Legaler Musikerwerb?

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AW: Legaler Musikerwerb?

Wo oben? Da steht bei mir radioforen.de und daneben ein Flashbanner, der bei mir ausgeblendet wird. Inwiefern sollte das irgendwas klären?
 
AW: Legaler Musikerwerb?

Hast du mal geprüft, inwiefern sich dieses amerikanische Portal mit den deutschen "anwendbaren Gesetzen" verträgt?

Und ja, wenn das so auch für Deutschland zutrifft, darfst du es als DJ nutzen und ich lag falsch.
 
AW: Legaler Musikerwerb?

Das mit dem deutschen Recht ist schwierig herauszufinden, etwas gegenteiliges findet man nicht, etwas, dass es bestätigt allerdings auch nicht direkt.....ich kanns also nicht 100%ig sagen.
Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass es groß anders sein sollte...ich WEIß es aber auch nicht. Auf jeden Fall scheints wohl toleriert zu werden, falls verboten, da mittlerweile sehr viele auch namhafte, große DJs mit MP3s auflegen die unter anderem auch von traxsource kommen.


Entschuldige bitte den Ton, aber ich habe leider festgestellt, dass der hier gleich immer etwas rauher wird. Man muss immer tierisch aufpassen, dass man keine Rechtschreibfehler einbaut und auch sonst möglichst perfekt ist um nicht gleich als dumm dargestellt zu werden.
Das ist schade und der scharfe Ton war so von mir auch nicht gewollt!
 
AW: Legaler Musikerwerb?

Schreibfehler sind mir perönlich egal, solange das Lesen nicht extrem erschwert wird, Stichwort "Chatsprache". Meine Schreibe ist alles andere als perfekt, aber angemacht hat mich deshalb noch niemand.
Solange man sich bemüht, verständlich zu schreiben, passt es, denke ich.

Was die Rechtslage angeht, werden wir wohl warten müssen, bis es vielleicht mal ein Urteil gibt, solange sollte man davon ausgehen, es ist in Ordnung, was die Firma schreibt ;) Ich weiss ja nicht, welche DJs mit MP3s auflegen (ich hab mich da immer geweigert, ich hatte ja auch kaum CDs dabei, fast nur Vinyl), aber die "Grossen" haben Manager und die kümmern sich um sowas. Wenns also verboten wäre, würden es solche DJs nicht machen.
 
AW: Legaler Musikerwerb?

Auch hier wieder heilloses Durcheinander gepaart mit Halbwissen von allen Seiten.

Eigentlich ist es ganz einfach - schaut einfach mal in eure Verträge und stellt fest, was diese zum Thema "DJ-Mixe" oder wie auch immer man das bezeichnen will, sagen...

Im Normalfall sind diese NICHT über die Verwertungsgesellschaften abgedeckt. Damit ist dann schon klar, worauf das hinausläuft. Ein entsprechender DJ-Mix kann also nur durch das veröffentlichte Label direkt lizenziert werden. Und für die Veröffentlichung benötige ich Rechte bei den Labels, die ich mit Sicherheit nicht durch eine einfache GEMA/GVL Lizenz "Webradio" bekommen habe.

Ganz nebenbei ist die "öffentliche Vorführung" z.B. im Rahmen einer Diskothek wieder etwas ganz anderes, als ein Webradio/Internet-Stream etc.pp. dafür gibts ganz andere Vertragsgrundlagen, die dann auch solche Quellen durchaus erlauben können.

Es ist also eigentlich gar kein Widerspruch darin zu sehen, was die jeweiligen AGB so schreiben, die Verwertungsgesellschaften in ihren Verträgen aufführen und so weiter und so fort...

Wie in den meisten Fällen - es kommt drauf an *was* gemacht wird und *wo*

Für alles gibt es eindeutige und klare Regelungen, nur werden diese leider oftmals "verwurschtelt" weil einige Leute meinen, sie wissen die Dinge besser als die Fachjuristen, die die Verträge und AGB/Nutzungsbedingungen erstellen....
 
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