Legaler Musikerwerb?

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AW: Legaler Musikerwerb?

Es stellt sich aber generell die Frage, ob solche Musik zum Senden genutzt werden darf. Wenn das nicht verboten ist, kann niemand diese Auskünfte verlangen, da ich sie nicht besitzen kann.

Auf jeden Fall ne interessante Frage. Ich persönlich kann sie zwar nicht beantworten, bin aber gespannt, ob dabei was rauskommt.
 
AW: Legaler Musikerwerb?

Einspruch, Euer Ehren (Poldi).

Was Labelcodes (LC) angeht, würde auch ich ein mächtiges Problem haben.
  • Manche Sampler haben gar keine (Bertelsmann macht da manchmal so Dinger), und bei denen ist die EAN auch alles andere als vollständig.

  • Dann gibt es noch die Sampler, die zwar einen eigenen LC aufweisen, bei manchen Titeln aber einen fremden LC dazu schreiben. Welcher gilt denn nun?
    Und: Wenn ein Label ein schlechtes Booklet hat, sieht man alt aus.

  • Ich habe schon mal versucht, das Problem über den ISRC zu lösen (den es aber auch erst seit den 90ern gibt, glaube ich). Da sieht das Problem nicht anders aus - doch hier traue ich dem bei dem Titel stehenden ISRC mehr zu.
    Aber: Wer schon mal versucht hat, bspw. bei "Best Of Black 200x" bei dieser fiesen kleinen grauen Schrift auf schwarzem Grund einen ISRV oder LC zu entziffern, der weiß, wie viele CDs pro Tag sich archivieren lassen... :rolleyes:
Ich will endlich meine eigene Praktikantin! :D
Gruß, Uli
 
AW: Legaler Musikerwerb?

*g* ja da hast du recht, auf eineigen booklets oder CD's extremst schlecht zu lesen..

das manche CD's keine LC aufweisen und auch ne merwürdig komische EAN haben kommt bei mir auch vor bei diesen Bertelsmann CD's.. ich schreib dann halt das in die Bemerkung was ich vorfinde.. immerhin..

Wenn ich Sampler habe wo im booklet mehrere LC's stehen nehm ich trotzdem grundsätzlich nur den LC der CD selbst. Ob das für die GVL ausriechend ist.. keine Ahnung.. kann einem ja nicht wirklcih jemand sagen, da auch Herr Abraham keine weiteren auskünfte über den Entwicklungsstand der Schnittstelle macht.. zumindest nicht bei meinen bisher 3 Anfragen..

Ein ewig leidiges Thema... man kann nur versuchen so gut es geht vorzubeugen.. die GVL kommt ja aber nicht in die Gänge mit Ihrer Schnittstelle... auf der einen Seite alle wuschig machen.. aber passiern tut nix. ob sie jemals kommen wird ?
 
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Unwahrscheinlich - der Personalaufwand wäre zu hoch...

Nehmen wir an Person A rippt unmoderierte Streams mit.
Nehmen wir des weiteren an, dass Person A ein Webradio eroeffnen moechte und sich aus seinem Archiv, das inzwischen eine beachtliche Groesse durch das Streamrippen erreicht hat, bedienen moechte.


Frage dazu:

1.) Wie sieht das rein rechtlich gesehen aus?
Diese MP3s sind nicht durch entsprechende AGBs vor dem Veroeffentlichen geschuetzt. Ebenfalls nicht durch einen Kopierschutz.
2.) Wie verhaelt es sich im Bezug auf Gema und GVL zu diesem Thema?


Ist ganz eindeutig durch das Urheberrecht geregelt, meiner bescheidenen Meinung nach. Du hast das Recht auf eine private Kopie der Sendung, darfst also grundsätzlich mitschneiden oder rippen (Streng genommen gibt es kein Recht darauf, sondern nur eine "Duldung"). Diese so erhaltenen Werke sind aber nicht zur Veröffentlichung geeignet, da Du ansonsten ja keine private Kopie mehr erstellst, sondern streng genommen eine Raubkopie, da Du die Kopie ja an andere verbreitest, was dem "privaten Charakter" der Kopie zuwiderläuft.

Im Juristendeutsch handelt es sich dann bei dem Musikstück nicht um eine rechtswidrig erstellte Vorlage, sondern um eine rechtswidrig genutzte Vorlage.

Keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung!

Gruß,
Croydon
 
AW: Legaler Musikerwerb?

@ j.maire .. mit der Schnittstelle meinte ich nicht eine Auflistung über die vergebenen LC Codes der GVL.. sondern die "Meldeschnittstelle" welche die GVL ja entwickeln will, wo dann die Sender quartalsmäßig ihre Playlisten mit Detailinforamtionen über Interpret,Titel,Dauer der Übertragung,Höreranzahl,IP,Datum der Übertragung,Label oder Labelcode und EAN oder Katalognummer melden sollen... (steht ja alles in den GVL Unterlagen...)

