LfM verhängt Bußgeld gegen Funkhaus Euskirchen (Radio 700)

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Das stimmt nur bedingt. Alte, analoge Tuner sind reichlich ungenau und davon gibts noch massenweise, völlig legal zugelassen.
Natürlich. Du kannst auch Geräte wie den Degen 1103 oder den Sangean ATS-909 in Deutschland legal nutzen, obwohl die einen durchgehenden Frequenzbereich von 76 bis 108 MHz aufweisen, da dort noch das japanische UKW-Rundfunkband (76 - 90 MHz) integriert ist. Der Tecsun PL-505 hat sogar einen durchgehenden Frequenzbereich angefangen von 64 MHz wegen der Integration sowohl des OIRT- (65,8 - 74 MHz), als auch des japanischen Bandes.
Diese Empfänger sind jedoch nicht allein für den europäischen Markt bestimmt und werden weltweit vertrieben.
Dennoch ist hierzulande nur der Bereich zwischen 87,5 und 108 MHz für frequenzmodulierte Rundfunksendungen vorgesehen.

@Programmdirektor: Erwartest Du von denen hier ein offizielles Statement?
 
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Ach, Du kyrillische Buchstabenschleuder, Du hast sie doch echt nicht alle. Bevor Du auch nur eine Minute mit 10nW funkst, tön ich aber um 5 Uhr 45 aus Deinem Volksempfänger!
@Radiokult: Ja, dann empfangen sie das aber quasi "ausser der Norm". Alle mir verfügbaren analog abstimmbaren Radios konnten seinerzeit auch das Eurosignal empfangen. Preisfrage: War das Rundfunk?????????
Rundfunk definiert sich über den ADRESSATENkreis, auch wenn manche das hier nicht kapieren WOLLEN (oder mangels Substanz unter der Hirnrinde) nicht kapieren können. Geschlossener Nutzerkreis -> niggese Rundfunk, verstehen?
Ist wie Einrichtungsfunk, den kannst Du per Overspill u.U. auch noch ein paar Straßen weiter hören. Trotzdem kein Rundfunk, zahlt nicht mal GEMA. So, und jetzt kommen die Durchlauferhitzer Marke Oberschlau!
 
Aus dem TKG:

§ 89 Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen
Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage, Funkamateure im Sinne des Gesetzes über den Amateurfunk vom 23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494), die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, abgehört werden. Der Inhalt anderer als in Satz 1 genannter Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, auch von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach § 88 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden. § 88 Abs. 4 gilt entsprechend. Das Abhören und die Weitergabe von Nachrichten auf Grund besonderer gesetzlicher Ermächtigung bleiben unberührt.

§ 148 Strafvorschriften
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.
entgegen § 89 Satz 1 oder 2 eine Nachricht abhört oder den Inhalt einer Nachricht oder die Tatsache ihres Empfangs einem anderen mitteilt
 
Ach, Du kyrillische Buchstabenschleuder, Du hast sie doch echt nicht alle. Bevor Du auch nur eine Minute mit 10nW funkst, tön ich aber um 5 Uhr 45 aus Deinem Volksempfänger!

Die dauerhafte Einnahme von Katzenfutter ist offenbar der Gesundheit nicht zuträglich.

Sendungen auf dafür nicht zugelassenen Frequenzen sind in Deutschland nunmal nicht legal. Wieso ist es so schwer, das zu kapieren? Bei uns ist das wunderbar und allumfassend geregelt! Sendungen über Frequenzen abzustrahlen, die sowieso in einem Bereich liegen, die kaum ein Radio empfängt & die nur lokal / regional in einem eng begrenzten Raum empfangbar sind, ist albern, lächerlich und dumm. Da kann man seine blöde DJ-Show auch gleich über das Internet verschicken ... es kriegt eh keiner mit.

Da beisst sich die Katze - hoffentlich - bald mal in ihren eigenen Schwanz.
 
