Ist es illegal, (ausländische) Sender zu hören, die keine GVL-Gebühren abführen?

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JackHambabo

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Hi,

ich vermute, dass ich ein deutsches Internetradioprogramm, welches GVL-Gebühren abführt, hören und auch mitschneiden darf. Ist das abhängig davon, ob ich ein Radio bzw. einen Fernseher besitze und deswegen GEMA-Gebühren abführe?

Meine Fragen sind jedoch hauptsächlich:
Woher weiß ich, ob die Sender GVL-Gebühren abführen? Sollte ein Sender keine Gebühren abführen und ich das Programm mitgeschnitten habe, dann kann ich wahrscheinlich dazugezwunden werden (auch wenn das wahrscheinlich nicht durchgeführt wird), die Mitschnitte zu löschen. Kann dafür mein Rechner für Untersuchungen von der Polizei durchsucht werden? (Beim Downloaden von mp3-Dateien über Filesharing-Programme scheint mir ist dies der Polizei erlaubt) Strafbar habe ich mich wahrscheinlich, durch das Mitschneiden nicht gemacht, weil ich in Deutschland davon ausgehen kann, dass ein Webradio GVL-Gebühren abführt, nicht wahr? Auch zivilrechtlich würde ich jetzt erwarten, dass ich nicht belangt werden kann. (Aber das ist nur ein Bauchgefühl von mir und meine Fragen zeigen ja wohl, dass ich nicht weiß, was die Rechtslage ist.) Was passiert, wenn ich nicht mehr nachvollziehen kann, welche Dateien ich von diesem Sender erhalten habe?

Weiter die folgende Frage:
Ich gehe derzeit davon aus, dass ich, in Deutschland wohnend, keine mp3-Dateien z.B. über Filesharingsoftware beziehen darf, weil ich davon ausgehen muss, dass der Anbietende nicht die dafür notwendigen Rechte hatte.
Wie verhält es sich mit ausländischen Radiosendern, wie der BBC oder auch einem beliebigen - kleinen - Webradio mit nur 1-10 Hörern von irgendwo auf der Welt?
Auf der GVL-Seite steht, dass die deutschen GVL-Gebühren für deutsche Sender auch die Abgaben für Hörer aus dem Ausland abdecken.

http://www.gvl.de/gvl-neuer-webcastingtarif.htm :

" Die GVL kann Webcastern nunmehr die erforderlichen Rechte auch für die Nutzungen im Ausland einräumen. Bisher konnten wir interimistisch nur Webcasting-Vorgänge in Deutschland lizenzieren, da es an den entsprechenden Gegenseitigkeitsverträgen mit unseren Schwestergesellschaften fehlte. "

Ich vermute daher, dass es auch Abkommen in die andere Richtung gibt.

Nur - für welche Länder gilt dies? Wie stelle ich fest, ob ein Sender aus einem dieser Länder kommt? Woher weiß ich, ob dieser wirklich Gebühren abführt? Und was ist, wenn man z.B. im Libanon (habe gerade den #Musik-Thread gelesen) gar keine Gebühren abführen muss, und keine Verbindungen zur GVL bestehen (China wäre doch mindestens so ein Kandidat). Bin ich dann selbst dafür verantwortlich, die Gebühren abzuführen? Oder darf ich den Sender einfach nicht hören und erst recht nicht mitschneiden?

Dies sind ja Fragen, die ich - vielleicht nicht konkret auf einen Sender bezogen aber doch auf die Mehrzahl der von mir gehörten Sender - beantworten muss, um zu entscheiden, ob ich - für den privaten Gebrauch - die dargebotene Musik auf meinem Rechner speichern darf. Denn ich muss doch - so denke ich - die Frage klären, ob es plausibel ist, dass mir die dann gespeicherten Daten legal zugekommen sind.

Ich vermute, dass nur das Hören eines Senders, der keine Gebühren abführt, für mich keine weiteren Folgen hat, oder könnte ich selbst hier im Nachhinein zu Entschädigungszahlungen gezwungen werden? (Ich weiß, nur das Hören wird wohl eher nicht verfolgt werden.)

Entschuldigung, jetzt habe ich so viele Fragen gestellt und hatte doch eigentlich geplant, mich kurz zu fassen. Sollte das Thema hier schon öfters diskutiert worden sein, tut es mir leid. In der FAQ habe ich keine Antwort gefunden und auch unter den als letztes diskutierten Themen fand ich nicht dasselbe. Die #Musik-Diskussion schien mir eher zu suggerieren, dass die Rechtslage noch nicht eindeutig geklärt oder ausreichend verbreitet ist. Wäre dies der Fall, an wen müsste ich dann wenden? Wäre bald mit einer Klärung zu rechnen? Gibt es eine vertrauenswürdige Seite, die derartige Fragen, sobald sie eindeutig geklärt sind, in einer FAQ beantwortet? Eine Seite, die an den Stellen, die sich noch in der Diskussion befinden, auch zugibt, dass hier noch keine Rechtssicherheit herscht. Ist die GVL verantwortlich mir auf solche Fragen Antworten zu geben?

