Internetradio nur noch anzeigepflichtig

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wachsi

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Internet-Radio

Internetradios, die im sogenannten Streaming-Verfahren verbreitet werden und 500 und mehr Hörern technisch zugänglich sind, sind seit dem Inkraftreten des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags am 1. Juni 2009 nicht mehr genehmigungs- sondern nur noch anzeigepflichtig. Maßgeblich für eine Anzeigepflicht ist die technische Möglichkeit, dass 500 und mehr Internetnutzer das Programm gleichzeitig hören können. Darauf, wie viele Hörer das Programm tatsächlich hören, kommt es nicht an.

Internetradios, die weniger als 500 Hörern zur Verfügung gestellt oder die im Abrufverfahren verbreitet werden, sind weder genehmigungs- noch anzeigepflichtig.


Abzufragen bei der jeweiligen Landeszentrale für Medien.
 
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