiven Funktion prüft die GEMA in diesen Fällen, ob sie die erforderlichen Musikrechte nach ihrem Tarif für Webradio oder nach ihrem Tarif für Music-on-demand einräumt. Zur Entscheidung der Frage, ob der Programmcharakter überwiegt oder nicht, kommt es u.a. auf die Länge der abrufbaren Sendung und auf deren Musikanteil an. Achtung: Im Fall von Radioshows ist der Erwerb der Leistungsschutzrechte gegebenenfalls nicht über die GVL möglich; sie müssten sich in diesem Fall direkt an die Tonträgerfirmen wenden.

Interaktives Webradio liegt vor, wenn der Nutzer das Radio individuell nach seinen Wünschen beeinflussen und das Programm selbst bestimmen kann. Beispielsweise können einzelne Songs übersprungen werden oder das gesamte Programm vorab über eine Playlist zusammengestellt werden. Es ist also ein personalisiertes Radio.

Wenn Sie interaktives Radio betreiben wollen, ist der Erwerb der notwendigen Leistungsschutzrechte wie bei den Radioshows ebenfalls nicht problemlos über die GVL möglich. Bevor Sie Ihre interaktives Webradio bei der GEMA anmelden, wenden Sie sich deshalb bitte zuerst an die GVL, um diese Frage zu klären (Heimhuder Str. 5; 20148 Hamburg; Tel.: 040-411 70 70, <a href="http://www.gvl.de" target="_blank">www.gvl.de</a> ).

Beim nicht interaktiven Webradio wird das Pogramm vom Veranstalter erstellt und der Nutzer hört nur zu. Außerdem hört jeder Nutzer, der das Radio anklickt, dasselbe. Die Lizenzierung von nicht interaktivem Webradio ist problemlos über GEMA und GVL möglich.

Bitte beachten Sie, dass das Spielen von Wunschmusik, bei dem Hörer Wünsche äußern dürfen, kein interaktives Radio ist. Wie beim traditionellen Radio entscheidet hierbei nämlich die Programmredaktion, ob und wann welches Werk gespielt wird und alle Zuhörer empfangen dasselbe Programm.

3) Umfang der Rechteeinräumung durch die GEMA
Die GEMA nimmt in der Bundesrepublik Deutschland die Rechte am Weltrepertoire urheberrechtlich geschützter Musikwerke wahr, die ihr von den Berechtigten selbst oder über ihre ausländischen Schwestergesellschaften, z.B. über Gegenseitigkeitsverträge, zur Wahrnehmung und Verwaltung übertragen wurden oder künftig übertragen werden. Für die Veranstaltung von Webradio räumt die GEMA, soweit sie zuständig ist, die Rechte zudem für den weltweiten Empfang des Programms ein.

Rechte zur Nutzung von Musik in Werbespots müssen gesondert von den Berechtigten eingeholt werden, in der Regel von den Musikverlagen.

Auch wenn Sie Werke (z.B. als Vorabpromos) von den Plattenfirmen bekommen, müssen Sie die Senderechte von der GEMA erwerben.

Wenn Sie im Rahmen eines Online-Projektes Musik verwenden, deren Rechte nicht von der GEMA wahrgenommen werden, dann müssen Sie die Rechte direkt von den betroffenen Komponisten einholen. Sog. "GEMA-freie" Musik ist jedoch - auch im Online-Bereich - die Ausnahme. Der Komponist eines solchen Werkes darf nicht Mitglied der GEMA oder Mitglied einer ausländischen Musikverwertungsgesellschaft sein. Als Veranstalter eines Webradios tragen Sie die Verantwortung, dass die Rechte an der von Ihnen verwendeten Musik nicht von der GEMA wahrgenommen werden.