Tja, und da sind es noch mehr Fragen geworden. Ich bin nur etwas verunsichert, und würde gerne auf der sicheren Seite sein, mit dem was ich tue.

Herzlichen Dank,
Jack
 
AW: Ist es illegal, (ausländische) Sender zu hören, die keine GVL-Gebühren abführen?

Du stehst nicht in der Pflicht Kontrolle zu führen ob ein Radio legal oder illegal sendet, sofern sich das nicht auf den ersten Blick feststellen lässt - dafür sind die entsprechenden Gesellschaften zuständig. Du darfst mitschneiden für den privaten Hörgenuss. Noch. :D Verantwortlich für das Abführen von Gebühren und Konsequenzen falls dies nicht passiert ist IMMER der Sender. Nicht der Hörer.
 
AW: Ist es illegal, (ausländische) Sender zu hören, die keine GVL-Gebühren abführen?

Hallo,

verhält es sich genauso mit Bildmaterial?
Neben vielen anderen Videostreams gibt es ja auch eine Reihe von ShoutCast-Streams, die englische sprachige Mainstream-Fernsehsendungen zeigen. Darf ich auch bei diesen davon ausgehen, dass der Sendende dafür entsprechende Gebühren abgeführt hat, so dass für mich das Angucken und das anfertigen einer Privatkopie legal sind.

Jack
 
AW: Ist es illegal, (ausländische) Sender zu hören, die keine GVL-Gebühren abführen?

Eigentlich erstaunlich, welche Paranoia die neuen GVL-Gebühren verursachen. Mit ein bißchen Glück fordern diese auch bald erste Menschenleben, was die betreffenden Institutionen vielleicht wieder etwas zurückbuchstabieren läßt. (Wunschdenken...)

Ich hör mir jedenfalls weiterhin meine bös-illegal gerippten (ja!) WMA-, MP3-, Real- und Ogg-Streams an. Schlimmer, ein Teil davon wird sogar noch CD/DVD gebrannt! Und soll ich noch was sagen? Ich genieße es! Und rippe und brenne noch mehr!! Wuhahahahaaa.....

Wo sind meine Pillen?
 
AW: Ist es illegal, (ausländische) Sender zu hören, die keine GVL-Gebühren abführen?

Es ist nicht mal illegal einen Sender zu hören von dem man weiß dass er illegal ist. Es ist auch nicht illegal davon Aufnahmen anzufertigen. Außerdem ist es nicht illegal, diese Aufnahmen in einem angemessenen Rahmen weiterzugeben oder gar der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Alles andere wäre eine Einschränkung des Art. 5 GG, welche Rede- und Informationsfreiheit garantiert.

Wer da mit einem "läppischen" Urheberrecht anstinken will, hat erst mal schlechte Karten. Derjenige müsste schon nachweisen dass er einen gehörigen Schaden im konkreten Fall davonträgt, und das kann er nicht.

Im Zweifelsfall wird also der Betreiber, aber nie der Hörer eines "illegalen" Senders zur Rechenschaft gezogen werden.
 
AW: Ist es illegal, (ausländische) Sender zu hören, die keine GVL-Gebühren abführen?

alqaszar schrieb:
Außerdem ist es nicht illegal, diese Aufnahmen in einem angemessenen Rahmen weiterzugeben oder gar der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Was heisst das für dich? Das du diese Aufnahmen ohne Genehmigung öffentlich aufführen darfst, oder das du z.B. in einem Internetradio, das GEMA/GVL bezahlt, diesen Mitschnitt spielen darfst?
 
Es ist nicht mal illegal einen Sender zu hören von dem man weiß dass er illegal ist. Es ist auch nicht illegal davon Aufnahmen anzufertigen. Außerdem ist es nicht illegal, diese Aufnahmen in einem angemessenen Rahmen weiterzugeben oder gar der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Das ist ein Widerspruch in sich. Etwas, was von der Sache her illegal ist bleibt dieses auch. Wenn man etwas im Wissen darum, dass es nicht legal ist (weiter-)öffentlicht ist das eine Beihilfe zu einer Straftat. Man könnte es bestenfalls als sogenannte Grauzone, siehe auch Polizeifunk etc., betrachten. Anhören ja, weitertragen bzw. veröffentlichen nein.
So würde ich das sehen und fast wetten wollen, dass ich damit so falsch nicht liege. Wer sich bei so etwas nur aufs Grundgesetz beruft macht es sich ein bischen zu einfach.
 