Es bringt nichts, Dir das zu erklären...weil Du es nicht verstehst. Für alle anderen: Auch wenn es eine SENDUNG ist, kann sie sich an einen geschlossenen Nutzerkreis richten. Oder als Zuspielfrequenz dazu dienen, eine Verbindung zw. Studio und regulärem UKW-Sender herzustellen. Aus Italien kann man gelegentlich auch, weiter unterhalb 87.5 solche Feeder-Frequenzen hören. Und wie war das noch in Analog-TV-Zeiten diese Feeder per Sat? Da haben sich manche einen Sport daraus gemacht, z.B. bei Fußballübertragungen diese Feederfrequenzen ausfindig zu machen und haben dann das Spiel unkommentiert "free" geguckt.
Aber das ist in Moskau alles Rundfunk, gell? Gottseidank NUR in Moskau. Wo man anscheinend viel viel Katzenfutter verzehrt....um mit meinem bewährten "q.e.d." zu enden.
Das war die Sendung für die Katz
ist sie schon wieder aus mein Schatz?
 
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@Rampkönig: Wie kommt er jetzt nur darauf???? :rolleyes:
@Mokkaschnitte: Das hat nix mit Italia zu tun oder sonstwas. Das hat nur was mit einer Behörde zu tun, die ihre Kompetenzen überschreiten will, weil sie Langeweile hat. Und jetzt gute Nacht. Mehr heisse Luft von Dir ertrage ich heute nicht mehr. Ist schon warm genug bei fast 20 Grad im Spätherbst.
 
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Sendungen auf dafür nicht zugelassenen Frequenzen sind in Deutschland nunmal nicht legal.
Quark! Die Ausstrahlung war doch wie gesagt durch die BNetzA genehmigt.

Aus dem TKG:

§ 89 Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen
Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage, Funkamateure im Sinne des Gesetzes über den Amateurfunk vom 23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494), die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, abgehört werden. Der Inhalt anderer als in Satz 1 genannter Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, auch von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach § 88 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden.
Demnach müsste sich die LfM mit der Verhängung des Bußgeldes eigentlich strafbar gemacht haben, denn schließlich darf sie die Tatsache nicht publik machen, dass R700 eine Reportagefrequenz genutzt hat. Hat sie aber in ihrer Pressemitteilung. Pech gehabt: Wer anderen eine Grube gräbt... :D

§ 148 Strafvorschriften
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.
entgegen § 89 Satz 1 oder 2 eine Nachricht abhört oder den Inhalt einer Nachricht oder die Tatsache ihres Empfangs einem anderen mitteilt
Muss Dr. Brautmeier als Chef des ganzen Ladens jetzt ins Gefängnis oder etwa der Pressesprecher Peter Widlok? :eek:

@Mokkaschnitte: Das hat nix mit Italia zu tun oder sonstwas. Das hat nur was mit einer Behörde zu tun, die ihre Kompetenzen überschreiten will, weil sie Langeweile hat.
Oder weil Radio Euskirchen Druck auf die LfM ausgeübt hat?
Ich habe manchmal echt den Eindruck, letztere sei den Verlegern geradezu hörig.

Ist schon warm genug bei fast 20 Grad im Spätherbst.
Die derzeitigen Temperaturen sind doch ganz angenehm, wenn auch für die Jahreszeit ungewöhnlich.
 
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NRW. Radio ist in Ihrem Bundesland leider nicht verfügbar. Das tut uns nicht leid.
@Kreml-Leaks: Hast gerne das letzte Wort, oder?
Weiss ich.
Deshalb darfste jetzt nochmal ran!
Ätschegäbele!
 
@RadioPussi @RevoLUTZi

Wegen ein paar selten gespielter 80er-Titel würde ich mich nicht mit dem Staatsanwalt anlegen. Aber das muß nun wirklich jeder selbst wissen. Ein eigener Mini-Radiosender ist in Deutschland nicht möglich. Und daran ändert sich auch nichts.
 