4) Kosten des Erwerbs der Musikrechte für Webradio
Im Regelfall beträgt die Vergütung 10% der Einnahmen (bei Mehrkanalradio ab 25 Kanälen 12%). Einnahmen sind insbesondere die aus Audio-Werbung, Bannerwerbung, Abonnements, Sponsoring oder Bartering erzielten Einnahmen. Diesen Einnahmen stehen ähnliche wirtschaftliche Vorteile in Höhe des ihnen entsprechenden Wertes gleich.

Sollten Sie im Rahmen Ihres Webradioprojektes keine wesentlichen Einnahmen erzielen, berechnet sich die Vergütung nach den tariflichen Regelungen der Mindestvergütung. Grundlage der Berechnung der Mindestvergütung ist die gleichzeitige technische Empfangbarkeit, welche sich durch eine geringere Sendezeit oder weniger Musikanteil reduzieren kann. Bei Mehrkanalradio oder Radioshows wird ein prozentualer Aufschlag berechnet.

Genauere Informationen zur Vergütung und den daran gekoppelten Konditionen können Sie dem Tarif für Webradio entnehmen. Sie können daraufhin auch eine Kostenanfrage stellen, indem Sie das Formular Anfrage Vergütungshöhe Webradio ausfüllen und an Frau Kietz schicken (Kontaktdetails).

Im folgenden zwei Rechenbeispiele zur Berechnung der Vergütung von Webradio:

Beispiel 1: Ein Einkanal-Webradio mit einer gleichzeitigen technischen Empfangsmöglichkeit von 100 gleichzeitigen Hörern und einem Musikanteil von 100% sendet täglich von 12 bis 24 Uhr im Internet live. Laut Tarif beträgt die Vergütung für 100 gleichzeitige Empfänger € 100,- im Monat, diese reduziert sich durch die verringerte Sendezeit (12 Std. anstatt 24 Std. täglich) um 50%. Die Vergütung beträgt demnach € 50,- pro Monat netto, zuzüglich 7% Umsatzsteuer sind das € 53,50.

Beispiel 2: Ein Webradio mit 3 Kanälen, einer gleichzeitigen technischen Empfangsmöglichkeit von 250 Hörern und einem Musikanteil von 80% sendet jede Woche für 4 volle Tage. Die Vergütung berechnet sich wie folgt:

250 gleichzeitige Empfänger = € 200,-
3 Kanäle (+2x15%=130%; WebradioTarif I.1.4.) = € 260,-
davon 80% Musikanteil (-20%) = € 208,-
anteilige Sendezeit (4 statt 7 Tage pro Woche) = € 118,86
Die Vergütung beträgt demnach € 118,86 (€ 127,18 inkl. 7% USt.) pro Monat.

5) Verlinkung auf Seite mit Webradio
Das Einbinden eines von dritter Seite veranstalteten Webradios auf die eigene Webseite kann ebenfalls eine Vergütungspflicht auslösen. Hier kommt es stark auf die Realisation im Einzelfall an. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an Frau Kietz (Kontaktdetails).

6) Anmeldung eines Webradios bei der GEMA
Wenn Sie Webradioprojekt geplant haben und verwirklichen wollen, dann füllen Sie bitte das Formular Anmeldung Webradio aus und senden es an Frau Kietz (Kontaktdetails).
 
GVL, GEMA und übrigens auch die VG-Wort halte ich als Urheber für sehr sinnvoll.

It's meeee, wenn man amerikanische Internetradios in Deutschland gempfangen kann, müssen sie natürlich deutsche GVL/GEMA/VG-Wort bezahlen. Das ungerechte ist nur, dass es amerikanische Radiostationen mit Live-Stream nicht machen.
Und wenn es heißt: Alle oder keiner, dann bin ich als Urheber für: ALLE!!!
 
