„HitRadio“ ist ein rechtlich geschützter Begriff

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Blackwood

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Wie ich gerade im Titelschutzanzeiger (dort 17. Anzeige von unten) gelesen habe, hat sich jemand den Begriff „HitRadio“ schützen lassen. Das ist allerdings schon vor drei Jahren geschehen.

Weiss jemand, ob derjenige damit durchgekommen ist, und ob es in Deutschland ein Hitradio gibt, dass für die Verwendung dieses Titels „HitRadio“ Geld bezahlt?
 
AW: „HitRadio“ ist ein rechtlich geschützter Begriff

Die Schreibweise ist allerdings eine andere. Alles groß, auseinander, mit und ohne Bindestrich. Keine Ahnung, warum man sich so etwas schützen lässt, aber die aktuellen Hitradios schreiben sich alle anders. db
 
@db
Steht drunter: „...in allen Wortverbindungen, Zusammensetzungen, Abkürzungen, Darstellungsformen, graphischen Gestaltungen, Schreibweisen und mit allen Zusätzen für alle Medien, insbesondere Hörfunk...“
 
AW: ?HitRadio? ist ein rechtlich geschützter Begriff

Hmmm grübel ... gilt das nur für Stationen die sich so nennen oder auch für Bestandteile ... Sonst müssen die von Ostseewelle HitRadio Mecklenburg Vorpommern ja Tantiemen zahlen ... und auch Hundert4.Sechs =) ...
 
AW: „HitRadio“ ist ein rechtlich geschützter Begriff

aus unserer beliebten Sendereihe "Wie mache ich aus Scheiße Geld" ... da kann man ja nur noch mit dem Kopf schütteln !
Ziemlich clever ist die Idee trotzdem :)
 
AW: „HitRadio“ ist ein rechtlich geschützter Begriff

Ich halte es für fraglich, ob dieser Begriff überhaupt schutzfähig, mithin tantitiemenpflichtig ist. "Spaß beiseite" steht ja auch im Titelschutzanzeiger - ich glaube kaum, daß der "Inhaber" dieses "Titels" von irgendwem, der diesen Begriff benutzt auch nur einen lumpigen Cent wird eintreiben können!
 
AW: „HitRadio“ ist ein rechtlich geschützter Begriff

Und vorallem, wenn Du vorher den Titel in deinem Sendernamen schon hattest, dann brauchst Du nix zahlen.
 
AW: „HitRadio“ ist ein rechtlich geschützter Begriff

Richtig, nennt sich dann Gewohnheitsrecht. Und ich meinte oben natürlich "tantiemen..." und nicht "tantitiemen...".
 
AW: „HitRadio“ ist ein rechtlich geschützter Begriff

Aber was soll's. Der Trend geht doch eh weg vom "Hitradio". FFH ist da mal wieder ganz weit vorne und nennt sich jetzt on air nur noch "Radio FFH".
 
AW: „HitRadio“ ist ein rechtlich geschützter Begriff

Die Titelschutzanzeiegr zeigt nur an, dass jemand plant, unter diesem Titel etwas in näherer Zukunft zu veranstalten. Damit soll verhindert werden, dass ein Konkurrent davon Wind bekommt und vorher ein Produkt ebenso nennt. Nach drei Jahren ist die Frist aber mehr als rum und damit eh egal. Mal davon abgesehen, dass "Hitradio" so schwach kennzeichnungskräftig ist, dass es schon wieder ins Lustige geht.
 
AW: „HitRadio“ ist ein rechtlich geschützter Begriff

Könnte man den Begriff nicht bitte so stark schützen, daß er hinter so einer dicken Mauer landet, um ihn nie wieder ertragen zu müssen?
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Viele Menschen würden eher sterben, als denken. Und in der Tat, sie tuen es.
 
Apropos Hitradio...

Seit wann nennt sich Radio Brocken eigentlich wieder Radio Brocken statt Hit-Radio Brocken, was ich meine wäre die Zwischenstufe nach Hit-Radio Antenne Sachsen-Anhalt gewesen?
 
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