Instrumentaltitel als Musikbett

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Moskitoo

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Hi allerseits!

Es geht mal wieder um das leidige Thema der Musikbetten. Zwei Aussagen stehen da im Raum:

a) Instrumentaltitel dürfen als Musikbetten nicht benutzt werden, weil es nicht im Sinne des Künstlers ist, dass der Moderator die Musik "zutextet". Außerdem werden Musikbetten weder im Sendeprotokoll (sofern dies erforderlich ist) noch in der Online-Anzeige beim Hörer aufgeführt

b) Die Musik für Musikbetten muss vom Künstler bzw. Rechteinhaber speziell freigegeben werden bzw. die Nutzung als Muskbett muss extra eingekauft werden.

Sind diese beiden Aussage richtig oder ist das völliger Blödsinn?

Dann noch eine Frage als Ergänzung: Wie sieht es aus mit dem Einsatz von Karaoke-Musik als Musikbett? Hier ist die Musik doch speziell zum "Zutexten" vorgesehen?

Grüße
Moskitoo
 
AW: Instrumentaltitel als Musikbett

Von wem stammen diese Aussagen? Wer behauptet das? Gibt es nachprüfbare Quellen?
Oder ist das nur wieder mal Dummgeschwätz aus der Internatradio-Gerüchteküche des gefährlichen Halbwissens?

Ich spreche sogar über gesungene Outros und fahre eine dynamische Moderation. George Michael wird mich demnächst verklagen.
 
AW: Instrumentaltitel als Musikbett

Eben, dann dürfte man weder über Ramps noch über Outros was sagen...
 
AW: Instrumentaltitel als Musikbett

Das möchte ich mal aus Sicht eines Urhebers und Labels kommentieren:

1) Label: Grundvoraussetzung ist, dass das Instrumental legal existiert und zur Ausstrahlung freigegeben ist. Ein unechtes Instru (Leertakte zusammengebastelt oder per Effekt die Gesangsspur weggefiltert) wäre eine genehmigungspflichtige Bearbeitung.

2) Der (Urheber-)Rechteinhaber könnte das Drüberlabern als Verbindung von Musik und neuem Text ansehen und damit eine genehmigungspflichtige Bearbeitung oder textbedingt eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte unterstellen - was ich in der Praxis aber für unwahrscheinlich halte.

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Man sollte sich überlegen, wo eine Schädigung gesehen werden könnte:
a) Titel wird nicht in Sendeliste/GEMA-Report/Titelanzeige übernommen: Bei Einzeltitelabrechnung erhalten die Rechteinhaber weder Tantiemen/Vergütung noch Nennung.

Doch nicht nur bei Einzeltitelmeldung, sondern auch bei Pauschalabgabe ist das relevant:
b) Der Wortanteil senkt den Musikanteil. Dementsprechend melden die Sender z.B. einen Musikanteil von 80% bei GEMA/GVL und zahlen weniger. Bei Verwendung von GEMA/GVL-Repertoire im Wortanteil wäre dieser aber nicht abziehbar.

Meine pers. Einschätzung ist allerdings, dass bei einem veröffentlichten Instru Label und Künstler stolz sein sollten .. ist ja schließlich auch eine Spielung und damit Werbung. Der Sender hingegen sollte sich schämen, denn als Hörer erwarte ich, dass der Sender sein eigenes Profil hat -> Und das schließt eigene Musikbetten ein.
{Nichts ist peinlicher als der ausgelutschte "I Dream of Jeannie"-Loop, am besten aus der Coverversion (Sucker DJ).}

Eine rechtliche Einschätzung, also die möglicherweise eintretenden Folgen bei unzufriedenen Rechteinhabern und ggfs. die Sicht eines Gerichts, kann ich nicht geben. Da sind mir keine Urteile bekannt.
Aber: Ich würde es auch nicht darauf ankommen lassen.
Und im Zweifelsfall kann man natürlich auch Label/Verlag/Urheber um Erlaubnis bitten. Eine legale Vorlage/Quelle liefert die notwendigen Daten in der Regel mit *g*.


Nachtrag: Viele glauben, dass Ramptalk und ultralange Fades als Schutz gegen Aufzeichnungen von den Rechteinhabern gefordert seien. Wie dem auch sei: Meines Erachtens ärgert man damit ganz prima die ganzen automatischen Webradio-Mitschneider :)
 
AW: Instrumentaltitel als Musikbett

[...]ist ja schließlich auch eine Spielung[...]
Und wieder ein neues Wort gelernt - und das so kurz vor dem Wochenende.
@Forti: Ich würde mir viel mehr Antworten wie Deine wünschen: Nicht nur eine Meinung hingetippt, sondern auch eine strukturierte Begründung. Das verstehe ja sogar ich, der sich mit Urheberrecht nicht so wirklich auskennt.
 
AW: Instrumentaltitel als Musikbett

Instrumentaltitel dürfen als Musikbetten nicht benutzt werden, weil es nicht im Sinne des Künstlers ist, dass der Moderator die Musik "zutextet"
Bisher hat kein Künstler einen Einfluß darauf ob man seinen Titel kürzt, zu früh ausblendet, etwas weglässt oder einfach nur rein und rüber redet. Das gilt auch für Instrumentaltitel.
Außerdem werden Musikbetten weder im Sendeprotokoll (sofern dies erforderlich ist) noch in der Online-Anzeige beim Hörer aufgeführt
Wenn das eingesetzte Instrumental in wesentlicher oder voller Länge gespielt wurde, ist es auch aufgelistet worden. Bei den öffentlich-rechtlichen Sendern eine Selbstverständlichkeit und bei Privatsendern nur bei denen, die nicht pauschal abrechnen.
Die Musik für Musikbetten muss vom Künstler bzw. Rechteinhaber speziell freigegeben werden bzw. die Nutzung als Muskbett muss extra eingekauft werden
Das halte ich für ein ausgewachsenes Gerücht.
Meine Aussagen betreffen UKW-Radio. Es entzieht sich meiner Kenntnis ob es weitergehende Forderungen im Internetradiobereich gibt.
 
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