Hier stehen sich zwei Seiten gegenüber: auf der einen Seite die Urheber, die gerne auch aus der Netzverbreitung Gelder sehen wollen, und auf der anderen Seite die Hobbyfunker, die bislang ihre letzten 10 Euro Taschengeld für das Webstreaming reserviert haben und nun bei über 200 Euro freilich nicht mehr weitermachen können. Meine Meinung zum Thema:

1. Es ist irgendwo nachvollziehbar, dass Künstler, Lizenzträger etc. nicht weiter wollen, dass ihre Produkte im Netz zum Nulltarif ageboten werden. Allerdings: ich finde die Zahlungsfoderungen überhöht, denn sie machen irgendwo die gerade erst im Entstehen befindliche Webradio-Community wieder kaputt. In den USA haben sich Plattenfirmen etc. mit den großen Streamern wie Live 365 darauf geeinigt, dass Hobbyfunker ohne nachweisliche Werbeeinnahmen etc. einen symolischen Beitrag von $ 10 pro Monat zahlen müssen. So etwas wäre auch in Deutschland ein anstrebenswerter Kompromiss gewesen. Statt dessen holt man nun kräftig aus und zerstört damit zumindest einen Großteil der Internetradio-Community.

2. Wenn jemand in den USA streamt und dort zahlt, hat er in der Tat lediglich die Rechte für die USA erworben. Da Webradios weltweit empfangbar sind, müsste im Prinzip jedes Land, also auch auch Island und Timbuktu mit Lizenzforderungen ankommen. In der Praxis des WWW ist das natürlich ausgeschlossen. Es müsste also eine weltweit gültige Regelung her, d.h. der Streamer sollte nur einmalig für ein Land zahlen (entweder dort, wo der Server steht oder dort, wo produziert wird).

3. Ich befürchte, im Internet haben wir bald Verhältnisse wie in der Piratenradioszene. Sobald GEMA/GVL die Zahlungsaufforderung rausjagen, stellen Webradios ihren Betrieb ein, um dann kurze Zeit später unter anderem Namen wieder aufzutauchen. Ich denke, das kann nicht der Weisheit letzter Schluss sein. Wie schon erwähnt: hier sollte ein symbolischer Beitrag von Hobbyfunkern und GEMA/GVL angestrebt werden, der für alle erschwinglich ist. Von diesem Beitrag sind freilich Radios auszuschließen, die mit Webradios Werbeeinnahmen erzielen wollen. Diese müssen mehr zahlen.
 
</font><blockquote><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Verdana, Arial"> wenn man amerikanische Internetradios in Deutschland gempfangen kann, müssen sie natürlich deutsche GVL/GEMA/VG-Wort bezahlen </font><hr /></blockquote><font size="2" face="Verdana, Arial">Und was ist mit Kurzwellenstationen? Die Frage mag abwegig erscheinen (was verlangt die GEMA eigentlich für AM-Sendungen?), aber sobald digital gesendet wird könnten da völlig neue Begehrlichkeiten auch in dieser Richtung geweckt werden...
 
Ein Internetradio, daß sein Programm über ein amerikanisches Unternehmen verbreitet, daß in den USA sitzt - selbst wenn dieses Radio sich auf den deutschen Markt ausrichtet, hat die GEMA hier nichts zu melden. Dieser Radiosender bezahlt seine Lizenzgebühren in den USA - siehe Live365.com.

Wenn die GEMA meint, sie müsse die Anbieter solcher Radios mit Repressalien überziehen, soll sie es tun. Ich für meinen Teil würde ein entsprechendes Schreiben in den Papierkorb befördern.

Genauso wie es Abkommen gibt, die Doppelbesteuerung in verschiedenen Staaten untersagen, kann es nicht sein, daß die GEMA einer Räuberbande gleich Programmanbieter nochmals abkassiert.
 
@Zonendödel:

Leider nein, denn "Verantwortlich für den Rechteerwerb bei der Veranstaltung von Webradio ist der Betreiber der Website, von der aus ein Webradio primär zugänglich gemacht wird (Content Provider)".

Heißt nach meinem Verständnis: wird nur ein Stream, etwa bei shoutcast.com, angemietet, fällt das ganze noch nicht in den Bereich der GEMA-Pflichtigkeit. Macht man das Webradio dann jedoch über eine deutsche Webadresse zugänglich, macht man sich GEMA/GVL-pflichtig. Und genau hierum dreht sich ja die Diskussion: ist so etwas überhaupt rechtlich zulässig???

