Keine Zwangseintragung in die GEMA-Webradio-Datenbank!?

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AW: Keine Zwangseintragung in die GEMA-Webradio-Datenbank!?

...die GEMA ...diese Daten so lange speichern darf, bis sie sie nicht mehr braucht - also die Lizenz ausläuft.

Kein Einwand, dass darf die GEMA gerne für interne Zwecke, nur darf sie diese Daten nicht öffentlich für jedermann zugänglich machen ;)
 
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TSD es gibt Menschen deren Hirn einfach nicht akzeptieren möchte das es anders ist als diese es gerne möchten.

@ Thomas67 statt hier große Reden und absolut unsinnige Diskussionen zu führen, weshalb verklagst Du denn die GEMA nicht wenn Du da so sicher bist.

Ich denke auch das dieses Thema mal erledigt ist und es wurde auch schon alles darüber gesagt.
 
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Kein Einwand, dass darf die GEMA gerne für interne Zwecke, nur darf sie diese Daten nicht öffentlich für jedermann zugänglich machen ;)

Lies bitte KOMPLETT was ich geschrieben habe. Oder halt nicht, mittlerweile ists mir echt egal... dann bleib doch bei deiner Ansicht... muß ja auch immer wieder mal nen Don Quijote geben.... viel Spaß mit den Windmühlen dann....


Gruß,
Croydon
 
AW: Keine Zwangseintragung in die GEMA-Webradio-Datenbank!?

Lies bitte KOMPLETT was ich geschrieben habe. Oder halt nicht, mittlerweile ists mir echt egal... dann bleib doch bei deiner Ansicht... muß ja auch immer wieder mal nen Don Quijote geben.... viel Spaß mit den Windmühlen dann....

Treffende Worte.
Frag mich eh manchmal, warum die Leute Themen eröffnen, wenn sie doch eh das, was sie fragen, schon längst zu wissen glauben :wall:
 
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Weil sie Bestätigung suchen.....

Gruß,
Croydon
 
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Wobei es bei bestimmten Usern aber von Anfang an offensichtlich war, wie sich Threads von ihnen entwickeln. Dieser hat wieder mal den Anfangsverdacht bestätigt.

Ich denke, der Thread kann geschlossen werden. Gute Nacht ;)
 
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Zum Schluss und weil ich es auch in den Raum gestellt habe:

Die AKM hat keine öffentliche Liste aller in AT registrierten Radios, sondern gibt nur auf Anfrage(!) Auskunft, ob ein Radio eine Lizenz hat oder nicht.
 
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Und kann man bei der AKM der Herausgabe dieser Auskunft widersprechen?
 
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Wahrscheinlich nicht so ohne weiteres.

Für mich(!) ists wichtig, das nur auf Anfrage Auskunft über das angefragte Radio gegeben wird. Denunziantentum wird damit wirkungsvoll unterbunden.
 
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Wenn der Auskunft nicht widersprochen werden kann, ist es genauso wie eine öffentliche Liste.
Der Unterschied ist lediglich, das ich, anstatt eine Webseite anzuseehn, eine Telefonat führen muss. Trotzdem sind beide Auskünfte für jeden jederzeit öffentlich.
Ergo ist die Regelung in Österreich exakt gleich, wie bei uns, lediglich das Medium ist unterschiedlich.
 
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Die aber um eines schwieriger einsehbar ist. Ein Telefonat zu führen, wo man vielleicht 2-mal weiterverbunden werden muss, schreckt viele mehr ab, als einfach eine URL, die man in Ruhe durchsuchen kann.

Und der Gesamtüberblick ist auch nicht gegeben.

Zwei für mich wichtige Unterschiede..;)
 
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Bei einem Telefonat kann ich sofort und gezielt nachfragen und bekomme die Infos, die ich wirklich haben will, bei einer Liste im Web muss ich erstmal suchen und kann mir nichtmal genau sicher sein, ob das, was drin steht, aktuell und richtig ist
Gruß
 
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