AW: Ist es illegal, (ausländische) Sender zu hören, die keine GVL-Gebühren abführen?

Das Weitergeben ist im üblichen Rahmen völlig legal. Es bezieht sich aber ausschließlich auf den privaten Gebrauch und Freundes-, Bekannten- und Familienkreis, so wie ich meinem Bruder durchaus mal die neue MarcusMiller-CD brennen darf. Damit hat es sich dann aber auch - und es ist nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden. Das wäre nämlich ganz und gar illegal - egal, ob das Material aus einer legalen oder illegalen Quelle gezogen wurde.
 
AW: Ist es illegal, (ausländische) Sender zu hören, die keine GVL-Gebühren abführen?

Mit Weitrergabe an die Öffentlichkeit meine ich: Eine Aufnahme eines "Piratensenders" als kurzen Mitschnitt in ein Forum stellen beispielsweise, so dass dieser von dort heruntergeladen werden kann.
 
AW: Ist es illegal, (ausländische) Sender zu hören, die keine GVL-Gebühren abführen?

So gesehen hast du allerdings Recht, Alqaszar.
 
AW: Ist es illegal, (ausländische) Sender zu hören, die keine GVL-Gebühren abführen?

alqaszar schrieb:
Mit Weitrergabe an die Öffentlichkeit meine ich: Eine Aufnahme eines "Piratensenders" als kurzen Mitschnitt in ein Forum stellen beispielsweise, so dass dieser von dort heruntergeladen werden kann.

Unterliegen nicht auch kurze Mitschnitte dem Urheberrecht?
Bzw. wie laneg darf ein Mitschnitt sein, um das Urheberrecht nicht zu verletzen, wenn man das z.B. in ein Forum stellt.
 
AW: Ist es illegal, (ausländische) Sender zu hören, die keine GVL-Gebühren abführen?

hia meldet sich mal ´n "Auslända" und will seinen Ansicht abgeben. Leben uff `n andern Planet - Südamerika. Frage, wann kommt der Maulkorberlass, der fehlt in der Sammlung noch.
Ich weiss und kenne nichts über GVL / GEMA ect. und deren Verfügungen ect. Ob diese GVL deutsch oder EU ist, oder sonst was. Daher muss ich schon sagen, kann man eigentlich überhaupt noch was hören ohne nicht gleich zahlen zu müssen. Äh ausser sein selbst gesprochenes Wort verstehts.

Ich habe mir mal so eine Sendeliste angesehen, auf der mein mikeriger Privat-Hobby Sender noch meistens auf Platz eins steht 24/7 - 128 kbps 44 KHZ. Musik am laufenden Band ohne lästiges reinschwätzen oder Propaganda für klein Hänschen! Und wer mein Dampfradio hören will, soll es tun ohne dabei rot zu werden. Ich weiss die prof. Macher werden jetzt schmunzel. Bei mir Hier wo ich lebe ist im wahrsten Sinne tote Hose. Ein örtlicher Sender - Kirche, laber laber und Null für die Jugend. Die hängt abends am Kirchenplatz herum weil sie nicht wissen was sie machen sollen. Somit will ich ein klein wenig Leben in die Bude bringen!
 
AW: Ist es illegal, (ausländische) Sender zu hören, die keine GVL-Gebühren abführen?

Danke Muchacho,

gutes Statement. Ich habs ja schon immer gesagt. "Unser Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann". (Südamerikanisches Sprichwort)

Könntest Du mir mal den Link für Dein Webradio mailen. Adresse gibts Inside.

Ich hör ihn mir mal an.

Danke

3170815
die nr. mit was drin
 
AW: Ist es illegal, (ausländische) Sender zu hören, die keine GVL-Gebühren abführen?

Hallo,
ich bin seit einiger Zeitl leidschaftlicher Internet-Radio-Hörer.
Nun gab mir ein Freund eine URL wo ich mal reinhören sollte, ob mir das gefällt.
Das ist so eine name.dyndns.org:8000/listen.pls
Also schlecht gemacht ist das nicht, aber es wird dort erwähnt, das Sie Illegal senden. Mache ich mich beim hören dieses Senders schon strafbar? Oder sollte ich sowas melden? Ich frage mich nur wie die das machen... Die haben laut Moderator am Abend so zwischen 15-30 Hörer. Oder erzählen die nur das sie so viele Zuhörer haben. ? . ? . Ich kann mir nicht vorstellen, das man einen Streamingserver mieten kann ohne dann bei der GEMA/GVL angemeldet zu sein. Oder sehe ich das falsch? Versteht mich nicht falsch, mache ich mich als Mitwisser dieses Senders schon Strafbar?
Hoffendlich habe ich das nicht zu kompliziert geschrieben. :)

MfG Ecki75
 
AW: Ist es illegal, (ausländische) Sender zu hören, die keine GVL-Gebühren abführen?

