LfM verhängt Bußgeld gegen Funkhaus Euskirchen (Radio 700)

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@ schlagerinfo... kann es sein, dass das Programm der Schlagerhölle so schlecht ist, dass Du den ganzen Tag Radio 700 hörst... woher sonst nimmst Du das Wissen, was bei denen gesendet oder auf der Internetseite geschrieben wird... oder möchtest Du gerne wieder bei Radio 700 Sendung machen, weil Dein jetziger Sendeplatz mehr als bescheiden ist...
@kermit: SCHLAGERPARADIES, nicht mehr Schlagerhölle, soviel dazu. Ich bin gut, sogar sehr gut, beim Radio Schlagerparadies aufgehoben, eine Rückkehr zu dem Euskirchener Sender, lol - ja klar, wenn die Mannschaft ausgetauscht wird und die, die gegangen sind oder vielleicht auch wurden, wieder dabei sind. Aber ich glaube, der Sender hat momentan genug andere Probleme. Ich werde alles natürlich mit Interesse verfolgen, ist doch klar. :D Ich könnte hier noch viel mehr schreiben, mache es aber nicht. Nur soviel: Wer ungerechtfertigt mit der Staatsanwaltschaft droht, dem sei noch mal gesagt, "wer anderen versucht eine (ungerechtfertigte) Grube zu graben, fällt irgenwann selbst hinein". Viel Vergnügen noch....
 
"Wir Wiener Waschweiber würden weiße Wäsche waschen, wenn wir wüssten wo warmes Wasser wär."

Andererseits interessant, was man alles so erfährt, wenn schmutzige Wäsche öffentlich gewaschen wird. Man bekommt über die Jahre ein zwar distanziertes, aber vielleicht genaueres Bild über die Beteiligten. Manche trifft man sogar persönlich. Und dann sind da natürlich noch die Wannabes.

Letztlich aber zieht man seine Schlüsse, und ich wiederhole mich: Ich wundere mich nicht, dass die Situation in NRW ist, wie sie ist. Denn es könnte noch eine ganze Strecke schlimmer sein. Besser sicherlich auch, klar, aber ich habe folgende Erfahrung gemacht: Nette, kluge Leute haben meist einen guten bis annehmbaren Job. Andere haben keinen, und sie sollten sich möglicherweise nach einem anderen Berufsfeld umsehen. Wie in jedem anderen Bundesland auch bekommt auch in NRW nur derjenige eine Chance, der sich zumindest halbwegs professionell benimmt. Das soll keine Beleidigung sein, auch nicht gegen Radio 700, was ich betone, weil es in diesem Thread eigentlich um diesen Sender geht. Aber wie einer meiner Vorposter es zu umschreiben gedachte:

"Hahaha, ein Kindergarten..." (radionet2002, irgendwann im Oktober 2013, wird vielleicht in die Annalen des deutschen Rundfunks eingehen, welcher bekanntlich dieser Tage 90 Jahre alt wird.)
 
Was ein Kasperle-Theater hier. Ich zitiere nochmals das Zitat von iro :
BVerfGE 74, 297 - 5. Rundfunkentscheidung
Eine Veranstaltung und Verbreitung von Darbietungen aller Art in Wort, in Ton und in Bild unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen ohne Verbindungsleitung oder längs oder mittels eines Leiters ist
1. Rundfunk, wenn sie in planvoller und zeitlich geordneter Abfolge zum gleichzeitigen Empfang durch die Allgemeinheit bestimmt ist.

Was fällt dem geneigeten Radio-Interessenten an dieser Aussage auf ? Ah ja, hier steht was von Empfang für die Allgemeinheit. Und dieser beginnt bei 87,50000000 MHz und endet bei 108,0000000 Mhz, aber nicht bei 87,45000000 Mhz. Damit ist wohl alles gesagt. Ihr könnt Euch jetzt gerne weiter gegenseitig die Fresse polieren, aber das sind die Fakten, reine Fakten, und somit dürfte sich jetzt auch jede weitere Diskussion erledigt haben. Die LfM wird mit Ihrer Bußgeldforderung so nicht durch kommen.
 