<small>[ 04-03-2003, 08:33: Beitrag editiert von Der Radiotor ]</small>
 
@radiotor

aus den "rules" von live365.com:

"You should follow our rules to ensure compliance with respect to your stream as it is transmitted from Live365 servers in the United States. However, with regard to any transmissions from your own website in any country other then the United States or via any other servers besides ours in the United States, then you should look into any requirements by the performing rights organization(s) of that particular country.

It is our understanding that the performing rights organizations in the United States generally have reciprocity agreements with performing rights organizations of many other countries. Therefore, if these agreements are in place with performing rights organizations in the United States, they will make allocation payments to the other country's performing rights organization(s)."

das heißt folgerichtig, daß für sender mit deutschem programm, die via live365.com streamen, seitens der gema keine zuständigkeit besteht, solange diese ihr programm nicht über eine deutsche seite zugänglich machen.
kann ich das unmittelbare programm also nur über eine seite bei live365.com zugänglich machen, verhält sich die sache anders. das ist zwar nicht gerade hörerfreundlich, aber scheinbar die einzige möglichkeit, sich den begierlichkeiten dieser einrichtung zu entziehen.
 
Und um ein Programm das via Live365 streamt hören zu können muss man sich erst auf der Seite von Live 365 einloggen. Sonst gibts kein hören. Also würde die GEMA alt aussehen? Weil man um ein Sender hören zu können sich einloggen muss auf der Seite von Live 365.
 
da hat carpe absolut recht.

shoutcast und live365 sind zwei paar schuhe, kann man doch shoutcast streams auf webseiten verlinken und per klick auf der eigenen website zur verfuegung stellen, damit muss man natuerlich lizensgebuehren zahlen - das gilt auch, wenn man nur ueber shoutcast verlinkt ist, da shoutcast nur ein verzeichnis zur verfuegung stellt, jedoch nicht selber zahlt.

auszug aus GEMA-Seite:
</font><blockquote><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Verdana, Arial">Verantwortlich für den Rechteerwerb bei der Veranstaltung von Webradio ist der Betreiber der Website, von der aus ein Webradio primär zugänglich gemacht wird (Content Provider) </font><hr /></blockquote><font size="2" face="Verdana, Arial">das ist bei einem radio, das ueber live365 sendet nicht gegeben, hoeren kann nur, wer sich ueber die live365.com seite einloggt, damit ist live365 der "Content Provider", da die Sendung nicht nur primaer, sondern ausschliesslich ueber die live365 seite empfangen werden kann.

technisch und rechtlich gesehen hat keiner, der ueber live365 sendet eine "wirkliche" Radio-Station, es handelt sich um live365.com als Radio-Netzwerk, jedes "Radio" ist nur eine Station hiervon.

Wenn die GEMA internet-radios anschreibt, die ueber live365 senden dann sicher nur, weil sie keine zeit (oder lust) hatten genau auf die seite zu schauen, sondern einfach mal vorsorglich was geschickt haben - zahlen muss man da nicht. Mir sind wenigstens zwei Faelle bekannt, wo ein (deutscher) live365.com broadcaster von der GEMA angeschrieben wurde und nach Rueckantwort die GEMA von ihren Forderungen Abstand genommen hat, ansonsten steht ueber legal@live365.com den Broadcastern auch rechtliche Unterstuetzung von live365 zur Verfuegung.

Es ist keinesfalls so, wie einige hier geschrieben haben, dass man fuer jedes Land zahlen muss, das ist absoluter Bloedsinn, zahlen muss man nur in dem Land, in dem man als Person, die das Radio veranstaltet, selber wohnt. Ein amerikanischer Server ist also keine Loesung, um die GEMA zu umgehen, jedoch das Betreiben des Radios ueber eine Person, die in den Vereinigten Staaten wohnt - diese muss dann aber RIAA und CARP, etc. zahlen - was eher noch teurer ist.

