• Wie aus den radioforen.de-Nutzungsbedingungen hervorgeht, darf kein urheberrechtlich geschütztes Material veröffentlicht werden. Zur Identifizierung von Interpret und Titel (o.ä.) dürfen jedoch Hörproben bis zu 30 Sekunden angehängt werden. Was darüber hinausgeht, können wir nicht tolerieren.

Hookpromos im Portfolio

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DS

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Hallo ihr Lieben,
nach langer Zeit mal wieder ein Lebenszeichen von mir ;) Ich möchte auch gleich mit der Tür ins Haus stolpern:

Ich würde gerne eine oder mehrere sehr gelungene Hookpromos auf meine Unternehmenswebseite ins Portfolio stellen, die Musikausschnitte sind ca. 5 Sekunden lang. Hat jemand Erfahrung bzgl. Gema, wie genau nehmen die das?

[Ist möglicherweise schonmal diskutiert wurden (habe ich auf Anhieb nicht gefunden) - würde mich trotzdem freuen wenn jemand ein paar Worte dazu verlieren könnte.]

Herzlichen Dank und Viele Grüße,
Daniel
 
AW: Hookpromos im Portfolio

Hallo, ich beantworte meine Frage mal kurz selber. Ein Anruf bei der GEMA hat Klarheit für mich gebracht. Sobald (GEMA-pflichtige) Musik zu hören ist, egal wie lange und wie oft, ist eine Lizenz zu erwerben. Die kostet in diesem Fall rund 70€/Jahr bei Webseiten bis zu ca. 120 000 Aufrufen/Jahr.

Das lohnt sich nicht für mich (noch nicht), bei den paar Schnipseln für meine Referenzen. Daher die Lösung: Ich werde die Produktionen bei Anfrage als Email-Anhang verschicken. Dafür ist dann natürlich keine Gebühr zu entrichten, hat man mir bestätigt, da die Musik nicht öffentlich abrufbar ist.

Vielleicht ist diese Antwort auch für andere hilfreich.
 
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