Peppi, Du vergisst dabei nur, daß die LfM auch ein Bußgeld für die MW 1593 kHz fordert. Welche wohl unstrittig für den Empfang durch die Allgemeinheit bestimmt ist. Und welche wohl fast unstrittig eine "zuzuweisende Kapazität" ist (ich denke dabei an die Mittelwellenzuweisungen für Viva Radio).
 
Die LfM wird mit Ihrer Bußgeldforderung so nicht durch kommen.
Da wäre ich mir nicht so sicher. Landesmedienanstalten lizenzieren auch z.B. Internetstreams. Wo bei der Verbreitung über Internet "elektromagnetische Schwingungen" entstehen, verstehe ich bis heute nicht. Im konkreten Fall ging es um einen redaktionellen TV-Stream mit >500 Zuschauern. Die LPR hats verboten. In einem ähnlichen Fall in Bayern hat ein Gericht der BLM Recht gegeben. Wenn es also Rundfunk im Intern geben kann, dann auch außerhalb der Rundfunkfrequenzen. Was in Gesetzen und Staatsverträgen steht ist doch scheißegal. Leider.
 
@Peppi: Nein, wenn es ans Ausland gerichtet ist, geht es die LfM einen Scheißdreck an.
Wo steht das? (Möchte ich wirklich gerne wissen!)

Bis jetzt gehe ich davon aus:
- "Rundfunk ist Ländersache". Der Bund ist dafür nicht zuständig.
- Die Länder erklären in ihren Mediengesetzen die jeweilige LMA als zuständig für den Rundfunk und unterscheiden dabei nicht nach In- und Auslandsfunk.
- Die Länder haben die höchste gesetzgebende Kompetenz in Sachen Rundfunk. Darüber steht nur noch die jeweile Landesverfassung und das Grundgesetz.
- Die LMAs lagern nach RStV bestimmte Dinge (bundesweite / länderübergreifende Lizensierung) an die ZAK aus (die auch nur eine gemeinsame Einrichtung der LMAs ist). Die ZAK erteilt z.B. medienrechtliche Lizenzen an Kurzwellensender wie Radio 6150 (nicht als Auslandsfunker, sondern als bundesweiter Veranstalter).

Wozu ich nichts habe finden können:
auf welcher Basis strahlt Mädchen & Brotkasten Programme wie Brother Stair oder jene von dubiosen "Freiheitsbewegungen" aus? Wer z.B. wäre verantwortlich, wenn in einem solchen Programm zum Mord aufgerufen wird?
 
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siehe VVRuFu:

5.2.3 Bestimmungen zur Umsetzung eines sonstigen Versorgungsbedarfs
(4) Aussendungen von deutschem Boden, die ausschließlich zur Übertragung von Inhalten
für Zielgebiete außerhalb des Geltungsbereiches des TKG vorgenommen werden, unterliegen
der Vorrangregelung der Länder nicht. Unvermeidliche physikalische Effekte im näheren
Umfeld der entsprechenden Sendeanlagen bleiben außerhalb der Betrachtung.

(5) Im Kurzwellenbereich muss das zu verbreitende Programm und ggf. der jeweilige Veranstalter,
der von deutschem Hoheitsgebiet aus ausländische Gebiete versorgt, über eine Zustimmungserklärung
des Auswärtigen Amtes verfügen. Diese Erklärung wird von der Bundesnetzagentur
eingeholt.

Damit ist Düsseldoof RAUUUUUUUUUUUS.
 
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So viele Medien-Anwälte in diesem Forum! Wer hätte damit wohl gerechnet?

Tipp: Abwarten, was das Gericht sagt. Oh... hat denn überhaupt schon jemand gegen das verhängte Bußgeld Klage eingereicht? Nein? Warum denn nicht?
 
Danke sehr! :)

5.2.3. (4) ist interessant. Falls die MW 1593 kHz ausschließlich(!) für das Zielgebiet Belgien gedacht war, wäre sie also dem Zugriff der LfM entzogen ("unterliegen der Vorrangregelung der Länder nicht.").