-madrego-
 
@madrego

es ist nicht richtig, daß man live365.com-sender ausschließlich hören kann, wenn man sich bei live365.com einloggt.
es ist technisch problemlos möglich, daß programm auch ohne log in zu verbreiten, wie ich aus eigener erfahrung weiß.

insofern sehe ich das problem weiterhin mit der gema, wenn man einen direkten programmzugang über eine deutsche internetseite zum sender herstellt. damit meine ich, daß der anbieter von der live365.com plattform über einen link von der eigenen deutschen homepage inmittelbar zu hören ist. das ist doch dann gema-relevant, oder?

vielleicht könntest du dich dazu nochmal äußern.
 
@zonendoedel: ich denke deine erfahrungen, dass das ohne login geht stammen von vor dem 13. februar dieses jahres.

denn: es ist nicht -mehr- moeglich live365 sendungen direkt zu verlinken, seit dem 13. februar ist dies technisch unmoeglich.
ein direkter link funktioniert beim ersten, zweiten und dritten mal noch, dann nicht mehr.

ausserdem muss man bei einer solchen verlinkung nicht nur lizenzgebuehren zusaetzlich noch an die GEMA zahlen, wie du richtig bemerkst, sondern diese verlinkung war immer schon auch seitens live365 illegal.
moeglicherweise laesst sich auch jetzt dieses einloggen noch umgehen - sollte live365 das mitbekommen muss der broadcaster aber auch mit konsequenzen von deren seite rechnen, wie sperrung der station.
live365 haben das seit dem 13. februar umgestellt, damit die hoerer der banner und popup werbung nicht mehr entgehen koennen - nicht grade toll - aber irgendwie muessen die ja auch ueberleben und sich refinanzieren.

-madrego-
 
Hallo.

Es ist schon noch möglich auch ohne Login zu Hören und somit auch das Programm auf der Senderseite zu verlinken. Aber ich habe mal eine Frage zum VERLINKEN. Was heißt verlinken? Ist es verlinkt, wenn ich auf der Webseite in Klartext die Adresse zum Hören hinschreibe, der Hörer das Ganze aber noch selbst kopieren und im IE einfügen muss? Also Beispiel:

.www.live365.com &lt;--- ist das schon ein Link?
<a href="http://www.live365.com" target="_blank">www.live365.com</a> &lt;--- oder ist das erst ein Link?

<small>[ 08-03-2003, 00:54: Beitrag editiert von helm ]</small>
 
@helm:
</font><blockquote><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Verdana, Arial"> <a href="http://www.live365.com" target="_blank">www.live365.com</a> &lt;--- ist das schon ein Link?
<a href="http://www.live365.com" target="_blank">www.live365.com</a> &lt;--- oder ist das erst ein Link?
</font><hr /></blockquote><font size="2" face="Verdana, Arial">nein, nach live365.com darf man natuerlich verlinken, auch direkt auf die stationsseite, also <a href="http://www.live365.com/stations/xxxxxx," target="_blank">http://www.live365.com/stations/xxxxxx,</a> also xxxxxx der zahlencode der eigenen station, diese sollte nicht in einem frame dargestellt werden, sondern in einer extra seite, damit der hoerer sieht, dass er dann auf der live365 seite ist.

nicht erlaubt ist ein link, der direkt eine playlist in winamp (oder was sonst) startet, also ein link wie <a href="http://www.beispiel.de/radio.m3u" target="_blank">http://www.beispiel.de/radio.m3u</a> also direkt link auf eine *.m3u oder *.pls datei, die von winamp+co. geoffnet wird.

entscheident ist der letzte klick, den der user macht, bevor sich der player oeffnet, die seite, von dem dieser ausgeht muss die lizenzgebuehren zahlen, ausserdem muss ersichtlich sein, wenn man sich auf einer anderen seite befindet - deshalb ist die anzeige der live365.com stationsseite in einem frame der eigenen seite auch dann nicht ganz abgesichert, obs illegal ist weiss ich nicht.