:wow::wow::wow: Auf Dich ist halt Verlass! Abgesehen davon: Was haben Staatsanwälte zu sagen? Die können mal rumwalten, ja. Aber ob das zu grösseren Waltungen...ääh Wallungen führt?
 
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Wenn ich so etwas lese, dann bekomme ich Kotzreize. Warum lässt man nicht endlich Radio700 in Ruhe funken? Haben sie wen gestört? Die 87,45 ist eine Reportragefrequenz, die zugewiesen worden ist. Vielleicht verwendet sie ja Radio 700 zum Transport des Programmes aus Euskirchen nach Belgien - was absolut legitim wäre. Das alte Analogradios dabei "mithören" können, ist doch ein angenehmer Nebeneffekt. Scheinbar muss das Programm von Radio 700 schon sehr gut bei den Hörern ankommen. Es ist nämlich auch recht gut! Und da sehen die Verleger dann wohl ihr Monopol schwinden. Ähnlich wie es den Betreibern einer rechtlich einwandfrei eingemessenen Grundstücksfrequenz in Recklinghausen ergangen ist. Schon wirklich ein Trauerspiel. Ich bin ja jetzt mal gespannt, ob Bußgelder auch gegen Städte verhängt werden, die eigenes zur Bürgerinformation an Kunstwerken nicht ausgeschriebene UKW-Frequenzen benützen bzw. besetzen. (Siehe im Parallelforum Thread "Neuer Cityturmsender in Dortmund?") Da wird sich die LFM dann wohl nicht ranwagen, weil dort eine weitere Behörde mit im Spiel ist. Und einer Stadt darf man so was wohl nicht bei Strafe verbieten.
 
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Artikel 31 Grundgesetz: Bundesrecht bricht Landesrecht.

Beispiel: In der hessischen Landesverfassung ist als Höchststrafe die Todesstrafe vorgesehen. Art. 102 des Grundgesetzes des Bundes sieht aber vor, dass in Deutschland die Todesstrafe abgeschafft ist. Gemäß des Grundsatzes Bundesrecht bricht Landesrecht, geht damit das GG der hessischen Verfassung vor, mit dem Ergebnis, dass auch in Hessen die Todesstrafe abgeschafft ist.

Sprich: Die in Düsseldorf sollen mal ...... gehen

Passt nur in diesem Fall überhaupt nicht, da Rundfunk Ländersache ist und es daher kein Bundesrecht gibt, welches Landesrecht brechen könnte.

Folgende Frequenzbreiche sind in Westeuropa für den analogen Tonrundfunk vorgesehen:
Mittelwelle: 526,5 kHz - 1606,5 kHz

Kurzwelle:
2300 - 2495 kHz
3200 - 3400 kHz
3900 - 4000 kHz
4750 - 5060 kHz
(...)
Dann waren also der BR auf 520 kHz und Radio Vatikan auf 1611 kHz gar kein Rundfunk?!?
Die o.g. Kurzwellenbereiche, die nicht aus dem Zitat gekürzt wurden, sind übrigens in Westeuropa NICHT für den analogen Tonrundfunk vorgesehen! Außer 3950-4000 kHz... Schau mal in den Frequenznutzungsplan!

Alles, was außerhalb dieser Bereiche analog sendet, kann nicht als Rundfunk betrachtet werden, unabhängig davon, welche Inhalte übertragen werden!
Wie? Kann es dann digital gesendet doch als Rundfunk betrachtet werden...?
 
Sind hier Einige so begriffsstutzig oder tun sie nur so?

- Nur auf Rundfunkfrequenzen darf ein Rundfunkprogramm verbreitet werden, also nicht auf 87,45.
- Auf nömL Frequenzen darf kein Rundfunkprogramm verbreitet werden
- Rundfunk ist Ländersache und braucht hier eine Landeslizenz der LfM Dssd.

Und damit ist eine rundfunkähnliche Aussendung auf Reportage- oder anderen nömL Frequenzen nicht zulässig.

Roma locuta causa finita!
 
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