LfM verhängt Bußgeld gegen Funkhaus Euskirchen (Radio 700)

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Auf nömL Frequenzen darf kein Rundfunkprogramm verbreitet werden

Wer an dieser Ansicht festhält, wird dafür sorgen, dass zukünftig private und öffentlich-rechtliche Sender abgeschaltet werden müssen, deren Modulationszuführung per Richtfunk geschieht. Zu erwähnen wären hier alle Übertragungen im UHF Bereich, sowie in höheren Bereichen. Dann kann der Lokalfunk schon mal als erstes abgeschaltet werden.

Passt nur in diesem Fall überhaupt nicht, da Rundfunk Ländersache ist und es daher kein Bundesrecht gibt, welches Landesrecht brechen könnte.

Oh doch, weil das Zuweisen von Frequenzen ausserhalb der Rundfunkbereiche Bundessache und nicht Ländersache ist.
 
Und wofür sind sog. Reportagefrequenzen gedacht? Vielleicht als Programmzuführungsmöglichkeit?
Für das, was sie auch als Bezeichnung tragen... "Reportagefunk". Genauer: "Übertragung von Informationen (Tonzubringerübertragung)".
Ungenauer: "Funkdienst: Mobiler Landfunkdienst". Ja, genau: dort steht "MOBIL"! Gedacht ist das für die Übertragung von Berichten vom Ü-Wagen (=mobil) zum Studio. Nicht für die Übertragung von Studio (=ortsfest) zum Sender.

Oh doch, weil das Zuweisen von Frequenzen ausserhalb der Rundfunkbereiche Bundessache und nicht Ländersache ist.
Aber nur die Zuweisung der Frequenzen. Wenn diese missbräuchlich zur Veranstaltung von Rundfunk verwendet werden, fällt das wieder in die Zuständigkeit und Gesetzgebung des Landes. Auf einer normalen Richtfunk-Frequenz bei bestimmungsgemäßer Verwendung wird sicherlich keiner etwas dagegen sagen können, da RICHTfunk ja kein RUNDfunk ist.
 
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Ich bin vorgestern geblitzt worden. Echte Schikane: A61, lange Baustelle, dahinter kann man endlich mal Gas geben auf 6 Spuren. Und da blitzen Sie, die A...

Deshalb komm ich aber noch lange nicht auf die Idee, die Legalität meines Bußgeldes in Zweifel zu ziehen. Erwischt worden, dumm gelaufen, Pech gehabt.
 
Die Art und Weise, wie sich die Verantortlichen von R700 in der Vergangenheit in diversen Foren aufgeführt haben, ist eine Sache.

Nichtsdestotrotz ist deren Idee der Nutzung einer Reportagefrequenz einfach nur clever: Es ist die einzige kleine Lücke, um als privater Veranstalter in Nordrhein-Westfalen terrestrisch auf Sendung gehen zu können.

Kritik gebührt an dieser Stelle nicht den Verantwortlichen von R700, sondern den Herrschaften bei der LfM, vor allem aber den der Strippenziehern in der SPD, die den Verlegern in den Hintern kriechen, indem sie ganz nach deren Willen jeden noch so kleinen Ansatz des Aufkeimens von Privatfunk mit aller Macht bereits im Keim ersticken.
Hier wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen, so wie vor einigen Monaten bei cityREdio in Recklinghausen.

Es ist allerhöchste Zeit, dass endlich das faktische Verlegermonopol im Privatfunksektor fällt, damit R700 in Nordrhein-Westfalen mit Genehmigung der LfM dauerhaft auf Sendung gehen kann.
Was in St. Vith oder Eupen machbar ist, muss auch in Euskirchen oder Düren möglich sein.
 
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Auf nömL Frequenzen darf kein Rundfunkprogramm verbreitet werden
Wer an dieser Ansicht festhält, wird dafür sorgen, dass zukünftig private und öffentlich-rechtliche Sender abgeschaltet werden müssen, deren Modulationszuführung per Richtfunk geschieht. Zu erwähnen wären hier alle Übertragungen im UHF Bereich, sowie in höheren Bereichen. Dann kann der Lokalfunk schon mal als erstes abgeschaltet werden.
Diese geschieht auf Frequenzen, die dem "Festen Funkdienst/Richtfunk" zugewiesen sind, nicht dem nömL. Und somit bestimmungsgemäß verwendet werden und sich außerdem nicht an die Öffentlichkeit richten. Ob auf der 87.45 überhaupt gerichtet gesendet wurde ist noch eine weitere Frage... Das Bußgeld für die 87.45 dürfte gerechtfertigt sein.

Aber wie verhält sich das eigentlich mit der MW 1593 kHz?
Es war eine zeitlich befristete, von der BNetzA genehmigte Testabstrahlung.
Als Modulation wurde (vermutlich, ich konnte das hier nie empfangen) das zugelassene Programm von Radio 700 verwendet.
 
