Illegale mp3s bei Webradios - ich hab die Faxen dicke!

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AW: Illegale mp3s bei Webradios - ich hab die Faxen dicke!

@ beat-fm,

der Schuß mit der Anzeige könnte aber auch nach hinten losgehen. Falls du dich irrst und der Angezeigte dich wegen übler Nachrede anzeigt steht man sehr schnell plötzlich selbst als Angeklagter vor Gericht.

Ich würde jedenfalls so handeln.
 
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croydon_de schrieb:
... allerdings - wer mutwillig (also wider besseren Wissens) eine Falschanzeige stellt, der handelt strafbar und kann dafür selber strafrechtlich belangt werden.

"Wider besseres Wissen" - das ist das Stichwort. Zum besseren Wissen haben wir ihm doch jetzt verholfen. Zeigte er nun in seinem kleinen Denunziations-Anfall ein Webradio an, so erfolgte diese Anzeige ja in der Tat wider besseres Wissen. :D
 
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@beat-fm:

Also ich finde es super was beat-fm da vor hat! Es gibt eh viel zu viele Internetradios.

Außerdem müssen sich die User ja verarscht vorkommen, wenn sie mal ein Internetradio einschalten und dann das gleiche Zeug hören was sie bei eDonkey & Co. geladen haben.

Endlich macht mal einer was gehen dieses illegale Internetzeug. Außerdem hat so ein primitives Audiostreaming nichts in neuen "Web 2.0" zu suchen.
 
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Falsch. Ich kenne sogar ein Radio, da hat der Staatsanwalt dem Betreiber, trotz Bekanntgabe des Moderators, auch diesem eine saftige Geldstrafe aufgebrumt. Der Betreiber als Lizenznehmer ist auch dafür verantwortlich zu machen, hies es in der Urteilsbegründung. Die GEMA hatte hier in dem Fall geklagt. Ein etwaiger Vertrag, der auch hier vorlag war nutzlos, da hier nicht Verantwortung des Moderators vorlag, sondern das strafbare Handeln des Betreibers.
Aus Erfahrung wird man hoffentlich klug ! Auch wenns die schmerzliche eigene ist ! Aber manche werdens nie ....
 
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@beat-fm:

Also ich finde es super was beat-fm da vor hat! Es gibt eh viel zu viele Internetradios.

Außerdem müssen sich die User ja verarscht vorkommen, wenn sie mal ein Internetradio einschalten und dann das gleiche Zeug hören was sie bei eDonkey & Co. geladen haben.

Endlich macht mal einer was gehen dieses illegale Internetzeug.

Super! Beat-fm zeigt jetzt innerhalb einer Woche alle illegalen 'Webradios' an und wir bekommen alle mehr Zuhörer *fahne hochalt*go beat-fm go*

Man...werdet erwachsen ;)

Ps:
Außerdem hat so ein primitives Audiostreaming nichts in neuen "Web 2.0" zu suchen.
.) Hast 'du' glaub ich nicht zu entscheiden ;)

Lg Rudi

(Rechtschreibfehler sind absicht!)
 
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Das mag ja durchaus sein :) Und wer entsprechende Verträge hat, holt sich das Geld vom "verursachenden" Moderator wieder. Selbst wenn Du primär als Betreiber erst einmal zahlen musst.



Ich möchte Dir ja nicht zu nahe treten, doch obige Aussage trifft nur dann zu, wenn Du als nichtkommerzieller Radiobetreiber Kopiergebühren zahlst. Zahlst Du keine Kopiergebühren, darfst Du auch keine Kopie ziehen.


Keine Angst, Du kannst mir nicht zu nahe treten.
Wer sich als "nichtkommerzieller" Sender bei der GVL anmeldet, hat irgendwas falsch gemacht.
Als kommerzieller Sender ( Was NICHT heißen muss, dass man Geld verdient damit ) sind diese "Kopiergebühren" inklusive
 
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[OT ON]
Keine Angst, Du kannst mir nicht zu nahe treten.

Das war von mir auch nicht böse gemeint ;)

Wer sich als "nichtkommerzieller" Sender bei der GVL anmeldet, hat irgendwas falsch gemacht.
Als kommerzieller Sender ( Was NICHT heißen muss, dass man Geld verdient damit ) sind diese "Kopiergebühren" inklusive

Ich weiss (unser Radio ist ja auch kommerziell angemeldet), setzt aber immer einen Gewerbeschein voraus (den 90% der Webradios kaum vorweisen können).

[OT OFF :) ]
 
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Hallo.

