Kronehit beantragte Presseförderung

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Kronehit beantragte Presseförderung - "Zielrichtung" VfGH
Sender argumentiert mit verfassungsrechtlichem Gleichheitsgrundsatz

Das Privatradio Kronehit möchte Presseförderung. Einen entsprechenden Antrag bei der Medienbehörde KommAustria habe man fristgerecht gestellt, teilte der Sender am Dienstag in einer Aussendung mit. Die Erfolgsaussichten sind freilich gleich null, sind doch laut Gesetz ausschließlich periodische Druckwerke förderwürdig. "Die Zielrichtung ist der Verfassungsgerichtshof", sagte Kronehit-Geschäftsführer Ernst Swoboda.


Verfassungsrechtlicher Gleichheitsgrundsatz

Das Privatradio der Mediaprint ("Kronen Zeitung", "Kurier") beruft sich auf den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz: Privatradio trage zur Meinungsvielfalt in Österreich bei, es sei daher nicht zu akzeptieren, dass Printmedien zwar Förderung erhalten, private elektronische Medien dagegen nicht. Private Hörfunkveranstalter hätten darüber hinaus immer noch mit schwierigen Rahmenbedingungen zu kämpfen.


Mit Förderantrag auch Bescheid beantragt

Welchen Rechtsweg man in Richtung Verfassungsgerichtshof (VfGH) einschlagen will, präzisierte Swoboda noch nicht. Man habe jedenfalls mit dem Förderansuchen auch einen Bescheid beantragt, "falls sie uns die Presseförderung überraschender Weise nicht zuteilen sollten", so Swoboda launig. Laut Auskunft der Behörde sind im bei der Vergabe der Presseförderung indes keine Bescheide, sondern lediglich "Verständigungsschreiben" vorgesehen. Ob es einen Bescheid über die Tatsache geben wird, dass es keinen Bescheid gibt, werde gerade geprüft, hieß es zur APA.

Gegen einen Bescheid der Medienbehörde kann beim Bundeskommunikationssenat (BKS) und als nächsthöhere Instanz beim VfGH berufen werden. Möglich wäre aber auch der Zivilrechtsweg, so Swoboda. Und inzwischen "könnte sich ja auch der Gesetzgeber etwas einfallen lassen". (APA)

Quelle: derstandard.at
 
AW: Kronehit beantragte Presseförderung

ich glaube nicht das eine realistische chance darauf besteht-
mit gleichem recht könnten betreiber von webpages,internetradios,diskussinsrunden etc. argumentieren- sie alle tragen zur meinungsvielfalt dar.
aber es handelt sich bei der presseförderung eben um förderung für gedruckte publikationen, nicht um rundfunkförderung.
 
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