-madrego-
 
hierzu vielleicht noch folgendes:

live365 ist nach meinem verstaendnis noch eine legale moeglichkeit zu einem relativ geringen preis eine hobby-station zu gruenden, oder fuer spartenmusik, wo keine refinanzierung zu erwarten ist.

dafuer muss man einige nachteil in kauf nehmen:

1. jeder hoerer muss sich bei live365 registrieren.
2. werbung seitens live365 - sowohl audio (in stream) werbung als auch popups beim anmelden/reinschalten
3. man darf selber keine werbung in den stream packen, noch darf man auf der seite, in man auf live365 verlinkt kommerzielle banner(popup)werbung haben (werbung vom seitenanbieter ist erlaubt)
4. man kann nicht im chat eine url fuer winamp weitergeben, die der hoerer eingibt, um zu hoeren (direkte url's sind in den meisten chats im thema nicht erlaubt - beispiel kilahu)
5. maximale bitrate ist 56kbit

aber eine eigene (shoutcast-) station bedeutet:
1. GEMA zahlen, desto mehr hoerer, desto mehr zahlen
2. kosten fuer die bandbreite aufbringen, ebenfalls, desto mehr hoerer - desto mehr

das heisst also ab einer gewissen groesse braucht man eine refinanzierung in form von werbeeinahmen, was wiederum einen grossen zeitaufwand darstellt, sich um sowas zu kuemmern.

-madrego-
 
@madrego

also meine letzte erfahrung stammt von heute, 08. märz um 13:37 uhr und hält noch immer an. und so funktioniert das jeden tag.

du mußt lediglich <a href="http://www.live365.com/play/" target="_blank">www.live365.com/play/</a> eingeben und dahinter die nummer der station.
und schon kannst du den sender wo auch immer hören - mit mp3-player, realplayer, was auch immer. du kannst dich natürlich dafür auch bei live365.com einloggen, das ist aber nicht zwingend erforderlich.

möglicherweise gibt es aber unterschiede zwischen den sendern. denn live365.com unterscheidet ja zwischen standard-mitgliedern und prefered mitgliedern. zum einen gibt es standard und prefered broadcaster, und es gibt standard und prefered hörer. der unterschied ergibt sich daraus, wieviel derjenige für sein programm zahlt. es ist möglich, daß die programme von standard-broadcastern normal nicht mehr zugänglich sind. die sender der prefered broadcaster aber auf jeden fall!

für live365.com sind auch die werbespots wichtiger als die bannerwerbung. zumal die ständig wechselnden banner bei leuten mit wenig datenübertragungskapazität auch das programm aussetzen lassen können. soweit ich die regeln gelesen habe, ist es aus sicht von live365.com völlig okay, womit auch immer den sender zu hören. live365.com gibt nur zu bedenken, daß du ohne deren player nicht sehen kannst, welche titel gerade laufen.

ich denke, daß größte problem sind die dauernden werbespots (zirka alle 4 titel) und das problem der refinanzierung. das eigene werbung nicht erlaubt ist, ist die eine sache, aber überlege doch mal bitte, was es für kreative möglichkeiten gibt, auch nach 20 uhr bei ard und zdf völlig legal geld zu verdienen. stichwort sponsoring von sendungen, sponsoring von gewinnspielen usw.

insofern kann es sein, daß wir beide unterschiedliche erfahrungen machen. aber ich weiß schon noch, was ich höre. ganz ohne log in. ganz legal.

@helm

in der tat besteht der unterschied darin, ob du nicht nur eine angabe zum link machst, sondern über diesen link direkt zum programm kommst (direct link). wenn du den link ohne verlinkung angibst, also der hörer erst die adresse umständlich kopieren und einfügen muß, ehe er das programm hören kann, kann dir niemand was.
 
