Landesmedienanstalten überprüfen Webradios?

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Eins meiner Hobbys ist der Besuch der Impressen verschiedener Webradios. Schön daran: Das wird nie langweilig und man lernt immer wieder neue kreative Ergüsse zu wertschätzen.

Bekannt dürfte sein, dass es ab einer gewissen Anzahl bereitgestellter Slots eine Anzeigepflicht bei der Landesmedienanstalt (LMA) gibt; unterhalb dieser Schwelle kann man diesen Schritt freiwillig vollziehen.
Wie auch immer: Neu für mich ist, dass mit dieser Anzeige - freiwillig oder vorgeschrieben - auch eine Überprüfung des Webradios durch die Landesmedienanstalt erfolgt.

Woher ich das weiß?
Nun, ein Webradio - zur Vermeidung einer Bewertung möchte ich den Namen hier nicht nennen - behauptet von sich auf seiner Website, dass die Anzeige bei der LMA ein Qualitätsmerkmal sei. Doch damit nicht genug:

Denn wir unterziehen uns damit der regelmäßigen und unangekündigten Überprüfung hinsichtlich der Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen, die im [es folgt eine mich arg verwirrende Aufzählung] enthalten sind.

Dazu gehören insbesondere die Sicherung der Meinungsvielfalt, der Jugendschutz sowie die Einhaltung der Programmgrundsätze und Werberegelungen.

Jetzt bin ich aber baff.
Da stehen ja eine Menge Zulassungsvoraussetzungen im Raum, und wer sie - überprüft! - erfüllt, steht besser da als seine Mitbewerber?

Dass auf den verschiedenen Seiten dieses Webradios abwechselnd von einem "angezeigt bei" und einem "lizenziert von" die Rede ist, ist nur das Sahnehäubchen auf dem Obstsalat.

Habe ich irgendwie ein Jahrzehnt verschlafen oder wurde die Webradioszene hinsichtlich der Zulassungsvoraussetzungen radikal umgekrempelt?
 
...ich hätte diesen Thread umbenennen sollen. :D

Ausgerechnet radioforen.de hat mir einen weiteren Schenkelklopfer auf den Bildschirm gespült:
Der sendende Moderator bzw DJ verpflichtet sich, die Richtlinien der Gema und GVL einzuhalten, d.h. das keine Abspielung Gewalt hervorrufender, sexuell anrüchiger oder FSK-Songs erfolgt.
Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich.
Schon toll, was in den Richtlinien der GEMA (ah ja) und der GVL so alles drin steht ...

Bitte löscht umgehend "Je t'aime" und "Sexual Healing" etc. von euren Sendefestplatten... :wow:
 
Bekannt dürfte sein, dass es ab einer gewissen Anzahl bereitgestellter Slots eine Anzeigepflicht bei der Landesmedienanstalt (LMA) gibt
Ab 500 Slots, darunter freiwillig
(500 Slots dürften vermutlich die wenigsten Privaten Webradios haben)

Überprüfung des Webradios durch die Landesmedienanstalt
Programmaufsicht
https://www.die-medienanstalten.de/themen/programmaufsicht/
https://www.ma-hsh.de/aufsicht/jugendmedienschutz.html

Zitat: „.....Sie überprüft auch Internetangebote, deren Anbieter ihren Wohn- oder Unternehmenssitz in Hamburg oder Schleswig-Holstein haben.....“

behauptet von sich auf seiner Website, dass die Anzeige bei der LMA ein Qualitätsmerkmal sei.
Im Vergleich zu den ganzen vorhandenen Dudelbuden Marke „legal illegal scheissegal“ wird es von diversen Musikverlagen und Musik Labeln als Qualitätsmerkmal gewertet.

Da stehen ja eine Menge Zulassungsvoraussetzungen im Raum, und wer sie - überprüft! - erfüllt, steht besser da als seine Mitbewerber?
Zu meinem Bedauern leider ja, da es sehr viele Web Radios gibt, die sich nicht an geltendes Recht halten, und dies somit eine Möglichkeit ist sich auch von den Piratensendern (Nicht Lizensierte Web Radios) ab zu grenzen.
Leuten die sich mit dem Thema befassen sagen begriffe wie Sonics Cast & Co sicherlich etwas.
Ebenso gibt es leider viele Internetsender die bewust kein Titelstreaming haben weil sie nicht Legale Sendesoftware nutzen und nicht legale Musik senden. (Youtube Songs, Songs von Download Portalen etc. )

Dass auf den verschiedenen Seiten dieses Webradios abwechselnd von einem "angezeigt bei" und einem "lizenziert von" die Rede ist, ist nur das Sahnehäubchen auf dem Obstsalat.