80.- € pro Jahr für diese Label/Labelcode Liste der GVL find ich schon eine Frechheit... diese finde ich sollte den zahlenden GVL Kunden auf alle fälle kostenlos zugänglich gemacht werden.. ne ne ne.. da benutz ich dann wenn nötig auch lieber die von Uli genannte Listung.
 
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Tut mir leid, dass ich diesen Thread wieder aufwärme, aber mich würde mal interessieren wie es mittlerweile mit der rechtlichen Lage aussieht!

Hat sich da was geändert?

Und wie schauts mit Downloadseiten aus? Gibts da neue, besonders günstige? Viele der hier aufgeführten gibts ja mittlerweile nicht mehr und einige neue gibts auch.
Kamen ja irgendwie gerade welche von medion, dm, usw. dazu.
Allerdings muss ich sagen, dass die Musikauswahl, sowie die Preise nicht grade der Hammer sind.
Gibts eventuell ne Seite auf der man mit $ zahlen kann? Macht bei dem aktuellen Kurs ja durchaus Sinn!

Einen wirklich guten "Flatrate"-Tarif gibts auch nicht oder?
 
AW: Legaler Musikerwerb?

Okay das mit dem Urheberrecht reicht ja schon, danke Uli ;)

128kbps iss definitiv zu schlecht, aber mittlerweile auch nicht mehr Standard?!
Ein Minimum von 192 ist ja wohl muss anders bezahl ich doch dafür net auch noch Geld?!
Sogar 320 ist (zumindest auf einschlägigen DJ-Portalen) ohne Aufpreis Standard!

Hat jemand anders Erfahrungen bzw. ist momentan regelmäßig Kunde eines Portals? Wie gesagt evtl. auch in Amerika?

Gruß
Sascha
 
AW: Legaler Musikerwerb?

Nachtrag: Ich kann natürlich nicht für Österreich sprechen; hatte übersehen, dass du aus Innsbruck kommst. ;)

:confused: Einschlägige DJ-Portale?

Gruß, Uli
 
AW: Legaler Musikerwerb?

Nachtrag: Ich kann natürlich nicht für Österreich sprechen; hatte übersehen, dass du aus Innsbruck kommst. ;)

:confused: Einschlägige DJ-Portale?

Gruß, Uli

Ich ziehlte da vor allem auf www.traxsource.com ab, bei denen man sehr, sehr günstig (da $) einkaufen kann!

Mit der rechtlichen Situation in Österreich muss ich mich dann nochmal auseinandersetzen...hier ist ja einiges etwas anders (lockerer und teilweise strenger) aber trotzdem danke schonmal soweit, obwohl....mal noch die Frage was zählt eigentlich:
Der offizielle Sitz des Webradios oder der Sitz des Moderators/DJs?
 
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mal noch die Frage was zählt eigentlich:
Der offizielle Sitz des Webradios oder der Sitz des Moderators/DJs?

Es zählt der Sitz der Person die den Vertrag mit GEMA/GVL hat (oder halt entsprechendes in anderen Ländern)

Woher der Moderator kommt, ist dabei völlig egal, solange er nicht selbst als Betreiber auftritt. Das wäre z.B. der Fall, wenn der Moderator "freiberuflich" und eigenverantwortlich eine Sendung produziert hat und der Radiobetreiber mit dem Moderator einen entsprechenden Vertrag macht, bei dem er den Stream quasi weitervermietet.

Diese Spezialfälle sollten aber konkret mit der zuständigen Stelle geklärt werden, darüber ist pauschal keine Aussage zu treffen.

Allerdings passt diese Frage nur bedingt in diesen Thread, da die musik aus solche Portalen eh nicht für ein Webradio genutzt werden darf.
 
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Ich ziehlte da vor allem auf traxsource.com ab, bei denen man sehr, sehr günstig (da $) einkaufen kann!
[...]
Na, dann lies Dir mal genauer die "Term of Service" durch (sie gelten meines Wissens auch in Oesterreich):
3. Restrictions : Except as expressly provided in this Agreement, you shall not at any time record, reproduce, copy, transmit, retransmit, sell, rent, broadcast, distribute, publish, upload, post, publicly display, incorporate into new works, alter, perform, digitize, compile, translate or transmit in any way to any other computer, website or other medium or for any purpose, any part of the Content or the Site without Traxsource's express prior written approval.
 
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Tschuldige das war vielleicht etwas missverständlich forumliert von mir:

Diese Musik dient nicht dem senden im Radio, diese Musik die ich dort herunterlade, dient nur zum DJing.