Hi.

Danke Madrego. Aber ich meinte es eher so,wie es Zonendödel auch verstanden hat. Es geht mir nicht um Live365 sondern eher um diese Verlinkungsgeschichte. Also wenn man nun die Adresse zum Hören in Form von Klartext, z.B. .www.beispielradio.com/listen.m3u, auf die Senderseite schreibt, dann wird das Hören also nicht direkt zugänglich gemacht (nicht direkt verlinkt), wie es die GVL auslegt? Dann müssen doch auch keine Gebühren entrichtet werden, oder?

<small>[ 08-03-2003, 15:00: Beitrag editiert von helm ]</small>
 
</font><blockquote><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Verdana, Arial"> .www.beispielradio.com/listen.m3u </font><hr /></blockquote><font size="2" face="Verdana, Arial">hmm, keine ahnung, ob das als link gilt oder nicht.
aber drauf verlassen, dass es nicht als link gilt, nur weil man nicht drauf klicken kann wuerd ich mich nicht.

der unterschied dass das eine klickbar ist kommt ja durch den browser des users.
die letzten wochen sind einige seiten angeschrieben worden, die hex-codes fuer emule/edonkey seiten auf ihrer seite hatten, da steht also sowas wie
ed2k:irgendne zahl.
hat man kein emule, so kann der browser nix damit anfangen, hat man emule, so interpretiert der browser das als link.

also genaues weiss ich nicht, aber ich wuerd mich nicht darauf verlassen, dass durch das hinzufuegen eines punktes das nicht mehr als link gilt.

-madrego-

<small>[ 08-03-2003, 15:59: Beitrag editiert von Madrego ]</small>
 
Hehe.
Vorne der Punkt ist nur, weil das Forum hier, es sonst autmatisch als Link interpretiert und auch so hinschreibt. Also denk Dir den Punkt einfach weg.
 
Also wenn Du wirklich es so auf Deiner Seite hinschreiben willst.. (beispiel) <a href="http://www.beispielradio.com/listen.m3u" target="_blank">www.beispielradio.com/listen.m3u</a> dann ist der letzte klick von Deiner Seite aus, da dann der Winamp oder was weiss ich anspringt. Also von der Deutschen Seite ist dann sofort Deine Sendung verfügbar. Und somit ist das hören sofort zugänglich. Das wiederum bedeutet, dass von Deiner Seite der letzte Klick ausgeht. Das heisst dass dann die GEMA kassieren kann.

<small>[ 08-03-2003, 17:43: Beitrag editiert von Carpe ]</small>
 
Und wenn ich nur auf <a href="http://www.beispielradio.com" target="_blank">www.beispielradio.com</a> linke und auf der Seite (neuer Browser!) oben der Link zu "listen.m3u" steht - wer zahlt dann oder kann haftbar gemacht werden?
 
zonendödel schrieb:
</font><blockquote><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Verdana, Arial"> du mußt lediglich <a href="http://www.live365.com/play/" target="_blank">www.live365.com/play/</a> eingeben und dahinter die nummer der station.
und schon kannst du den sender wo auch immer hören - mit mp3-player, realplayer, was auch immer. du kannst dich natürlich dafür auch bei live365.com einloggen, das ist aber nicht zwingend erforderlich.

