Krone Hit Radio Graz und Salzburg

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Nick

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Die Sendelizenzen des Krone Hitradio in Graz und Salzburg dürften nach unbestätigten STANDARD-Informationen doch nicht vom Bundeskommunikationssenat aufgehoben werden. Eine offizielle Erklärung des Berufungsgremiums wird für Freitag erwartet.

Die Welle 1 Salzburg bekam vorerst eine Gnadenfrist und muss dem Senat noch weitere Informationen liefern, bevor er am 25. Juni über ihre Lizenz entscheidet.

Gegen die Lizenzen berufen haben Mitbewerber dieser Privatradios. (fid/DER STANDARD, Printausgabe, 7.6.2002)

Quelle: http://www.etat.at

[Dieser Beitrag wurde von Nick am 06.06.2002 editiert.]
 
Fix: KHR in Graz weiter auf 107,5!


Wie DER STANDARD berichtete, darf das Krone Hitradio weiter in Graz senden. Dies entschied der Bundeskommunikationssenat in seiner jüngsten Sitzung und wurde jetzt in einer Aussendung offiziell bestätigt. Die Berufungen gegen die Lizenz von Krone Hitradio wurden damit abgewiesen. Krone Hitradio-Programmchef Bernd Sebor bezeichnete die Entscheidung gegenüber als "gewaltigen Schritt nach vorne".
Lokale Moderatoren


Der Senat erteilte Krone Hitradio allerdings eine "zusätzliche Auflage" für den weiteren Betrieb in Graz, hieß es. Dabei geht es laut Sebor um einen bestimmten Anteil an lokaler Moderation. "Das haben wir zwar bisher schon erfüllt, werden es aber natürlich auch weiterhin auf Punkt und Beistrich erfüllen." Die Senatsentscheidung sei nicht nur für Krone Hitradio, sondern die gesamte Privatradiolandschaft von Bedeutung, "weil damit die Rechtssicherheit für Privatrundfunkveranstalter deutlich erhöht wurde".

Entscheidungen in den Berufungsverfahren in Salzburg wurde vertagt


Die Entscheidungen in den Berufungsverfahren in Salzburg, wo ebenfalls ein Krone Hitradio-Sender auf dem Prüfstand steht, wurden vom Senat vertagt, "da noch weitere Erhebungen notwendig sind", wie es in der Aussendung hieß. Für Sebor ist die Situation in der Mozartstadt "praktisch identisch mit der Situation in Graz". Er wolle aber keinesfalls etwas präjudizieren, sondern die Senatsentscheidung abwarten. (APA/red)
 
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