Traxsource sollte nur als Beispiel für eine solche Seite herhalten ;) , aber wie sendmail -f schon sagte, hat sich an der Situation, dass man keine download-Musik streamen darf leider nichts geändert!
Trotzdem würds mich interessieren, ob jemand ne gute amerikanische Seite kennt!
 
AW: Legaler Musikerwerb?

Diese Musik dient nicht dem senden im Radio, diese Musik die ich dort herunterlade, dient nur zum DJing.

Ist DJing keine öffentliche Aufführung?
Was ist denn an

3. Restrictions : Except as expressly provided in this Agreement, you shall not at any time record, reproduce, copy, transmit, retransmit, sell, rent, broadcast, distribute, publish, upload, post, publicly display, incorporate into new works, alter, perform, digitize, compile, translate or transmit in any way to any other computer, website or other medium or for any purpose, any part of the Content or the Site without Traxsource's express prior written approval.

unklar?

Mich fasziniert immer wieder, wie freigiebig immer wieder Leute hier zugeben, gegen AGB und/oder Gesetze zu verstossen. Wenn ich jetzt aber wieder von "Dummheit" schreibe, gibts wieder Streiterei, deshalb denke ich mir das nur, schreibs aber nicht.
 
AW: Legaler Musikerwerb?

Wenn ich jetzt aber wieder von "Dummheit" schreibe, gibts wieder Streiterei, deshalb denke ich mir das nur, schreibs aber nicht.

Erinnert mich an neulich in der Polizeikontrolle:

Ich: "Herr Wachtmeiser, wenn ich jetzt blödes Arschloch zu Ihnen sagen würde, meinen Sie, das würde Ärger geben?"

Der Wachtmeister:"Na da können Sie aber drauf wetten!"

Ich: "Hmm, ... Okay, dann lass ich das lieber."

Gruß
Wilson
 
AW: Legaler Musikerwerb?

Welchen Sinn würde es wohl machen sich als größte Quelle für DJs zu bezeichnen, wenn diese Musik dann nicht im Rahmen des DJings benutzt werden dürfen? Und welchen Sinn würde es machen zu sagen "hey schau der und der DJ spielen Musik von Traxsource" wenn diese das nicht dürfen?!

Ich denke, dass es für diesen Punkt mit Sicherheit ne "Sonderregelung" gibt. Nicht umsonst zahlt der Club in dem ich spiel extra GEMA-Gebühren für MP3s ;)
 
AW: Legaler Musikerwerb?

Ich denke, dass es für diesen Punkt mit Sicherheit ne "Sonderregelung" gibt.

Ich denke, wenn du das nicht schriftlich hast, verstösst du ganz klar gegen die AGB, machst dich dadurch strafbar und trittst das hier auch noch breit.

An deiner Stelle hätte ich eine Mail an diesen Anbieter geschrieben um diese Frage zu klären, anstatt irgendwas zu denken, was jeglicher Grundlage entbehrt.
 
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Aber ihr wisst auch, dass dieser Satz auf jeder CD, Schallplatte, etc. steht oder???

Habt ihr die alle angeschrieben um zu klären, ob ihr das senden dürft? :wall:


NACHTRAG:

wenn schon klugscheißen dann bitte richtig

The term "End User" as used in this Agreement shall include disc jockeys ("DJ's"). The term "personal use" shall include the use of Downloads (defined in Paragraph 4 below) by DJ's as part of their DJ sets subject to the DJ's compliance with all applicable reporting requirements as set forth in Paragraph 5 below.

Notwithstanding anything to the contrary stated elsewhere in this Agreement, you shall be entitled to publicly perform Downloads as part of DJ performances provided that you shall submit the playlist information for any use of the Downloads as part of such DJ performances to the relevant performing rights society(ies) as required under applicable laws. For the avoidance of doubt, we shall not be responsible for payment of public performance royalties or phonographic performance royalties to the rel evan t society(ies) with respect to your use of Downloads and you hereby expressly agree to indemnify us against any third party claims arising in connection with your use of Downloads as part of DJ performances.
 
AW: Legaler Musikerwerb?

Sascha: Wir diskutieren das bereits in einem anderen Thread.
Auf den CDs steht etwas von "unauthorised copying, public performance, broadcasting" etc. - ich kann mir die Authorisierung aber über den Lizenzerwerb bei einer Verwertungsgesellschaft beschaffen.

Bei den mir bekannten AGB der Online-Musikkaufportale steht etwas vom generellen Verbot und nicht von "unauthorisiert".
Streng genommen müsstest du dir die Erlaubnis vom Portalbetreiber holen, aber das hat dieser ja schon in seinen AGB kategorisch ausgeschlossen.

Der Kauf einer CD ist deutlich einfacher. :cool:

Gruß, Uli
 
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