Bei der Medienanstallt nenen sie das Angezeigt (Juristen Deutsch ) und bei der GEMA erwirbt man eine Lizenz
Aber selbstverständlich kann man auch in beiden Fällen gemeldet schreiben :)
 
So langsam verstehe ich, wie Deine Denke zustande kommt, und ich fürchte, Du biegst Dir da etwas zurecht - nur dass es eben nicht zwingend wahr dadurch wird.
Alles andere wäre ja auch Vorsatz (wem auch immer gegenüber).

Zunächst einmal: Jedes Webradio, unabhängig von seiner Größe, fällt unter den Begriff "Telemedien". Ob es dazu bei der lokalen Landesmedienanstalt angezeigt ist oder nicht, spielt keine Rolle. Ebenso irrelevant ist es, ob die Anzeige aufgrund von Vorschriften oder freiwillig erfolgt.
Die Anzeige einer Station - und die Listung selbiger bei den LMAn - ist von daher schon mal kein Qualitätsmerkmal per se, weil es jeder kann und darf.

Die von Dir so betonte Aufsicht und Prüfung wiederum trifft primär die Rundfunkanbieter (und Telemedien sind nun mal kein Rundfunk, was ich durchaus als Vorteil erachte). Soweit natürlich auch Webangebote betroffen sind - was wiederum nicht ausschließlich Webradios betrifft -, gelten die von Dir zitierten Regeln und die Links für alle Anbieter. Sowohl für die angezeigten wie auch für die nicht angezeigten.

Wenn ein Webradio nun also behauptet, es sei von der LMA lizenziert, dann lügt es.
Ausnahme: Es ist tatsächlich ein Rundfunkanbieter im Sinne des RStV.

Da hilft dann auch nicht mehr die Ausrede "Juristendeutsch vs. normales deutsch" - es gibt nun mal einen ganz klaren Unterschied zwischen "ich gebe bekannt" und "ich habe eine Lizenz erworben". Wer dann auch noch damit wirbt und die Besucher seiner Homepage dadurch bewusst (oh ja!) in die Irre führt, dem spreche ich seriöses Gebaren, das Du so hervorhebst, schlicht und ergreifend ab.

Der abgeschossene Vogel schlechthin ist aber:
Ebenso gibt es leider viele Internetsender die bewust kein Titelstreaming haben weil sie nicht Legale Sendesoftware nutzen und nicht legale Musik senden.
Ich fürchte, damit offenbarst Du Deine komplette Ahnungslosigkeit.
  1. Dir ist schon klar, dass das die LMAn gerade mal gar nicht interessiert, weil sie damit absolut überhaupt nichts am Hut haben.
  2. Ob Titelstreaming erfolgt oder nicht, ist keine Frage der Software, geschweige denn ihres Erwerbs.
  3. Es gibt Sendeformate, bei denen ein gesundes Titelstreaming nicht oder nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand zu realisieren ist. Diese Ausnahmen sind sogar zulässig. Und bei den Sendern, die diese Formate im Programm haben, geschieht das mit voller Absicht, es ist zulässig und wird vom Lizenzgeber so auch akzeptiert.
Dies alles mit der Bezeichnung "illegale Dudelbuden" über einen Kamm zu scheren, zeigt einzig und allein nur eins: Deinen beschränkten Horizont und die Ignoranz, legale Vorgehensweisen auch mal aus der Sichtweise anderer Sender zu sehen.

Ich bleibe dabei: Das von mir in diesem Fall zitierte Webradio unterscheidet sich kaum von den Dir so genannten "Dudelbuden". Ich halte es für eines von vielen Webradingens, das vorgaukelt, etwas besseres zu sein und dabei irreführende Aussagen trifft.
Ein Mitbewerber hätte vermutlich leichtes Spiel, diesen Laden wegen unlauteren Wettbewerbes abmahnen zu lassen.

Ach ja, eins noch: Aus dem Wirkbereich der von Dir benannten LMA kenne ich ein doch recht großes und, wie ich finde, erfolgreiches Webradio. Es verzichtet komplett auf solche albernen Texte wie bei dem von mir zitierten Radio - und dennoch genießt es bei seinen Partnern, soviel mir bekannt ist, ein hohes Ansehen und ist ein seriöser Geschäftspartner.

Merke: Nicht der lauteste Marktschreier bürgt automatisch auch für Qualität.
 
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