Nun ist die MW 1593 allerdings ja mal eine NRW-Frequenz gewesen, wenn auch eine des WDR (für den die LfM ja nicht zuständig ist). Dort ist also der Knackpunkt das "ausschließlich zur Übertragung von Inhalten für Zielgebiete außerhalb des Geltungsbereiches des TKG". Kann R700 das nachweisen würde ich auch sagen, sie sind raus aus der Nummer!
 
Oh... hat denn überhaupt schon jemand gegen das verhängte Bußgeld Klage eingereicht? Nein? Warum denn nicht?

Vor der Klage legt man im Verwaltungsrecht wohl erst mal Einspruch ein. So hab ich es zumindest gelernt.
Ich frage mich, wenn die LfM am 25.10. ne PM rausgibt, wo drinsteht, dass die Bescheide jetzt verschickt werden, dann ist doch frühstens in ein paar Wochen der Bescheid rechtskräftig. Ist das normal, dass man schon zu so einem Zeitpunkt Leute an den Pranger stellt, obwohl das Ganze noch nicht "amtlich" ist? Für mich klingt das eher wie eine gezielte Hetzkampange aus Düsseldorf.
 
@iro

Nochmal VVRuFu:

Outside broadcasting (OB)
Vorübergehende Frequenznutzung am Ort der Reportage oder Produktion über mehrere
Stunden bis zu mehreren Wochen. Bild- und Tonsignale werden mittels tragbarer und/oder
mobiler Funkverbindungen sowie im Nahbereich durch drahtlose Kameras oder Mikrofone
übertragen. Des Weiteren können bei Bedarf vor Ort als vorübergehende Fest-zu-Fest
Verbindungen auch
Bild-, Ton- oder Meldeübertragungsstrecken
eingerichtet werden, die
den Übertragungswagen mit dem Studio bzw. dem Einspeisepunkt in das Festnetz verbinden.

sowie

Services Ancillary to Broadcasting (SAB)
Frequenznutzungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie der privaten Rundfunk-
Programmanbieter und der privaten Programmproduzenten, die für die Rundfunk- und
Fernsehprogrammproduktion benötigt werden.

Das sieht nicht gut für die LfM aus...
 
@Rampkönig

Da kommst du der Bierkiste schon gefährlich nahe :D
Vor Gericht wird dann ein Punkt wohl sein, welche Rechtsvorschrift höher angesiedelt werden kann, LMG NRW oder TKG samt dazugehöriger VVRuFu.
(ich denke: das TKG).
Allerdings: "bis zu mehrere Wochen" steht dort. Ich weiß nicht mehr, seit wann die 87.45 schon on air ist, aber das ist doch schon mehr als ein Jahr, oder? (Und in der Frequenz-Zuteilungsurkunde sollte das dann wohl auch drin stehen).
 
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Ich sehe auch das TKG als Priorität an.

Eine ununterbrochene Nutzung der Frequenzen über einen längeren Zeitraum (mehr als fünf Tage) bedarf der Zustimmung der Bundesnetzagentur

Ich vermute mal, die Jungs haben eine Zustimmung. Doof sind die ja auch nicht.
 
Mehr als 5 Tage sind das ja schon... ich habe grad ein Empfangsvideo vom 3.4.2010 gefunden. Für doof halte ich die Jungs auch nicht, habe allerdings leichte Zweifel, ob man gleich 3 1/2 Jahre Zustimmung bei der BNetzA raushauen kann. Unmöglich wird's aber auch nicht sein... Bei den 60W*EifelRadiatedPower : ) vermute ich als Grundlage eher das Rheinische Grundgesetz Artikel 3 "et hätt noch emmer jot jejange" :)
Falls Artikel 3 einmal nicht zutreffen sollte: „Notstandsgesetz“: Et hätt noch schlimmer kumme künne.
 
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@iro: Und so hört sich das im Autoradio an:
Ist doch klar dass die LfM das ärgert dass eine Reportagefrequenz so glücklich gewählt ist, dass normale Radios die Nebenausstrahlung auf 87,5 MHz empfangen. Ach ja: Braucht der Polizeifunk und der Flugfunk nun auch Genehmigungen der LfM? Einige Billigradios bringen mir Harmonische und Nebenausstrahlungen der Funkdienste ins UKW-Band. Da braucht es doch eine Rundfunklizenz, oder? :)
 
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