"Irre" Summen bei MA-Gewinnspielen

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Es gibt diverse Begriffe, deren Alltagsdefinition sich von der juristischen Definition unterscheidet; insbesondere, wenn die Alltagsverwendung viel älter ist. Das macht die Alltagsdefinition nicht falsch.

Schleichwerbung ist für mich die Einbettung werblicher Inhalte ins redaktionelle Programm (im Gegensatz zur Abtrennung z.B. in Form von Werbeblöcke), egal ob in rechtlich zulässiger oder unzulässiger Form.
 
Ich habe schon eine eigene Meinung. Ich finde, Gewinnspiele sind keine Schleichwerbung, da in der Regel bei den Öffis klar daraufhin gewiesen wird, wer der Sponsor ist und das der Gewinn bereitgestellt wird. Zudem, wenn es nicht gesponsert wird, werden in der Regel ja solche Gewinne über eine Art Versicherung bereitgestellt, so das unsere Gebühren nur zum Teil hinein fliessen. Also von daher keine Schleichwerbung.
 
Radiotroll, ich habe Deinen Beitrag jetzt viermal gelesen, verstanden habe ich ihn immer noch nicht. Gewinnspiele sind also deshalb keine Schleichwerbung, weil das ja nicht davon abhängt, wie das im Programm klingt, sondern davon, dass die Sponsoren den Preis bezahlen, und wenn nicht, das ja auch egal ist. Richtig?
 
Der erste Teil meiner Antwort erklärt warum es keine Schleichwerbung ist. Der zweite Teil erklärt die Finanzierung, wenn es keinen Sponsor gibt. War aber klar zu verstehen.
 
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Es gibt diverse Begriffe, deren Alltagsdefinition sich von der juristischen Definition unterscheidet; insbesondere, wenn die Alltagsverwendung viel älter ist. Das macht die Alltagsdefinition nicht falsch.

Das wird ja immer putziger. Was ist jetzt richtig und was falsch? Das, was im Gesetz steht oder wie die Alltagsdefinition besagt. Vor allen Dingen was ist das, diese Alltagsdefinition? Wenn man 10 Menschen sagt, stellt euch ein rotes Auto vor, stehen 10 völlig unterschiedliche Autos in völlig verschiedenen Rottönen vor einem. Insofern bedarf es einer relativ klaren Definition. Diese gibt es für Schleichwerbung wie für Gewinnspiegel sogar per Gesetz definiert. Damit alle wissen, was es ist und man einen Sachverhalt darunter subsumieren kann. Nur die kulturerelle Phasenverschiebung (oder auch cultural lag genannt...) führt zu z.T. unerwünschten oder skurrilen Ergebnissen und Effekten. Der alte Chinese hat es mit den veränderten Audionutzung bereits dargestellt.

Schleichwerbung ist für mich die Einbettung werblicher Inhalte ins redaktionelle Programm (im Gegensatz zur Abtrennung z.B. in Form von Werbeblöcke), egal ob in rechtlich zulässiger oder unzulässiger Form.

Würde man Dir konsequent folgen wollen, dann stellt sich die Frage, was ein Beitrag mit Themen zur Urlaubsreise von einem ADAC-Experten ist? Oder eine Mod, die das neueste Heft von der Stiftung Warentest aufgreift und u.U. noch den Testsieger benennt. Natürlich ist dies Werbung (deshalb machen Unternehmen Clippings, in denen die redaktioniellen Beiträge mitgetrackt werden).

Und Du gehst sogar noch einen Schritt weiter: Nach der Legaldefinition ist Schleichwerbung immer unzulässig. Bei Dir gibt es aber zulässige Formen. Also Gewinnspiele etwa? Möglicherweise hat sich der Gesetzgeber damals dann doch etwas gedacht, als er Werbeformen schön ausdiffernziert hat.

Nochmals, ihr bewegt Euch aber etwas entgegengesetzt der allgemeinen Medienentwicklung. Ein kleiner Blick ins große www, dann wird man feststellen, dass das, was man heute in klassischen Medien noch zu trennen versucht (Programm und Werbung), geht fließend ineinander über.
 
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