VVNöml lesen!

Reportagefunk dient den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und den privaten Rundfunk-
Programmanbietern und Programmproduzenten zur Übertragung von Sprache, Musik und/oder
Bildern zwischen mobilen und ortsfesten Funk
stellen oder zwischen bewegbaren Funkstellen
sowie zwischen bewegbaren und ortsfesten Funkstellen für Reportagen, Produktionen und
technische Dienste.

Die Richtung kann Mobil - Stationär oder Stationär - Mobil sein.

Weiterhin:

Services Ancillary to Broadcasting (SAB)
Frequenznutzungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie der privaten Rundfunk-
Programmanbieter und der privaten Programmproduzenten, die für die Rundfunk- und
Fernsehprogrammproduktion benötigt werden.

Kurzum: man darf auf den Frequenzen alles machen: Pornos synchronisieren, STL, Reportagen, Ü-Wagen Rückton. Ich glaube, die LfM wird sich hier ziemlich die Finger verbrennen.
 
Wenn die Behauptung stimmen würde, wäre es ein Problem der BNetzA aber nicht der LfM.
Ja, DAS ist ein Problem der BNetzA. Vielleicht gibt es dazu ja noch ein separates Bußgeld seitens der BNetzA.
Die Nutzung zur Veranstaltung von Rundfunk ohne die (nicht mögliche) Zuweisung der Frequenz durch die LfM ist dagegen das Problem der LfM.
 
Offenbar war der eine aber nicht cleverer und ist damit genau so ein Piratensender wie jene, die auf 105.x MHz senden. Clever war daran nur, in einer Lücke zu operieren, die nicht auf Anhieb erkennbar war und somit einen etwas längerfristigen Betrieb erlaubte.
 
@iro: Dennoch ist es nicht die Aufgabe der LfM, sich um Ausstrahlungen außerhalb der regulären Rundfunkbänder zu kümmern. Dafür ist allein die BNetzA zuständig.

Zudem kann die 87,45 auch für die Signalzuführung zu einem Kurzwellensender genutzt werden.
 
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Es ist wirklich amüsant, wie einige Stellen immer noch verhindern wollen, dass es in NRW einmal so etwas wie "Radio" gibt. Naja, sie werden über kurz oder lang grandios damit scheitern. Denn die Globalisierung macht auch vor dem kleinen gallischen Dorf an der Düssel in Sachen kleines gallisches Medium Radio nicht halt. Da können sich ja gerne ein paar Ärmelschoner aufregen, weil sie sich übergangen fühlen und meinen, sie müssen die ganze Welt regeln, dabei scheitern sie schon beim Regeln ihrer Badewassertemperatur am Samstagabend. Aber das wird die Karawane auch nicht mehr aufhalten, die hat nämlich Durst und zieht weiter.
 
@iro: Dennoch ist es nicht die Aufgabe der LfM, sich um Ausstrahlungen außerhalb der regulären Rundfunkbänder zu kümmern. Dafür ist allein die BNetzA zuständig.

Zudem kann die 87,45 auch für die Signalzuführung zu einem Kurzwellensender genutzt werden.
Die LfM kümmert sich um RUNDfunk, egal wo der in NRW geschieht. Auch im Web. Auch außerhalb der Rundfunkbänder. Und in diesem Fall ja auch innerhalb der Rundfunkbänder (MW 1593). Es geht ja auch nicht darum, wie die Frequenz genutzt werden kann, sondern wie sie genutzt wird. Und jetzt mal keine Scheinheiligkeit, natürlich wurde sie für Rundfunk benutzt - unter dem Deckmäntelchen der Signalzuführung.
 
Ist das herrlich hier - wer zuletzt lacht, lacht bekanntlich am Besten :p oder wer anderen versucht eine Grube zu graben, fällt selbst hinein. "Armes" Radio 700, mir kommen fast die Tränen.
 
Jetzt einmal Fakten auf den Tisch : Was muss gelöhnt werden? Wo sind denn die Macher mit ihrem Statement? Die sind doch auch immer sonst schnell dabei

21:29 Uhr

MITTENDRIN

BELLA VISTA

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NACHTRAG: Der Sender ist tot, weder über Phonostar Player, noch über die eigene Webseite läuft was, lol. Ihre Webseite haben die ja eh nie gepflegt, die SUPER 20 Hitparade ist noch vom Stand 25. August 2013 drin. DAS sind schon mal die Fakten. Bin mal gespannt, wie es weitergehen wird, die Tage scheinen gezählt, was mich (ehrlich gesagt) auch nicht wundern würde und wird.
 
Je mieser das Angebot auf UKW ist umso schneller sind die Leute weg. So gesehen leistet die LfM wertvolle technologische Entwicklungshilfe zugunsten der "neuen Medien".
 
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