möglicherweise gibt es aber unterschiede zwischen den sendern. denn live365.com unterscheidet ja zwischen standard-mitgliedern und prefered mitgliedern. zum einen gibt es standard und prefered broadcaster, und es gibt standard und prefered hörer. der unterschied ergibt sich daraus, wieviel derjenige für sein programm zahlt. es ist möglich, daß die programme von standard-broadcastern normal nicht mehr zugänglich sind. die sender der prefered broadcaster aber auf jeden fall!
</font><hr /></blockquote><font size="2" face="Verdana, Arial">also das mit preferred: ich bin preferred member, hab also eine "premium station" - trotzdem kann ich meine station nicht hoeren, wenn ich nicht eingeloggt bin.
das es mit realplayer noch funktioniert hab ich auch gehoert, ob das allgemein gueltig ist, und wirklich ueber lange zeit vorhaelt weiss ich nicht.
live365 geben an, dass man als neuer hoerer sich nicht einloggen muss, wie die das versuchen zu begrenzen, ob mit cookies und/oder ip weiss ich nicht, gut moeglich dass einige player das umgehen.
standard und preferred (oder premium) stationen sind aber gleich, nur stationen, die professionell senden sind aussen vor, hier kann wirklich jeder hoeren, diese zahlen jedoch auch vom hoerervolumen abhaengig und muessen selber fuer RIAA oder GEMA aufkommen, solche stationen haben unter ihrem stationsnamen ein gelbes [proffesionell]

prinzipiell ist das jedenfalls nicht mehr moeglich, wenn es noch schlupfloecher gibt ist damit zu rechnen, dass live365 die noch irgendwann stopft.

tauris schrieb:
</font><blockquote><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Verdana, Arial">Und wenn ich nur auf <a href="http://www.beispielradio.com" target="_blank">www.beispielradio.com</a> linke und auf der Seite (neuer Browser!) oben der Link zu "listen.m3u" steht - wer zahlt dann oder kann haftbar gemacht werden?
</font><hr /></blockquote><font size="2" face="Verdana, Arial">beispielradio.com ist dafuer haftbar zu machen, natuerlich darf man andere seiten verlinken und es ist wohl kaum zumutbar vor dem verlinken einer radiostation erstmal die zu fragen, ob die denn GEMA zahlen. Ich denke mal, davon ist auszugehen - wenns nicht so ist, was kann ich dafuer, wenn ich die verlinke ?
nicht verlinken darfst du deren stream, also die *.m3u oder *pls - aber die seite schon.

-madrego-

<small>[ 08-03-2003, 20:44: Beitrag editiert von Madrego ]</small>
 
Also ich bin jetzt noch nicht so ganz schlau draus geworden. Wenn ich also zur Playlist direkt verlinke, also <a href="http://www.beispielradio.de/play.m3u" target="_blank">www.beispielradio.de/play.m3u</a> hinschreibe und der Besucher draufklickt, dann hört er das Radio. Dann habe ich es also direkt von meiner Seite zugänglich gemacht und muss Gebühren zahlen.

Wenn ich aber .www.beispielradio.de/play.m3u (ohne Punkt vorn; der ist nur um die automatische Direkt-Link-Automatik hier im Forum auzuschalten) hinschreibe, dann mache ich das Hören doch eigentlich nicht direkt zugänglich. Jedenfalls sehe ich das so. Weil ich muss die Zeile erst kopieren und neu einfügen. Somit kommt der letzte Klick zum Hören nicht von meiner Seite.

Was meint ihr denn nun? Könnte man auf dem zweiten Wege die Gebühren umgehen? Zwar ist es dann nicht ganz komfortabel für den Besucher da er das ganze noch kopieren und neu einfügen muss, aber besser für den Geldbeutel des Senders.

<img border="0" title="" alt="[Durcheinander]" src="confused.gif" /> <img border="0" title="" alt="[Durcheinander]" src="confused.gif" /> <img border="0" title="" alt="[Durcheinander]" src="confused.gif" />
 
Also genau weiss ich das nicht, aber auf der GEMA seite steht ja:

</font><blockquote><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Verdana, Arial"> Verantwortlich für den Rechteerwerb bei der Veranstaltung von Webradio ist der Betreiber der Website, von der aus ein Webradio primär zugänglich gemacht wird (Content Provider) </font><hr /></blockquote><font size="2" face="Verdana, Arial">auch wenn du nicht direkt verlinkst, wenn das die einzige moeglichkeit ist das radio zu hoeren, denke man dann faellt das unter "primär zugänglich"

-madrego-
 
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