Bei der Lektüre des Fadens ist mir ein anderer eingefallen:

der hier

von count down aus o.g. Faden #13
Genauer gesagt hat ein Sender exakt dann die Senderechte zur Aufführung eines Titels erworben, wenn er diesen Titel mit deutschem Labelcode veröffentlicht vorfindet und ihn korrekt melden kann. Von welchem gegenständlichen Tonträger er ihn sendet, ist dabei unerheblich. Und ich wiederhole: Im Prinzip (!) dürfen Titel ohne vorhandenen LC nicht gesendet werden. Ob sich gewisse Sender daran halten oder nicht, ändert nichts am Tatbestand.

Gelten denn für Webradios andere Regeln?
 
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Ich würd mal sagen, wenn ein SOng keine LC-Nummer hat, weil er GEMA-Frei ist, der Künstler ihn zum freien Download ins Netz stellt o.ä. ist es völlig egal, was in irgendwelchen Regelwerken steht.

Wenn ich von einem Künstler die Erlaubnis bekomme, zu senden, ohne das Verwertungsgesellschaften irgendwie eingebunden sind, können mir diese das Senden auch nicht verbieten. Also ist diese allgemeine Aussage so falsch, denn sie bezieht sich nur auch Stücke, auf die Verwertungsgesellschaften die Verwertungsrechte vertreten.
 
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Der Aspekt ist aber trotzdem interessant! Wieso muß ich Eigentümer der im Webradio gespielten Musik sein? Die Ableistung der GEMA-relevanten Gebühren (für den Künstler) erfolgt über die GEMA/GVL-Abgaben des Senders. Theoretisch ist es doch für die GEMA-Abrechnung des Senders völlig unerheblich, ob ich den Song, den ich spiele auch auf CD zuhause im Regal stehen habe. Entscheidend ist lediglich, dass er irgendwann mal auf irgendeinem Label in Deutschland erschienen ist, damit das dann auch abrechenbar ist. Wo steht denn, dass ich nur Musik spielen darf, die ich auch selbst irgendwo käuflich erworben habe?
 
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"Die ich selbst irgendwo käuflich erworben habe" steht nirgends und wäre auch ein Eingriff in Gesetzte, den nichtmal GEMA / GVL durchbringen könnten.
Allerdings ist ein legaler Erwerb durch Kauf/Schenkung entweder durch die person selber oder eines der Teammitglieder von Nöten, das sollte klar sein. Was ich nicht besitze, darf ich auch nicht verbreiten.

Ich hoffe, dass auch mit der Knechtschaft der Gema ab 2007 gegenüber er Internetradios nicht auch das spielen von Promomaterial VOR VÖ. des LC eingeschränkt oder verboten wird, da dies elementarer Bestandteil zB eines Szene- oder Clubradios ist, als Beispiel.

Gruß
 
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Ich hoffe, dass auch mit der Knechtschaft der Gema ab 2007 gegenüber er Internetradios nicht auch das spielen von Promomaterial VOR VÖ. des LC eingeschränkt oder verboten wird, ...

Ist das nicht bereits jetzt so? Ich dachte irgendwo gelesen zu haben, das nur Songs gespielt werden dürfen, die bereits auf dem deutschen Markt veröffentlicht wurden. Allerdings hab ich den Wortlaut grad nicht im Kopf und es ist möglich, das ich mich irre. Wenn dem so ist, will ich nichts gesagt haben ;)
 
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Allerdings ist ein legaler Erwerb durch Kauf/Schenkung entweder durch die person selber oder eines der Teammitglieder von Nöten, das sollte klar sein.
Das versteht sich natürlich von selbst.

Und nochwas an die BumBumHochfrequenz:
"Illegale Webradios" sind höchstens welche, die weder bei GVL noch bei der GEMA gemeldet sind. Mit den gespielten MP3s auf dem jeweiligen Sender hat das erstmal absolut nichts zu tun. :p
 
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Der Aspekt ist aber trotzdem interessant! Wieso muß ich Eigentümer der im Webradio gespielten Musik sein? Die Ableistung der GEMA-relevanten Gebühren (für den Künstler) erfolgt über die GEMA/GVL-Abgaben des Senders. Theoretisch ist es doch für die GEMA-Abrechnung des Senders völlig unerheblich, ob ich den Song, den ich spiele auch auf CD zuhause im Regal stehen habe. Entscheidend ist lediglich, dass er irgendwann mal auf irgendeinem Label in Deutschland erschienen ist, damit das dann auch abrechenbar ist. Wo steht denn, dass ich nur Musik spielen darf, die ich auch selbst irgendwo käuflich erworben habe?
Leider falsch, Kulti. Der Radioveranstalter muss die Titel, die gespielt werden sollen, in seinem Besitz haben. Ob er sie im Handel gekauft hat, von den Plattenfirmen per Abo bezogen hat (also auch gekauft) oder im Original gratis überlassen bekommen hat, spielt nicht die Rolle. Er muss den Original-Tonträger legal erworben haben und archivieren, wozu ich auch den digitalisierten Titel aus dem MPN und den gekauften Download-Titel rechne. Leihgaben und Umschnitte von nichteigenem Material zu senden halte ich für unstatthaft. Schließlich sind dies unerlaubte Vervielfältigungen zu nichtprivaten Zwecken.