Nach der neuesten Abmahnwelle der MI-Multis sollte dieses Thema sonnenklar sein - wenn ich mich schon durch das bloße Zulassen eines in einem Posting stehenden Links auf eine russische Downloadseite "der Mithilfe zum Benutzen eines illegalen Portals" schuldig machen kann (Urteil des OLG München!) dann ist das Hören eines nicht korrekt lizenzierten und damit illegal sendenden Webradios natürlich ebenfalls unter dem Aspekt der "Mithilfe" bzw. "Mitwisserschaft" zu sehen, wenn Dir unmissverständlich klar gemacht wurde, daß dieser Sender illegal operiert.

So - nu kannste den natürlich in die Pfanne hauen und anzeigen, nu kannste ein schlechtes Gewissen haben usw. usf.

Das ist in erster Linie etwas, was Du mit Dir und Deinem Moralverständnis und Gewissen ausmachen musst.

Um hier nur sachlich auf Deine Fragen einzugehen :

eine name.dyndns.org Adresse weist darauf hin, daß dieser Sender u.U. nicht mal einen gemieteten Server hat, sondern von einem über eine breitbandige Internetleitung (sowas gibts z.B: in manchen Studentenheimen schon, oder man hat z.B. ne 6MBit DSL , heutzutage alles machbar...) angeschlossenen PC zu Hause senden.

Aber theoretisch kannst Du Dir auch einen Streamserver mieten, ohne GEMA/GVL Anmeldung, denn was DU mit dem Server machst, ist letztlich in Deiner eigenen Verantwortung und die Verträge der Serveranbieter stellen das auch ganz eindeutig dar.

Gruß,
Croydon
 
AW: Ist es illegal, (ausländische) Sender zu hören, die keine GVL-Gebühren abführen?

Letztendlich dürfte es aber wohl kaum der Fall sein, dass man dich wegen Hörens eines solchen Senders anzeigen wird. Genausowenig wie du für das Hören eines UKW-Piraten hinter Schloss und Riegel gebracht wirst.
 
AW: Ist es illegal, (ausländische) Sender zu hören, die keine GVL-Gebühren abführen?

Hallo,
mir wurde soeben von der GEMA mitgeteilt, das wenn der Streamingserver nicht öffendlich ist, gesendet werden kann, ohne Gebühren abzuführen.


mfg Ecki
 
AW: Ist es illegal, (ausländische) Sender zu hören, die keine GVL-Gebühren abführen?

Das ist im Prinzip richtig, nur ist es ein wenig schwer, im Internet ein "nicht öffentlich" zu realisieren, das dem entsprechenden Öffentlichkeitsbegriff des Urheberrechts genügt. Dort geht nämlich eine "Nichtöffentlichkeit" davon aus, daß eine Veranstaltung/Sendung dann nicht öffentlich ist, wenn außer einem begrenzten Personenkreis, in welchem alle Personen zum Veranstalter eine persönliche Beziehung (Familie, Freundeskreis) haben keine andere Person beteiligt ist.

Nun kann man zwar durch diverse Passwörter etc. eine "Zugangsregelung" basteln, jedoch - wenn jeder "x-beliebige" dieses Passwort z.B. durch Mundpropaganda bekommen kann, ist die Nichtöffentlichkeit nicht gegeben.

de facto gäbe es nur einen Weg - ein Intranet zwischen dem Streamserver und den Clients, auf das nur die zugelassenen Clients Zugriff haben.

Gruß,
Croydon
 
AW: Ist es illegal, (ausländische) Sender zu hören, die keine GVL-Gebühren abführen?

ja ist das jetzt legal oder kann man sich nicht darauf verlassen was die gema da erzählt???

mfg ecki
 
AW: Ist es illegal, (ausländische) Sender zu hören, die keine GVL-Gebühren abführen?

Jein. Die berühmte Grauzone würde ich sagen. Wenn du nicht gleich der ganzen Welt herausposaunst, daß du solch einen Streamserver betreibst, gibt's auch keinen Ärger.
 
AW: Ist es illegal, (ausländische) Sender zu hören, die keine GVL-Gebühren abführen?

Erst mal Danke an allen die mir weitergeholfen haben. Trotz alledem wird jetzt kein Streamserver gemietet! Das ist ja alles in der Schwebe...legal und dann doch nicht so richtig legal...

mfg Ecki75
 
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