Dass Gema/GVL gezahlt werden muss, ist eine andere Sache und überträgt nicht automatisch das Senderecht.

Aber lasst uns mal nach den Buchstaben des Gesetzes suchen, so fix habe ich sie grad nicht bei der Hand.
 
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Kurios, da kenne ich doch mehrere UKW-Lokalradios, die ganze Festplatten von anderen Sendern kopiert haben oder sogar CDs aus dem Plattengeschäft ausgeliehen haben, um sie zu vervielfältigen und sie dann wieder zurück zu bringen. Kein Scherz!
 
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Vielleicht hat es dir noch niemand gesagt, aber UKW-Radio != Webradio.
Irgendwann kommst du sicher drauf, das für beide Arten Radio verschiedene Regeln gelten.
 
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Hat heute die GEMA als Pressemitteilung rausgebracht

GEMA geht gegen unlizenzierte Webradios vor
IPFI startet neue Verfolgungswelle gegen Filesharer

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte (GEMA) macht 50 Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegen Betreiber von unlizenzierten Webradios geltend. Im April 2006 hatte die GEMA ihren Online-Lizenzshop eröffnet, über den interessierte Betreiber von Radio-Angeboten im Internet mit bis zu neun Kanälen vor Sendebeginn Lizenzen nach dem Radiotarif der Verwertungsgesellschaft einholen können. Laut einer Pressemitteilung vom 18.10.2006 richtet sich nun das rechtliche Vorgehen gegen solche Anbieter, die keine entsprechende Lizenz erworben haben. Sie sollen nun Auskunft geben über Art und Umfang ihrer Musiknutzung. Anschließend drohen ihnen dann Schadensersatzforderungen in doppelter Höhe des ursprünglichen Tarifs, außerdem werden sie die Anwaltskosten zu tragen haben. Strafrechtliche Schritte behält sich die GEMA zudem vor, wenn eine Schein-Lizenzierung über das Ausland erfolgt sei.

Unterdes startete die International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) eine neue Verfolgungswelle gegen illegales Filesharing von Musikdateien in Internettauschbörsen. Dabei will sie einer Pressemitteilung der Deutschen Landesgruppe der IFPI vom 17.10.2006 zufolge insbesondere auch Eltern für Urheberrechtsverletzungen ihrer Kinder in Anspruch nehmen. Michael Haentjes, Vorsitzender der Deutschen Phonoverbände, bezog sich hierbei auf einen Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 21.4.2006 (ZUM 2006, 661 - Heft 8/9). Darin bejahten die Richter die Haftung eines Vaters und Inhabers eines Internetanschlusses für das urheberrechtswidrige Bereitstellen von Musikdateien seiner Tochter in einer Internet-Tauschbörse nach den Grundsätzen der Störerhaftung, die beim Überlassen eines Internetanschlusses an Dritte bestimmte Prüf- und gegebenenfalls Handlungspflichten auslösen können, um Rechtsverletzungen vorzubeugen.
 
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Frag mal wer da seinen Anteil hatte ! (das die das tun) ! Deutschland bewegt sich ! Find ich Geil !
 
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Und wo steht das mit der Scannercode-Pflicht ??????????????
Bitte wahre Quellen nennen ! Ansonsten lasse bitte das Deine Gerüchteverbreiterei @Megaradioone ... :wall: :mad:

Diesen zusätzlichen nachträglichen Arbeitsaufwand wird wohl kaum zugemutet werden .
Da krieg ich sonst nen Lachkrampf .
:wow:
Übrigens die Scannercodes sind mehr für den Handel gedacht.
Es "können" unterschiedliche EAN-Codes für das gleiche Produkt verwendet werden.
 
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Frag mal wer da seinen Anteil hatte!

Na du sicher nicht, denn wenn du denen genauso schreibst, wie hier, nehmen die dich eh nicht ernst (genauso wie hier :D)
Aber selbst die brauchen ab und zu jemanden, über den sie lachen können.
 
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Wer hat denn hier Beiträge gelöscht?
Ich hatte hier auch mal nen langen dazu geschrieben und min. zwei Beiträge auf die ich mich bezogen habe, fehlen ebenfalls...
 
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Ich habe hier etliche regelwidrige Beiträge gelöscht. Deiner mußte mit dran glauben, da er sich auf Gelöschtes bezog, war aber ansonsten völlig in Ordnung. Wie Ihr wißt, hatten hier einige Teilnehmer ziemlich viel Unsinn geschrieben...
 
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